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"Unfallfreie" Reimporte mit Totalschaden / Total Loss / Salvage Title etc.

Hi zusammen,

ich stoße immer mal wieder auf private / gewerbliche Verkäufer welche bei Reimporten den Salvage Title bzw. die Info zum "Total Loss" verschweigen.
Grundsätzlich lässt sich anhand der VIN ja sehr schnell eine Prüfung durchführen und die Ergebnisse gebe ich typischerweise auch an der Verkäufer weiter.
Die Realität ist häufig: Den Verkäufer interessiert es nicht und die Info zum ehemaligem Totalschaden wird auch nicht im Angebot ergänzt.

Daher die Frage: Gibt es eine Stelle bei der man entsprechende VIN's melden kann, so das spätestens bei Wiederzulassung ein Schutz vom möglichen zukünftigen Käufer erfolgen kann..?

Eigentlich würde ich einfach die "gesammelten VIN's" hier im Forum teilen wollen - inkl. der Info wann die Verkäufer (ohne Nennung von Namen / Details) informiert worden sind.. Da frage ich mich aber, ob das rechtlich problematisch werden kann...

LG
Stephan

32 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Januar 2025 um 21:01:27 Uhr:



kann damit nur direkt zu einem öbv Sachverständigen und die Kiste begutachten lassen.

Und selbst diese sind bei der 21er Abnahme nicht in der Lage, bspw fehlende, stillgelegte Airbags festzustellen, wenn entsprechend manipuliert wurde.
Spätestens das kann in einem KV nicht umgangen werden.

Je nachdem wie weit ihr seit, mal die Türpappen abnehmen lassen. Es sind Fälle bekannt, da lag der geöffnete Sack zusammengerollt dahinter und die STG wurden mit einem Dummy ausgehebelt.

Leider richtig, und das merkt man dann mit "etwas Glück" beim nächsten Unfall. Mit Pech merkt man beim nächsten Unfall gar nichts mehr, sondern ist einfach nur tot.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. Januar 2025 um 17:49:15 Uhr:


Ich verstehe das Problem nicht.

Die Infos sind doch bereits über https://carinfos.net im Internet verfügbar.

Das kostet 2,90€ für 14 Tage. Dann "After 14 days, the subscription automatically renews at €24,95 per 4 weeks. You can cancel at any time."

Das Gschäftsmodell scheint die automatische Verlängerung zu sein. Ist das so problemlos wieder zu beenden? ggf. noch vor der Verlängerung?

Woher haben die diese Daten? Schon den Kilometerstand dürften die nach meinem Verständnis nicht haben.
Ich habe NACH dem Kauf immer eine Anfrage bei 'informa HIS' gemacht. Da melden/fragen Versicherer größere Schäden, wenn sie nur minimale Zweifel haben. Selbst da bin ich mir nie ganz sicher, ob ich auch Daten aus der Zeit bekäme, bevor ich Eingentümer war. (Da dürfen nur Versicherer und Eigentümer anfragen)

"You can cancel at any time"

Das sollte das bedeuten was da steht.

Und das HIS ist hier völlig fehl am Platze, ein Schaden stattgefunden / abgerechnet im Ausland hat damit nichts zu tun.

Die Zauberworte hier heißen gesunder Menschenverstand, Carfax und ein Werkstattbesuch mit gezielter Beauftragung zur Suche nach Manipulation und Vorschäden VOR dem Kauf.

Alles keine Raketenwissenschaft.

Ich hatte mehr, als ein Zitat meines Zitates erhofft: Wie z.B. ein Erfahrungsbericht: "Ja, die Kündigung hat bei mir funktioniert - nach 5 Formularen und einem Einschreiben in die USA"

Ich habe mal nach "Carfax" gegoogelt und bin auf youtube auf den Bericht von "SWR Betrifft"
"Die Gebrauchtwagenfalle – das miese Geschäft mit schrottreifen Autos" gestoßen.
Um diese Problematik scheint es hier zu gehen.

Da geht es um US-Fahrzeuge mit Totalschaden, die in den USA nicht mehr zugelassen oder versichert werden können.
Diese werden dann in Ländern mit niedrigerem Lohnniveau (z.B. Litauen) häufig nur hingepfuscht und dann in D verkauft. Unter Frontschaden, kann man sich von Kühler defekt bis Totalschaden alles vorstellen.
Laut carfax.eu kostet eine Anfrage, die hier genauere Auskunft geben könnte, 40€.

Meine vorige Frage: "Woher haben die diese Daten?" ist auch noch offen. Ich vermute, die haben hauptsächlich Daten zu Fahrzeugen aus dem Ausland (USA), auch wenn das auf der Website nicht so deutlich herauskommt.

Laut Bereicht betrifft das nur hochpreisige PKW aus den USA. Mir hat nach einem Totalschaden eines Kleinwagens mit wenig PS in D die Versicherung über die Plattform Copart einen Käufer präsentiert, an den ich verkaufen sollte.
Der hat überraschend viel gezahlt. Die Versicherung muss dann nur noch die Differenz auszahlen.
Der beauftragte, unabhängige Spediteur (für die Abholung) wunderte sich, ob der PKW danach wieder als unfallfrei zu kaufen ist.
Die Versicherung meldete den Totalschaden damals an 'informa HIS'.

Der Themenstarter wollte wissen, ob er die VINs solcher PKWs veröffentlichen darf: Lt Polizei aus dem Bericht unterliegen diese in Deutschalnd dem Datenschutz. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das gut ist.

Zitat:

@G.Tourer schrieb am 06. Jan. 2025 um 20:55:21 Uhr:


Der Themenstarter wollte wissen, ob er die VINs solcher PKWs veröffentlichen darf: Lt Polizei aus dem Bericht unterliegen diese in Deutschalnd dem Datenschutz. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das gut ist.

Dann verstößt z.B. Skoda dagegen, hier ist die VIN öffentlich - also von jedem - von außen durch die Windschutzscheibe einsehbar.

In den USA kauft die Firma Carfax die Daten aus diversen Quellen unter anderem von Behörden, Versicherungen, Werkstätten etc.

Gibt es auch in Deutschland und Europa, wobei die Datenschutzregeln da etwas anders sind, aber wer weiß schon was er alles unterschreibt wenn er in eine Werkstatt geht oder wer ließt die AGB von Versicherungen.

Ich persönlich finde das durchaus Sinnvoll, macht den Markt transparent und Betrug schwieriger.

Und zumindest was die US Unfallwagen angeht, ziemlich oft reicht es die VIN bei google einzugeben und dann findet man oft schon Fotos die einem die Laune verderben das Fahrzeug zu kaufen.

Zum Thema DSGVO - VIN und Kennzeichen sind natürlich auch irgendwo am Fahrzeug zu erkennen.

Es ist einer Person aber offenbar nicht gestattet ein fremdes Kennzeichen im Netz zu veröffentlichen..

Zum eigentlichen Thema:
Das Thema Datenschutz und Käuferschutz sind hier offenbar nicht ganz vereinbar.

"Die Versicherung meldete den Totalschaden damals an 'informa HIS'."

Nur nutzt das dem Käufer nichts. Erstens bekommt er keine Auskunft, da er - noch - nicht Eigentümer ist, zweitens wissen die wenigstens was von diesem Register und drittens bekommt er das erst mit, wenn es beim späteren Unfall Probleme mit Vorschäden gibt. Erstaunlicherweise bekommen Versicherungen nämlich trotz Datenschutzes die Auskunft und fragen ständig ab.

Der "Datenschutz" funktioniert hier leider nur in eine Richtung. Da mauert selbst die eigene Haftpflichtversicherung und teilt nicht mit, was der Unfallgegner genau geltend macht.

Bei einer 'informa HIS' Selbstauskunft bekommst du auch Informationen darüber, wer Daten abgefragt hat. Wenn ich die Daten richtig deute, hat meine Versicherung damals erst eine Abfrage gemacht und - da es keinen Eintrag gibt - keine Daten erhalten. Die Abfrage ist mit Name, Adresse und Datum vermerkt. Dann haben sie den Totalschaden als Datensatz angelegt. Diese Daten wurden dann von niemandem mehr angefordert.

Aber auch diese Info bekommst du via HIS erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sprich wenn du die Karre schon gekauft hast.

Zitat:

@StephanQwertz schrieb am 6. Januar 2025 um 22:16:25 Uhr:


Zum Thema DSGVO - VIN und Kennzeichen sind natürlich auch irgendwo am Fahrzeug zu erkennen.

Es ist einer Person aber offenbar nicht gestattet ein fremdes Kennzeichen im Netz zu veröffentlichen..

Zum eigentlichen Thema:
Das Thema Datenschutz und Käuferschutz sind hier offenbar nicht ganz vereinbar.

Mir scheint es schon lange so, dass die DSGVO allzu gerne und allzu oft als willkommene Ausrede dafür dient, Auskünfte nicht zu erteilen. Da wird sicher mehr als einmal vergessen oder verdrängt worden sein, dass diese Grund-Verordnung ihre Grenzen da findet, wo andere Gesetze etwas anderes regeln oder wo ein berechtigtes Interesse besteht.

Trotz einiger Nachteile bin ich insgesamt ganz zufrieden damit, dass dieser Grund-Verordnung hier in meiner Wahlheimat Schweden durch das grundgesetzliche Offenlegungsprinzip (offentlighetsprincip) enge Grenzen gesetzt sind. Niemand stört sich an auf Fotos sichtbaren Autokennzeichen - die damit verbundenen Informationen bezüglich Fahrzeug und Halter etc. sind sowieso frei zugänglich, da sie von Behörden erhoben und verwaltet werden. Schmunzeln (oder kritisieren) kann man darüber, dass sich Behörden manchmal gegenseitig mit Hinweise auf DSGVO Informationen vorenthalten.... Ja, perfekt ist es wohl nirgends.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 7. Januar 2025 um 09:18:45 Uhr:


Aber auch diese Info bekommst du via HIS erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sprich wenn du die Karre schon gekauft hast.

Nein.

Den HIS - Auszug bekomme ich wenn ich sie vom Verkäufer verlange. Oder der behält sein Auto.

Jedenfalls seit sich die Schaden - Problematik mit den fiktiven Abrechnungen und den HIS-Einträgen zu dem entwickelt hat wo sie heute ist und bei Fahrzeugen jenseits der unteren Preisklasse.

Davon abgesehen gehts hier um (Re)Importe und das ist das Thema HIS völlig irrelevant.

Doch, von der HIS selbst bekommst du die Auskunft nur als Eigentümer, deshalb auch meine Wortwahl "via HIS".

Wenn dir natürlich der Verkäufer selbst die Info der HIS gibt, dann hast du recht.
Aber zum einen dauert die Abfrage bis zu 4 Wochen, und zum anderen tun sich (gewerbliche) Verkäufer damit "sehr schwer".
Aber da bin ich absolut bei dir: wenn der Verkäufer bestimmte Infos nicht rausrücken will/kann, dann lieber Finger weg.

"Den HIS - Auszug bekomme ich wenn ich sie vom Verkäufer verlange. Oder der behält sein Auto."

oder verkauft es an einen anderen Interessenten, weil er nicht Wochen warten möchte, bis die Auskunft endlich kommt.

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