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"BETRUG IM INTERNET ACHTUNG " ---

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 17:00

Hallo Liebes Forum,

Ich möchte die Leute warnen, die Interesse an Sachen, Zubehör und Ersatzteile haben die auf der Seite Link aus rechtlichen Gründen entfernt! angeboten werden. Diese sollen mehrere Leute wie auch mich geprellt- betrogen haben. Ich warne daher die jenigen die evtl. kurz davor stehen oder auch schon reingefallen worden sind die mit dieser Firma in Kontakt waren. Bei mir ging es um einen Airbag den ich vor 3 Monaten bestellt habe, aber dieser nie ankam. Auf telefonischen Anfragen wurde mir jedesmal was anderes erzählt. Vonwegen erst abgeschickt, dann wiederum nicht und die wollen mein Geld überweisen und es gab fehler mit der Buchhaltung und halt so Geschichten. ihr wisst ja wie es ist wenn man es hinauszögern - hinhalten möchte.

Auf jedenfall ist eine Polizeiliche Anzeige erstattet worden.

2. Brüder (...) aus Pasewalk. besser gesagt (...). Ich hatte dort vor einem halben Jahr teile bestellt für mein fahrzeug die auch nie ankamen. Ich wurde dort auch um 800,- euro geprellt. Also Vosicht es sind im Internet sehr viele Betrüger Unterwegs.

edit by Johnes

Beste Antwort im Thema

Du weisst aber schon, dass es für den Handel und den Versand von Airbags recht restriktive Vorschriften gibt?

Und ausgebaute Airbags sind ein absolutes no-go! Was glaubst Du, warum die bei seriösen Autoverwertern ausgelöst und entsorgt werden?

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Du weisst aber schon, dass es für den Handel und den Versand von Airbags recht restriktive Vorschriften gibt?

Und ausgebaute Airbags sind ein absolutes no-go! Was glaubst Du, warum die bei seriösen Autoverwertern ausgelöst und entsorgt werden?

So ist mir das auch in Erinnerung. Da macht mich doch gleich stutzig, daß in den verlinkten Seiten mit keiner Silbe auf diesen Umstand hingewiesen wird.

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 21:42

Das heißt dann, das ich das auch so einfach machen kann in dem ich Sachen verkaufe die ich dann später nicht liefere. Ist doch irgendwo Kriminell was manche so abziehen. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, null Chancen habe um mein Geld zu bekommen. Oder sehe ich das falsch? Was kann ich dagegen tun?

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Du weisst aber schon, dass es für den Handel und den Versand von Airbags recht restriktive Vorschriften gibt?

Und ausgebaute Airbags sind ein absolutes no-go! Was glaubst Du, warum die bei seriösen Autoverwertern ausgelöst und entsorgt werden?

Richtig. Airbags fallen unter das Sprengstoffgesetz, dementsprechend streng sind die Vorschriften. Finger weg vom Airbagkauf per www. :o

Zitat:

Original geschrieben von bjoern1980

Finger weg vom Airbagkauf per www.....

...denn damit kann man sich selbst sogar noch strafbar machen......

naja Betrug ist es schon! Gibt es den Menschen hinter der Adresse überhaupt, wenn nicht kommt es eh zu nichts.

aber vielleicht hilft es anderen!

Kleine Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag

 

 

Zitat:

Rechtsvorschriften

 

Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter die einschlägigen rechtlichen Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

 

Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten.

 

Anmerkung für Österreich: Auf Grund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppe, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (z.B. Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme) keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

Soviel dazu.

 

Zu dem "geplatzten Deal" gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

 

Du wolltest - ob in Unkenntnis oder bewusst - unrechtmäßigerweise als Privatperson einen Airbag erwerben.

Der Internethändler hat unrechtmäßigerweise gebrauchte Airbags angeboten.

 

Da der Deal nicht abschließend zustande kam, wird vermutlich kein Staatsanwalt gegen den Käufer oder Kaufwilligen ein Ermittlungsverfahren eröffnen, auch wenn das Nichtzustandekommen dem Kaufwilligen nicht zuzurechnen ist.

 

Anders sieht es beim Anbieter aus. Der hat verbotenerweise diese Artikel zum Kauf angeboten und er hat offenbar auch eine Zahlung für die Lieferung dieses Artikels angenommen. Damit dürfte sowohl ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz als auch eine ungerechtfertige Bereicherung (ich vermeide bewusst das Wort "Betrug"!) vorgelegen haben. Also dürften hier sehr wohl Ansatzpunkte für den Staatsanwalt gegeben sein. Zusätzlich besteht m. E. noch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Ich denke damit ist alles gesagt!

--- CLOSED ---

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