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(Motor-) Radhelm bei FAHRRAD mit Hilfsmotor und Versicherungskennzeichen ?

Themenstarteram 17. September 2014 um 9:06

Ok, ich weiß zwar viel :rolleyes: nur bin ich bei DIESER Frage echt mal überfragt. Jeder der ein 2 Rad mit Kennzeichen fährt - egal ob nur Versicherungskennzeichen oder die Führerscheinpflichtige Variante, weiß, NICHT ohne Helm.

Nun kam mir die Tage ein FAHRRAD mit Hilfsmotor (KEIN MoFa) entgegen. Das Teil hatte ein Versicherungskennzeichen, der Fahrer trug aber keinen Helm.

Wie ist das denn nun, wer ein FAHRRAD mit Hilfsmotor UND Versicherungskennzeichen bewegt, müsste doch auch einen Helm tragen, oder liege ich da falsch?

Sieht man mal vom möglichen Tempo, sprich: Höchstgeschwindigkeit, ab, ist so'n Rad mit Stinkemotor auch nicht schneller als ein Fahrrad mit E-Motor Unterstützung oder ein Rennrad, die auch schon mal kurzfristig an die 50km/h erreichen können.

Oder hat das "Stinkerfahrrad" nur ein Kennzeichen, weil es Verbrennungsmotorisch angetrieben wird und die Helmpflicht besteht eben auch nur auf die schnellere Variante, sprich MoFa?

Ein FAHRRAD mit Hilfsmotor ist ja auch recht selten. Jedenfalls ist mir das letzte vor vielleicht 30 Jahren begegnet. Nochmal, BITTE nicht mit MoFa verwechseln, dass ist etwas anderes.

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10 Antworten

2 Sekunden gegoogelt:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Pedelecs%26EBikes_112814.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Jeder der ein 2 Rad mit Kennzeichen fährt - egal ob nur Versicherungskennzeichen oder die Führerscheinpflichtige Variante, weiß, NICHT ohne Helm.

Pflicht ist ein Helm ab einer bbH von über 20 km/h

Zitat:

Nun kam mir die Tage ein FAHRRAD mit Hilfsmotor (KEIN MoFa) entgegen. Das Teil hatte ein Versicherungskennzeichen,

Doch genau dies ist nach der gesetzlichen Definition ein MoFa, sollte das motorisierte Fahrrad sogar über 25 km/h schnell sein, fällt es unter Kleinkraftrad und es ist eine Fahrerlaubnis von Nöten.

Zitat:

müsste doch auch einen Helm tragen, oder liege ich da falsch?

Wenn das MoFa eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h hat, muss er lt. StVO einen Helm tragen.

 

Fazit es kommt darauf an als was genau das motorisierte Fahrrad zugelassen ist, hauptausschlaggebend ist die bbH, beträgt diese bis 20 km/h ist kein Helm erforderlich, beträgt diese über 25 km/h ist eine Fahrerlaubnis nötig.

Themenstarteram 17. September 2014 um 9:56

DANKE!

Ob dieses "Geschoss" nun schneller als erlaubt gefahren ist/fahren kann, weiß ich nicht. Was mir halt auffiel, außer das es ziemlich stank, dass dieses "Fahrrad" ein Versicherungskennzeichen hat.

Es ging mir auch weniger darum, nun die Unterschiede zwischen Fahrrad und MoFa zu ergründen und ob er den gekennzeichneten Fahrradweg nutzen durfte.

Das wäre nun eine andere Diskussion, weil es sich bei DEM Weg eigentlich um einen kombinierten Fuß/Rad/Landwirtschaftlicher Weg handelt und oft auch von anderen Verkehrsteilnehmer missbraucht wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Es ging mir auch weniger darum, nun die Unterschiede zwischen Fahrrad und MoFa zu ergründen

Kann aber nichts schaden dies zu erklären, da Du in Deiner Frage ja schließlich mehrmals darauf hinweist dies wäre kein MoFa.

Das war eine Saxonette.

http://www.zweitaktfreunde.org/.../...s_mofa_saxonette_hintenlinks.gif

Die sind von der Helmpflicht befreit...

Themenstarteram 17. September 2014 um 10:07

Ja doch ... Nur, dieses Ding ist für mich kein klassisches MoFa sondern mehr Fahrrad. Ein Fahrrad mit E-Motor ist ja auch kein MoFa ... Letztendlich ist es auch PENG, weil es mir um eine andere Frage ging, die du mir verständlich erklärt hast. Mein Dank wird dir ... ok, nicht ewig, hinterher schleichen.

Schade, dachte schon wäre eine Velosolex gewesen.

http://www.oldtimer-fruenn.de/assets/images/330_Modelle_1954_-_2.jpg

Selten geworden, die Dinger.

Aber auch die ist ein Mofa, selbst wenn es dem TE aus Gründen die sich mir nicht erschliessen irgendwie nicht passt.

DAS sind nämlich die klassischen Mofas, nicht diese Dinger mit den verstärkten Rahmen etc, die auch noch versuchen ein bisschen nach Motorrad auszusehen.

Themenstarteram 17. September 2014 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Das war eine Saxonette.

http://www.zweitaktfreunde.org/.../...s_mofa_saxonette_hintenlinks.gif

Die sind von der Helmpflicht befreit...

DANKE! DAS ist genau das "Ding" was ich meinte. (Sorry, hatte deinen Beitrag übersehen)

@ Martin

Da muss ich dir leider widersprechen. Wahrscheinlich bist du noch zu jung (unter 50) um das zu wissen?! Das klassische MoFa kam erst in den 60iger Jahren auf. Guckst du frau WIKI

Das was ich gesehen habe, war aber ein Fahrrad mit Hilfsmotor (Heute heißt es LeichtMoFa und ist Führerscheinfrei) und das ist (leider) etwas ganz anderes als ein MoFa. Der Begriff MoFa kam auch erst in den 60iger Jahren auf. Davor war es schlicht ein "Fahrrad mit Hilfsmotor" der meist VOR dem Lenkrad angebaut war. Bei der Saxonette ist der Motor an der Hinterachse angebaut.

Ich selbst habe noch ein klassisches Moped mit Pedalen (MoFa) gefahren. Als MOPED galt z.B. das FLORETT von KREIDLER

Das die Fahrer von der Helmpflicht befreit sind, zeigt ja auch, das es sich nicht um ein MoFa handeln kann.

Meine Frage ist beantwortet. Wer nun noch Diskussionsbedarf hat, kann sich ja nun daran austoben, ob es ein LeichtMoFa, ein MoFa, oder ein Moped ist, oder gar ein Leichtmotorrad ... :rolleyes: :D ;)

Nein, bin ich nicht unter 50 (mit einem höheren Aufmerksamkeitsgrad könntest du das aber wissen) und muss DIR widersprechen.

Völlig egal was da im Wiki steht, ist mal wieder ein Schrotteintrag, teilweise falsch, bzw. ignoriert die Historie. Vermutlich weil DORT der Autor zu jung ist.. Da siehst du doch schon daran, dass er meint die herkömmliche Bauform moderner Mofas (Fahrradähnliche Rahmenstruktur, aber verstärkt, Tank in der Regel auf vorderer Strebe) mit der Bezeichnung "klassisch" abgrenzen zu müssen von heutigen Bauformen die eher einem Roller gleichen. So was ähnliches - rollerähnliche Bauform - gab es damals nur ein Ding von Piaggio (nein, ich meine nicht die Vespa, die gab es nur als Mokick) - und als ehrbarer Mofa-Fahrer wäre man damals eher gestorben als so ein Ding zu fahren. Rollerähnliche Bauform bei MoFas ist ein sehr neumodisches Ding.

Übrigens ist auch die Behauptung in dem Artikel falsch, dass Mofas von Mopeds abgeleitet seien. Zumindest in dieser Kategorischen Form, wobei es natürlich auch das gab, dass das MoFa einfach eine gedrosselte Variante des Mopeds war. Es gab aber sehr viele MoFas wo es kein korrespondierens Moped zu gab. Weswegen gerade diese auch gefährlich waren, wenn sie frisiert wurden, weil "Fahrwerk" und Bremsen eben tatsächlich nur für 25 km/h ausgelegt waren.

Aber herkömmliche Bauform heutiger MoFas ist nicht "klassisch", weil die Historie von MOtorisierten FAhrrädern viel weiter zurückreicht.

Der Wegfall der Tretkurbelpflicht ist ja grad mal gute 10 Jahre her. Für den Autoren des Wiki-Artikel mag das ja vielleicht eine Ewigkeit sein, mich verleitet das aber nicht von "klassisch" zu sprechen.

 

Das MoFa in seiner heutigen Bauform gibt es erst seit den 1960ern. Konstruktionen ähnlich der Saxonette, Velesolex etc gibt es schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts.

Diese Dinger wurden schon immer MoFa (MOtorFAhrad) genannt - lange bevor eh heutige MoFas überhaupt gab - völlig egal was da seit den 1960ern in Deutschland für eine Einstufungsturnerei mit Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Mofas, Mokicks, Mopeds und was auch immer noch veranstaltet wurde.

Und LeichtMoFa wurden die damals nicht genannt, weil es SchwerMoFa, oder wie auch immer man die Dinger ab den 60ern zur Abgrenzung dann nennen will, einfach noch nicht gab. Der Begriff "LeichtMoFa" ist doch eh nur so ein deutsches Verwaltungsding, Ende der 1980er aus irgendeinen Grund eingeführt, den nur Beamte verstehen.

"Ich nehm das MoFa ..." und gut ist. Man wäre sich schlicht dämlich vorgekommen das Ding "LeichtMofa" oder gar "Fahrrad mit Hilfsmotor" zu nennen.

Deine Informationen zur Florett ist auch unvollständig, die gab es sowohl als Moped, als auch als Mokick (war am verbreitesten) und als unbegrenztes Kleinkraftrad. (Für letzteres hätte ich getötet, aber da hätte ich eine Karriere als Kleinkrimineller anfangen müssen, um die Versicherung zu bezahlen.)

Die Befreiung von der Helmpflicht resultiert nur aus der bauartbedingten Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Ich dachte, das hättest du verstanden. Das hat nichts mir der Bezeichnung MoFa zu tun.

genau, und außerdem stinken die 2 Takter nicht, sondern duften

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