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"Chemie-Bombe" loswerden

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 13:06

Hallo Leute,

ich habe Ende letzten Jahres einen Golf Plus gekauft. Bei der Übergabe kam direkt ein stechender Chemie-Geruch entgegen (bei der Probefahrt war alles noch okay, also muss das eine ziemlich intensive Innenraum-Reinigung gewesen sein... evtl. falsche Dosierung der Reinigungsmittel).

Das Autohaus meinte, dass das mit der Zeit verschwindet.

Als es noch relativ kalt war wurde es mit der Zeit auch subjektiv leicht weniger. Jedoch nach den letzten Wochen, wenn das Auto schön in der Sonne gebraten hat, haben sich die Dämpfe im Innenraum echt ziemlich stark konzentriert. Meine Mutter und ein bekannter Automechaniker meinte, dass das echt nicht normal ist, vor allem nach dem langen Zeitraum. Ich habe das Auto komplett auch schon mehrmals gereinigt.

Ich habe auch das Gefühl, dass meine Atemwege darunter leiden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich möchte die Chemie-Bombe loswerden und nicht meine Gesundheit aufs Spiel setzten.

Kann man da das Autohaus innerhalb der einjährigen Gewährleistung noch mit ins Boot holen?

Wie müsste man da vorgehen?

Oder ist man sich da auf sich alleine gestellt bzw muss irgendwie auf Kulanz hoffen?

Bin Euch für alle Antworten dankbar

LG

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3 Antworten

Das unterfällt dem Gewährleistungsrecht. Wenn der Mangel nach dem 2 nachbesserungsversuch nicht beseitigt wurde, dann kann man vom Kauf zurücktreten usw..

Themenstarteram 28. Juli 2019 um 14:56

@berlin-paul Danke für die schnelle Antwort!

Dann ist das auf den ersten Blick relativ leicht.

Allerdings: Soweit ich weiß gilt nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr, trifft das hier auch zu?

Würde sich das allgemein als schwierig gestalten?

Außerdem: Das VW-Autohaus, wo ich den Golf erworben habe ist 400km weg. Muss ich dann genau zu dem Autohaus für einen Versuch der Nachbesserung oder kann ich auch zu einem Händler hier vor Ort gehen und das wird bei denen wie auch immer intern verbucht?

LG

Den Geruch hast Du sicherlich innerhalb der ersten 6 Monate gerügt. Diese Rüge müsstest Du ja nachweisen können. Damit ist der Händler in der Nachweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.

Der Händler ist im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung frei, einen anderen Händler innerhalb des Markenverbundes mit der Prüfung zu beauftragen. Alternativ muss er den Wagen abholen, wenn Dir das Hinbringen nicht mögllich ist.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht besteht .... ---> Anwalt (zumindest eine Erstberatung)

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