!!!HILFE!!! Mein Verkäufer will mir meine MWST. nicht auszahlen!!!!
Hallo,
Ich brauche hilfe bezüglich eines Problems. Mein Kumpel hat sich ein Auto im Raum Frankfurt gekauft. Da er nicht aus Deutschland kommt, wurde is vereinbart das die mwst. ausweisbar ist, und er hat alle Papiere die das bezeugen. Nun aber will der Verkäufer nichts davon wissen. Was tun?? Kennt irgendjemand eine art Agentur die mit solchen problemen zu tun hat.
MfG!
Beste Antwort im Thema
um hier irgendwas sinnvolles zu schreiben bräuchte man erstmal INFORMATIONEN.
"auto gekauft" ist ja nicht gerade erschlagend 🙄
es gibt auch beim händler sehr wohl fälle, in denen §25a ausgeschlossen ist und somit keine umsatzsteuer ausgewiesen werden kann.
ein schlauer (denkender) mensch hätte sich in so einem fall VOR dem kauf informiert was es zu beachten gibt.
beim privatverkauf fällt im übrigen keine umsatzsteuer an!
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Händler ist unwillig, weil bei Ausweisung der Steuer der Käufer die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis ausrechnen kann.
Wieso denn das? Die Umsatzsteuer bezieht sich auf den gesamten Verkaufspreis, nicht auf die Differenz zum EK des Händlers. Was der sich vom Finanzamt als Vorsteuer wiederholt, erfährt der TE doch gar nicht ...oder mache ich einen Denkfehler?
Rate mal, warum hier von Differenzbesteuerung die Rede ist?
Welche Differenz wird hier wohl der Umsatzbesteuerung unterliegen?
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Bei Differenzbesteuerung lohnt sich der ganze Aufwand doch gar nicht.
Das sehe ich auch so. Vielleicht verrät uns der TE ja noch, um welche Summe (MwSt.) es im vorliegenden Fall geht.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich auch so. Vielleicht verrät uns der TE ja noch, um welche Summe (MwSt.) es im vorliegenden Fall geht.Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Bei Differenzbesteuerung lohnt sich der ganze Aufwand doch gar nicht.
4.000€. Er wird das über den Zoll regeln.
Der Zoll wird leider nicht helfen.
Die entscheidende Frage wurde aber immer noch nicht beantwortet: gibt es eine Rechnung auf der steht netto plus 4000€ Steuer. Oder erscheint nur ein einzelner Betrag, die ~25.000?
nach allem orakeln hier...erschließt sich mir die geschichte nicht.
irgendwas stimmt da nicht.
der händler hat NULL nachteile. die umsatzsteuer ist für ihn eh ein vorsteuerposten und wenn der käufer die notwendigen unterlagen hat....kassiert er sie schlicht nicht und führt sie auch nicht ab. das ein händler sich "verweigert" liegt zu 99,999% am kunden.
er verweigert sich nämlich nur dann, wenn er gefahr läuft die umsatzsteuer nicht zu kassieren und trotzdem abführen zu müssen.
ich gehe daher eher von mangelhaften (falschen?) unterlagen seitens des käufers aus.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
nach allem orakeln hier...erschließt sich mir die geschichte nicht.
irgendwas stimmt da nicht.der händler hat NULL nachteile. die umsatzsteuer ist für ihn eh ein vorsteuerposten und wenn der käufer die notwendigen unterlagen hat....kassiert er sie schlicht nicht und führt sie auch nicht ab. das ein händler sich "verweigert" liegt zu 99,999% am kunden.
er verweigert sich nämlich nur dann, wenn er gefahr läuft die umsatzsteuer nicht zu kassieren und trotzdem abführen zu müssen.
ich gehe daher eher von mangelhaften (falschen?) unterlagen seitens des käufers aus.
Sorry, aber was soll das denn bedeuten?
Zitat:
§ 15 Vorsteuerabzug
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
Wenn der Käufer die notwendigen Unterlagen vorlegt, liegt eine nach §1 Abs.1 Nr.1 UStG steuerbare Lieferung vor, die nach §4 Nr.1a UStG iVm §6 Abs.1 Nr. 2 UStG steuerfrei ist.
Mit Vorsteuerabzug hat da nichts zu tun.
Hallo Zusammen,
wäre nett zu erfahren wie der Fall ausgegangen ist. Ich habe nämlich das gleiche Problem: seit 3 Monaten bekomme vom Händler kein Geld überwiesen obwohl ALLES vorhanden ist: Rechnung mit ausgewiesener MWSt. und Ausgangvermerk des KFZ.
Zitat:
Original geschrieben von DerDaIst
Hallo,Ich brauche hilfe bezüglich eines Problems. Mein Kumpel hat sich ein Auto im Raum Frankfurt gekauft. Da er nicht aus Deutschland kommt, wurde is vereinbart das die mwst. ausweisbar ist, und er hat alle Papiere die das bezeugen. Nun aber will der Verkäufer nichts davon wissen. Was tun?? Kennt irgendjemand eine art Agentur die mit solchen problemen zu tun hat.
MfG!
Ist das nicht verkehrt herum gedacht?
Der Käufer verlangt eine Rechnung ohne MwSt. und zahlt deshalb auch keine. Wieso sollte jetzt der Käufer ein Problem haben?
Übrigens hängt mit dem Thema einiges zusammen: EU oder nicht EU. UST-ID-Nummer oder nicht. Zusammenfassende Meldung. Differenzbesteuerung. Die rechtl. Fähigkeit, überhaupt USt auszuweisen usw.
Deshalb scheuen die meisten Verkäufer, die nur mal ihren "Firmenwagen" ins Ausland verkaufen wollen, auch den Aufwand, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinander zusetzen. Teilweise wird deshalb vor dem Verkauf der Wagen auch ins Privatvermögen überführt (und anteilig MwSt. abgeführt).
Also in meinem Fall wurde die MwSt. bei dem Kauf bezahlt (von dem VK einbehalten) und vereinbart, dass sie zurücküberwiesen wird, wenn das Auto ausgeführt wird. Und nun schiebt er die lange Wartezeit auf seinen Steuerberater, der noch nicht soweit ist. Was er mit dem Kaufmännischen Vorgang zu tun hat, verstehe ich nicht.
Das hat nichts miteinander zu tun.
Vielleicht will er ja abwarten, bis er die Ust mit seiner aktuellen Zahllast verrechnen konnte. 🙄