[HILFE] Versicherung zahlt nicht und ich soll Aufwandsentschädigung zahlen!!

Hallo liebe Experten,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem einen guten Rat geben:

Wir fahren einen Bus, den wir bei uns immer im Hof abstellen. Letztens waren Bekannte von meinem Bruder mit ihren Kindern da. Wir waren zu diesen Zeitpunkt nicht anwesend. Einen Tag später haben wir neue Kratzer auf der Beifahrerseite entdeckt. Wir haben dann raus gefunden, dass die Kinder Fange oder Verstecke oder so um das Auto herum gespielt haben. Also haben sie die Kratzer mit ihren Jacken (Reißverschluss, Knöpfe, etc.) oder Stöcken in den Lack gekratzt.

Wir haben das gemeldet, einen Kostenvoranschlag machen lassen (der ziemlich hoch war da 2 Türen komplett gemacht werden müssen) und etliche Formulare ausgefüllt. Das Fahrzeug hatte an den Türen schon vorher 2 Beulen, das haben wir aber angegeben und auf Fotos kenntlich gemacht.

Ergebnis nach 2 Monaten: Es wird nichts gezahlt, da das Auto sowieso schon Schäden hat und die Kratzer nicht in einer Linie und in unterschiedlicher Höhe sind..
Für mich "wackeln" rennende Kinder mit Stöcken nun mal und wenn 5 Kinder um das Auto rennen sind diese logischer Weise nicht auf einer Linie.

Zur Krönung sollen wir als geschädigte nun auch noch 50 € Aufwandsentschädigung zahlen, weil die Versicherung einen Experten die Bilder gezeigt hat. Ein Anruf heut brachte überhaupt nichts und wenn ein Gutachten gemacht werden soll, sollen WIR 400€ zahlen.

Ich bin völlig ratlos. Kann das sein, dass man als geschädigter so in die Pfanne gehauen wird? Ich hoffe jemand hat einen guten Rat sonst muss ich wohl einen Anwalt befragen..

Viele Dank fürs Lesen und eure Hilfe

Gruß Klacklack

Beste Antwort im Thema

Ich denk jetzt mal vom Standpunkt der Versicherung:

Da steht ein Auto mit Dellen in den Türen. Das Auto hat der Halter erst einen Monat - mit Dellen billiger gekauft (konnte er also nicht verschweigen).
Der Fahrzeughalter ist (während des ganzen Vorfalles) nicht zu Hause.
Dann spielen fünf kleinere Kinder um das Auto herum und verursachen dabei Kratzer. Nur in den Türen, wo bereits Dellen sind. Durch Vorbeilaufen mit Jackenknöpfen/-Reißverschlüssen? Nette Kinder, passen sogar auf, was sie beschädigen.
Wann? Ist ungeklärt, angeblich erst am nächsten Tag aufgefallen.
Wie? Ist ungeklärt.
Welche Kinder? Ist ungeklärt.
Und die Eltern, die eine Haftpflichtversicherung haben, nehmen quasi den Schaden auf sich. Nicht etwa der Bruder, denn da würde die Namensgleichheit gleich sauer aufstoßen.
Aber die Kinder streiten alles ab. Niemand der Eltern hat's gesehen.
Was sollen wir? Zahlen? Und dann noch beide Türen auf unsere Kosten in den Neuzustand versetzen?
Der spinnt wohl!

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Es ist aber so, dass bei Haftpflichtschäden immer nur Zeitwert ersetzt wird.

Da aber bereits Beulen vorhanden sind (die nach Meinung des Versicherers ohnehin repariert werden sollten, aber nicht von den Kindern verursacht sind), würde hier bei den Schrammen ein Smart-Repair in Frage kommen und nicht die Lackierung der kompletten Tür.

Das dürfte eine Reparatur von 200 - 500,- sein, je nach Schramme/n.

Bei 5 und 8 Jahren sind die Kinder nicht deliktfähig. Die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern müsste geprüft werden. Hier wohl eher nicht, weil die Kinder "unten" gespielt haben. Gehört zur kindlichen Entwicklung. Da müssen die Eltern nicht immer ständig nach den Kindern sehen. Ob die Kinder zugeben etwas gemacht zu haben oder nicht spielt hier eine untergeordnete Rolle. Würde mich wundern, wenn der Versicherer leistet.

LEjockel

Lt Te waren nicht nur Dellen sondern auch schon Schrammen vorhanden.
Lade die Kinder zum Eis ein und dir von den Eltern ein Lackstift geben.
Mach doch mal von der verunstalteten Möhre ein Foto.
B 19

@Corsadiesel

dann müsste doch wenigstens ein Teil gezahlt werden! Aber die kommen ja kein Stück entgegen. Wie bereits erwähnt sollen wir ja sogar zahlen.. Würde ein neuer Kostenvoranschlag was ändern??

@lejockel

Also wir ich es verstanden habe, waren die Mütter im Haus und die Väter im Hof. Das Auto steht noch hinter einem Sichtschutz. Aber haben halt nicht wirklich auf Sie geachtet (Haben sich lange nicht gesehen und gelabert).

@Bopp19

Kratzer waren in der Gegend der Delle (aber keine Ahnung was die Vorbesitzer da gemacht haben). Die "Neuen" sind schon eindeutig von der vorgeschädigten Stelle entfernt.
_____

Also Fazit ist: wir haben Pech gehabt!? Wenn ich das richtig herauslese. Wäre es sinnvoller gewesen den Vorschaden nicht erwähnt zu haben?? Also können Kinder alles mögliche kaputt machen und die Leute haben dann Pech??

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Erzähl nicht soviel ,mach lieber mal ein Paar Fotos.
B 19

_____

Also Fazit ist: wir haben Pech gehabt!? Wenn ich das richtig herauslese. Wäre es sinnvoller gewesen den Vorschaden nicht erwähnt zu haben?? Also können Kinder alles mögliche kaputt machen und die Leute haben dann Pech??

wenn du den vorschaden nicht angegeben hättest, wäre es versicherungsbetrug. ist nicht ratsam.

Zitat:

@Klacklack schrieb am 4. Juli 2016 um 15:32:52 Uhr:


Kratzer waren in der Gegend der Delle (aber keine Ahnung was die Vorbesitzer da gemacht haben). Die "Neuen" sind schon eindeutig von der vorgeschädigten Stelle entfernt.

Wenn auf Grund der Dellen und Kratzer die Türen komplett lackiert werden müssen,
ist es keine Schadenserweiterung wenn ein paar Kratzer hinzugekommen sind.

Es könnten auch Zweifel aufkommen:
Die Kinder spielen um das Auto herum und Kratzer entstehen nur an den Türen die Vorschäden aufweisen?

natürlich ist es nicht so ,wenn der te aber einräumt das die Blechpartie schon vedellt und verschrammt behaftet war ,ist doch eine Forderung von 1300 Euro mehrals unangemessen.
soetwas kann man mit den Eltern klären ,wenn überhaupt ein "Täter"ermittelt werden kann.

B 19
Bin mir fast sicher ,dass keine Fotos folgen werden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juli 2016 um 14:41:39 Uhr:


Wie alt sind die Kinder und ist in der Haftpflicht der Eltern der Kinder die Gefälligkeitshaftung eingeschlossen?

Eine "Gefälligkeitshaftung" gibt es nicht.

Hier geht es um die Deliktunfähigkeit der Kinder.
Ein 5 Jahre altes Kind ist grundsätzlich Deliktunfähig.

Beim 8 jährigen kommt es auf die erforderliche Einsicht an.

Aber um diesen Punkt hier geht es gar nicht, denn sonst hätte die Versicherung den Schaden erst gar nicht geprüft und würde auch keine Aufwandsentschädigung haben wollen.

Die Versicherung ist der Meinung, dass hier unrechtmäßig ein Schaden abgerechnet werden soll, der nicht von den Kindern ist!
Daher die Forderung der Aufwandsentschädigung.

nicht kennen = gibt es nicht
interessant 🙂

Zitat:

@Klacklack schrieb am 4. Juli 2016 um 15:32:52 Uhr:


Also können Kinder alles mögliche kaputt machen und die Leute haben dann Pech??

Ja, unterm Strich ist das genau so.

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juli 2016 um 16:25:51 Uhr:


nicht kennen = gibt es nicht
interessant 🙂

Ich nehme an, du meinst die Haftung für Gefälligkeitsschäden.

Die Kinder habe dem TE hier aber keinen Gefallen getan, indem sie ihm die Türe zerkratz haben.

Also völlig andere Baustelle! 😉

Würde aber trotzdem eher meinen, das die Versicherung nicht zahlt da die Kratzer nicht zu spielenden kindern passen , und nicht wegen alt schäden. diese Altschäden würden dann abgezogen werden. Ein Recht auf komplettlackieren würde ich da auch nicht pochen.

Evt hilft ja schon polieren? Hatte auch ein kratzer drin, relativ groß.. mit einer politur nach paar minuten war da nichts mehr zu sehen.. und das per hand..

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 4. Juli 2016 um 16:40:19 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juli 2016 um 16:25:51 Uhr:


nicht kennen = gibt es nicht
interessant 🙂

Ich nehme an, du meinst die Haftung für Gefälligkeitsschäden.

Die Kinder habe dem TE hier aber keinen Gefallen getan, indem sie ihm die Türe zerkratz haben.

Also völlig andere Baustelle! 😉

wortklauberei

Absolut nicht!

Ein Gefälligkeitsschaden ist das hier in keinster Weise!

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