"Ärger" mit AG bzgl. Geschäftswagen. Eure Meinung würde mich interessieren.
Guten Morgen!
Ich habe momentan einen kleinen Disput mit meinem Arbeitgeber bzgl. meines Geschäftswagens und jetzt würde mich eure Meinung interessieren.
Der Reihe nach:
Ich bin teilweiße im Außendienst tätig und habe hierfür einen Geschäftswagen gestellt bekommen.
Diesen habe ich auch privat genutzt, die Abrechnung erfolgte über die 1%-Regelung.
Da die Kosten für den Wagen höher waren, als der Betrag den ich für die 1%-Regelung abgedrückt habe (290€) , einigte man sich darauf, dass ich zusätzlich noch auf 100€ von meinem Bruttogehalt verzichtete.
Irgendwann gab es dann mal ein Gehaltsgespräch.
AG: Was haben Sie sich vorgestellt?
Ich: Betrag x, abzüglich auto
AG: Ok, Betrag X, abzüglich auto
Abrechnung: Betrag x - 290 €
Da mir der Firmenwagen absolut nicht mehr zusagt, habe ich mir nun wieder privat ein Auto gekauft.
Den Geltwertenvorteil, also sprich die 290 €, bekomme ich jezt natürlich wieder mehr beim Brutto.
Allerdings weigert sich der AG, mir die 100€ "Auto-Mehr-Aufwand" zu geben.
Er meint , die hätte er bei der letzten Gehaltserhöhung übernommen.
Ich sehe es als Kosten, die der AG nun nicht mehr hat und eigentlich mir zustünden.
Beste Antwort im Thema
Meine Meinung ist, dass das etwas für einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arbeitsrecht ist und nicht fürs V&S Forum auf MT.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Die letzte Verhandlung war doch eindeutig:Zitat:
Original geschrieben von murphys_lawyer
Ich möchte auch keine rechtlichen Schritte einleiten, würde mich nur interessieren was andere darüber denken.
Gehalt VOR der Erhöhung: Y - 290 Euro (1% vom LP) - 100 Euro = Auszahlung
Nach der Erhöhung: X - 290 Euro = Auszahlung
Die 100 Euro sind somit im Betrag X "eingepreist".
Mal ehrlich - ein besserer Wagen als ein Skoda kostet schnell 500 - 750 Euro im Monat - netto. Entweder ist Dein Gehalt so gut, dass Dich das nicht juckt und Du lässt den Dienstwagen stehen, dann musst Du aber auch für 100 Euro nicht ein gutes Verhältnis zum AG riskieren. Oder netto ca. 150 Euro für freie Nutzung eine Octis ist doch nicht sooo schlecht und du lebst mit der "Gurke".
Amen
Die 290€ werden mir vom Nettogehalt abgezogen.
(Zumal es ja 390€ sind)
Beispiel: Ich würde eigentlich 1000€ verdienen.
Bruttogehalt: 610
Geltwertervorteil: 290
____
Burtto-Gesamt: 900
Gesetzliche Abzüge: 200€
Netto: 700€
- KFZ-Nutzung: 290
_________
Auszahlunsgetrag: 410€
Meiner Meinung nach kostet der Wagen 390€ in der privaten Nutzung, welche nun entfallen und mir zustünden. Unter diesen Voraussetzungen habe ich auch meine Gehaltsvorstellung geäußert.
Ich bin ein junger Mann Mitte 20.
So pubertär es sich anhören mag, aber ich will nun mal nicht auf ewig mit dieser Gurke durch die Lande ziehen. Hätte Sie mir wenigsten mal Alus gegönnt, aber nein...
Zitat:
Original geschrieben von murphys_lawyer
Meiner Meinung nach kostet der Wagen 390€ in der privaten Nutzung, welche nun entfallen und mir zustünden. Unter diesen Voraussetzungen habe ich auch meine Gehaltsvorstellung geäußert.
Ich bin ein junger Mann Mitte 20.
So pubertär es sich anhören mag, aber ich will nun mal nicht auf ewig mit dieser Gurke durch die Lande ziehen. Hätte Sie mir wenigsten mal Alus gegönnt, aber nein...
Ich würde sagen: klassisch verzockt. Du bist offensichtlich mit falschen Prämissen in die Gehaltsverhandlung eingestiegen und hast nun wegen Deiner (IMHO postpubertären) Anforderungen an einen Firmewagen vermeintlich 100 EUR weniger in der Tasche… Und es würde mich nicht überraschen, wenn Dein Privatfahrzeug im Unterhalt mehr als 390 EUR kostet 😉
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Und es würde mich nicht überraschen, wenn Dein Privatfahrzeug im Unterhalt mehr als 390 EUR kostet 😉
Dessen war und bin ich mir durchaus bewusst.
Dennoch ist der E90 einfach ein geiles Auto.
Den Mehraufwand verbuche ich einfach unter "Hobby".
😉
Zitat:
Original geschrieben von murphys_lawyer
Wir reden hier von einem Zeitraum von über 5 Jahren, nur zur Info.
[...]
Gut, dann relativiert sich natürlich das von mir gesagt. Wenn der Verzicht über 100€ dann allerdings schon so lange zurückliegt und zwischenzeitlich ohnehin andere Gehaltsverhandlungen geführt wurden, dann kann man auch nicht wirklich ältere Absprachen heranziehen und umdeuten - denn X minus Auto ist ja eindeutig (und eben was anderes als X minus 100 minus Auto), sei froh, dass du jetzt (ohne Auto) noch X bekommst ohne dass das noch ein Thema geworden ist.
Die 100€ könnte man allenfalls dann noch heranziehen, wenn sie explizit als Eigenanteil für Firmenwagen auf der Abrechnung auftauchen würden (und damit übrigens auch deinen GWV gedrückt hätten den du versteuert hättest). Wenn es ein einfach so mündl. nebenbei abgemachter "Gehaltsverzicht" war, dann ist das Thema durch. Als Lehrgeld abhaken.
Wenn du grundsätzlich mit dem Gehalt unzufrieden bist oder mit anderen Rahmenbedingungen des Jobs, würde ich dann schauen wie man an den konkreten Punkten was ändert. Beim beschriebenen Thema ist m.E. trotz allem nicht sinnvoll was zu machen.
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Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Meine Meinung ist, dass das etwas für einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arbeitsrecht ist und nicht fürs V&S Forum auf MT.
Damit ist eigentlich alles gesagt und ich schliesse den Thread an dieser Stelle.
Gruß Tecci
MT-Moderation