Mon Jan 26 23:33:08 CET 2009
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Hafi545
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Kommentare (7)

Einfälle zu Unfällen
Von nix eine Ahnung aber zu allem eine Meinung. Genau aus dem Grund brauche ich dringend einen eigenen Blog. Hier lasse ich raus, was sonst nirgends hin gehört und freue mich über Euer Feedback...
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Auch wenn meine Ergänzung mit rund einem Jahr Ver...
Tue Jan 27 00:29:07 CET 2009 |
Fensterheber10225
um es klarzustellen, ich war das nicht 😉
(der, der aus MG kommt aber D im MT kennzeichen hat )
Tue Jan 27 10:39:33 CET 2009 |
Kurvenräuber427
Du hast Probleme !?
Tue Jan 27 15:43:18 CET 2009 |
querys
Man muss doch Feuerwehreinsätze nur bezahlen, wenn sie ungerechtfertigt sind?
Tue Jan 27 16:25:00 CET 2009 |
Spurverbreiterung6359
Er hätte es ja auch schaffen können und dann hätte es nur ein bischen Schweiß gekostet.
Feuerwehreinsätze müssen immer bezahlt werden. Man kann aber die Rechnung an die entsprechende Versicherung (PHV, Krankenkasse, KfZ-HP) weiterleiten.
Tue Jan 27 16:25:56 CET 2009 |
Trennschleifer47757
Von Versicherungstechnischen Angelegenheiten hab ich leider keine Ahnung, abder den roten VW-Buss hätt ich gerne...!!!😉
Tue Jan 27 19:48:33 CET 2009 |
hello9n
Feuerwehreinsätze müssen nur bezahlt werden wenn man selbst oder der bekannte sie ruft.
Aber ruft man erst die Polizei und die dann die feuerwehr bezahlt man nix da man nicht der Auftraggeber ist.
So wurde ich aufgekärt nachdem ich bei einer Leckage sofort die feuerwehr gerufen hatte.
Tue Jan 27 20:41:24 CET 2009 |
Hafi545
Naja, ganz so pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Ob ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, richtet sich nach dem jeweils gültigen Feuerwehrgesetzt. Das ist Ländersache und daher sind die Regelungen unterschiedlich.
Zum Teil ist es so geregelt, dass technische Hilfeleistungen berechnet werden aber Rettungseinsätze nicht.
Ist aber in jeden Bundesland anders.
Das Problem an dem vorliegenden Fall ist eben, dass hier zwei Kostenfaktoren entstanden sind: einmal der Container und einmal der Einsatz.
Die PHV deckt Schadensersatzansprüche wegen privatrechtlicher Haftpflichtansprüche eines Dritten.
Und da lauert das erste Problem:
Der Feuerwehreinsatz wird, wenn er denn in Rechnung gestellt wird, nicht als privatrechtliche Forderung, sondern als öffentlichrechtliche Forderung im Wege eines Kostenbescheids eingetrieben. Also kein Anspruch gegen PHV.
Ausnahme "Rettungskosten" greift auch nicht, da hier kein größerer Fremdschaden abgewendet werden sollte, sondern allenfalls der Versicherungsnehmer selbst im Container verhungert wäre. Das ist aber kein "Anspruch Dritter".
Container:
Fremdschaden: ja.
Privatrechtlich auch, vorausgesetzt, der Container gehört einem Entsorgungsunternehmen und nicht der Stadt. Dann wäre es wohl wie oben.
Problem: Der VN hat den Container nicht selbst beschädigt, sondern die Feuerwehr.
Damit dürfte der Anspruch gegen die PHV wohl wieder scheitern, weil dem VN der Schaden, den die Feuerwehr verursacht hat, wohl nicht zugerechnet werden kann.
Aber das ist nur meine persönliche Sicht der Dinge.
Keine Ahnung, ob das tatsächlich so ablaufen wird. Vielleicht hat jemand noch eine andere Idee?
Also: Wenn schon Deppenschaden, dann besser mit dem Auto im Kirchendach einschlagen. Das zahlt auf jeden Fall die KFZ-Haftpflicht...
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