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"Abenteuer Auto" – Mittelspur-Schleicher

Themenstarteram 25. Februar 2007 um 6:47

Gestern lief auf Kabel Eins in der Sendung "Abenteuer Auto" ein Bericht über zwei Zivilpolizisten auf der Jagd nach sog. Mittelspur-Schleichern (http://www.kabeleins.de/auto/abenteuer_auto/sendung/artikel/09150/)

Um es klar zu sagen, ich wünsche mir durchaus ein stärkeres Angehen dieses Problems, denn heutzutage kommt es darauf an, die überlasteten Autobahnen so effizient wie möglich zu nutzen.

Aaaber … Einer der beiden Polizisten hatte wohl "Kaba lustig" am Morgen getrunken (oder zuviele Polizei-Reality-Serien im Fernsehen gesehen), jedenfalls meinte er ständig, das Fahr- bzw. Fehlverhalten "humorvoll" kommentieren zu müssen ("Gaspedal klemmt", "Zündaussetzer"). Beim Rauswinken der Autofahrer dann Sprüche wie "Hallooo, der Onkel von der Polizei möchte mit dir reeeden" (Fensterscheibe war oben, sodass ich das mal als Selbstdarstellung gegenüber der Kamera interpretiere). Der andere Beamte verhielt sich korrekt.

Wie ich gelernt habe, kann das Vergehen unterschiedlich teuer sein, ggf. auch mit einem Punkt in Flensburg – je nachdem, ob eine Behinderung des nachfolgenden Verkehrs vorliegt, was zu beurteilen wiederum dem Ermessensspielraum der Beamten unterliegt.

Ein Autofahrer zeigte sich "einsichtig" und kam mit einer Ermahnung davon (ich weiß nicht, ob das jetzt 20 EUR hieß oder komplett kostenlos). Eine andere Autofahrerin verteidigte ihr Verhalten und – schwupps – 40 EUR und ein Punkt. Der Sprecher aus dem Off sinngemäß: "Ihr hartnäckiges Leugnen verbessert ihre Situtation nicht unbedingt".

Bisher hatte ich geglaubt, es sei in einem Rechtsstaat sein gutes Recht, sich bei zur Last gelegten Vorwürfen zu verteidigen. Gestern habe ich gelernt, dass es besser ist, duckmäuserisch Einsicht zu zeigen, notfalls vorzutäuschen, um die Beamten zufrieden zu stellen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich kann es sein, dass die beiden "Schleich-Vorgänge" tatsächlich anders zu bewerten waren. Kein Fernsehzuschauer wird das anhand des Beitrags bewerten können. Es schien aber so, dass alleine "Einsichtigkeit" vs. "Uneinsichtigkeit" (alias "hartnäckiges Leugnen") das "Strafmaß" (ist natürlich kein Straftatsbestand) bestimmte. Ein Unding!

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2007 um 7:44

Ich sehe aber einen Unterschied zwischen "hartnäckigem Leugnen" und "Einsicht", der erstere wird seinen Fehler bestimmt weiter wiederholen, der letztere hat daraus gelernt und wird sich bessern.

Deswegen halte ich den Ermessensspielraum für richtig.

Das ist wie im richtigen Leben, im Strafrecht gibt's auch bei Reue und Geständnis eine mildere Strafe (deswegen "Strafrahmen" von - bis)

Wer mit 80 km/h auf der Mittelspur hintrödelt, gehört meiner Meinung nach dringend zu einer Nachschulung, das ist absolut lebensgefährlich!

mfg. Matt

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am 25. Februar 2007 um 7:44

Ich sehe aber einen Unterschied zwischen "hartnäckigem Leugnen" und "Einsicht", der erstere wird seinen Fehler bestimmt weiter wiederholen, der letztere hat daraus gelernt und wird sich bessern.

Deswegen halte ich den Ermessensspielraum für richtig.

Das ist wie im richtigen Leben, im Strafrecht gibt's auch bei Reue und Geständnis eine mildere Strafe (deswegen "Strafrahmen" von - bis)

Wer mit 80 km/h auf der Mittelspur hintrödelt, gehört meiner Meinung nach dringend zu einer Nachschulung, das ist absolut lebensgefährlich!

mfg. Matt

Ich finde es gut wenn auch dieses häufige Fehlverhalten durch die Polizei angegangen wird.

Die Darstellung ist sicher Geschmackssache und TV-gerecht aufbereitet.

Jeder Beamte hat einen Ermessensspielraum.

Den sehe ich hier nicht verletzt.

Im Zweifel für den Angeklagten sowie mildere Strafen für Einsichtige sind Prinzipien des Rechtsstaats.

Bei den Zivilvideofahrzeugen ist die Einsicht des "Sünders" ein hohes Ziel.

Die Frau wird vermutlich so weiterfahren, während der ältere Herr erkannt hat, dass er einen Fehler gemacht hat und sich vermutlich bemühen wird diesen abzustellen. Insofern finde ich es vollkommen o.k. wenn die Frau einen Punkt bekommt.

Die Herren hätten bestimmt auch mehr vergeben können:

Mit jedem neuen Freiraum (nach jedem "Überholvorgang") fängt ein neues Delikt an!

Da kann so ein hartnäckiger Mittelspurschleicher schnell auf 5 und mehr Punkte kommen!

Themenstarteram 25. Februar 2007 um 9:07

Ich hatte es bereits geschrieben, wiederhole es aber gerne noch einmal, dass auch ich ein Vorgehen gegen Schleicher prinzipiell für richtig halte. In meinen Augen neben den Lichtmuffeln eine ernst zu nehmende Gefahr, von der Belästigung ganz zu schweigen.

Es ist auch in Ordnung, wenn jemand den Punkt bekommt, wenn sein Fehlverhalten schwerwiegend war. Und auch klar, dass dies nur die Beamten vor Ort mit ihrem Ermessensspielraum entscheiden können (bzw. notfalls ein Gutachter anhand des Videomaterials). Es ist halt nicht so unbestreitbar klar wie bei einem Geschwindigkeitsverstoß.

Was ich aber verurteile ist, wenn sich Beamte nach Gutsherrenart aufspielen und man sich Ihnen gefälligst unterwürfig zu zeigen habe. Also wer große Augen macht und treuherzig sagt "Sie haben ja sooo Recht, lieber Herr Polizist! Danke, vielen Dank, dass Sie mich auf mein Fehlverhalten aufmerksam gemacht haben" wird anders behandelt als jemand, der Stellung bezieht.

Die TV-Darstellung ließ meiner Meinung nach zumindest Ansätze erkennen. Gewiss boulevardmäßig aufgezogen (demnächst sind wahrscheinlich wieder die bösen Biker dran), aber das liegt ja auch an den Beamten selber, ob sie sich dafür hergeben. "Auto, Motor und Sport TV" zeigt ja mit der Autobahnpolizei Düsseldorf und der Kreispolizei Wesel, dass es auch anders geht, ohne Kasperltheater.

Den Beifahrer-Polizisten würde ich erstmal intensiv nach seinem Berufsverständnis befragen lassen.

Zu der Darlegung mit den sich addierenden Delikten habe ich einen anderen Kenntnisstand, der durchaus falsch oder veraltet sein kann. Demzufolge ist es nicht zulässig, dass die Polizisten "ad infinitum" hinter einem Autofahrer bleiben und in aller Ruhe die Delikte auf einen großen Zettel schreiben. Vielmehr ist es ihre Pflicht, das Delikt so schnell als möglich zu ahnden. In diesem Fall also, den Autofahrer bald möglichst rauszuwinken, sofern es die Verkehrslage und die Parksituation zulässt. Ich erinnere mich an einen Autofahrer, der sich beschwert hatte, dass die Polizei kilometerweit hinter ihm hergefahren sei. Antwort der Polizei war, dass man ihn vorher nicht habe anhalten können, was der Beschuldigte stark bezweifelte. Wenn ich das falsch in Erinnerung habe, würde ich mich über Aufklärung mit Angabe der Rechtsgrundlage freuen.

Die Darstellung im TV ist wie gesagt Geschmackssache.

Zitat:

Original geschrieben von emjay500

Zu der Darlegung mit den sich addierenden Delikten habe ich einen anderen Kenntnisstand, der durchaus falsch oder veraltet sein kann. Demzufolge ist es nicht zulässig, dass die Polizisten "ad infinitum" hinter einem Autofahrer bleiben und in aller Ruhe die Delikte auf einen großen Zettel schreiben. Vielmehr ist es ihre Pflicht, das Delikt so schnell als möglich zu ahnden. In diesem Fall also, den Autofahrer bald möglichst rauszuwinken, sofern es die Verkehrslage und die Parksituation zulässt.

Was an den sich addierenden Delikten nichts ändert,

sondern nur die Strafverfolgung durch die Polizisten einschränkt.

Wenn ein normaler Bürger ohne Kelle und Blaulicht hinterherfährt kann sich das Delikt mehrfach realisieren. Nur ist dann die Beweisführung schwierig. ;)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

[

Jeder Beamte hat einen Ermessensspielraum.

Den sehe ich hier nicht verletzt.

Sorry,aber worin soll der Ermessensspielraum denn liegen?

Hat man ein "Delikt" begangen oder nicht?

Ermessensspielraum steht den Polizisten nicht zu.Dies ist dem Gericht vorbehalten.Sollte ich einmal in der Lage kommen,das ein Polizist ,mich bei gleichem Vergehen gegenüber einem anderen, benachteiligt ,würde ich gegen diesen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen,sehr wohl wissend,das dies kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

Schöne Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

Sorry,aber worin soll der Ermessensspielraum denn liegen?

BKatV §2 Verwarnung

also immer schön lieb zu der rennleitung sein.....

diese typischen "diese schei* bullen haben mich ge*ickt" -threads sind zu 99% auf fehlverhalten seitens der te's gegenüber den polizisten zurückzuführen.....

wie heißt es doch so schön?

"wie man in den wald hineinruft, so schallt es auch zurück"

am 25. Februar 2007 um 12:38

Das Schlimme an diesen ganzen Verkehrssünden ist ja nicht mal die Sünde an sich. In den meisten Fällen der Videoüberwachung ist die Beweislage mehr als klar und eine Einsicht des Verkehrssünders würde das ganze Prozedere um einiges beschleunigen, so dass man recht schnell wieder unterwegs ist... Aber... Die Sünder fangen dann gerne das Diskutieren an und versuchen sich mit allen Mitteln rauszureden und winden sich wie ein Aal auf dem trockenen...

Bringt alles nix ausser, dass die ganze Sache sich in die Länge zieht und man am Schluss doch zahlt. Da verstehe ich jeden Beamten, wenn er schroff reagiert, weil es ihm einfach auf die Nerven geht, sind ja auch nur Menschen, die ihren Job machen. Wenn man was ausgefressen hat, sollte man auch dazu stehen, so wurde es zumindest mir anerzogen. Und wer als Mittelspurschleicher erwischt wird und dann mit der Ausrede > Die rechte Spur ist doch nur für LKW`S < kommt, den sollte man direkt zur Nachschulung schicken.

am 25. Februar 2007 um 13:17

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wirst du nicht durchkommen. Denn jeder Beamte hat einen Ermessenspielraum.

Er kann dir sogar für abgefahrene Reifen pro Reifen 4 Punkte aufdrücken in Flensburg. Bei 4 Reifen biste direkt bei 16 Punkten angelangt.

Ausserdem wogegen willst du dich denn beschweren?

Das er jemanden anderes besser behandelt hat. Bei dir hat er sich nur streng an den Richtlinien gehalten.

Es gibt keine Entschuldigung für Mittelspurschleichen, daher hätte die Frau auch gar nicht erst diskutieren brauchen. Soll sagen, sorry war in Gedanken kommt nicht mehr vor anstatt irgendwie ne Ausrede finden, dass die Straße ja breit genug ist und man sich besser fühlt nicht so nach an der Wand zu fahren.

Bei so aussagen, die ich auch schon öfters gehört habe, sollte man den Leuten direkt den FS abnehmen.

Die Dame war schon hart drauf.

Erst fährt sie im LKW-Tempo über die Bahn und blockiert auch in der Baustelle noch die linke Fahrbahn.

Dann erklärt sie einen eiligen (!) Termin zu haben.

Schließlich findet Sie noch die Rechtfertigung "Schlechte Sicht durch Regen" für ihr Verhalten.

Vermutlich ist sie dem Verkehr nicht mehr so ganz gewachsen und war schon deutlich über 60.

Auch der Volvo Fahrer zuvor hätte von mir den Punkt bekommen, den er war ganz links und die Mittelspur frei.

Für mich war das eine Behinderung - auch wenn er danach die Spur freigegeben hat.

Glück gehabt - ich gönne es ihm.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wirst du nicht durchkommen. Denn jeder Beamte hat einen Ermessenspielraum.

Er kann dir sogar für abgefahrene Reifen pro Reifen 4 Punkte aufdrücken in Flensburg. Bei 4 Reifen biste direkt bei 16 Punkten angelangt.

..außer einer Anzeige schreiben kann er gar nichts.Für Punkte,Bußgeld,Fahrverbot u.a.sind andere Stellen zuständig.

Man muß sich auch weder von ihm belehren lassen noch weder irgendeine Aussage treffen.Selbst die Aufforderung einer Anhöhrung auf der Wache muss nicht Folge geleistet werden.Er darf aber gerne ,nach vorheriger Anmeldung,einen Hausbesuch abstatten.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Dame war schon hart drauf.

Erst fährt sie im LKW-Tempo über die Bahn und blockiert auch in der Baustelle noch die linke Fahrbahn.

Dann erklärt sie einen eiligen (!) Termin zu haben.

Schließlich findet Sie noch die Rechtfertigung "Schlechte Sicht durch Regen" für ihr Verhalten.

Vermutlich ist sie dem Verkehr nicht mehr so ganz gewachsen und war schon deutlich über 60.

Auch der Volvo Fahrer zuvor hätte von mir den Punkt bekommen, den er war ganz links und die Mittelspur frei.

Für mich war das eine Behinderung - auch wenn er dann nach die Spur freigegeben hat.

Glück gehabt - ich gönne es ihm.

aber auch nett das die die drängler hinter dem volvo ned weiter belangt haben :)

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

aber auch nett das die die drängler hinter dem volvo ned weiter belangt haben :)

Ja, diesmal waren Sie auf Schleicher aus und die nächsten Male wieder auf Drängler.

Da kommen dann die Schleicher wieder bußgeldlos davon.

Allerdings wird es auch schwer zwei oder mehr auf einen Streich aus dem Verkehr zu ziehen. ;)

am 25. Februar 2007 um 23:13

Will auch solche Provida-Kontrollen auf der A24. Da gäbe es so einige Punktekandidaten. Auf zweispurigen AB macht sich das Linksschleichen durch die fehlende dritte Spur noch mehr bemerkbar und da würde dann kaum einer ohne Punkte vom Spielfeld gehen.

Die teils sinnfreien Komentare des Beifahrers würde ich mal als Lückenfüller abstempeln.

Die NRW-Polizisten auf Vox haben ja schon TV-Routine. Die beiden waren bestimmt noch TV-Jungfräulich.

Ich konnte übrigens bei einem TV-Berricht auch schonmal sehen, wie sie einen Rechtsüberholer und einen Mitte-Links-Schleicher gleichzeitig zogen.

Der Rechtsüberholer hat seinen Fehler eingesehen, der (ältere) Mitte-Links-Schleicher hatte sich tierisch aufgeregt.

am 26. Februar 2007 um 0:37

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Der Rechtsüberholer hat seinen Fehler eingesehen, der (ältere) Mitte-Links-Schleicher hatte sich tierisch aufgeregt.

Tja, defensives (wobei defensiv hier hauptsächich heißt: ich bin so langsam, da kann ich garnichts falsch machen) Spurblockieren, Schleichen und Vorfahrtnehmen ist gesellschaftlich halt immer noch höher angesehen, als offensives Rechts überholen, Schnellfahren (selbst wo es erlaubt ist, ist man bei der Schleicherfraktion von Grund auf böse) und Drängeln.

Man beachte in dem Zusammenhang auch Ursache und Wirkung. Denn wer rechts überholt wird, hat wohl meistens eine ausreichend große Lücke rechts übersehen. Und wer kilometerlang bedrängt wird, nimmt es mit dem Rechtsfahrgebot und/oder der Definition von Überholen wohl auch nicht so genau.

Da ist es klar, dass sich so mancher Sonntagsfahrer, der ja gar nichts verbrochen hat, außer den ganzen Verkehr aufzuhalten, ungerecht behandelt fühlt.

Ob sich das ändern würde, wenn die Medien mal weg von ihrer Raser- und Drängler-Propaganda gehen würde und sich anderen Verkehrsverstössen zuwenden würden? Ist ja kein Wunder, dass sich selbst der Vorfahrtsnehmer auf der BAB im Recht fühlt, wenn im zugehörigen Artikel der vorfahrtsberechtigte Schnellfahrer "Raser" genannt wird und urplötzlich im Rückspiegel auftauchte, obwohl der Vorfahrtsnehmer garnicht in diesen geguckt hat. Die Richtgeschwindigkeit trägt ebenso dazu bei, dass manche meinen, jeder über 130 sei grundsätzlich Schuld, wenn man selbst Sch**** baut.

Das beste Zitat zu dem Thema hier im Forum ist für mich immer noch "Die Autobahn ist kein Ponyhof". :D

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