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Autoverkauf Betrug?

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 11:55

Hi Leute hab einmal eine Frage ein bekannter hat sein Auto verkauft. Da es ein Bastlerfahrzeug ist wurde es natürlich wertgemindert verkauft.

Jetzt jedoch verkauft der neue Besitzer das Fahrzeug gewinnbringend ohne Bekanntgabe der Mängel bzw. auch unter komplett falschen Tatsachen. Wir wissen dieses da das Auto gleich am nächsten Tag wieder inseriert wurde. Und die Beschreibung absolut nicht zum Auto passt bzw. diese sogenannten Umbauarbeiten teils gar nicht möglich sind bei diesem Fahrzeug und nicht innerhalb von 12 Stunden passieren können bzw. 24 Stunden ;-). Ausserdem steht das Auto jetzt in einem komplett anderen Bundesland, als der Verkäufer sagte wo er wohnt.

Tja jetzt meine Frage kann hier rechtlich gleich jetzt etwas gemacht werden? oder muss man warten bis ein armer Verkäufer dieses Fahrzeug kauft und dann selbst darauf kommt.?

Wir haben hald bedenken da wir alle inkl. der Bekannte nicht wollen dass irgendwann dass Fahrzeug dem Bekannten wiederbegegnet in einem Gerichtsakt.... Er hat es ja mit gutem Gewissen verkauft...

Möglichkeiten?

lg Tippay

Beste Antwort im Thema

Irgendwie finde ich die ganze Geschichte merkwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

Hi Leute hab einmal eine Frage ein bekannter hat sein Auto verkauft. Da es ein Bastlerfahrzeug ist wurde es natürlich wertgemindert verkauft.

Jetzt jedoch verkauft der neue Besitzer das Fahrzeug gewinnbringend ohne Bekanntgabe der Mängel bzw. auch unter komplett falschen Tatsachen. Wir wissen dieses da das Auto gleich am nächsten Tag wieder inseriert wurde. Und die Beschreibung absolut nicht zum Auto passt bzw. diese sogenannten Umbauarbeiten teils gar nicht möglich sind bei diesem Fahrzeug und nicht innerhalb von 12 Stunden passieren können bzw. 24 Stunden ;-). Ausserdem steht das Auto jetzt in einem komplett anderen Bundesland, als der Verkäufer sagte wo er wohnt.

...

Keine Mängel, andere Merkmale (Umbauten), anderes Bundesland, etc.

Wieso seid ihr eigentlich so sicher, dass es sich um das Auto "des Bekannten" handelt? Könnte es sich nicht einfach um ein ähnliches, aber eben nicht um "sein" Auto handeln?

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

... deswegen wollen wir alle das ganze jetzt schon verhindern ;-)

Schön wie "ihr" euch für euren Bekannten einsetzt!

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

wie gesagt nicht ich der bekannte hat das auto verkauftso wie ich es gehört habe wurde auto als bastlerfahrzeug verkauft ... ob ein Ausweis gefordert wurde ist fraglich ... müsste ich nachfragen ...

also mich trifft es wenn der fall der fälle eintritt eh nicht aber denbekannten leider

Aber wenn der Bekannte das Auto verkauft hat ...

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

eiegntlich möchte ich das auto zurück haben bevor es probleme macht ..... nur leider kenne ich mich rechtlich gut aus und da hilft der KV leider nicht viel ... nur habe ich ja ein anderes problem was ich wissen wil wie es da rechtlich aussieht aber anscheinend kann mir da keiner auskunft geben

...wieso möchtest DU es dann zurück haben bevor es Probleme macht?

Kann es sein, dass nicht dein Bekannter, sondern du das Auto verkauft hast und das mit dem Kaufvertrag nicht so 100%ig hinhaut, weil gewisse Mängel doch nicht angegeben wurden?

Wie gesagt, irgendwie klingt die Geschichte nicht ganz schlüssig!

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Ein Käufer kann mit dem Auto machen was er will.

Dein Bekannter braucht da keine Angst zu haben. 

Der jetzige Verkäufer ist allein dafür verantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ein Käufer kann mit dem Auto machen was er will.

Dein Bekannter braucht da keine Angst zu haben. 

Der jetzige Verkäufer ist allein dafür verantwortlich.

richtig...es ist zwar traurig aber wirklich "machen" kann man dagegen nicht wirklich was. man könnte der dortigen polizei einen tip geben, aber ob und wie die reagiert steht auf nem anderen blatt papier.

am 6. Dezember 2011 um 12:17

Wir hatten in unserer Familie mal ein ähnlich gelagertes Problem.

Mein Vater hat sein damaliges Auto für einen Neuwagen in Zahlung gegeben.

Dabei handelte es sich um einen zwar "relativ" jungen Wagen, mit allerdings überdurchschnittlich viel KM für das Alter.

Einige Zeit später fand ich dann aus purem Zufall unseren "alten" PKW in Mobile bei einem "Fähnchenhändler", allerdings mit nurmehr rd. 1/2 der tatsächlichen Laufleistung.

Aus reinem Interesse sind wir dann hingefahren und haben zweifelsfrei festgestellt, daß das unser alter PKW war.

Wir sind damals derart vorgegangen, daß wir die entsprechenden Anzeigen in Mobile und Autoscout mehrmals in der Form beanstandet haben, daß wir uns als Voreigentümer des Fahrzeuges zu erkennen gaben, der Kilometerstand manipuliert wurde und das dies alles auch beweisbar ist (=> durch den Ankaufvertrag bei Inzahlunggabe; hoffe ihr habt auch einen entsprechenden Kaufvertrag).

Scheinbar haben die sich dann der Angelegenheit angenommen, da nach einigen Tagen das Fahrzeug mit den richtigen Eckdaten inseriert war.

Aus reinem Interesse haben wir damals auch einem in juristischen Angelegenheiten versierten Freund die Sache erzählt und um Rat gebeten.

Dieser hat gesagt, daß uns nix passieren kann, da der PKW ja nicht von uns, sondern von einem Dritten verändert wurde, was Gott sei Dank auf Grund des noch vorhandenen Kaufvertrages mit den ganzen "richtigen" Angaben ja auch nachweisbar war.

Falls ein solcher in eurem Fall auch vorhanden sein sollte, seit ihr meiner Meinung nach erstmal auf der sicheren Seite.

Das Andere ist jedoch, daß ich auf jeden Fall den Händler beim Betreiber der entsprechenden Verkaufsplattform melden würde;

man kann zwar nie wissen, ob das was bringt, aber ich würde es schon rein für mein "Gewissen" machen.

Mario

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 12:25

also ich habe gehört dass wenn der neue käufer draufkommt dass das gesamte nicht stimmt ... geklagt werden kann gegen den verkäufer dieser kann jedoch sich auch auf den vorhergegangenen verkäufer berufen und dieser muss dann beweisen dass er das auto richtig verkauft hat unter richtigen tatsachen.. wegen arglistiger verschwiegener mängel gelten 30 jahre Frist um eine Klage einzubringen.. und die Beweispflicht liegt an jeden selber ... auch wenn es zb 10 jahre her war dass du dieses fahrzeug besessen hast musst du nach 10 jahren beweisen dass du das nicht warst... deswegen wollen wir alle das ganze jetzt schon verhindern ;-)

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

also ich habe gehört dass wenn der neue käufer draufkommt dass das gesamte nicht stimmt ... geklagt werden kann gegen den verkäufer dieser kann jedoch sich auch auf den vorhergegangenen verkäufer berufen und dieser muss dann beweisen dass er das auto richtig verkauft hat unter richtigen tatsachen.. wegen arglistiger verschwiegener mängel gelten 30 jahre Frist um eine Klage einzubringen.. und die Beweispflicht liegt an jeden selber ... auch wenn es zb 10 jahre her war dass du dieses fahrzeug besessen hast musst du nach 10 jahren beweisen dass du das nicht warst... deswegen wollen wir alle das ganze jetzt schon verhindern ;-)

das stammt vom rechtsanwalt und von einem Vorfall der uns bekannt ist

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

Hi Leute hab einmal eine Frage ein bekannter hat sein Auto verkauft.

kilometerstand und sämtliche bekannten mängel wurden doch schriftlich festgehalten?!

Zitat:

als der Verkäufer sagte wo er wohnt.

ihr habt nicht, name & anschrift des käufers anhand eines gültigen personalausweises geprüft?

das könnte in der tat recht böse für euch enden!

nämlich dann wenn die karre irgendwo in einzelteilen im wald liegt...und das zuständige ordnungsamt mit seinen forderungen an den letzten bekannten halter herantritt...

Wenn dein Bekannter einen wasserdichten Kaufvertrag hat kann ihm niemand etwas anhaben. 

Sollte ein späterer Käufer ihn wegen dem Auto anrufen kann er sich darauf berufen.

Er ist aus der Geschichte auf jeden Fall raus, Ansprechpartner ist immer der letzte Verkäufer.

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

Hi Leute hab einmal eine Frage ein bekannter hat sein Auto verkauft.

kilometerstand und sämtliche bekannten mängel wurden doch schriftlich festgehalten?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

als der Verkäufer sagte wo er wohnt.

ihr habt nicht, name & anschrift des käufers anhand eines gültigen personalausweises geprüft?

das könnte in der tat recht böse für euch enden!

nämlich dann wenn die karre irgendwo in einzelteilen im wald liegt...und das zuständige ordnungsamt mit seinen forderungen an den letzten bekannten halter herantritt...

wie gesagt nicht ich der bekannte hat das auto verkauft

so wie ich es gehört habe wurde auto als bastlerfahrzeug verkauft ... ob ein Ausweis gefordert wurde ist fraglich ... müsste ich nachfragen ...

also mich trifft es wenn der fall der fälle eintritt eh nicht aber denbekannten leider

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn dein Bekannter einen wasserdichten Kaufvertrag hat kann ihm niemand etwas anhaben. 

Sollte ein späterer Käufer ihn wegen dem Auto anrufen kann er sich darauf berufen.

Er ist aus der Geschichte auf jeden Fall raus, Ansprechpartner ist immer der letzte Verkäufer.

das stimmt schon.. nur bei arglistig verschwiegenen schweren mängel ist wie oben geschrieben die frist 30 jahre und wenn Verkäufer 1 sagt war ich nicht wusst eich selbst nicht dann geht dass an Verkäufer 2 und weiter ...

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn dein Bekannter einen wasserdichten Kaufvertrag hat kann ihm niemand etwas anhaben. 

Sollte ein späterer Käufer ihn wegen dem Auto anrufen kann er sich darauf berufen.

Er ist aus der Geschichte auf jeden Fall raus, Ansprechpartner ist immer der letzte Verkäufer.

das stimmt schon.. nur bei arglistig verschwiegenen schweren mängel ist wie oben geschrieben die frist 30 jahre und wenn Verkäufer 1 sagt war ich nicht wusst eich selbst nicht dann geht dass an Verkäufer 2 und weiter ...

Was steht denn im Kaufvertrag.

Mängel sollten immer darin festgehalten sein.

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

 

das stimmt schon.. nur bei arglistig verschwiegenen schweren mängel ist wie oben geschrieben die frist 30 jahre und wenn Verkäufer 1 sagt war ich nicht wusst eich selbst nicht dann geht dass an Verkäufer 2 und weiter ...

Was steht denn im Kaufvertrag.

Mängel sollten immer darin festgehalten sein.

ja dort steht eh alles drinnen nur es geht ja darum dass das auto mit einigen gewinnbringenden motorumbauten verkauft wird JETZT... und das gar nicht stimmt...

wie soll mann denn das beweisen ??? wenn das wie gesagt nicht stimmt.. und das nur dazugedichtet wurde... und der neue Käufer dann draufkommt irgentwann und sich der VK abputzt und den bekannten belangt

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

 

 

Was steht denn im Kaufvertrag.

Mängel sollten immer darin festgehalten sein.

ja dort steht eh alles drinnen nur es geht ja darum dass das auto mit einigen gewinnbringenden motorumbauten verkauft wird JETZT... und das gar nicht stimmt...

wie soll mann denn das beweisen ??? wenn das wie gesagt nicht stimmt.. und das nur dazugedichtet wurde... und der neue Käufer dann draufkommt irgentwann und sich der VK abputzt und den bekannten belangt

Mach dir nicht in die Hose, wenn der KV vorhanden ist kann niemand was dagegen machen.

Mir kommt es eher vor als wenn du neidisch auf den erzielten Gewinn bist. :D

Themenstarteram 6. Dezember 2011 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von Tippay1986

 

ja dort steht eh alles drinnen nur es geht ja darum dass das auto mit einigen gewinnbringenden motorumbauten verkauft wird JETZT... und das gar nicht stimmt...

wie soll mann denn das beweisen ??? wenn das wie gesagt nicht stimmt.. und das nur dazugedichtet wurde... und der neue Käufer dann draufkommt irgentwann und sich der VK abputzt und den bekannten belangt

Mach dir nicht in die Hose, wenn der KV vorhanden ist kann niemand was dagegen machen.

Mir kommt es eher vor als wenn du neidisch auf den erzielten Gewinn bist. :D

eiegntlich möchte ich das auto zurück haben bevor es probleme macht ..... nur leider kenne ich mich rechtlich gut aus und da hilft der KV leider nicht viel ... nur habe ich ja ein anderes problem was ich wissen wil wie es da rechtlich aussieht aber anscheinend kann mir da keiner auskunft geben

du hast das auto an person x verkauft. gehen wir mal von aus das die daten von person x stimmen und es diese person rechtlich auch gibt. damit ist das auto nichtmehr deins. in deinem kaufvertrag steht wohl hoffentlich alles drinne....

in diesem falle ist es TOTAL egal was person x mit dem wagen macht, den alles weitere ist das problem von person x. wen der karren getürkt weiterverkauft wird dann ist das problem bei person x.

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