"Turbo-Rolf" oder "Sind wirklich immer die Raser schuld ?"
Ich verfolge jetzt schon seit einiger Zeit diesen Prozess um diesen vermeindlichen Mercedes-Raser und hätte gerne mal andere Meinungen dazu gehört.
Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, das er sicherlich wegen überhöhter Geschwindigkeit und auch wegen diverser anderer Vergehen im Straßenverkehr eine übergebraten bekommen sollte, jedoch hat er sicher nicht der Frau gesagt "Vereiß Dein Lenkrad und fahr Dich am Baum kaputt"
Meines Erachtens war die Frau der Situation nicht gewachsen und ist zum größten Teil selber Schuld, das Sie und Ihr Kind tot sind.
Klingt zwar hart, aber wenn ich jedesmal in die Bäume fahren würde wenn von hinten jemand drängelt, wäre ich schon 100mal tot gewesen, genauso wie ich umgekehrt schon 100mal zum Mörder geworden wäre, weil ich mich mit 180 KM/h jemandem mit Tempo 100 genähert habe.
Wären die alle in die Bäume gerauscht sähe es bei mir genauso übel aus.
Interessanterweise wird hier aber nur der Mercedesfahrer verteufelt und nicht die leider verstorbene Frau kritisiert, die meines Erachtens vollkommen falsch und überreagiert hat.
Ich meine, Blinker rechts setzen und nach dem Überholen wieder einscheren sollte doch jeder können, oder ??
Beste Antwort im Thema
Es ist von der Unschuld eines Verdächtigen (anders kann man den Betroffenen nach wie vor wohl nicht bezeichnen) auszugehen, bis dessen Schuld zweifelsfrei (!) bewiesen ist; "Im Zweifel für den Angeklagten". Diese beiden Grundsätze sind die Wichtigsten eines (unseres) Rechtssystems, das dieses von "Unrechtssystemen", z. B. Diktaturen, unterscheidet.
Soweit mir bekannt, gibt es bis heute weder wirkliche Tatzeugen noch Beweise i. S. der Strafprozeßordnung für die vermutete (!) Straftat von Rolf S. Bewiesen (!) ist lediglich, daß das Fahrzeug von Rolf S. das Unfallfahrz. nicht berührt hat. Lt. div. Sachverstänigen (na ja) gibt es Indizien, daß Rolf S. zur betreffenden Zeit, im Bereich der Unf.stelle gewesen sein kann. Davor?, dahinter? - darüber entscheiden schon bei 100 km/h Sekunden.
Zu welchem Zeitpunkt exakt (!) passierte der Unfall? Waren die beiden Autos zur Unfallzeit ganz allein auf der li. Spur im Unfallbereich? Wo sind die Beweise? Indizien sind kein Beweis!
Ich fahre oft lange Strecken auf der Autobahn. Wenn möglich, auch schnell. Es ist unvorstellbar, was unterwegs alles so passiert. Es stehen einem permanent die Haare zu Berge. Die wirklich gefährlichen Situationen sind fast nie plötzlich von hinten auftauchende "Raser". Ist nicht i. O., aber meist leicht zu regeln. Wenn ich nicht gleich nach rechts kann, setze ich kurz den re. Blinker und der Übereilige hinter mir weiß, bei nächster Gelegenheit bin ich weg. Erledigt.
Aber: 50 ... 100 m vor mir. Tochter fährt am Wo.ende solo zu Muttti, oder so. Rechts;110, 120 km/h; plötzlich, ich muß jetzt (!) schnell noch den LKW überholen, geht ja sonst nie wieder - oft auch ohne erkennbaren Grund - Tempoerhöhung auf 125 km/h und links rüber. Blinken? Wozu? Bei 180 km/h auf der vor mir leeren li. Spur habe ich schlagartig ein Problem. Also heftig bremsen - aber so, daß mir von hinten keiner rein donnert - und den immer kleiner werdenden Abstand zum "125 km/h-Töchterlein" so ausnutzen, daß Keinem was passiert. Selten, die Ausnahme? Von wegen! Auf jeder Berlin-Tour mind. 5 ... 6 mal pro Strecke. Grundsätzlich!
So könnte es doch auch gewesen sein, oder? Siehe Anfang!!
Das dt. Straßenverkehrsrecht gilt für alle! Für die sog. "Raser", aber auch für die "Bummler", die Geistesabwesenden, Gedankenlosen und - im Wortsinne - die Rücksichtslosen!
Rolf S. war (vermutlich) mit einem CL 600 mit 200 auf der li. Spur der A5 unterwegs. Wenn Verkehrslage und Beschilderung das hergeben, warum nicht?! Das ist erlaubt! Das ist keine Straftat! Eine moralische Rechtssprechung gibt es bei uns nicht. Gott sein Dank, oder eher nicht (s. Herr Esser + Co.)!?
Das Wechseln von der re. auf die li. Autobahnspur ohne zu Blinken und ohne sich zu Vergewissern, daß der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet und nicht behindert (!) wird, ist ein Verstoß geg. die StVO. Möglicherweise auch Ursache für einen resultierenden Unfall.
Was hatte die Fahrerin mit 130 km/h (oder so) auf der li. Spur verloren, wenn die re. doch so frei war, daß sie so plötzlich nach re. wechseln konnte, daß sie die Kontrolle über ihr Auto verlor?
Eigener Fahrfehler, Unaufmerksamkeit, Verkettung unglücklicher Umstände - alles möglich. Die Folgen - von was auch immer - sind bitter und furchtbar. Keine Frage!
Die Medien (alle!) haben eine große Verantwortung übernommen. Das Leben von Rolf S. ist zerstört. Was, wenn er wirklich völlig unbeteilgt war und unschuldig ist? Das Leben der Faherin ist beendet. Was, wenn sie selbst tragischerweise nicht ganz unschuldig an diesem Unfall war? Dann wären Lehren zu ziehen (s. mein Erlebnisbericht!!!), die die Medien hätten wirksam verbreiten können. Vielleicht hätte dies einen einzigen ähnlichen Unfall verhindert und einem einzigen Menschen das Leben gerettet. Dann wäre das Leid nicht umsonst gewesen.
Was hat dieser, eigentlich ganz normale Rechtsfall, in dieser Art und Weise in den Medien zu suchen? Was soll der ganze Irrsinn? Will man die Menschen mit dieser Medienhatz von anderen Schweinereien in "diesem, unseren Lande" ablenken? Oder sollte getestet werden, wie weit man unser Rechtssystem beim derzeitigen Übergang von der Scheindemokratie zur Diktatur verbiegen und mißbrauchen kann?
So weit ich weis, ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. Bin gespannt, was bei der z. Zt. laufenden Revision rauskommt?!
Zum Schluß: Obacht! Gehirn benutzen! Auf der Straße und im Alltag!
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Hallo probimac,
"Das ist ein typisches Outing: "Warum darf der das, wenn ich das nicht darf (kann)"."
Versteh ich nicht, also wenn einer einen Fehler macht, darf ich das mit einem Fehler beantworten? Wie Du mir, so ich Dir?
Das hat doch nichts mit "Können" zu tun. Und auch hier einer, der unter dem Lehrersyndrom leidet. 🙂 Für euch muss Autofahren ja wirklich die Hölle sein, mich strengt es zwar gelegentlich auch an, aber Höllenqualen leide ich nicht. Wo bleibt denn der "Fahrspaß"?🙂
Zitat:
Original geschrieben von harryman1946
Versteh ich nicht, also wenn einer einen Fehler macht, darf ich das mit einem Fehler beantworten? Wie Du mir, so ich Dir?
Jein.
Wenn ein Fahrschulauto mich behindert, hupe ich nicht wie verrückt und überhole dann rechts. Genauso wenig, wenn man eindeutig erkennen kann, dass der Fahrer(in) unsicher ist- und das kann man im Extremfall erkennen.
Aber eindeutig JA, auf Deine Frage, wenn wie gesagt erkennbar ist, dass der Vordermann seinen Willen auf meine Kosten durchsetzen will. Dann gilt nur noch die Bibel 😁
So und nun muss ich weiter staubsaugen 🙁
Grüße
probigmac
übrigens scheint etwas an dem spruch dran zu sein, der da heisst: "am fahrstil erkennt man den charakter/das temperament des fahrers"...es stimmt wirklich, was ich so in meinem umfeld beobachtet habe 😉
gruß, heiko
Zitat:
Original geschrieben von harryman1946
Aber die 70+ Generation herauszupicken (und die anderen "elegant" zu vergessen) ist einfach unredlich. Um darum ging es mir. JEDER Tote ist zuviel, Binsenweisheit. Klaro?
Hat doch auch niemand getan - oder lese ich schon so schlecht?
Aber ansonsten ist alles klar. Vergessen wir also die Missverständnisse 🙂
MfG, HeRo
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
[20s-Regelung etwas übertrieben]
Was wäre deiner Meinung nach angemessen?
Ich weiß es nicht, weil ich in diesen Situationen nicht auf die Uhr schaue, sondern nach Gefühl fahre 🙂
Schätzen würde ich so 10-15s. Aber ich kann auch mit 20s noch gut leben, das war nur ne Nebenanmerkung, dass ich glaube ich auch kürzere Lücken nutzen kann...
MfG, HeRo
waren "T-Rolf" oder die beiden abgedrängten überflüssigen Toten im Rentenalter?
Versicherungen machen "Aufschläge" für viele Sachen : keine Garage(demnach müssten Garagenbesitzer weniger Unfälle bauen), Mindestalter, Höchstalter, Kilometerzahl (demnach müssten wenig Fahrer besserer Fahrer sein), kein Haus/Eigenheimbesitzer (demnach müssten Mieter mehr Unfälle bauen) Nicht-Beamte, wenig-Versicherte bei gleicher Gesellschaft, Nicht-Bahncardinhaber .... sind demnach also alles Gründe die auf Fahrsicherheit schließen lassen oder alles keine Gründe ... interne Zahlen der Versicherungen sind immer rein statistisch und lassen nur spekulativ "objektive" Rückschlüsse zu ... man kann auch für Mieter eine erhöhte Unfallhäufigkeit herbeizaubern, wenn man will .... anders bei Sicherheitssystemen im Auto ... da sind die Rückschlüsse objektiv schlüssiger. Echte Kenner der (Ver)sicherungs-Branche auf Entscheidungsträgerebene würden das bestetigen 😉
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
übrigens scheint etwas an dem spruch dran zu sein, der da heisst: "am fahrstil erkennt man den charakter/das temperament des fahrers"...es stimmt wirklich, was ich so in meinem umfeld beobachtet habe 😉
gruß, heiko
Jetzt, wo Du es sagst- das passt auch wie die Faust aufs Auge auf meinen Bekanntenkreis...
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Versicherungen machen "Aufschläge" für viele Sachen : keine Garage(demnach müssten Garagenbesitzer weniger Unfälle bauen), Mindestalter, Höchstalter, Kilometerzahl (demnach müssten wenig Fahrer besserer Fahrer sein), kein Haus/Eigenheimbesitzer (demnach müssten Mieter mehr Unfälle bauen) Nicht-Beamte, wenig-Versicherte bei gleicher Gesellschaft, Nicht-Bahncardinhaber .... sind demnach also alles Gründe die auf Fahrsicherheit schließen lassen oder alles keine Gründe ... interne Zahlen der Versicherungen sind immer rein statistisch und lassen nur spekulativ "objektive" Rückschlüsse zu ... man kann auch für Mieter eine erhöhte Unfallhäufigkeit herbeizaubern, wenn man will .... anders bei Sicherheitssystemen im Auto ... da sind die Rückschlüsse objektiv schlüssiger. Echte Kenner der (Ver)sicherungs-Branche auf Entscheidungsträgerebene würden das besteigen 😉
- Garage: Entscheidend für die Kasko (auch wenn die Garage oft vollgeräumt ist und das Auto trotzdem davor steht 🙂 )
- Mindestalter/Höchstalter diskutieren wir hier gerade
- Haus/Eigenheimbesitzer/Beamte verstehe ich auch nicht. Glaube kaum, dass diese tatsächlich statistisch weniger Schäden verursachen
- weniger Kilometer: Weniger Möglichkeit, nen Unfall zu bauen
- weniger Versicherungen bei gleicher Gesellschaft: Man will gerne neben der Autoversicherung noch weitere Verträge abschließen, mit denen mehr Geld verdient wird
- BahnCard: Lange Strecken (mit entsprechender Übermüdung) und unbekannte Strecken (mit entsprechender Orientierungslosigkeit) werden tendenziell mit der Bahn zurückgelegt. Außerdem auch Querwerbung 🙂 (übrigens gilt der BC-Rabatt nur für ein Auto, leider)
Tatsächlich glaube ich aber auch nicht, dass eine Versicherung "nur so zum Spaß" einen Malus für ein bestimmtes Fahreralter einführt. Wir sind noch nicht so weit mit der Rabattitis, dass "Quersumme der Personalausweisnummer durch neun teilbar" einen Rabatt gibt, der dann bei anderen wieder reingeholt werden muss...
Allerdings wäre es auch mal interessant zu wissen, wer denn wirklich als Unfallverursacher geführt wird, wenn z.B. der Enkel unerlaubterweise mit Opas Auto eine Spritztour unternommen hat (Papas Auto war ja unterwegs) und Papa, Opa und der Versicherungsvertreter am Abend dann noch gemeinsam einen trinken gehen...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Tatsächlich glaube ich aber auch nicht, dass eine Versicherung "nur so zum Spaß" einen Malus für ein bestimmtes Fahreralter einführt. Wir sind noch nicht so weit mit der Rabattitis, dass "Quersumme der Personalausweisnummer durch neun teilbar" einen Rabatt gibt, der dann bei anderen wieder reingeholt werden muss...
Allerdings wäre es auch mal interessant zu wissen, wer denn wirklich als Unfallverursacher geführt wird, wenn z.B. der Enkel unerlaubterweise mit Opas Auto eine Spritztour unternommen hat (Papas Auto war ja unterwegs) und Papa, Opa und der Versicherungsvertreter am Abend dann noch gemeinsam einen trinken gehen...
soweit schon mal gar nicht schlecht erkannt 🙂
Zunächst zum Verständnis: Mit der Sparte KFZ lassen sich zur Zeit keine Gewinne einfahren, das passiert über den Rest der abgeschlossenen Versicherungen, deshalb ist keine Versicherung daran interessiert nur eine neue KFZ abzuschließen 😉
Die Versicherungen machen Kfz-Rabatte eigentlich nicht, sondern die Rabatte sind die versicherungstechnische Ausnahme vom Regelfall (in dem Fall 100% der jeweiligen Summe). Demnach ist das Alter bis 25 und Beispiel über 70 normal ... und der überwiegende Rest Rabatt.
Dann sind bei seiner eigenen Versicherung ALLE dieser "Einschränkungen/Rabatte" verhandelbar ... Beispiel: es wird ein Älterer niemals den „Malus“ seiner langjährigen eigenen Versicherung zahlen MÜSSEN, wenn er darüber etwas verhandelt.
Dass statistisch unter 25jährige und über 55jährige ihre "jeweils eigenen" Schwächen im Verkehr haben sei damit jedoch NICHT bestritten. Die Versicherungen jedoch halten sich dabei kaum selbst an ihre „nach außen hin gezeigten“ Rabatt/oder Aufschlagskonditionen, denn ihnen ist ein Alter mir hoher Zahlungssumme durch VIELE Verträge lieber, als ein Älterer, der sämtliche seiner Verträge durch Verärgerung über den Altersmalus in der Kfz-Sparte kündigt ... das alles gilt natürlich auch für andere Rabatt-Bevorurteilte 😉
Ich glaube kaum, dass den Versicherungen "Gefühsduselei" nachgesagt werden kann. Die schauen halt: Altersgruppe bis 25 Jahre, wieviele Unfälle, welche Kosten, welcher Beitrag ergibt sich, Beruf und Eigenheim als Schmankerl.Muss auch immer grinsen, wenn meine Garage angeblich den Beitrag senkt, aber eines ist klar: hätten sich meine zwei Herren Söhne selbst versichern müssen, wäre das am Anfang für sie sehr teuer geworden. So laufen sie für einen Bruchteil über mich, Risiko und Kosten bei mir, aber was tut man nicht alles. 🙂
… und anschließend lassen sich die jahrelang unfallfrei erfahrenen 30% des 99 jährigen Opas auf den Enkel übertragen, wenn der Opa entweder nicht mehr ist oder nicht mehr fahren will … natürlich muss man angeben, dass auch der Enkel öfter mit Opas Benz gefahren ist … aber das ist nur eine Formalität; … kommt aber sehr gelegen, falls der Enkel sich aus versehen in mehreren Jahren Fahrzeit von Vaters zweitwägelichen 85% auf 180% ge-unfallt hat. Hat nur nix mit der eigentlichen Schadenhäufigkeit bzw. der statistischen Einstufung zu tun und ist damit undurchsichtig in Bezug auf Transparenz der Rabattierung 😉 … die ganzen personenbezogenen Rabattierungen sind nur Augenwischerei nach außen hin… glaubt´s oder glaubt´s net 😉
Einen Punkt haben wir ausgelassen …. um dann wieder zum „Testfahrer“ zu kommen … Dienstwagen werden „gelegentlich“ auf die Firma zugelassen.
Zitat:
Original geschrieben von harryman1946
Hallo,
"das ich aufgelaufen bin und nach 100m rechts vorbei MUSSTE."
Bin ich nicht mehr auf dem neuesten Stand? Gibt es in Deutschland jetzt eine Führerscheinklasse mit der Lizenz zum Rechtsüberholen?
Wo kriegt man die? In Berlin? 😁
Und 100km/h gilt nur rechts und bei nur 300m zu vernachlässigen? Ich glaub, ich muss zur Nachschulung. Turbo-Fahrer aller Länder - vereinigt euch, hinweg mit Bürokratie und unnötigen Verkehrsregeln.
NEIN. Sonderlizenzen gibt es nicht. Aber der hatte mich durch Mißachten von §2 Abs.:2 StVO genötigt Rechts zu überholen.
Gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen und dabei jemanden zu behindern (egal ob er zu schnell fahren will/muß) kostet 20 € (BKat 3.1.1)
Und ganz ehrlich. Wenn ich mit 145 bei erlaubten 130 unterwegs bin, rolle ich nicht mal annähernd auf Tempo 100 aus auf 300m und wenn da nichts ist, fahre ich einfach Bremsen - und Verbrauchschonend durch. Solange mich andere nicht zum Bremsen oder Rechtsüberholen nötigen weil sie sich nicht an §2 Abs.: 2 halten können.
Die Garagenbesitzer stehen tendenziel nicht unter einem Baum der bei Schietwetter umfällt oder im Hagel zerdellt wird.
Es gibt aber noch andere Rabattierungen:
-Frauen, bauen angeblich weniger Unfälle. Absolut ja, relativ nein. Wurde auch schon erwiesen.
-Kinder unter 16. Klar! Papa fährt auf einmal anders wenn der Filius 16 wird.
Die Versicherungen rechnen halt alles nach Statistik ab.
Zitat:
und anschließend lassen sich die jahrelang unfallfrei erfahrenen 30% des 99 jährigen Opas auf den Enkel übertragen, wenn der Opa entweder nicht mehr ist oder nicht mehr fahren will … natürlich muss man angeben, dass auch der Enkel öfter mit Opas Benz gefahren ist … aber das ist nur eine Formalität; …
Passt nicht ganz. Man kann sich nur so viele % überschreiben lassen, wie man seit dem 18. hätte selber erfahren können. Sonst hätte ich schon löngst Muttis 45 %. Ach nein, es sind 50. Mir ist jemand reingefahren weil er Oberlehrer spielenwollte und leider doppelt so viele Zeugen hatte.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
NEIN. Sonderlizenzen gibt es nicht. Aber der hatte mich durch Mißachten von §2 Abs.:2 StVO genötigt Rechts zu überholen.
Gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen und dabei jemanden zu behindern (egal ob er zu schnell fahren will/muß) kostet 20 € (BKat 3.1.1)Und ganz ehrlich. Wenn ich mit 145 bei erlaubten 130 unterwegs bin, rolle ich nicht mal annähernd auf Tempo 100 aus auf 300m und wenn da nichts ist, fahre ich einfach Bremsen - und Verbrauchschonend durch. Solange mich andere nicht zum Bremsen oder Rechtsüberholen nötigen weil sie sich nicht an §2 Abs.: 2 halten können.
Natürlich, du brauchst dich nicht an die StVO zu halten, aber alle anderen müssen? Und wenn andere sich nicht an die StVO halten, wirst du dadurch dazu gezwungen, auch dagegen zu verstoßen?
Kommst zumindest so rüber hier. Überdenk das mal...
MfG, HeRo
Klar. Ich kann auch ganz legal rechts rüber gehen und warten bis ich irgendwann mal wieder legal an ihm vorbei komme.
**TOLL**
Neeeee, ich fahre rechts vorbei und winke freundlich. Ich bin DOCH vorbei gekommen und er hat NICHT geschafft was er wollte, mich ärgern.
Ich habe allerdings schon mal überlegt mein Fahrzeug zum Videowagen zu machen, mich in solchen Situationen GAAANZ legal zu verhalten und den notorischen Mitte/Linksfahrer mt diesem Video anzuzeigen.