"Überprüfung der Fahreignung" (Cannabis, MPU?)

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen an die Erfahrenen und Experten unter euch. Ich danke allen, die sich die Mühe machen, dies zu lesen, schon einmal im Voraus!

Zu meiner Situation: Ich bin 21 Jahre alt. Vor 2 Jahren war ich ein sehr regelmäßiger Cannabis-Konsument (fast täglich). Es kam natürlich wie es kommen musste: eines Tages (Sommer 2011) hatte die Polizei mich erwischt, mir wurde der Führerschein entzogen. Etwa ein Jahr später bestand ich meine MPU und durfte wieder fahren. Im Oktober 2012 zog ich nach Mainz. Zuvor war das Amt in Viersen für meine Angelegenheiten zuständig.

In dem darauffolgenden Jahr (Sommer 2012 bis Sommer 2013) konsumierte ich insgesamt 5 Mal und achtete darauf, 3 Tage danach nicht zu fahren, da ich kein Risiko eingehen wollte.
Etwa 4 Tage nach meinem letzen Konsum wurde ich am 06.08.2013 erneut angehalten. Ich war zu naiv, einen freiwilligen Test und Aussagen zu verweigern, da ich dummerweise dachte, mit 4 Tagen Abstand sei ich auf der sicheren Seite. Der Urintest war positiv. Im Krankenhaus folgte dann ein Bluttest und ein paar Koordinationstests. Die Polizei verfügte, dass ich 24 Stunden kein Kraftfahrzeug führen dürfe. Des Weiteren teilte mir der Polizist mit, dass ich mit einer MPU rechnen könne, da es als Probezeitler keine Rolle spiele, ob ich aktiv unter Cannabiseinfluss führe. Ein Nachweis für den alleinigen Konsum - ungeachtet dessen, ob eine Fahrzeugführung unter Einfluss stattgefunden habe - reiche aus.

Etwa 2,5 Monate später, am 31.10. erhielt ich eine Beschuldigten-Anhörung vom Polizeipräsidium Koblenz: "Straftat: § 24 a StVG, Fahren unter Einfluss von Cannabis, § 29 BtMG; Besitz und Erwerb von Cannabis".
Am 17.11. folgte Post von der Staatsanwaltschaft Koblenz, welche mir folgendes mitteilte: "[...] das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren [wegen Vergehens nach § 29 BtMG] wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt."
Am 19.11. erhielt ich dann ein Schreiben vom Verkehrüberwachungsamt Mainz betreffend "Überprüfung der Fahreignung". Es enthielt eine Zusammenfassung der Ereignisse (Kontrolle, Mahsan-Test, Blutentnahme) und schloss dann mit folgenden Sätzen: "Da der THC-Carbonsäurewert lediglich eine Spur von THC nachweist, ist ein aktueller Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt nicht gegeben.
Sie werden hiermit hinsichtlich Ihres Drogenkonsums eindringlich ermahnt.
Sollten Sie nochmals ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, wird dies zwangsläufig ein Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen."

Mir stellen sich folgende Fragen, die ich leider selbst nicht beantworten kann, weshalb ich hier um Rat bitte:
Bekomme ich noch eine Rechnung der Polizei, um sie für ihren Kostenaufwand zu entschädigen? (Dies war beim letzten Mal der Fall. Allerdings fuhr ich da unter direktem Einfluss.)
Ist nun nur das Verfahren wegen des Vergehens nach § 29 BtMG eingestellt und kann ich noch etwas wegen des Vergehens nach § 24 StVG erwarten?
Ist das Verkehrsamt in Viersen überhaupt nicht involviert? (Der Polizist hatte etwas anderes angedeutet.) Ist es möglich, dass ich noch Post von dort bekomme oder ist nur Mainz zuständig?
Kann ich noch mit Fahrerlaubnisentzug und/oder MPU rechnen oder hat sich die Führerscheinangelegenheit mit dem Schreiben des Verkehrüberwachungsamtes Mainz tatsächlich erledigt? Vergesst nicht, dass ich noch in der Probezeit bin.

Grüße,
Chocoloop

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Es hat sich fuer dich soweit erledigt. Da kommt auch keine Rechnung der Polizei mehr. Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein. Ueber kurz oder lang bist nicht nur den Fuehrerschein entgueltig los.

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deutsche lappen, die aus umschreibungen ausländischer fahrerlaubnisse hervorgingen, werden am laufenden meter eingezogen / annuliert, sofern sich "unregelmässigkeiten" im ausstellungsprozess aufdecken bzw. diese entdeckt werden - auch nach 5 jahren nach der umschreibung. inwiefern das die regel oder die ausnahme in fällen wie deinem ist, kann ich nicht sagen aber behördliche schlampigkeit scheint in der brd keiner verjährungsfrist zu unterliegen.

zum jahr 2016 soll die staatsverschuldung der brd eine dimension erreichen, bei der weitere schulden eu-rechtlich verboten sind. die mpu ist ein wirtschaftsfaktor - von daher würde ich zu zeiten wie diesen mit allem rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


eu-rechtlich verboten

Seit wann halten wir uns an EU-Recht? Aber das ist wohl zu off-topic.. 🙂

das frag' ich mich auch ständig - in diesem fall aber wurden bereits sogar konforme wege gefunden - die verschuldung geht weiter. der gürtel des bürgers wird dennoch enger geschnallt und somit lastet auch ein gewisser druck auf den behörden. wenn nicht genügend leute saufen oder kiffen, um das budged erhalten zu können, wird man halt die altfälle genauer unter die lupe nehmen. 🙂

findet man den ein oder den anderen taler, erhält man sich damit vllt. den arbeitsplatz...

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