Fragen zum Thema Liefertermin!!!

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo ihr Caddyfans,
Ich habe auch bei der Volkscaddy Aktion zugeschlagen und mir einen bestellt (KW25).
1.Unverbindlicher Liefertermin 09.2005!
2.UnverbindlicherLiefertermin mit viel, viel Glück 11.2005! (Habe immer noch keine Bestellbestätigung!)
Habe jetzt ja gelesen, dass es (fast) ALLEN mit dem Liefertermin so geht!
ABER:
Wie geht Ihr dagegen vor?
Hat irgendjemand ein Entgegenkommen seines Freundlichen erhalten?
Was ist mit den % ´en bei Nichteinhaltung der Lieferzeit?
Die Frage mit dem DPF stellt sich mir natürlich auch! (Habe ´nen TDI bestellt)
Wer hat Antworten auf diese Fragen?!?
Grüße von
Matilda

40 Antworten

wenn nix rabotti, dann wenigstens rabatti

Servus Matilda!

Wenn ich das Kleingedruckte richtig interpretiere, steht dir bei Überschreitung des unverbindlichen LT um mehr als 6 Wochen die Geltendmachung eines Verzugsschadens bis zu 5% des Kaufpreises zu.

Wäre also ziemlich genau zur Sessionseröffnung am 11.11. 😁

Ansonsten hilft nur maßvolles Meckern und Jammern, falls dich der Caddy-Verkäufer deines Vertrauens nicht vorgewarnt hat.
Mir ist auf der Suche nach Deutschland's bestem Preis ein Verkäufer begegnet, der sagte: "Zum Weihnachtsfest kann ich Ihnen den Wagen versprechen, früher nicht ..." 🙁

Da scheint es ziemliche Unterschiede zu geben, vielleicht hat der ein oder andere VW-Händler einen besseren Draht, weil Großhändler?!

Aber last but not least: Ist Vorfreude nicht die schönste Freude?
🙂

liefertermin

Liebe Caddyfreunde,
habe einen Volkscaddy am 29.06.05 bestellt und von meinem "Freundlichen" einen Liefertermin 30.12.2005 bestätigt bekommen. Also, es geht voran mit der Volkswirtschaft - nun brauchen sie schon ein halbes Jahr um ein "Massenauto" zu produzieren. Aber wer sich vor allem mit Affären und Edelnutten beschäftigt, kann sicherlich nicht viel schneller, oder?!

Munter bleiben, Tee trinken und sich nach schon zugelassenen Caddys umsehen!!!

Rolfbert aus Hannover

@matilda:
also soweit mir bekannt ist, mußt du deinem 🙂 nach überschreiten der uv-lieferzeit bis zu 2x eine nachfrist (am besten schriftlich) von jeweils 2 wochen (oder 1 Woche?)einräumen. erst dann wird's richtig eng für deinen volkswagen-betrieb. eine nachfrist mußt du aber in jedem fall gewähren. habe meinen VC am 22.06. bestellt und zunächst ende august/anfang september in aussicht gestellt bekommen - jetzt steht in der auftragsbestätigung vorauss. unverb. liefertermin 15.11.05. trotzdem war mein fahrzeug bis gestern noch nicht mal eingeplant - soll heißen - es kann schneller gehen oder noch länger dauern... der termin in der AB muß also garnichts bedeuten 😁

Danke für die Antworten!
Ihr wartet also ALLE nur?!
Keiner versucht es mit den 5%?
Keiner versucht ein anderes Entgegenkommen seines Freundlichen zu erhalten?

Grüße
Matilda

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Zitat:

Original geschrieben von Matilda


Danke für die Antworten!
Ihr wartet also ALLE nur?!
Keiner versucht es mit den 5%?
Keiner versucht ein anderes Entgegenkommen seines Freundlichen zu erhalten?

Grüße
Matilda

Wegen der 5%: Was willst Du denn jetzt schon machen? Anspruch auf Schadenersatz kannst Du frühestens dann geltend machen, wenn der "Schadensfall" eingetreten ist, also 6 Wochen nach dem unverbindlich genannten Liefertermin erstmal den Händler zur Lieferung auffordern (mit Nachfrist von 1 - 2 Wochen natürlich). Erst wenn er dann das Auto nicht auf den Hof stellt, kannst Du eventuell was verlangen.

Steht alles in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Volkswagen-Fahrzeuge, Ziffer IV.

nein auch dann kann ernichts verlangen

er kann nur bei grob fahrlässigkeit des Verkäufers dann Schadensersatz geltend machen, es sein denn er hat als gewerblicher Kunde bestellt

Ich wollte nur Eure Reaktionen, Ideen, Vorschläge hören!
Ich fühle mich von VW leicht vereimert, da der unverbindliche Liefertermin dauernd verschoben wird. Zudem bekomme ich das Gefühl nicht los, dass so vermieden werden soll, dass die Käufer von den Entschädigungsfristen gebrauch machen.
Ich werde mit meinem Freundlichen nochmals sprechen und versuche etwas für die zusätzliche Wartezeit herauszuschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von OPATAKER


nein auch dann kann ernichts verlangen

er kann nur bei grob fahrlässigkeit des Verkäufers dann Schadensersatz geltend machen, es sein denn er hat als gewerblicher Kunde bestellt

<Sarkasmusmode on>

Na prima,

das heißt übersetzt, dass der Privatkunde (also die Zielgruppe des Volkscaddy) gefälligst die Klappe zu halten hat und sich das alles gefallen lassen muß, was denen in Wolfsburg so einfällt. Die gewerblichen Kunden werden vermutlich vorrangig bedient, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden, bei den anderen ists ja eh wurscht.
Und wenn ihm das nicht paßt, kann er ja von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Wenn mir nur noch einfallen würde, wo ich mal so einen komischen Spruch von wegen "König Kunde" gehört habe ....

</Sarkasmusmode off>

Wenn der Preis für die Karre nicht so außerordentlich attraktiv wäre .... würde ich denen wirklich mal eine saubere Stornowelle wünschen.

Zitat:

Original geschrieben von horstrichter


würde ich denen wirklich mal eine saubere Stornowelle wünschen.

Ich würde denen auch so eine Stornowelle wünschen, vielleicht wird mein Caddy dann eher fertig 😉

CU Markus

Hallo zusammen,

die "Verkaufsbedingungen sind eindeutig, d.h. 6 Wochen nach unv. L-Termin muss eine Nachfrist (1-2 Wochen, mögliche der Lieferung muss gegeben sein...) gesetzt werden, damit befindet sich der freundliche bereits in Verzug. Hierbei handelt es sich um eine leichte fahrlässigkeit des freundlichen, diese begrenzt möglichen Verzugsschaden auf max 5% vom vereinbarten Kaufpreis. Für die Einlösung der max. 5% gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

z.B. - Preisnachlass, zusätzliche Sonderausstattung, oder aber Kostenübernahme eines Leihwagens usw......

Wir haben übrigens am 24.06.05 V-Caddy bestellt, unv. L-Termin ist 08/2005. Sollte der genannte unverb. Liefertermin nicht "eintreten", werden wir wie o.g. Verfahren....

MFG
caddylex

Da kommt es dann nur drauf an, wie VW den unverbindlichen Liefertermin definiert. Meinen die damit jetzt den Zeitpunkt, den der Händler genannt hat und den, der in der Auftragsbestätigung steht?

CU Markus

Der Liefertermin steht auf der verbindlichen Volkswagen-Bestellung, bei der später zugegangenen "Auftragsbestätigung" ist kein gesonderter Termin genannt.

gruß
caddylex

OK, gut zu wissen.

CU Markus

Hallo,

also bei mir steht sowohl auf der verbindlichen Bestellung, als auch auf der Auftragsbestätigung ein unverbindlicher Liefertermin + "Im Rahmen der Lieferfähigkeit des Herstellers" - vielleicht ist das ja die versteckte Option für VW den Fuß aus der Verzugsschlinge zu ziehen.

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bestellt: 18.06.2005
unv. LT: 08/2005
gewünschte Bauwoche im VW-System: 35. KW

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