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Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

Themenstarteram 2. November 2005 um 20:40

Hallo,

ich hatte heute um 18 Uhr einen Unfall mit einer Strassenbahn. ich wollte einen U Turn machen der über die Schienen führt. Es war total dunkel und mein auto (schwarzer Audi A3 mit schwarzen winterreifen) wurde vom Strassenbahnfahrer nicht rechtzeitig gesehen. ich war auf den schienen gestanden und hab den gegenverkehr abgewartet! nach ca 10sec hat es dann von links eingeschlagen. ich hab ne zeugin, dass die bahn ungebremst und ohne klingel in mich reingefahren ist.

so weit so gut..... jetzt hab ich folgendes urteil im netz gefunden..!

Urteil

ich wollte komplett ueber einen U Turn umdrehen 180° und nicht abbiegen!! Ändert das was!!!

Mein rücken schmerzt, mir ist im moment ziemlich schlecht (kotzübel) und ich weiss nicht was ich morgen machen soll. der polizist hat gemeint, das ich ja ne zeugin habe, aber nach dem urteil weiss ich nicht mehr so genau. ist hier zufällig ein jurist oder jemand dem ähnliches passiert ist.

komisch war auch, dass die Verkehrsgesellschaft alles nur mein auto nicht fotografiert hat. das hat dann der polizist nachgeholt !! auch hat der strassenbahnfahrer die fahrgäste zur bushaltestelle 2 blocks weiter geschickt und keine zeugen gesucht.

 

danke

daniel

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36 Antworten

Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

ZIVILgericht...

Das von mir geschriebene gilt bei Strafsachen vor Amts- und Landgericht....

Sorry for that...

Themenstarteram 16. November 2006 um 17:27

Da war eine Frau mit dabei und diese hat keine Fragen gestellt und auch kein Protokoll geführt !!! Also was macht die in Gerichtssaal? Entweder Schöffin oder ???????? Sie saß neben der Richterin !!

Zitat:

Original geschrieben von d4n

Da war eine Frau mit dabei und diese hat keine Fragen gestellt und auch kein Protokoll geführt !!! Also was macht die in Gerichtssaal? Entweder Schöffin oder ???????? Sie saß neben der Richterin !!

Nicht gleich nervös werden bei Frauen :D Oder war es nur für Dich ungewöhnlich, dass eine Frau keine Fragen gestellt hat :D

Also: 1. In Deinem Verfahren vor dem LG wird es NIE einen Schöffen/Schöffin geben. Es gibt höchstens eine Verhandlung vor dem Einzelrichter (=Berichterstatter der Kammer) oder vor der gesamten Kammer (Vorsitzender, Berichterstatter und "Beischläfer")

2. Protokoll führen normalerweise entweder ein Rechtspfleger (kann auch eine Frau sein :D ) oder der Richter selbst (z.B. AG). Kommt auf das Bundesland / Gericht an. Auch der Rechtspfleger trägt eine Robe.

3. Da ich nicht davon ausgehe, dass der Richter seine Ehefrau mitgebracht hat, nehme ich mal an, dass es eine Jura-Studentin im Praktikum oder eine Referendarin war.

Also keine Panik.

Im übrigen können in einem Gerichtsaal sogar eine Menge Frauen sitzen, allerdings im Zuhörerraum...

Viele Grüße

Celeste

entfernt ähnliches ist einem Kunden von mir passiert.

Er rangiert neben den Bahnschienen einige Meter vor der Haltestelle.

Dabei ist er mit der Nase im Gleisbereich.

Der Strassenbahnfahrer sieht ihn wohl, klingelt, fährt los,

klingelt wieder, der Autofahrer peilt die Lage wohl nicht richtig,

die Strassenbahn rammt ihn ungebremst.

Polizei nimmt auf, nimmt den Fahrtenschreiber an sich.

Der Fahrer der Bahn hat sich wohl auf seinRecht des stärkeren verlassen und wollte den PKW einfach aus dem

Weg klingeln.

Er hat wohl auch in letzter Konsequenz die Notbremsung gescheut.

Die Verkehrsbetriebe bestehen auf 100 % ihres Schadens, unser Kunde auf 100% seines Schadens.

Kunde klagt gegen Verk.Betriebe, unsere Haftpflichtversicherung bietet 50% an, weigert sich aber 100% zu leisten.

Verkehrsbetriebe reichen Klage gegen Versicherung ein.

Bin mal gespannt wie es ausgeht.

Entscheidend wird sein, wer was unter Beweis stellen kann.

Die Ehrenmänner sind rar geworden und die Sitten verkommen. Ein Rechtsanwalt ist Parteivertreter und zuerst Anwalt nach dem Motto, was kann die Gegenseite beweisen. So ist das heute - vielleicht war das früher aber auch nicht anders.

Zu verhindern ist in diesem Fall wieder der Nachteilsumstand, dass der Strassenbahnfahrer Zeuge des Strassenbahneigners wird.

Aber ...auf einen RA kann man hier ohnehin nicht verzichten

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zu verhindern ist in diesem Fall wieder der Nachteilsumstand, dass der Strassenbahnfahrer Zeuge des Strassenbahneigners wird.

Im Prozeß Widerklage gegen den Straba-Fahrer erheben, schon kann der Fahrer nicht mehr als Zeuge auftreten, da er dann Partei ist.

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