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Zugelassenes Fassungsvermögen eines Benzinkanisters in Österreich?

Themenstarteram 27. April 2020 um 11:34

In Österreich dürfen (laut ADAC) höchsten 10 Liter Benzin in einem Extrakanister im Auto mitgeführt werden. Aber wie groß oder wie voluminös darf der Kanister alleine sein? Darf man etwa mit einem 20-L-voluminösen, zur Hälfte befüllten Kanister unterwegs sein?

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2020 um 17:24

Wenn man sich diesen Thread hier durchliest ist es ja im Grunde schon einfacher sich einen 10 Liter Kanister zu kaufen...

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Nein ist nicht erlaubt , da man ja mehr einfüllen kann !

Und wer kontrolliert das? Wenn ich mit dem Camper in ein Shithole Country :) auf Urlaub fahre, dann nehme ich zur Sicherheit mindestens 20l feinsten Ultimate mit.

Themenstarteram 27. April 2020 um 19:42

Zitat:

Nein ist nicht erlaubt , da man ja mehr einfüllen kann !

Hast du evtl. ein Zitat aus irgendeinem österreichischen Gesetz dazu?

Die 10 Liter sind wahrscheinlich eine Zollbestimmung. Da geht es um die Einfuhr. Da dürfte das Behältnis egal sein.

Welche Verordnungen in Österreich für Kanister sonst gelten weiss ich nicht . Prüfnorm? feuerfest? In Deutschland müssen die Kanister ja nach DIN geprüft sein und entsprechend gekennzeichnet.

Halbvolle Kanister haben aber ein Sicherheitsrisiko. Bei Erwärmung dehnt sich Luft erheblich aus. Ich würds nicht machen.

Warum braucht man eigentlich einen Kanister in Österreich?

Moin

Nein, Österreich erlaubt schlicht nur 10 Liter. Ganz Europa erlaubt nur zwischen nichts und 25 Liter laut ADAC.

Einzig Deutschland erlaubt 60 LIter Kanister IM PKW, und davon bis zu 4 Stück.(240 Liter gesamt, solange die Kanister dafür zugelasen sind) Auf einem Anhänger bis zu 333 Liter, allerdings inklusive Tankinhalt des Zugfahrzeuges (Benzin) und 1000 Liter Diesel, wenn die Behälter zugelassen und fest verschraubt sind.

Moin

Björn

Themenstarteram 28. April 2020 um 9:40

Zitat:

Nein, Österreich erlaubt schlicht nur 10 Liter.

Worauf bezieht sich dein "Nein"?

Zitat:

@Friesel schrieb am 28. April 2020 um 08:55:32 Uhr:

...

Einzig Deutschland erlaubt 60 LIter Kanister IM PKW, und davon bis zu 4 Stück.(240 Liter gesamt, solange die Kanister dafür zugelasen sind) Auf einem Anhänger bis zu 333 Liter, allerdings inklusive Tankinhalt des Zugfahrzeuges (Benzin) und 1000 Liter Diesel, wenn die Behälter zugelassen und fest verschraubt sind.

...

mal abgesehen von der Gefahr: wenn es denn mehr als 60 L werden, gelten die Gefahrgutvorschriften in Teilen, als da wären: Feuerlöscher mind. 2 kg, Beförderungspapier, Ladungssicherung. Das gilt auch für die genannten 333 L auf dem Hänger. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2830...

"als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können."

btw: in F darf man einen 10-l-Kanister mitführen, der allerdings leer sein muss!!

Moin

Zitat:

Worauf bezieht sich dein "Nein"?

Auf Istefanos Zollbestimmungen.

Zitat:

mal abgesehen von der Gefahr: wenn es denn mehr als 60 L werden, gelten die Gefahrgutvorschriften in Teilen, als da wären: Feuerlöscher mind. 2 kg, Beförderungspapier, Ladungssicherung. Das gilt auch für die genannten 333 L auf dem Hänger. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2830...

"als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können."

Nope, gleiche Seite:

Zitat:

Die Gefahrgutvorschriften sehen unter Einhaltung der in Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe a des ADR genannten Bedingungen eine Befreiung für Privatpersonen vor. Dort ist folgendes nachzulesen:

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Nähere Erläuterungen hierzu finden sich auch unter Ziffer 1-2 in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut -RSEB-

Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstaben a, c und f

Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:

– ausreichende Ladungssicherung (siehe § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO-),

– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z. B. Schutzkappen),

– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe.

Fazit:

Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.

Zumindest für die 240 Liter sofern sie Privat bewegt werden. (Wovon ich bei der Frage ausgehe)

Beim Anhängertransport, 333 LIter Benzin oder 1000 Liter Diesel, hast du recht.

 

Geht aber an der Urfrage vorbei, denke ich.

 

Moin

Björn

Zitat:

@Friesel [url=https://www.motor-talk.de/.../...ters-in-oesterreich-t6848220.html?...]schrieb am 28. April 2020 um 14:23:51

 

Auf Istefanos Zollbestimmungen.

Doch:

steht hier:

https://www.wko.at/.../Zollbefreiungsverordnung.html#

oder hier:

https://www.oeamtc.at/.../einreise-nach-oesterreich-16180868

Zitat:

@Friesel schrieb am 28. April 2020 um 14:23:51 Uhr:

....

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind,....

...

Fazit:

Wenn die in der Freistellung genannten Bedingungen eingehalten werden, sind bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen....

...

okay, wenn man schon meint, dass das okay sei, dann gilt auch der Satz zu beachten, der fett markiert ist: hier kann es Probleme geben bei Kontrollen, denn "für Freizeit" bedeutet zB Sprit für ein Boot oder ähnliches, nicht für das Auto! Persönlicher oder häuslicher Gebrauch?? wenns zB Kamin-Ethanol wäre, wäre es wohl kein Problem, aber Benzin?

das zumindest ist meine Info, die ich erhielt....wir haben in der Fa. mehrmals wöchentlich Gefahrguttransporte

und zur Ausgangsfrage: wenn nur 10 L erlaubt sind, warum sollte man dann einen größeren mitführen, bei dem man ggfs. in Erklärungsnöte kommt?? ist mir unverständlich

Weil in DE eben 60l(!) erlaubt sind, ein "Voller 20er" ist somit OK. Im Ausland nicht.

https://www.adac.de/.../

Die Frage ob es nur auf das genutzte Volumen eines "geeigneten Behälters" oder auf die absolute Größe ankommt ist berechtigt ....

Zitat:

@Bert B. schrieb am 29. April 2020 um 07:46:24 Uhr:

wenn nur 10 L erlaubt sind, warum sollte man dann einen Größeren mitführen, bei dem man ggfs. in Erklärungsnöte kommt?? ist mir unverständlich

Weil man schon einen 20 L Kanister hat und den für 10 L erst noch kaufen müsste?

@Gary dein 1. Satz ist doch klar, das weiß ich auch :) aber er bezieht sich nicht auf meine Aussage oder die Ausgangsfrage ;-)

@4Takt dann mal viel Spass bei solchen Aktionen im Ausland. Die Strafen dafür sind sicher wesentlich höher als der Preis für einen 10-l-Kanister, denn das Problem der Beweislast...ach, was rede ich überhaupt.

vielleicht sollte der Fragesteller einfach irgendeinen Kanister nehmen, der durchsichtig ist und auf jeden Fall größer als 10 L. Dann kann er beweisen, das er nicht mehr mit hat....

*Sarkasmusmodus off*

Wahrscheinlich muss der Kanister in Österreich ein UN/RKK Prüfzeichen haben und darf maximal 5 Jahre alt sein.

Ich finde Benzinkanister, außer fürs Boot/Rasenmäher ziemlich sinnlos, seitdem die Österreich auch Tankstellen haben.

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