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Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

Themenstarteram 2. November 2005 um 20:40

Hallo,

ich hatte heute um 18 Uhr einen Unfall mit einer Strassenbahn. ich wollte einen U Turn machen der über die Schienen führt. Es war total dunkel und mein auto (schwarzer Audi A3 mit schwarzen winterreifen) wurde vom Strassenbahnfahrer nicht rechtzeitig gesehen. ich war auf den schienen gestanden und hab den gegenverkehr abgewartet! nach ca 10sec hat es dann von links eingeschlagen. ich hab ne zeugin, dass die bahn ungebremst und ohne klingel in mich reingefahren ist.

so weit so gut..... jetzt hab ich folgendes urteil im netz gefunden..!

Urteil

ich wollte komplett ueber einen U Turn umdrehen 180° und nicht abbiegen!! Ändert das was!!!

Mein rücken schmerzt, mir ist im moment ziemlich schlecht (kotzübel) und ich weiss nicht was ich morgen machen soll. der polizist hat gemeint, das ich ja ne zeugin habe, aber nach dem urteil weiss ich nicht mehr so genau. ist hier zufällig ein jurist oder jemand dem ähnliches passiert ist.

komisch war auch, dass die Verkehrsgesellschaft alles nur mein auto nicht fotografiert hat. das hat dann der polizist nachgeholt !! auch hat der strassenbahnfahrer die fahrgäste zur bushaltestelle 2 blocks weiter geschickt und keine zeugen gesucht.

 

danke

daniel

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36 Antworten
Themenstarteram 2. November 2005 um 20:48

Ich habe eine verkehrsrechtschutzversicherung beim ADAC!!!

Wie hoch ist Kammergericht und hat das Berliner Kammergericht in Rheinland Pfalz gültigkeit?

danke

wie wäre es wenn du dich erstmal mit dem betriebrr der straßenbahn bzw. dessen versicherung und gleichzeitig mit der rechtsberatung des adac in verbindung setzt. was anderes wird wohl jetzt nicht helfen, da hierwohl kaum jemand eine wirklich qualifizierte antwort geben kann ;)

Re: Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von d4n

Es war total dunkel und mein auto (schwarzer Audi A3 mit schwarzen winterreifen) wurde vom Strassenbahnfahrer nicht rechtzeitig gesehen.

War zum Zeitpunkt des Unfalls das Licht deines Autos aufgedreht?

Re: Re: Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

 

Wenn du sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast, dann wende dich erstmal an die Versicherung und dann an einen Anwalt und beauftrage den mit deinen Interessen. Ansonsten wirst du hier keine Rechtsberatung bekommen - dafür ist Motor-Talk nicht da.

Abgesehen von der juristischen Frage ist es aus versicherungstechnischer Sicht absolut ratsam, so bald wie möglich nach unfallbedingten gesundheitlichen Symptomen, zum Arzt zu gehen, damit diese für das weitere Prozedere fachgerecht festgestellt, behandelt und dokumentiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von cpp

War zum Zeitpunkt des Unfalls das Licht deines Autos aufgedreht?

Das spielt wohl kaum eine Rolle bei einem schwarzen Wagen mit schwarzen Felgen/Reifen, quer zur Fahrbahn (Schiene) stehend.

Themenstarteram 2. November 2005 um 21:49

Re: Re: Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von cpp

War zum Zeitpunkt des Unfalls das Licht deines Autos aufgedreht?

klar war licht an und auch der blinker links!!!

Sei erst einmal froh, dass dir nicht mehr passiert ist. Mit welcher Geschwindigkeit hat dich die Bahn denn erwischt?

Mit angeschaltetem Blinker solltest du eigentlich erkennbar gewesen sein. So wie es aussieht, hat der Fahrer nicht mit deinem Wagen gerechnet.

Durfte man an der Stelle wenden? Keine durchgezogene Linie oder so?

Themenstarteram 2. November 2005 um 22:34

da war extra eine wendemöglichkeit ueber die schienen !!! der fahrer muss nur kurz durch die fahrgäste abgelenkt sein und schon hat er ein wagen uebersehen !!! die polizei hat den fahrtenschreiber sichergestellt und wertet diesen aus !! mal schauen was rauskommt !!

Zu Deinen Beschwerden:

Du solltest zum Arzt gehen und Dich durchchecken lassen.

Ansonsten:

Zu prüfen ist zunächst die Vorfahrtsregelung an der Stelle.

In aller Regel hat die Bahn Vorfahrt und Du diese als Linksabbieger (dazu gehört auch der U-Turn) verletzt.

Aufgrund von Lichtzeichen oder Beschilderungen könnte das am Unfallort anders geregelt sein.

Sofern Du die Vorfahrt der Bahn verletzt hast bist Du der/die Unfallverursacher(in).

10 Sekunden Standzeit bis zum Unfall ist auch nicht gerade viel, da eine Straßenbahn einen langen Bremsweg hat und Du entsprechend nicht auf die Gleise hättest fahren dürfen.

Falls Dich die Schuld trifft wäre ein Mitverschulden der Bahn zu prüfen.

Ist die Bahn ungebremst auf Dich geprallt, so könnte ein Mitverschulden zu prüfen sein.

Genaueres wird sich nach der Auswertung des Fahrtenschreibers ergeben.

Insgesamt kann man Dir den Gang zum Rechtsanwalt nur dringend empfehlen.

Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast ist das ja auch kein Problem.

Das Kammergericht Berlin ist das oberste Landesgericht.

Es ist für Berlin zuständig, für RP ist das OLG Koblenz zuständig. Übersicht

Themenstarteram 6. November 2005 um 22:10

Unfall

 

Gebt mal eure meinung ab !!!

Meine Meinung:

wieso bleibt der BMW auf den Schienen stehen? Das ist ein Verstoß gegen die StVO. Genauso darf man auch nicht in einen Kreuzungsbereich bei stockendem Verkehr einfahren.

Bei einem Unfall bekommt der PKW (hier der BMW) mindestens Teilschuld.

Insofern, nochmals: sei zunächst mal froh, dass dir nichts schlimmeres passiert ist. Ansonsten nutze deine RV, die wirst du wahrscheinlich brauchen.

Grüßle

~

An deiner Stelle würde ich ja lieber darauf bauen, was dir ein Anwalt sagt, aber wenn du Meinungen hören willst:

Zunächst mal vorneweg: Eine Straßenbahn hat eine große Masse, die Kraft wird beim Unfall nicht abgelenkt (wie ein zur Seite wegschleuderndes Auto) und die Konstruktion ist in der Regel relativ starr. Das Beschädigungsmuster an deinem Auto sieht mir daher eher nach einer geringen Geschwindigkeit aus. Entweder die Straßenbahn hatte abgebremst oder sie ist überhaupt nicht schnell gefahren, wäre meine Deutung aus den Bildern. Nach "Gas geben weil die Ampel gerade grün zeigte" sieht mir das jedenfalls überhaupt nicht aus. Wenn die dich z.B. mit Tempo 50 erwischt hätte, würde ich deutlich größere Beschädigungen erwarten.

Dann kenne ich dazu zwar weder die Gesetzestexte noch Gerichtsurteile, aber nach meinem Verständnis sind U-Turns zwar generell erlaubt, derjenige der einen U-Turn macht hat aber meines Erachtens besondere Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Wenn die Straßenbahn schon nach 10 Sekunden in dich reingefahren ist, stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob du dort überhaupt hättest stehen dürfen.

Dann kann ich auf den Bildern nicht erkennen, dass diese Stelle explizit für U-Turns gedacht ist. Auf dem zweiten Bild meine ich nur die Rückseite eines Vorfahrtstraßen-Schildes zu sehen, sonst sehe ich dort keine Schilder. Dass die Pflasterung dort unterbrochen ist, könnte eben so gut für die Fahrzeuge, die aus der Straße rechts kommen und links abbiegen wollen, gemacht sein. Von "da war extra eine wendemöglichkeit ueber die schienen" sehe ich jedenfalls nichts.

Ich würde wetten, dass du da nicht ohne einen deutlichen Teil der Schuld rauskommst. Durchaus möglich, dass der Straßenbahnfahrer einen Teil der Schuld bekommt, vielleicht sogar einen größeren, aber ohne wirst du da in meinen Augen nicht rauskommen. Die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind, dürften so hoch sein, dass sich nur die Abrechnung über die Versicherung lohnen wird, selbst wenn du unter 50% der Schuld bekommst. Und wenn du die Versicherung den Schaden begleichen lässt, ist es letzlich egal, ob du 40%, 70% oder 100% Schuld bekommen hast, gestuft wird immer gleich, ganz egal wieviel die Versicherung bezahlen musste.

Aber wart einfach mal ab, was dein Anwalt dazu sagt. Vielleicht sieht der Fachmann das ja alles ganz anders.

Ich würde mich auf jeden Fall freuen, wenn du hier Feedback geben könntest!

Meine Meinung: drei einfache Regeln im Straßenverkehr nicht beachtet.

1. An Gleisübergängen nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, da

2. Nicht den rückwärtigen Verkehr (zu dem auch die StraBa gehört) beachtet.

3. Somit einem Schienenfahrzeug nicht die Vorfahrt gewährt.

Ob der Fahrer der StraBa gebremst hat oder nicht, dich gesehen hat oder nicht bzw. welche Faktoren noch eine Rolle spielen kann nur ein Gutachter und eine Gerichtsverhandlung klären. Aber Ratschläge dazu wirds hier bei MT nicht geben (dürfen).

Gruß Tecci

Themenstarteram 6. November 2005 um 23:11

danke für eure meinungen...!

ich war ja auch schon am Do. beim anwalt und

mein anwalt sieht dem ganzen auch locker entgegen.

1. hab ich eine zeugin...! die sagt auch, dass ich gestanden habe und die strassenbahn ungebremst und ohne klingel mich gerammt hat.

2. das urteil oben sehr sehr kurz von den medien dargestellt wurde und er sich das ganze mal komplett anschaut.

3. auch eine strassenbahn in bereichen wo sich personen gleisen nähern können eine erhöhte bremsbereitschaft haben muss.

4. die strecke für die strassenbahn sehr sehr gut einsehbar war.

anderst würde es aussehen wenn vor dem u turn eine starke kurve vorhanden wäre !! aber ein strassenbahnfahrer bekommt immer schuld/teilschuld, wenn er stehende objekte, personen oder fahrzeuge rammt.

ich werde neuigkeiten vom prozess hier im thread posten!!!

gruss

Zitat:

Original geschrieben von d4n

aber ein strassenbahnfahrer bekommt immer schuld/teilschuld, wenn er stehende objekte, personen oder fahrzeuge rammt.

Na dafür hätte ich dann jetzt doch gerne mal eine seriöse Quelle......

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