"Richtiges" Blei für Benzin
Hallo zusammen. Ich habe neulich eine flasche von TEL ( Tetra-ethyl-blei) bekommen und ich muss sagen der Unterschied ist enorm ( Ford sierra 1982 OHC 2.0) , kaum zu glauben dass der Motor sofort viel ruhiger und einfach schöner lauft . Dieses ersatzblei Aditiv auf Kaliumbasis ist nix....egal....Ich werde jetzt nächste Woche Dienstlich nach UK Fahren und der Hersteller ist unweit , und die Verkaufen das Zeug kistenweise. Werde ich mich irgendwie Umweltrechttechnisch strafbar machen wenn ich mir so eine Kiste zulege? Die Herstellerseite sagt dass es aprooved ist.... Falls Interese wäre kann ich auch für euch hier was mitbringen
36 Antworten
Dann schau in die Norm und vergleiche mal den Anteil von Blei in bleihaltigem mit den von bleifreiem Kraftstoff
Zitat:
@MadX schrieb am 4. Februar 2021 um 20:23:07 Uhr:
Dann schau in die Norm und vergleiche mal den Anteil von Blei in bleihaltigem mit den von bleifreiem Kraftstoff
Ist mir jetzt keine Suche wert.
Wenn es jemand verlinken würde....
Oder auszugsweise zitieren.
Relevant ist ob es einen Mindestanteil gibt.
Und das würde ich bezweifeln.
Zitat:
@MadX schrieb am 4. Februar 2021 um 21:21:21 Uhr:
Dann liegst Du wohl falsch. Die Norm sagt etwas anderes 😁
Wie wäre es mit einem Link/Auszug?
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MadX kann die Norm ja nicht mal beim Namen nennen. Es ist sinnlos mit solchen Leuten zu diskutieren.
Wenn er dies liest fängt er an zu googeln.
Wie kommst Du darauf, dass ich die Norm nicht benennen kann?
Aber ich sage, laut Norm unserer Kraftstoffe ist Blei enthalten. Die Norm steht übrigens auf jeder Zapfsäule. 😁
@MadX
Beweis durch Behauptung läuft nicht. Entweder du lieferst hier mal eine Quelle oder du hältst dich zurück.
Die Behauptung hat doch jemand anders aufgestellt bezüglich der Reinheit der Kraftstoffe 04. Februar, 20.16 Uhr). Haltet Euch an den. Ich bin hier raus.
Du hast behauptet das es nicht stimmt und da wollte man von dir den Nachweis.
Mir ist das völlig Latte ob das Blei drin ist oder nicht.
Allgemein heißt es bleifrei was du ja bezweifelst. Also hast du die Bringschuld aus meiner Sicht.
Aber wie gesagt, mir ist das Schnuppe.
Zu dem vom TE verlinkten Zeug bin ich überzeug das es hier für den öffentlichen Verkehr nicht zulässig ist.
Das entnehme ich aus dem Text der Hersteller/Vertreibers und das es in D käuflich nicht direkt zu erwerben ist.
Also kein Nachweis sondern nur gezogene Rückschlüsse. Falls du nun auf die Idee kommen solltest das ich auch Nachweise liefern müsste.
Völlig sinnlose Diskussion. Die früher erwünschte und fälschlich für notwendig gehaltene TEB-Zugabe in den Sprit erfolgt nicht mehr, weil man längst (ungefähr seit 1950) andere Mittel zusetzt, die die Klopffestigkeit auf hohem Niveau sichern.
Seit 1996 gibt es das darum in D nicht mehr zu kaufen. Dass gewisse Restmengen, die technisch oder natürlich bedingt sind, noch zulässig bleiben, ist halt so. Eine Aufgabe haben diese Restmengen nicht. Die Zugabe von TEB erfolgte rein zur Erzielung einer hohen Oktanzahl. Sonst für nix. NEIN, nicht für Ventile an primitiven Motoren amerikanischer Hersteller.
Zitat:
@MadX schrieb am 4. Februar 2021 um 20:23:07 Uhr:
Dann schau in die Norm und vergleiche mal den Anteil von Blei in bleihaltigem mit den von bleifreiem Kraftstoff
Warum postest Du das nicht selbst, wenn Du diese Info hier sehen willst? Hat mich keine 5 Minuten gekostet:
Bundesgesetzblatt vom 5. Juli 1988:
Zitat:
Unverbleiter Ottokraftstoff Super:
Bleigehalt angegeben als Massenkonzentration g/l: ≤ 0,013Verbleiter Ottokraftstoff Super:
Bleigehalt angegeben als Massenkonzentration g/l: ≤ 0,15
Bedeutete damals also max. 13 mg/l Blei für unverbleiten Super-Kraftstoff. Nach der inzwischen gültigen DIN EN 228 sind nur noch 5 mg/l zulässig.
Zitat:
@MadX schrieb am 5. Februar 2021 um 12:25:12 Uhr:
Aber ich sage, laut Norm unserer Kraftstoffe ist Blei enthalten.
Die Norm fordert keinen Bleigehalt. Stattdessen legt sie eine erlaubte Blei-Höchstgrenze von 5 mg/l für bleifreien Kraftstoff fest. Das ist höchstens 1/30 der Menge, die in den 1980ern für verbleites Super erlaubt war. Wenn kein Blei nachweisbar sein sollte, dann ist die Norm auch erfüllt.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 20. Februar 2021 um 13:55:11 Uhr:
Die Norm fordert keinen Bleigehalt. Stattdessen legt sie eine erlaubte Blei-Höchstgrenze von 5 mg/l für bleifreien Kraftstoff fest. Das ist höchstens 1/30 der Menge, die in den 1980ern für verbleites Super erlaubt war. Wenn kein Blei nachweisbar sein sollte, dann ist die Norm auch erfüllt.
....udn der Wert, der in den 80ern noch gestattet war, war auch nur noch ein Bruchteil dessen, was bis Anfang der 1970er zulässig oder üblich war. Die Menge wurde dann mit dem Benzin-Blei-Gesetz 1973 (meine ich) drastisch reduziert. Ein Geheule und Gejaule in den Leserbriefen der damaligen Zeit. Motorschäden!!! Alarm!! Passiert ist dann real..... nichts. Was meine These von weiter oben untermauert.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 25. Februar 2021 um 13:23:40 Uhr:
....udn der Wert, der in den 80ern noch gestattet war, war auch nur noch ein Bruchteil dessen, was bis Anfang der 1970er zulässig oder üblich war. Die Menge wurde dann mit dem Benzin-Blei-Gesetz 1973 (meine ich) drastisch reduziert.
Stand 1969:
Erlaubt waren
635 mg(0,635 g) nach DIN 51 600. 😰