"Überprüfung der Fahreignung" (Cannabis, MPU?)
Hallo,
ich hätte ein paar Fragen an die Erfahrenen und Experten unter euch. Ich danke allen, die sich die Mühe machen, dies zu lesen, schon einmal im Voraus!
Zu meiner Situation: Ich bin 21 Jahre alt. Vor 2 Jahren war ich ein sehr regelmäßiger Cannabis-Konsument (fast täglich). Es kam natürlich wie es kommen musste: eines Tages (Sommer 2011) hatte die Polizei mich erwischt, mir wurde der Führerschein entzogen. Etwa ein Jahr später bestand ich meine MPU und durfte wieder fahren. Im Oktober 2012 zog ich nach Mainz. Zuvor war das Amt in Viersen für meine Angelegenheiten zuständig.
In dem darauffolgenden Jahr (Sommer 2012 bis Sommer 2013) konsumierte ich insgesamt 5 Mal und achtete darauf, 3 Tage danach nicht zu fahren, da ich kein Risiko eingehen wollte.
Etwa 4 Tage nach meinem letzen Konsum wurde ich am 06.08.2013 erneut angehalten. Ich war zu naiv, einen freiwilligen Test und Aussagen zu verweigern, da ich dummerweise dachte, mit 4 Tagen Abstand sei ich auf der sicheren Seite. Der Urintest war positiv. Im Krankenhaus folgte dann ein Bluttest und ein paar Koordinationstests. Die Polizei verfügte, dass ich 24 Stunden kein Kraftfahrzeug führen dürfe. Des Weiteren teilte mir der Polizist mit, dass ich mit einer MPU rechnen könne, da es als Probezeitler keine Rolle spiele, ob ich aktiv unter Cannabiseinfluss führe. Ein Nachweis für den alleinigen Konsum - ungeachtet dessen, ob eine Fahrzeugführung unter Einfluss stattgefunden habe - reiche aus.
Etwa 2,5 Monate später, am 31.10. erhielt ich eine Beschuldigten-Anhörung vom Polizeipräsidium Koblenz: "Straftat: § 24 a StVG, Fahren unter Einfluss von Cannabis, § 29 BtMG; Besitz und Erwerb von Cannabis".
Am 17.11. folgte Post von der Staatsanwaltschaft Koblenz, welche mir folgendes mitteilte: "[...] das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren [wegen Vergehens nach § 29 BtMG] wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt."
Am 19.11. erhielt ich dann ein Schreiben vom Verkehrüberwachungsamt Mainz betreffend "Überprüfung der Fahreignung". Es enthielt eine Zusammenfassung der Ereignisse (Kontrolle, Mahsan-Test, Blutentnahme) und schloss dann mit folgenden Sätzen: "Da der THC-Carbonsäurewert lediglich eine Spur von THC nachweist, ist ein aktueller Cannabiseinfluss zum Blutentnahmezeitpunkt nicht gegeben.
Sie werden hiermit hinsichtlich Ihres Drogenkonsums eindringlich ermahnt.
Sollten Sie nochmals ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, wird dies zwangsläufig ein Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen."
Mir stellen sich folgende Fragen, die ich leider selbst nicht beantworten kann, weshalb ich hier um Rat bitte:
Bekomme ich noch eine Rechnung der Polizei, um sie für ihren Kostenaufwand zu entschädigen? (Dies war beim letzten Mal der Fall. Allerdings fuhr ich da unter direktem Einfluss.)
Ist nun nur das Verfahren wegen des Vergehens nach § 29 BtMG eingestellt und kann ich noch etwas wegen des Vergehens nach § 24 StVG erwarten?
Ist das Verkehrsamt in Viersen überhaupt nicht involviert? (Der Polizist hatte etwas anderes angedeutet.) Ist es möglich, dass ich noch Post von dort bekomme oder ist nur Mainz zuständig?
Kann ich noch mit Fahrerlaubnisentzug und/oder MPU rechnen oder hat sich die Führerscheinangelegenheit mit dem Schreiben des Verkehrüberwachungsamtes Mainz tatsächlich erledigt? Vergesst nicht, dass ich noch in der Probezeit bin.
Grüße,
Chocoloop
Beste Antwort im Thema
Es hat sich fuer dich soweit erledigt. Da kommt auch keine Rechnung der Polizei mehr. Tu dir selbst nen gefallen und lass den Scheiss sein. Ueber kurz oder lang bist nicht nur den Fuehrerschein entgueltig los.
32 Antworten
Wäre die für mich zuständige FEB dann auch in Mainz oder in Viersen? Der Polizist hatte mich aufgeklärt und gesagt, er würde die Sache nach Viersen weiterleiten und dann kann ich früher oder später mit Fahrerlaubnisentzug und MPU rechnen. Allerdings steht in meinem Führerschein natürlich auch noch Viersen als Ausstellungsbehörde.
Zitat:
Original geschrieben von Chocoloop
Wäre die für mich zuständige FEB dann auch in Mainz oder in Viersen? Der Polizist hatte mich aufgeklärt und gesagt, er würde die Sache nach Viersen weiterleiten und dann kann ich früher oder später mit Fahrerlaubnisentzug und MPU rechnen. Allerdings steht in meinem Führerschein natürlich auch noch Viersen als Ausstellungsbehörde.
Natürlich wird erst mal die Sache an die Ausstellungsbehörde weitergeleitet.
Die wird dann feststellen über das Melderegister auf Grund der neuen Anschrift ist Mainz zuständig.
Wird womöglich länger dauern.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Natürlich wird erst mal die Sache an die Ausstellungsbehörde weitergeleitet.
Die wird dann feststellen über das Melderegister auf Grund der neuen Anschrift ist Mainz zuständig.
Wird womöglich länger dauern.
Das heißt, dieser von dir beschriebene Vorgang ist mit dem Brief von der Verkehrsüberwachung in Mainz noch nicht abgeschlossen? 😮
Auszug aus
http://www.mainz.de/.../hthn-5xlkau.de.html
Die drei Abteilungen des Amtes 31 gliedern sich in
- Abteilung Verkehrsüberwachung/Außendienst,
- Abteilung Bußgeldstelle / Abschleppangelegenheiten,
- Abteilung Verkehrsabteilung mit Fahrerlaubnis- und Zulassungsstelle.
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nicht, dass ich deinen psychotropicakonsum verharmlose oder befürworte...
aber solange du keinen wohnsitz in der brd hast, wäre auch keine feb der brd für eine solche -wie es bei dir möglicherweise der fall sein wird- "unbegründeten" (da ohne delikt an eine den haaren herbeigezogene begründung, die es so kein zweites mal auf diesem planeten gibt, geknüpft) entziehung zuständig.
dass eine erneute mpu, die man dir pro forma noch vor dem entzug auferlegen wird, wesentlich schwerer als die erste wird, sollte dir schon bewusst sein.
Zitat:
Original geschrieben von Chocoloop
Das Schreiben stammt tatsächlich aus der "Verkehrsabteilung".
die, möglicherweise, zum zeitpunkt des "abschlusses" sich dessen, dass sie auch für die verwaltung der fe zuständig ist, noch nicht bewusst war - ist vorhin irgendwie untergegangen.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
die, möglicherweise, zum zeitpunkt des "abschlusses" sich dessen, dass sie auch für die verwaltung der fe zuständig ist, noch nicht bewusst war - ist vorhin irgendwie untergegangen.
- Abteilung Verkehrsabteilung mit Fahrerlaubnis- und Zulassungsstelle.
Auszug aus
http://www.mainz.de/.../hthn-5xlkau.de.htmlSteht so auf der Website
und
die wissen nicht dass sie zuständig sind😕
Herr vergieb ihnen denn sie wissen nicht wofür sie ihr Geld bekommen. 🙂
die seite ist für mich nicht einsehbar - 403 - forbidden.
aber wenn in einer anderen feb ausgestellt wurde, ist es durchaus möglich, dass die zuständigkeit übersehen wurde.
in einer der berliner zulassungsstellen konnten mir diejenigen, die den alten wagenbrief (noch so einen, auf dem alle halter eingetragen waren) entgegennahmen, mir nicht sagen, dass es einen neuen brief geben wird und der alte halter für evtl. künftige besitzer unbekannt bleibt.
will sagen - eine vorbildliche ordnung ist nun wirklich nicht gerade das, was eine behörde in der brd unterscheidet.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
aber wenn in einer anderen feb ausgestellt wurde, ist es durchaus möglich, dass die zuständigkeit übersehen wurde.
Sie werden mir das Schreiben ja wohl kaum in ihrer Funktion als Zulassungsstelle gesandt haben. Ich gehe schon davon aus, dass sie sich als Fahrerlaubnisstelle ihrer Zuständigkeit bewusst sind. Zumal der Brief "Überprüfung der Fahreignung" im Betreff stehen hat.
bleibt zu hoffen, dass es sich mit der überprüfung der fahreignung zum moment der kontrolle erledigt hat. 🙂
Ich habe das so verstanden, dass der Verwaltungsangestellte bei der Vekehrsabteilung mit Einsicht der Unterlagen die Fahreignung überprüft hat und dann zu dem Schluss gekommen ist, mich "nur" zu ermahnen.
Dann solltest du demnächst sicherheitshalber eine Woche mit dem Autofahren warten, nachdem du dir einen durchgezogen hast.
etwas aus dem kontext gerissen aber laut gängiger rechtsprechung hat man ab der kenntnisnahme - nämlich dessen, dass bspw. ein fehler unterlaufen ist - ein jahr zeit, um es sich anders zu überlegen.
noch besser, als nach dem durchziehen warten wäre demnach den abbauwert langsam auf +/- 0 zu bringen. es muss übrigens nicht sofort auf eine mpu sondern kann erstmal auch auf eine fachärztliche begutachtung hinauslaufen.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
laut gängiger rechtsprechung hat man ab der kenntnisnahme - nämlich dessen, dass bspw. ein fehler unterlaufen ist - ein jahr zeit, um es sich anders zu überlegen.
Das wäre aber ein recht unwahrscheinliches Szenario, oder?