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"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 13:11

Hallo Leute,

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!

 

(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)

Situation 1
Situation 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?

Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung

 

Zitat:

Wer hatte schon mal Stress deswegen?

Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.

 

Zitat:

Kennt jemand Gerichtsurteile?

Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?

In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.

Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.

So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 17:05:20 Uhr:

Im öffentlichen Straßenland hat man außer Reinigung und Schneeräumung überhaupt nicht selbst Hand anzulegen.

Anlegen von Gehwegüberführungen, das ganze Zeugs aus den Anliegerrechten, ... alles meine Sache, die nur fachlich korrekt ausgeführt werden muss. Wenn man das kann, dann kann man das auch.

 

Zitat:

Und jetzt widersprichst Du Dir auch langsam selbst, denn ein Rohr zum Offenhalten des Tores könnte man ja auch plan mit dem Gehweg abschließen lassen.

Könnte man, was die Behinderung/ Gefährdung an geht; darf man nicht, weil man derartiges dort nicht einbringen darf.

Eine Fixierung um dort Dinge zu fixieren, die dort nicht fix sein dürfen. Das ist schon vorbei, bevor man nach Installationen im Gehweg fragen muss.

 

Zitat:

In Berlin gibt es natürlich eine Menge geduldeter Mißstände, weil die Ämter überlastet und mittellos sind, und regelmäßige Kontrollen nur noch in Parkraumbewirtschaftungszonen stattfinden. Grüße...

Du gehörst doch zu den Profiteuren dieser Situation. Wäre es anders, hättest Du dutzendweise Knöllchen unter den Wischer oder lange Fußwege zwischen Wohnung und Parkplatz.

An dem Ast sägen, auf dem man selbst sitzt und dann auch noch rumheulen, dass die Säge stumpf ist :rolleyes:

@TE: Du stellst gerne dumme Fragen oder?

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 22:10

Zitat:

@John-Mac-Dee schrieb am 29. Januar 2015 um 19:27:51 Uhr:

@TE: Du stellst gerne dumme Fragen oder?

Ja.

(Die Komplexität der Antwort wurde den kognitiven Fähigkeiten dieses Fragestellers angepaßt)

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 22:50

Zitat:

@Roadwin schrieb am 29. Januar 2015 um 18:46:38 Uhr:

[...]

Anlegen von Gehwegüberführungen, das ganze Zeugs aus den Anliegerrechten, ... alles meine Sache, die nur fachlich korrekt ausgeführt werden muss. Wenn man das kann, dann kann man das auch. [...]

@Roadwin, ich glaube langsam, Du willst meine Nerven endgültig ruinieren ;) Nimm Dir bitte 2 Minuten Zeit und lese Dir nochmal diesen Antrag durch, mit relevanten Auszügen aus dem StVG, kurz und knapp.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 29. Januar 2015 um 18:46:38 Uhr:

[...] Du gehörst doch zu den Profiteuren dieser Situation. Wäre es anders, hättest Du dutzendweise Knöllchen unter den Wischer oder lange Fußwege zwischen Wohnung und Parkplatz. [...]

Eben nicht. Profiteure sind die, die die (:D) Kreuzungen zuparken und dadurch Fußgänger behindern, die Nicht-platzsparend-Parkenden, die Grünstreifen- und Gehwegparker und die tatsächlichen Inhaber ungenehmigter Einfahrten. Da nichts davon auf mich zutrifft, hätte ich auch nicht die besagten Knöllchen unterm Wischer. Und die "langen" Wege (max.150m, meistens ~50m) kann ich verkraften.

Vielen Dank, daß Du hartnäckig hier weitergeschrieben hast:) Ich brauche jetzt erstmal drei Tage Internetabstinenz, bis denne :p

Zitat:

@Mischkolino

...

Wie viel Zeit und Mühe hast Du aufgewendet, um herauszufinden, was andere falsch machen, die vielen Fotos von den bösen anderen - und, was hat es Dir gebracht / und was hätte es Dir gebracht, wenn die Anderen alles richtig gemacht hätten?

Der verbitterte alte Rentner, der mit Kissen am Fenster sitzt und bei anderen auf deren Fehlverhalten geiert. Knöllchen-Paule oder wie der heißt, der Rettungshubschrauber im Parkverbot fotografiert und die Einhaltung des §12 StVO fordert.

Nein, das machst Du nicht, bei Dir geht es um die fachgerechte Ausrichtung und Verlegung von Betonplatten an Gehwegüberfahrten, unter Einhaltung des §9 BerlStrG, etwas ganz was anderes.

 

Zitat:

... Kreuzungen zuparken und dadurch Fußgänger behindern, die Nicht-platzsparend-Parkenden, die Grünstreifen- und Gehwegparker und die tatsächlichen Inhaber ungenehmigter Einfahrten.

Gut, Falschparker kann man ja auch gleich mit greifen, wenn man in Sachen Betonsteinwegeplattenverlegung unterwegs ist - bleibt ja trotzdem noch was völlig anderes.

Zitat:

@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:49:58 Uhr:

Ob jeder einen Stapler hat ist mir relativ egal. Ich habe einen und wenn Du mir die Zufahrt zuparkst, dann brauche ich da weder Stadt noch Polizei..........und geht es mit dem Stapler nicht, dann nehme ich halt den Radlader.

OK, gib mir bitte mal deine Adresse. Dann parke ich deine Ausfahrt zu, und du versprichst mir im Gegenzug; meinen Karren mittels deines Staplers oder Radladers zu entfernen. Deal?

 

:)

Um auch fachlich auf den Beitrag einzugehen:

 

Zitat:

Nimm Dir bitte 2 Minuten Zeit und lese Dir nochmal diesen Antrag durch, mit relevanten Auszügen aus dem StVG, kurz und knapp.

Diesen Antrag nimmt man, wenn man das haben möchte, was da vorformuliert ist. Will man etwas davon abweichendes haben, dann muss man den Antrag selbst formulieren.

 

Zitat:

Profiteure sind die, die ...

... Aufforderungen als Einladung formulieren, um eine leitende Haupt- und sieben untergeordnete Fachbehörden gleichzeitig zur Abnahme und Erteilung einer uneingeschränkten Betriebserlaubnis an den Ort des realisierten Projekts zu bekommen und im Addendum darauf hinweist (als Bitte formuliert), man möge doch die Baugenehmigung gleich mitbringen, damit die Unterlagen komplett sind.

Wenn man sich abgewöhnt hat, um Verbote zu kümmern - warum auch, ist verboten, kann man eh nicht machen, braucht man sich auch nicht zu kümmern - und sein Interesse auf das für einen Erlaubte richtet, geht plötzlich ganz vieles, was man vorher so nicht gesehen hat.

@invisible_ghost Mach aber bitte ein Video und stell das hier ein.

Vielleicht gar nicht nötig und es kommt bei "die dümmsten Heimvideos aller Zeiten" auf RTL2. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 11:39:59 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 29. Januar 2015 um 08:58:51 Uhr:

[...] Damit löst sich dann auch schon dein Problem [...]

... hätte aber das nächste: "Guck mal, da drüben ist wieder der Anscheißer!" Ich möchte doch nur wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, falls ich von diesen Leuten mal "angeschissen" werden sollte. Und das ist geklärt worden.

Du hast drei Möglichkeiten, wo jeder seine Vor- und Nachteile hat.

-Du Parkst woanders, gehst nicht zum Bauamt und keiner zeigt auf dich.

-Du parkst dort und alle zeigen auf dich, das du der Falschparker bist.

-Du gehst zum Bauamt und alle zeigen auf dich, das du die Petze bist.

Zitat:

@John-Mac-Dee schrieb am 29. Januar 2015 um 19:27:51 Uhr:

@TE: Du stellst gerne dumme Fragen oder?

Nicht dass ich dem TE inhaltlich überall recht geben würde, aber dumme Fragen klingen anders. Eine der dümmsten Fragen im Leben lautet übrigens "Du stellst gerne dumme Fragen, oder?".

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 30. Januar 2015 um 02:03:02 Uhr:

 

OK, gib mir bitte mal deine Adresse. Dann parke ich deine Ausfahrt zu, und du versprichst mir im Gegenzug; meinen Karren mittels deines Staplers oder Radladers zu entfernen. Deal?

Was geht dich meine Adresse an. Park doch einfach die Einfahrten zu. Wenn du meine erwischt hast, wirst du es sehr schnell merken. Oder glaubst du ernsthaft, ich lasse mir von irgendwelchem Gesindl die Zu- und Abfahrt zuparken.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 30. Januar 2015 um 09:41:37 Uhr:

Zitat:

@John-Mac-Dee schrieb am 29. Januar 2015 um 19:27:51 Uhr:

@TE: Du stellst gerne dumme Fragen oder?

Nicht dass ich dem TE inhaltlich überall recht geben würde, aber dumme Fragen klingen anders. Eine der dümmsten Fragen im Leben lautet übrigens "Du stellst gerne dumme Fragen, oder?".

Gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten. :p

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 30. Januar 2015 um 02:03:02 Uhr:

Zitat:

@f355 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:49:58 Uhr:

Ob jeder einen Stapler hat ist mir relativ egal. Ich habe einen und wenn Du mir die Zufahrt zuparkst, dann brauche ich da weder Stadt noch Polizei..........und geht es mit dem Stapler nicht, dann nehme ich halt den Radlader.

OK, gib mir bitte mal deine Adresse. Dann parke ich deine Ausfahrt zu, und du versprichst mir im Gegenzug; meinen Karren mittels deines Staplers oder Radladers zu entfernen. Deal?

 

:)

Hunde die bellen beißen nicht.

Er wird dich nicht mittels seiner Hilfsmittel beseitigen, er weiß ganz genau das er dann Ärger bekommt und das es teuer für ihn wird.

Dann erklär mir du Schlaumeier doch einfach mal, was daran teuer wird. Wir wechseln die Reifen unserer Fahrzeuge mittels Stapler.........ist nichts anderes wie mit einer Hebebühne. Da wird nichts beschädigt und es wird auch nichts teuer. Und ob ich ein Fahrrad, ein Dreirad oder ein Auto beseitige..........rechtlich ist da kein Unterschied.

Und mal angenommen, ich würde dabei was beschädigen...........den Restwert eines 1999er Audis wär mir der Spaß auf jeden Fall wert.

Zitat:

@f355 schrieb am 30. Januar 2015 um 12:04:13 Uhr:

Dann erklär mir du Schlaumeier doch einfach mal, was daran teuer wird. Wir wechseln die Reifen unserer Fahrzeuge mittels Stapler.........ist nichts anderes wie mit einer Hebebühne. Da wird nichts beschädigt und es wird auch nichts teuer. Und ob ich ein Fahrrad, ein Dreirad oder ein Auto beseitige..........rechtlich ist da kein Unterschied.

Und mal angenommen, ich würde dabei was beschädigen...........den Restwert eines 1999er Audis wär mir der Spaß auf jeden Fall wert.

Ich möchte Dir den Spaß nicht nehmen.:)

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