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"Ausschluß jegl. Gewährleistung auf ges. Fahrzeug"

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 31. August 2005 um 17:07

Hallo,

ich habe mir vor 3 Monaten einen gebrauchten Touri gekauft, 1 Jahr alt. Jetzt war ich beim Freundlichen und wollte wegen den Rückrufaktionen nachfragen. Da kam die große Überraschung. Im Serviceheft ist ein Stempel mit "Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf gesamte Fahrzeug". Mein Freundlicher sagte mir dann, das das Auto aus der Entwicklungstation von VW ist, also direkt von Wolfsburg zugelassen und das ich keinerlei Anspruch auf Kulanz habe. Wenn eine Rückrufaktion kommt, muß ich die selber bezahlen.

Stimmt das? Habe ich keinerlei Ansprüche mehr? Kann mir da einer weiter helfen, ich bin völlig Ratlos.

MFG ELLA

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10 Antworten
am 31. August 2005 um 18:58

Re: "Ausschluß jegl. Gewährleistung auf ges. Fahrzeug"

 

Zitat:

Original geschrieben von ella78

... ein Stempel mit "Ausschluß jeglicher Gewährleistung auf gesamte Fahrzeug". Mein Freundlicher sagte mir dann, das das Auto aus der Entwicklungstation von VW ist, also direkt von Wolfsburg zugelassen und das ich keinerlei Anspruch auf Kulanz habe...

So einen Stempel hätte wohl jeder Händler gern. ;-)

Ohne mir jetzt anzumaßen, Dir Rechtsberatung leisten zu wollen, bei solchen Einschränkungen müsste ja deutlich (Kaufvertrag) drauf hingewiesen sein. Abgesehen davon bezweifle ich, dass der Händler ehrlich zu Dir war.

Habe noch nie davon gehört, dass man sich einen Fahrzeugstatus aussuchen kann, bei dem man aus der Gewährleistung flüchten könnte.

Sicher hat das Auto auch keine ABE, weil ja nur so zur Probe gebaut, oder?

Rein gefühlsmäßig ist da was oberfaul. Schreib’ doch mal ans Werk, ob die "nicht so richtig fertige Fahrzeuge" verkauft haben. ...und ob man dann z.B. bei einem Sicherheitsmangel (Stichwort: Rückruf) dann auch "nicht richtig stirbt", im Falle eines Unfalles.

Bin mir sicher, dass hier der ein oder andere (Rechts-)Kenner was Handfestes zu sagen kann.

Gruß

Lupo

Die ehemaligen sog. "Versuchsträger" der VW AG werden lediglich ohne Motor und ohne Getriebe an Fahrzeugverwerter verkauft (so zumindest mein bisheriger Wissenssatnd).

Ich habe jedoch schonmal erlebt, daß solche ehemaligen Versuchsträger wieder mit gebr. Motor und Getriebe "aufgerüstet" und dann als Gebrauchtwagen in den Verkauf kamen (höchst dubios).

Gehe hier erstmal davon aus, daß Dein Fahrzeug nicht dazu gehört.

Wenn Du das Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hast, egal, ob Markenhändler, oder "Fähnchenhändler", dann hast Du auf jeden Fall eine 6monatige Gewährleistung. Diese kann lediglich unter Unternehmern ausgeschlossen werden.

Außerdem müßte Dein Fahrzeug noch unter die "Werksgewährleistung" von 2 Jahren fallen.

Nur Mut, daß wird schon!!!

am 1. September 2005 um 7:29

Hallo.

Ich finde das auch alles sehr merkwürdig. Und ohne jetzt Hura studiert zu haben möchte ich mal versuchen auch ein paar Tipps zu geben.

Ich habe auch schin von Versuchsfahrzeugen von den Autofirmen gehört. Allerdings werden die von den Autofirmen, wie schon erwähnt, ohne Motor und Getriebe zur Autoverwertung gegeben oder es werden mit ihnen Crashtests gemacht.

Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass selbst wenn es sich um ein solches Versuchsfahrzeug von VW handelt man so einfach die Gewährleistung mir nichts dir nichts anullieren kann. Selbst bei 15 Jahre alten Gebrauchtwagen darf ein Händler die Garantie normalerweise nur auf 1 Jahr reduzieren. Und da das Auto erst 1 Jahr alt ist sollte noch die 2 jährige Garantie vorhanden sein.

Ich würde diesbezüglich einfach mal bei VW nachfragen und sollte der Stempel wirklich richtig sein, dann würde ich einen Anwalt einschalten.

Gruss

Wolfgang

Geh mal am besten mit dem Kaufvertrag zu einer Verberaucherberatungstelle. So eine gravierdende Einschränkung sollte doch auf jeden Fall vermerkt worden sein. Evtl. kannst Du den Wagen dann wieder wandeln.

Ausserdem erkundige dich bei VW direkt, was denn dieser Stempel bedeutet, ist der überhaupt authentisch?

Was hast Du denn dafür gezahlt?

Gruß

Leroux

Wenn dir der Wagen verkauft wurde, ohne dich darauf ausdrücklich darauf hinzuweisen, dann ist das Betrug.

Schließlich zieht der Umstand des unbewußten Kaufs eines Versuchsträgers (o.ä.) eine vorab nicht abzuschätzende Einschränkung der Gewährleistungspflichten seitens des Herstellers nach sich.

Vielleicht ist ja auch der ganze Wagen nicht so, wie man es gemeinhin vom Serienstandard erwarten würde. Würde ich auch alles im Detail von VW und ggf. einem Rechtsanwalt prüfen lassen

Halt uns auf dem Laufenden!

Schöne Grüße,

Brokit

Doppelpost... sorry... kann leider nicht löschen...

also diese Versuchsfahrzeuge gibt es wirklich. Das sind keine Versuchsfahrzeuge im eigentlichen Sinn (diese werden wie oben beschreiben verwertet) sondern Fahrzeuge mit denen kleine Detailänderungen sowohl an Antriebseinheit und Karosserie vor Serienstart erprobt werden. Diese werden von VW den Vertragshändlern angeboten und von denen an ihre Kunden weiterverkauft und haben genau diesen Gewährleistungsausschluss. Ich hatte mich vor 4 Jahren auch mal für so einen Sharan interessiert. Der Händler muss dich beim Verkauf aber darauf hinweisen. War der Wagen von einem VW- oder Freien Händler?

Diese Fahrzeuge unterscheiden sich auch teilweise in der Ausstattung von Serienfahrzeugen, da damit auch die Extras erprobt werden. Die haben teilweise Extras die so garnicht auf den Markt kommen, z.B Sportsitze vom Highline in einem Trendline.

Bei mobile.de scheint im Moment auch so ein Versuchsträger angeboten zu werden. Ein Touran Bj05/2003 136 PS TDI DSG. Den gab es damals im 2.0TDI noch garnicht sondern erst ab 01/2004 und dann auch gleich mit 140PS.

(einfach unter Mobile.de nach VW Touran Diesel BJ2003-BJ2003 Automatik ab130PS suchen)

Zitat:

Original geschrieben von Leroux

Geh mal am besten mit dem Kaufvertrag zu einer Verberaucherberatungstelle. So eine gravierdende Einschränkung sollte doch auf jeden Fall vermerkt worden sein. Evtl. kannst Du den Wagen dann wieder wandeln.

Das würde ich auch auf jeden Fall Vorschlagen.

Außerdem solltest du genau beachten, was im Kaufvertrag steht. Ist dort ein Ausschluss der Gewährleistung angegeben, so ist das rechtlich unzulässig. Ist dort ein Zeitraum angegeben, so ist dies, sofern der Zeitraum >12 Monate ist in Ordnung. Steht zur Gewährleistung nichts drin, so muß dir der Verkäufer 24 Monate Gewährleistung zugestehen.

Hast du innerhalb der Gewährleistung einen Mangel an dem Wagen, so hat der Verkäufer mindestens zweimal das Recht nachzubessern. Manche Händler räumen sich auf häufiger dieses Recht ein. Ist immer abhängig von den AGBs, die du mit einem Kaufvertrag anerkennst.

Erst nach dieser Nachbesserung hast du das Recht auf eine Wandlung oder eine Minderung des Kaufpreises. Hier besteht jedoch auch das Problem dies geltend zu machen, sofern es sich um unterschiedliche Mängel handelt.

Übrigens, Laß dich nicht durch Aussagen über Garantie und Gewährleistung verwirren. Eine Garantie kann dir nur der Hersteller geben. Alle anderen sind zu einer Gewährleistung verpflichtet.

Das heißt, wenn du einen Wagen beim freien Händler kaufst, ist er (normalerweise) zur Gewährleistung verpflichtet. Kaufst du den Wagen innerhalb der Gantiezeit des Herstellers, ist auch dieser dazu verpflchtet. Also doppelte Chance dein Anliegen zu bereinigen.

Ich hoffe, daß ich dir helfen konnte.

Themenstarteram 1. September 2005 um 13:14

....also, ich habe da jetzt mal bei VW-Service angerufen, die konnten mir da auch nicht weiter helfen. Sie gaben mir eine Adresse und Faxnummer direkt von VW, die könnten mir dann Auskunft geben,ob ich noch Gewährleistung oder irgenwelchen Anspruch von VW habe. Mein Freundlicher hat noch dazu gesagt, das die Firmenwagen von Wolfsburg so nen Stempel drine hätten, da wären die noch billiger. ?????

..HM, nun schick ich erst mal nen Fax an VW.

PS: Bei dem freien Händler, wo ich den Touran gekauft habe, habe ich auch mal angerufen. Er will sich bei meinem Freundlichen dafür einzetzen, das die Rückrufaktionen gemacht werden ( Kupplung, 2 Massen..dings). Na da bin ich mal gespannt, glaub nicht das das ohne Geld geht.

 

MFG ELLA

Zitat:

Original geschrieben von ella78

....so nen Stempel drine hätten, da wären die noch billiger. ?????

Über den Preis läßt sich der Verbraucherschutz nicht aushebeln.

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