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% Bei Auto Kauf...? ( Wegen Schwerbehinderung)

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 14:21

Hallo erst mal alle zusammen.

Ich hebe gehört das man je nach Hersteller % Bei einem Neuwagen Kaufbekommt. wenn man schwer

behindert ist da ich das ja jetzt bin zu 70% nach meinem Motorrad Unfall wollte ich mal wissen was da

So dran ist an der Geschichte. Könntet Ihr mir vielleicht Helfen. Stimmt das überhubt.

 

Und Wie Viel % bekommt man.

 

Hoffe Ihr Könnt mir helfen...

 

Lg : Christoph.

 

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21 Antworten

http://www.bbab.de/pdf/autokauf.pdf

gruss

hallo,

 

gibts sowas für österreich auch??

hätte einen bekannten der das gebrauchen könnte.

danke

 

greetz

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 14:57

Hey Das ist ja TOLL danke schön...

 

Hm obs das för Österreich auch gibt das weiß ich auch nich...

 

Lg : christoph...

am 30. Oktober 2008 um 16:34

Hallo,

kleiner Tipp:

Lass dich nicht auf die 15% ein.

Ich habe einen ähnlichen Thread gestartet.

Du solltest mindestens 17-18% raushandeln!

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 18:28

Gut danke das werde ich versuchen... :D

Ich Dachte das der % satz festgeschrieben ist...

Zitat:

Original geschrieben von andy22_08

hallo,

gibts sowas für österreich auch??

hätte einen bekannten der das gebrauchen könnte.

danke

greetz

hi,

auch in österreich werden behinderte menschen, die bestimmte voraussetzungen erfüllen, beim erwerb (und erhalt) eines kfz unterstützt!

in österreich sind die zuständigen behörden das bundessozialamt bzw. die pensionsversicherungsanstalt.

genauere infos findest du hier bzw. direkt bei den obgenannten behörden.

ich hoffe, dass ich dir einigermaßen weiterhelfen konnte!

lg

paul

 

am 30. Oktober 2008 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von DER_POLO

.....

Ich Dachte das der % satz festgeschrieben ist...

Ja, ist er - man geht quasi beim Kauf beim Händler einen Vertrag mit der VW AG ein und nicht mit dem Händler selbst, wie es beim normalem Geschäft der Fall ist. Somit kann man 15% vom Listenverkaufspreis abrechnen und hat seinen Rabatt, dem einen die VW AG gewährt.

Der Vollständigkeit sollte man noch erwähnen, dass der BbAB in seinem Merkblatt mitteilt, dass dieser Rabatt an die Schwerbehinderung in Verbindung mit den Merkzeichen G (gehörlos), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B wie blind gekoppelt ist. D.h. nur wenn diese Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, gibt es den Rabatt der VW AG. Sonst nicht.

Was stimmt denn nun - 15% fest oder doch noch etwas Verhandlungsspielraum?

Wer hat Erfahrungen mit solch einem Kauf?

Danke

lomo

Ich kenne nur 15 % fest und habe in keinem Gespräch was anderes raushandeln können.

Übrigens darf die berechtigte Person pro Jahr zwei KFZ erwerben und muss die Autos mindestens 6 Monate halten.

Zitat:

Original geschrieben von DER_POLO

Gut danke das werde ich versuchen... :D

 

Ich Dachte das der % satz festgeschrieben ist...

.

 

Das ist er auch.

 

Der Vertrag wird beim Händler "im Namen und auf Rechnung der Volkswagen AG" abgeschlossen.

Und im Rahmenvertrag stehen nunmal 15 % drin, und das kann und darf ein Händler nunmal nicht ändern.

 

Was viele, die hier groß tönen, nicht wissen:

 

Tut es der Händler doch und VW erfährt es nachträglich stellst das eine Vertragsverletzung dar.

VW kann den Zuschuß zurück verlangen.

Einfach mal das Kleingedruckte lesen, das macht schlauer.

 

Du kannst aber über einen guten Preis für Deinen Alten verhandeln.

Damit hat die VW AG nichts zu tun, den kauft ja nur der Händler an.

Zitat:

Original geschrieben von da_didi

Ich kenne nur 15 % fest und habe in keinem Gespräch was anderes raushandeln können.

Übrigens darf die berechtigte Person pro Jahr zwei KFZ erwerben und muss die Autos mindestens 6 Monate halten.

Habe 17% raushandeln können. Allerdings hat sich auch nur 1 ( sehr bekanntes ) von

3 Autohäusern darauf eingelassen.

am 21. Dezember 2008 um 8:15

Zitat:

Original geschrieben von Old Faithful

Der Vollständigkeit sollte man noch erwähnen, dass der BbAB in seinem Merkblatt mitteilt, dass dieser Rabatt an die Schwerbehinderung in Verbindung mit den Merkzeichen G (gehörlos), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B wie blind gekoppelt ist. D.h. nur wenn diese Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, gibt es den Rabatt der VW AG. Sonst nicht.

Zur Info !!!

Das (G) im Schwerbehindertenausweis bedeutet nicht gehörlos, sondern Gehbehindert. Nur so zur Info.

'n Abend zusammen ! :)

Ich habe den Thread dann mal in ein weitaus passenderes MT-Unterforum verschoben, da's hierbei ja nicht um ein Golf-spezifisches bzw. VW-Thema geht, sondern eher markenübergreifend die Thematik "Prozente/Rabatte bei Schwerbehinderung" aufgegriffen wird! ;)

 

Gruß und schönen Abend noch, Dynator :)

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