Irrer Wertverlust

Mercedes E-Klasse W211

Habe meinen "T 280 CDI Avant. Bj. 09/2005 mit unter 20 TKM im Interent zum kauf angeboten. Seit 6 Wochen steht er schon drinnen und keiner hat sich gemeldet.
Natürlich sind Fotos dabei und mit dem Preis bin ich fast schon 15000 € !!! unterm Neupreis. Wahnsinn!!!! Offensichtlich gibt es für dieses Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt keine Nachfrage.
Die Ausstattung stimmt auch: schwarz, Autom., Comand, und und und.
Also wer sich einen neuen kauft ist selber schuld....oder wie seht Ihr das.

85 Antworten

Hallo Bobo und Tempomat!

Ab Mitte Februar werde ich meine Firmendaten in diesen Thread stellen - dann könnt Ihr mir ja meinen Jahresabschluss machen, und ich erspar mir die läppischen 4.000 Euro bei Steuerbearater - dann kann ich mir auch wieder meine E-Klasse leisten 😁

Lustig hier - und interessant auch noch.

Liebe Grüße aus Wien
Chris

Zitat:

Original geschrieben von ösi-chris


Hallo Bobo und Tempomat!

Ab Mitte Februar werde ich meine Firmendaten in diesen Thread stellen - dann könnt Ihr mir ja meinen Jahresabschluss machen, und ich erspar mir die läppischen 4.000 Euro bei Steuerbearater - dann kann ich mir auch wieder meine E-Klasse leisten 😁

Lustig hier - und interessant auch noch.

Liebe Grüße aus Wien
Chris

Das Schlimme ist, dass ich nicht nur auch 4.000 Euro p. a. zahle und dass ich mit meiner Realitätsvermutung recht hatte, weil es doch für mich teuer bleibt.

Das Gute ist, dass ich möglicherweise an der Stelle für mich eine kleine Schadenbegrenzung einführen konnte.
Ich kann/konnte in meiner Bilanzierung
a) nicht diese Reduzierung um die genannten 20% entdecken und
b) mein Auto wurde 01/03 zugelassen und müsste somit noch nicht unter diese von mir genannte Regelung fallen.

Das ganz Traurige und Ausweglose ist jedoch, dass praktisch kein Mensch mehr (scheinbar auch mein Steuerberater nicht mehr) durchblicken kann, auf welche Art und Weise und in welcher Höhe man das Geld aus der Tasche gezogen bekommt.

@at021971

Das Kapitel Wertverlust ist nun einmal umfänglicher als es sich so mancher es erahnt, aber es ist nun mal so und damit Fakt in Euro und Cent.
Wie du herauslesen könntest, wurde hier eine Facette des Wertverlustes angerissen, bei der sich herausgestellt hat, dass alle Diskutanten nicht völlig ahnungslos waren, aber in Euro und Cent nicht definitiv aussagefähig; trotzdem müssen sie zahlungsfähig sein, das ist der Punkt.

Ich glaube man kann nix anderes sagen, als das die Beiträge in der Sache gut und wichtig waren und haben sogar ein bissl Mühe gekostet.

In sofern waren die Beiträge nicht OT, sondern genau das Gegenteil.
Ich bin erst dazugestoßen, als mal wieder Aufschrei der `steuerlich Benachteiligten´ laut wurde.

Würde mich übrigens freuen, wenn die mal dazu sachlich Stellung nähmen.

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Das ganz Traurige und Ausweglose ist jedoch, dass praktisch kein Mensch mehr (scheinbar auch mein Steuerberater nicht mehr) durchblicken kann, auf welche Art und Weise und in welcher Höhe man das Geld aus der Tasche gezogen bekommt.

Genau das ist doch der Sinn der Gesetze... 🙄

Leider...

Für die Anwendung der diversen Varianten ist im Übrigen nicht die EZ des Wagens, sondern der Anschaffungszeitpunkt, maßgeblich (bei Neuwagen ja identisch)...

Im Übrigen ist der Steuervorteil in der Praxis noch geringer, da ja beim Verkauf eines Fahrzeugs der "Buchgewinn" noch versteuert werden muß - ein Privatmann steckt sich beim Verkauf eines Wagens das Geld komplett ein und fertig, bei einem Geschäftswagen nicht.

Ich weiß schon warum ich meinen Dienstwagen nicht privat nutze.

Ja, da haben wir Ösis es halt gut.

Wir dürfen unser Auto netto, plus Normverbrauchsabgabe, und plus 20 % MwSt kaufen (E-Klasse 320 CDI = netto + 12 % Nova + 20 % MwSt) - die Abgabe wird bei uns auch noch versteuert - dann kommen so ca. 71.000,- Teuros raus.

Firmenauto darf aber bei uns leider nicht mehr als 33.000 Euro kosten, der Rest wird mal gleich auf Privat verbucht.

Für Privatfahrten darf ich dann auch noch von den restlichen 33.000,- ca. 10 % im Jahr Privatanteil an Allem zahlen.

Umsatzsteuer dürfen wir bei PKW gar keine gegenrechnen, also weder bei Autokauf, Sprit, Reparaturen, Reifen oder allem anderen, was da noch anfällt. (Daher meine Bemerkung über "Lustig - aber interessant"😉.

Soziale Gerechtigkeit wird das dann genannt - aber sagt mir mal einen Privaten, der im Jahr 50 - 100.000 km fährt.

Aber wir Ösis nörgeln gerne, aufregen tut sich eh keiner - gemütlich hier in Ösireich.

Grüße aus Wien
Chris

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Zitat:

Original geschrieben von boborola


Im Übrigen ist der Steuervorteil in der Praxis noch geringer,

Da es immer noch schlimmer werden kann – nehmen wir doch mal den Worst-Case her, wo so mancher sich `Steuerbenachteiligte´ denn nun mal endlich Stellung nehmen könnte.

Unternehmer (könnte auch ein Kioskbesitzer sein) meint, er müsse aus Sicherheits- und Repräsentationsgründen ein Auto kaufen, dass halt mal genau diese 120.000 Brutto gekostet hat, aber als 10-jähriger Gebrauchtwagen so abge****t ist, dass der nur noch 12.000 Euro kostet.
Das Auto hat 200.000 km auf dem Tacho.

Ein Privatmann hat die gleiche Motive und kauft sich ein identisches Auto.

Der Privatmann fährt das Auto bei einer km-Leistung von 10.000 km p. a. noch 10 Jahre und dann soll es kaputt sein.
Die Kosten rund um den Anschaffungswert, hier reiner Wertverlust sind relativ leicht zu ermitteln, nämlich 100 Euro pro Monat.

Der Unternehmer fährt z. B. die 100.000 km in 2 1/2 Jahren, dann muss er im Gegensatz zur 10jährigen Haltedauer des Privaten wieder mal 12.000 Euro hinblättern, weil - Auto kaputt.
Ansonsten unterliegt er dem Geldwerten Vorteil wie hier gezeigt, auf der Grundlage de NEUWAGENLISTENPREISES.

Also erhöht sich sein zu versteuerndes Einkommen um monatlich 1.200 Euro.

In einem Zeitraum von 10 Jahren, indem der UN schon wieder 30.000 Euro für die `Neuanschaffung´ der Gebrauchtwagen ausgeben durfte, hat er für den identischen km-Privatanteil wie der Privatmann 10J x 12M/J x 1.200 Euro = 144.000 Euro fiktives einkommen mehr zu versteuern.
Das bedeutet, dort wo der Privatmann 12.000 Euro fürs private Fahrvergnügen als Wertverlust berappt hat, hat der UN mit einer Steuerspitze von 50% für das gleiche private Fahrvergnügen 70.000 - 90.000 Euro gezahlt.

Die bisher sich selbst als `steuerlich Benachteiligten´ Bezeichnenden mögen sich bitte bitte nun melden, oder für immer schweigen.
(Ich vermute, es bleibt sehr ruhig.)

Da braucht man in dieser Republik schon starke Nerven.

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Da es immer noch schlimmer werden kann – nehmen wir doch mal den Worst-Case her, wo so mancher sich `Steuerbenachteiligte´ denn nun mal endlich Stellung nehmen könnte.

Du brauchst garnicht den "Worst Case" nehmen, ich habe mal mein Beispiel um die Umsatzsteuerliche Änderung ab Anschaffung 01.01.2004 und den Verkauf des Fahrzeugs nach 6 Jahren ergänzt.

Anmerkung eine "effektive Ersparnis" mit negativem Vorzeichen ist ein "Zusatzaufwand" im Vergleich zum Privatkauf. Nur um Mißverständnissen vorzubeugen... 😉

Man hat zwar noch einen steuermindernden Effekt bei den Betriebskosten (Steuer, Kraftstoff, Versicherung und Wartung) - allerdings ist der im Vergleich zum Wertverlust fast zu vernachlässigen und macht aus dem Rechenmodell sicherlich kein lohnendes Geschäft.

Hi boborola,

danke für die erneute Mühe.
Ich wollte noch vor 12:00 Uhr meinen Steuerberater anrufen, werde ich aber auf Montag verschieben, um mich mit weiteren Fragen an ihn zu richten.
Mein Auto ist jetzt 3 1/2 Jahre und es ist mittlerweile eine kleine Leidenschaft von mir geworden, mit einem für mich befriedigenden Maximum an Auto, mir ein Minimum an parasitären Kosten einzuhandeln.
Ich bin für mich auf dem besten Weg.
Vielleicht geht es ja nach dem Abschreibungszeitraum von 6 Jahren weiter und dann mit Privatkilometern.

Die Alternative ist immer nach das Fahrtenbuch mit dem privaten Anteil unter 5% aber das ist; erstens eine Sklavenarbeit und zum Zweiten ein Unsicherheitsfaktor mit mglw. unangenehmen Folgen.

@Tempomat

Wo du dich so überall rumtreibst!

Hinsichtlich deines letzten Beitrages möchte ich anmerken, dass man in einem solchen Fall gut beraten ist, das Auto wenn möglich dem Privatbereich zuzuordnen, dann muss ein "vermeintlicher" Buchgewinn bei Veräußerung nicht auch noch versteuert werden.

Immerhin gibt es eine Deckelung, soll also heißen, der Unternehmer muss nicht noch ein sich möglicherweise ergebendes positives Einkommen für den Fall zurechnen lassen, dass die Aufwendungen und Abschreibungen den Eigenverbrauch unterschreiten.

Und da sage noch einer, der Fiskus habe kein Herz für Unternehmer😛.

unversteuerte gruesse paff

Zitat:

Original geschrieben von paff


Und da sage noch einer, der Fiskus habe kein Herz für Unternehmer😛.

Ist doch schön wenn man weiß, daß man nicht mehr als 100% versteuern muß... 😁

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Ist doch schön wenn man weiß, daß man nicht mehr als 100% versteuern muß... 😁

Nur leider ist nicht einmal dass der Fall🙁, man denke nur an die Kategorie nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben, deren Notwendigkeit insbesondere in Ländern mit kreativem und monetär beeinflussbarem Rechtssystem / Entscheidungsträgern wohl kaum ausser Frage steht.

gruss paff, hält am langen wochenende den STEUERknüppel wieder fest in der Hand und hofft, auf dieses Vergnügen nicht irgendwann auch noch Pinnensteuer zahlen zu müssen, oder Wasserstraßennutzungssteuer, oder Segelhochziehsteuer, oder Wasserverschmutzungssteuer (gekotzt wird nur nach draußen, gruss an meine Mitsegler😁)

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