0,0 Promille für Fahranfänger rückwirkend?

Hallo,

wirkt die neue Regelung auch für Leute die zum Beschlusszeitpunkt schon den Lappen hatten?

lg

34 Antworten

Für alle Fahrer unter 21, also denke ich ja.

Ja, die Formulierung ist hier eigentlich eindeutig und läßt keinen Spielraum für Interpretationen.

Was ist wenn man mir über 21 noch in der Probezeit ist? *dummfrag*

Zitat:

Original geschrieben von D-WS


Was ist wenn man mir über 21 noch in der Probezeit ist?

wie oben bereits geschrieben.....die formulierung ist ziemlich eindeutig....

"Fahranfänger

unter

21 Jahren"......

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Langsam bin ich total verunsichert. Vor ein par Wochen hieß es noch, das es alle in der Probezeit betrifft, und nun alle unter 21, jedoch niemanden in der Probezeit ab 21.... kann ich ab August nun weiter trinken und fahren oder nicht. Selbst ein Polizist konnte gestern keine verbindliche Aussage treffen....

Ich bitte um eine Bestätigung meiner Ausführungen.

Zitat:

Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge unabhängig von ihrem Alter sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren.

Quelle:

http://...tscher-apotheker-verlag.de/.../tagesnews20070601c.html

Ich interpretiere das mal als "gilt für alle in der Probezeit (egal welchen Alters) und jeden unter 21 (egal ob Probezeit oder nicht)".

Aber 100% wird man es wohl erst wissen, wenn man den Gesetzestext vor sich hat.

Ja wie isses noch nicht beschlossen und wirksam?

Zitat:

das es alle in der Probezeit betrifft, und nun alle unter 21, jedoch niemanden in der Probezeit ab 21.... kann ich ab August nun weiter trinken und fahren oder nicht

Es sollte ein generelles Alk-Verbot geben, egal ab man unter 21 über 21, noch in Probezeit ist, oder nicht. Wer Alkohol konsumiert, und dann ein Fahrzeug lenkt, handelt im höchsten Masse fahrlässig, egal ob es "nur" ein Bier war, oder nicht! Die Reaktionszeiten nehmen drastisch ab; wurde schon des öfteren wissenschaftlich bewiesen!

Wie hier niemanden belehren - ist meine Meinung!

Es grüsst,
...der Fisch, der schon zuviel furchtbares gesehen hat, welches unter Alk-Einfluss passiert ist.

Es gibt Leute die trinken um besoffen zu werden und es gibt Leute die mal was trinken weil es schmeckt.

Zur zweiten Sorte gehöre ich. 😉

Und das ich eine verminderte Reaktionszeit nach einem Beck´s Lemon mit 2,8 % Alc. habe, glaube ich jetzt weniger. (0,33l Flasche) Man sollte nicht gleich alles verteufeln. Klar bin ich auch für stärkere Kontrollen aber dann bitte die Leute die richtig getrunken haben und nich 0,1%o

also GILT die Regel nun schon?

Nein.

Zitat:

Man sollte nicht gleich alles verteufeln. Klar bin ich auch für stärkere Kontrollen aber dann bitte die Leute die richtig getrunken haben und nich 0,1%o

Sehe ich genauso. Trinke ich am Vorabend 3 - 4 Bier hab ich am morgen immer noch eine gewisse Menge Restalkohol (und seien es nur 0,1 Promille). Wenn 0,0 Promille eingeführt werden sollte, wie lange soll ich ausnüchtern, 2 Tage? Ist wohl kaum pratikabel. Selbst bei Fahranfängern halte ich die 0,0 Promille Regelung für absoluten Schwachsinn, genau aus dem oben genannten Grund.

Zitat:

Es sollte ein generelles Alk-Verbot geben, egal ab man unter 21 über 21, noch in Probezeit ist, oder nicht. Wer Alkohol konsumiert, und dann ein Fahrzeug lenkt, handelt im höchsten Masse fahrlässig, egal ob es "nur" ein Bier war, oder nicht! Die Reaktionszeiten nehmen drastisch ab; wurde schon des öfteren wissenschaftlich bewiesen!

Rotzbesoffen autofahren geht nicht, mit 2 - 3 Bier ebenfalls nicht, an trinken kurz vor Fahrantritt scheiden sich die Geister, ABER den Restalkohol solltest immer in Betracht ziehen. Oder sollte das eine Verteufelung des allgemeinen Alkoholkonsums werden? Dann ist das hier aber definitv das falsche Forum.

MFG

http://www.bmvbs.de/.../Bundestag-beschliesst-Alkoholv.htm

Ist also wie folgt:

Wenn Du mit 16 Deinen Motorrad-Führerschein gemacht hast und mit 18 Deine Probezeit vorbei ist, darfst Du bis Du 21 wirst keinen Promillewert über 0 haben.

Wenn Du 22 bist und gerade Deinen Führerschein gemacht hast, darfst Du halt während Deiner Probezeit nichts trinken...

usw.

Probezeit UND bis 21 quasi..

So gefällt mir die Regelung doch sehr gut.
Dann noch eine Toleranz von 0,1 für die Apfelschorletrinker und es gibt ein paar Tote weniger.

Bin gestern abend heim gefahren und ich dachte ich werd nicht mehr:

Kamen mir alle besoffen vor:

Der eine bremst vorm leeren, überschaubaren, großen Kreisverkehr bis auf 10km/h runter;
der andere fährt erstmal 500m ohne Licht;
der andere fährt Schlangenlinien...

die Polizei sollte die Gesetze auch kontrollieren, sonst bringts halt leider nix.

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