Zum Thema DSGVO - VIN und Kennzeichen sind natürlich auch irgendwo am Fahrzeug zu erkennen.
Es ist einer Person aber offenbar nicht gestattet ein fremdes Kennzeichen im Netz zu veröffentlichen..
Zum eigentlichen Thema:
Das Thema Datenschutz und Käuferschutz sind hier offenbar nicht ganz vereinbar.