"Eingriff in die öffentliche Sicherheit" und Abschleppen

Ahoi,

vor einigen Wochen habe ich mein Auto in einer fremden Stadt auf einen freien Parkplatz gestellt (2 Stunden mit Parkscheibe), alles gut, alles fein, gefreut nach der Suche einen Platz gefunden zu haben, dann meine Einkäufe erledigt und beim Zurückkommen dann die Knolle am Auto gehabt und erst dann die Situation vollends analysiert: Zu den beiden Parkplätzen, von denen ich einen benutzte, gehört auch eine Ladesäule für E-Fahrzeuge. Ich habe erst dann gepeilt, daß das Auto auf dem Schild ein Spiralkabelschwänzchen* hat und ich meine Karre also auf einen exklusiven Parkplatz für E-Autos gestellt habe. Soweit sehe ich ein, daß ich da Mist gebaut habe. Die 10 Euro Verwarngeld zahlte ich umgehend, als der Brief kam, und wunderte mich über den Zusatz, daß noch ein gesonderter Bescheid zu den Abschleppkosten kommen würde, da mein Parken die Bestellung eines Abschleppers nötig gemacht habe. Gut, ich kam ca. 10-15 Minuten nach Knollensetzung und weit vor Ablauf der von mir angenommenen zwei Stunden Parkzeit zum Auto zurück. Heute kam nun der Bescheid über 100,70 Euro für den Abschleppdienst. Grummel, aber gut, wenn es berechtigt ist, zahle ich, hätte ja besser gucken können. Aber: Ist die Begründung korrekt? Lag wirklich ein "Eingriff die öffentliche Sicherheit" vor oder ist das doch eine recht willkürliche Auffassung des Büttels, die unter Berücksichtigung der klammen Kassen über das Ziel hinausschießt? Es handelt sich um keine Feuerwehreinfahrt, keinen Parkplatz für Menschen mit Gehbehinderung, keine Einfahrt oder Busspur. Zudem war die Säule mit einigen Streifen Tape abgeklebt (nur leider habe ich Depp davon kein Foto gemacht), kann daher durchaus sein, daß die Säule gar nicht im Betrieb war. Kennt jemand die genauere Definition, wann ein solcher Eingriff vorliegt und dementsprechend das Abschleppen juristisch legitimiert?

* Im übrigen stand an dem Schild auch keine schriftliche Zusatzinformation im Sinne von "Parken nur während des Ladevorgangs", würde mich also nicht wundern, wenn die auch knollen und abschleppen, wenn nicht geladen wird...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Foghorn schrieb am 21. Juni 2017 um 22:03:27 Uhr:


Er kann nicht laden, kann am nächsten Tag nicht auf die Arbeit und muss Taxi nehmen.

Und was macht der E-Auto-Fahrer mit leerem Akku, wenn der Stellplatz durch ein anderes E-Auto blockiert ist? 😕 🙄

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Darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, ob auch eine Leerfahrt bezahlt werden muss. Wenn da wirklich keiner vom Ordnungsamt mehr stand, und auch nirgends ein Abschlepper zu sehen war, als Du weg gefahren bist, würde ich mich ebenfalls anwaltlich beraten lassen. Einfach zahlen würde ich hier nicht.

Ich sollte mal abgeschleppt werden, weil ich mit zwei Rädern auf einem Behindertenparkplatz stand (, gerade so über der Linie, der Wagen auf der anderen Seite stand auch in "meinem" Parkplatz). Die Politesse meinte als ich wegfahren wollte, dass sie den Abschlepper aber schon gerufen habe und das teuer werde. Ich bekam jedenfalls nie eine Rechnung. Das Verwarngeld für das Stehen auf dem BP hab ich aber bezahlt, da es den Ärger nicht wert war.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 22. Juni 2017 um 09:38:26 Uhr:


Darum geht es doch gar nicht. Sondern darum, ob auch eine Leerfahrt bezahlt werden muss.

Klar geht es darum.

Eine Leerfahrt muß natürlich auch gezahlt werden, aber nur wenn es verhältnismäßig war einen Abschlepper zu rufen (was ich hier nicht sehe).

Gruß Metalhead

Ich würde auch zum Anwalt gehen. Irgendwas stinkt hier bis zum Himmel. Der kann Akteneinsicht nehmen und vor allem mal nachsehen, ob auch der Auftrag vorhanden ist und was auf dem steht.

Der Anwalt kostet aber deutlich mehr.

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Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 22. Juni 2017 um 10:28:33 Uhr:


Der Anwalt kostet aber deutlich mehr.

Wenn man keine Rechtsschutz hat sicher.In diesem Falle wird übrigens die Rechtmäßigkeit vor dem Verwaltungsgericht gesprüft, im Falle von Schleppungen hat das Amtsgericht da nichts mit zu tun.

Zitat:

@volvocrasher schrieb am 21. Juni 2017 um 23:16:15 Uhr:



Ich sehe halt keinen gefährlichen Eingriff in den Verkehr.

Davon war ja auch im Bescheid keine Rede, daher muss man das ja auch nicht sehen.

Trotzdem ist es nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ein Eingriff in die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Bussgeldbewehrt ist. So wie das Parken auf einem Behindertenparkplatz z. B.

Oder was würden Sie sagen, wenn ein E-Fahrzeug eine Benzinzapfsäule zuparken würde? Und Sie kämen nicht mehr vom Fleck weil Tank leer und sonst keine Möglichkeit.

Und überhaupt, das sind keine Büttel, die ihre Aufgabe erfüllen, sondern Menschen im öffentlichen Dienst, die ihre Arbeit machen, wie Sie sicherlich auch. Daher sollte man nicht so abwertend reden und eine gewisse Arroganz heraushängen lassen.

Die haben sich ihren Job aber ausgesucht, wie jeder andere auch. Für mich ist auch jeder, der für die GEZ arbeitet, n "Büttel". Ich arbeite auch bei einer Firma bzw. in einer Branche, die sicherlich nicht so beliebt ist, daher gehören Schmähungen dazu, kein Thema.

In Berlin habe ich manchmal frei Sicht auf solch eine öffentliche E-Tankstelle an der Straße.
Da wird rigoros abgeschleppt, wenn man nicht an der Ladestation hängt. Selbst für E-Autos ist die Standzeit begrenzt auf 4 Stunden, auch wenn das Auto noch geladen wird.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Juni 2017 um 15:57:28 Uhr:



Und überhaupt, das sind keine Büttel, die ihre Aufgabe erfüllen, sondern Menschen im öffentlichen Dienst, die ihre Arbeit machen, wie Sie sicherlich auch. Daher sollte man nicht so abwertend reden und eine gewisse Arroganz heraushängen lassen.

Das mag man so sehen, ja, aber leider zeigt die Lebenserfahrung, dass Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes oft eine sehr hörige Auffassung gegenüber Vorschriften an den Tag legen, mental wenig flexibel sind und zugleich eine gewisse Sacharroganz besitzen: "Wo kämen wir denn dahin, wenn das jeder machen würde" und andere Totschlagargumente. (z.B. in dieser Reportage: http://www.spiegel.tv/videos/174008-die-muelldetektive. Selbstgerecht bis zum Übergeben, aber mit dem Handy in der Hand am Steuer oder vor dreckigem Hintergrund von sauberer Stadt sprechen.). Ich diskutierte vor Jahren mal mit Parkwächtern in Rostock, warum die im Dreiertross am Tag der Straßenreinigung Auto nach Auto mit der Knolle versahen (mittwochs von 8-10). Die Antwort war: "Vorschrift, die Autos dürfen hier nicht stehen". Mag sein, allerdings lagen an diesem Tag auf jedem Auto ungefähr 30 cm Neuschnee, zwischen den Autos Schneeberge der vergangenen Tage mit ebenso viel Schnee, am Fahrbahnrand aufgeschobene Schneewälle vom Räumfahrzeug. Kurz: Die Leute hätten ihre Autos da gar nicht rausbekommen, weil das in dem Winter über Wochen wie in Kiruna aussah. Aber die Stadt lässt Knollen verteilen, weil Vorschrift eben Vorschrift ist. Das hat aber nun wenig mit meinem konkreten Fall zu tun, aber unterstreicht eben auch, wie diese Art Mensch tickt. Meine frühere Chefin sagte mal: dreist können die Leute sein, gerne auch einfältig, aber die Mischung aus beidem ist gefährlich.

Und überhaupt: Die Opel-Audi-Signatur mit dem durchgestrichenen Ring und den Kilometern ist ein schöner Steinwurf, den man lieber unterlassen sollte, gell 😉

Zitat:

@blogreiter schrieb am 22. Juni 2017 um 17:35:45 Uhr:


In Berlin habe ich manchmal frei Sicht auf solch eine öffentliche E-Tankstelle an der Straße.
Da wird rigoros abgeschleppt, wenn man nicht an der Ladestation hängt. Selbst für E-Autos ist die Standzeit begrenzt auf 4 Stunden, auch wenn das Auto noch geladen wird.

Das dachte ich mir eben auch an der besagten Stelle, an der ich stand. Ob E-Autos auch abgeschleppt werden werden?

Elektroautos gehören auf den Elektroschrott. Wie schon erwähnt würde ich mir alle Belege zeigen lassen, vor allem den Auftrag, da muß ja die Zeit drauf stehen und vor allem klären, warum kein "Überwacher" an Ort und Stelle war. Es hat schon genug zwielichtige Schlepper gegeben.....

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