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Xenon auf LED Brenner Umsteigen welche Marke?

BMW 5er F10
Themenstarteram 11. Oktober 2023 um 8:33

Jetzt wo es wieder früher dunkel wird draußen ist mir irgendwie aufgefallen das mein Xenon anscheinend nicht mehr die beste Leistung erbringen tut oder die sind einfach nicht so Hell, kann auch an mir liegen bin etwas Nachtblind und sehe schlechter in der Dunkelheit, jetzt habe ich auf Youtube einige gesehen die von Xenon auf LED Brenner umsteigen und im Vergleich sieht das schon viel Heller aus wie das normale Xenon aber denke einige nutzen da China Brenner die vermutlich in DE keine Zulassung haben. Hab ihr selbst sowas verbaut oder gibt es Brenner die Zugelassen sind die auch gute Leistungen erbringen ohne das ich extra irgendwie noch zusätzlich Kabel dranhängen muss etc, anscheinend muss mann das nur Codieren damit keine Fehlermeldung kommt.

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42 Antworten

Zitat:

@k-hm schrieb am 22. Oktober 2023 um 16:52:31 Uhr:

Meine Xenons zeigen den typische rosa Rand und sind schon recht duster.

Habe jetzt ein Päärchen Osram Night Breaker Laser Nex Gen D1S (66140XNN) bestellt.

An dem, was man über LEDs liest, hat mich gestört, dass die in der Ferne zu stark streuen und der Lichtteppich vor dem Wagen Lücken hat.

Klar, die Xenon-Brenner sind fast eine Punkt-Quelle, während die LEDs eine größere Abstrahlfläche haben und an den Seiten garnichts.

Nominal sind die Xenons etwas schwächer, aber das machen sie durch das bessere Fokus-Verhalten wett... denn dafür ist der Scheinwerfer eben ausgelegt.

Gruß

k-hm

Das ist Theorie, die leider nicht richtig ist und auch nicht durch die Praxis bestätigt werden kann. Ein Linsenscheinwerfer fokussiert alles Licht und wirft es geradlinig wieder aus. Die Lichtformung wird durch die Klappe erreicht. Daher kann man beim Linsenscheinwerfer auch das Streulicht ausschließen bzw. findet im vernachlässigbaren Bereich statt.

 

Der Vorteil der LED ist der sehr gleichmäßige Lichtteppich über den gesamten Bereich vor dem Fahrzeug, während der Xenon-Brenner einen sehr hellen Punkt mittig hat und zu den Seiten immer schwächer wird. Ferner dürfte die geringe Temperatur den Reflektor auf lange Zeit schonen,während der Xenon-Brenner diesen verbrennt und matt werden lässt, wodurch das Licht immer schlechter wird.

 

Der einzige Vorteil des Xenon-Brenner ist zur Zeit, das er als einziges Leuchtmittel legal im Xenon-Scheinwerfer betrieben werden kann, allerdings bin ich mir sicher, wird Osram und Hella und Philips schon sehr bald auf den D1S, D2S.... LED Brenner Zug aufspringen...

Also erstmal abwarten..

Bin nämlich momentan am recherchieren weil mein Xenon total schlecht ausleuchtet. Womöglich noch originale Brenner drin(530d 2011)

Tendiere mittlerweile zu den osram night breaker laser NG. Sind zwar die teuersten unter d1s sollen aber auch die besten sein. Mal schauen ob sich preislich was am  Black Friday tut.

Ich fahre die Osram Night Breaker im Kofferraum spazieren, weil die LEDs deutlich besser sind. Die Osram brauche ich nur für den TÜV.

Hast du den preLCI oder doch den LCI? Der Tausch der Brenner beim LCI muss ein ziemlicher Horror sein, da weiß ich nicht ob ich mir das immer alle 2 Jahre antun will.

PreLCI. Sehr einfach! 15 Sek. pro Seite.

Zitat:

@k-hm schrieb am 22. Oktober 2023 um 16:52:31 Uhr:

Meine Xenons zeigen den typische rosa Rand und sind schon recht duster.

Habe jetzt ein Päärchen Osram Night Breaker Laser Nex Gen D1S (66140XNN) bestellt.

Schon eingebaut? Wie sind die Erfahrungen damit?

@bmwx3driver welche LED hast du konkret genommen?

Ich möchte kein Spielverderber sein aber über die LEDs, wenn nicht zugelassen, würde ich mir wegen TÜV keine Gedanken machen. Viel mehr ist die Gefahr falls man in einem Unfall verwickelt wird, auch wenn Unschuldig. Sollte sich dann rausstellen dass die Beleuchtung nicht zugelassen war.. Na ja, den Rest kann sich jeder selbst denken.

Zitat:

@spoilt75 schrieb am 13. November 2023 um 16:39:51 Uhr:

Ich möchte kein Spielverderber sein aber über die LEDs, wenn nicht zugelassen, würde ich mir wegen TÜV keine Gedanken machen. Viel mehr ist die Gefahr falls man in einem Unfall verwickelt wird, auch wenn Unschuldig. Sollte sich dann rausstellen dass die Beleuchtung nicht zugelassen war.. Na ja, den Rest kann sich jeder selbst denken.

Ja selbst schon erlebt .

Frau hatte Unfall , unverschuldet

Bus ist auf ihre Seite gefahren und hat sie gestreift .

Mein Mitsubishi hat Klarglas , sehen aus wie Halogen ist aber Serie Xenon .

Gab direkt Diskussion . Hätte unerlaubt Xenon .

Wenn es so wäre , ist die Versicherung raus und man ist Automatisch Schuld .

Will aber keiner Wahr haben oder alle denken passiert schon nix.

Na ja war die Diskussion mit dem Fahrer des Buses oder gleich mit der gegnerischen Versicherung? Interessant wäre es recht wie ein Anwalt mit solchen Vorwürfen umgehen würde? Waren die Scheinwerfer überhaupt beim Unfall eingeschaltet?

Dass die Versicherungen nach den idiotischsten Gründen suchen, um das Geld nicht zu bezahlen, ist klar. Ob die damit durchkommen steht aber m.M.n. auf anderer Seite.

Um so mehr hoffe ich auch, dass endlich erlaubte LEDs in D1S usw. auf den Markt bald kommen.

Zitat:

@spoilt75 schrieb am 13. November 2023 um 16:39:51 Uhr:

Ich möchte kein Spielverderber sein aber über die LEDs, wenn nicht zugelassen, würde ich mir wegen TÜV keine Gedanken machen. Viel mehr ist die Gefahr falls man in einem Unfall verwickelt wird, auch wenn Unschuldig. Sollte sich dann rausstellen dass die Beleuchtung nicht zugelassen war.. Na ja, den Rest kann sich jeder selbst denken.

Eben.

Da passiert vermutlich garnichts.

In Deutschland gilt das Verursacherprinzip.

Wenn eine Vorrichtung illegal war, aber nicht ursächlich für den Unfall, dann werden die Verfahren getrennt.

Bedeutet:

a) Der Unfall wird nach Ursache behandelt.

b) Die ABE-Sache davon getrennt (z.B. illegale Leuchtmittel) entweder eingestellt wegen Geringfügigkeit oder es gibt eine kleine Geldbuße (Verwarnung). Aber wegen so einer Kleinigkeit belastet sich kein Gericht. Und ein wenig Ärger wegen Fahrens ohne ABE.

Je nachdem, was es ist, vielleicht Lappen weg.

Die Logik bleibt ausschlaggebend:

Was mit dem Unfall nicht zusammenhängt, kann auch nicht damit in Zusammenhang gebracht werden.

Da kann sich dann auch die Haftpflicht-Versicherung nicht drücken. Weder die gegnerische noch die eigene.

Anders die Kasko. Die deckt den Eigenschaden.

Und wenn man illegale Manipulationen vornimmt, verstößt man gegen den Versicherungsvertrag, der dann natürlich hinfällig ist. Vertrag ist Vertrag. Wer dagegen verstößt, darf sich nicht wundern, wenn der andere das als Kündigung betrachtet.

Gruß

k-hm

Zitat:

@bmwx3driver schrieb am 13. November 2023 um 09:07:03 Uhr:

 

Ein Linsenscheinwerfer fokussiert alles Licht und wirft es geradlinig wieder aus. Die Lichtformung wird durch die Klappe erreicht.

Beides falsch.

1.

Jeder Scheinwerfer, besonders der mit Linsen, hat einen Reflektor. Sonst würde alles Licht, das nicht direkt nach vorne abgestrahlt wird, verloren gehen.

Bei Xenon gibt es auch keine andere Möglichkeit, denn der Kolben sitzt horizontal und strahlt nicht nach oben (also vorne) ab. Geht nur mit Reflektor.

Der Reflektor fängt das Licht und fokussiert es auf die Linsenöffnung. Die Linse ist eine manchmal so genannte "Kartoffellinse", eine Linse mit extrem starker Krümmung, die gleicht die extremen Winkelunterschiede des auftreffenden Lichtes aus. Geradlinig ist da garnichts.

Der Reflektor ist klein und lang. Zu lang. Er "über-fokussiert", so dass man das Licht mit Hilfe der Linse wieder "zurechtbiegen" muss.

Das ist der kompakten Bauweise geschuldet.

Reflektor und Linse müssen in der Form zueinander passen, dann geht kein Licht verloren und es entsteht kaum Streulicht.

2.

Die Klappe hat nichts mit der Lichtformung zu tun. Sie dient allein der Abschattung einer Hälfte des Lichtbündels, um Abblendlicht zu realisieren. Bei Fernlicht geht die Klappe auf.

Daher der Name Bi-Xenon. Die Klappe hat zwei Positionen (Bi-).

Und damit die Hell-Dunkel-Grenze auch schön sauber ist bei Abblendlicht, befindet sich die Klappe in der Nähe der Brennebene der Linse (eine "Kartollellinse" hat keinen scharfen Brennpunkt).

Von den Bauteilen her ziemlich einfach, aber die Bauteile eines Xenon-Scheinwerfers aufeinander abzustimmen ist alles anderes als trivial.

Gruß

k-hm

Zitat:

@k-hm schrieb am 14. November 2023 um 22:06:28 Uhr:

Zitat:

@bmwx3driver schrieb am 13. November 2023 um 09:07:03 Uhr:

 

Ein Linsenscheinwerfer fokussiert alles Licht und wirft es geradlinig wieder aus. Die Lichtformung wird durch die Klappe erreicht.

Beides falsch.

1.

Jeder Scheinwerfer, besonders der mit Linsen, hat einen Reflektor. Sonst würde alles Licht, das nicht direkt nach vorne abgestrahlt wird, verloren gehen.

Bei Xenon gibt es auch keine andere Möglichkeit, denn der Kolben sitzt horizontal und strahlt nicht nach oben (also vorne) ab. Geht nur mit Reflektor.

Der Reflektor fängt das Licht und fokussiert es auf die Linsenöffnung. Die Linse ist eine manchmal so genannte "Kartoffellinse", eine Linse mit extrem starker Krümmung, die gleicht die extremen Winkelunterschiede des auftreffenden Lichtes aus. Geradlinig ist da garnichts.

Der Reflektor ist klein und lang. Zu lang. Er "über-fokussiert", so dass man das Licht mit Hilfe der Linse wieder "zurechtbiegen" muss.

Das ist der kompakten Bauweise geschuldet.

Reflektor und Linse müssen in der Form zueinander passen, dann geht kein Licht verloren und es entsteht kaum Streulicht.

2.

Die Klappe hat nichts mit der Lichtformung zu tun. Sie dient allein der Abschattung einer Hälfte des Lichtbündels, um Abblendlicht zu realisieren. Bei Fernlicht geht die Klappe auf.

Daher der Name Bi-Xenon. Die Klappe hat zwei Positionen (Bi-).

Und damit die Hell-Dunkel-Grenze auch schön sauber ist bei Abblendlicht, befindet sich die Klappe in der Nähe der Brennebene der Linse (eine "Kartollellinse" hat keinen scharfen Brennpunkt).

Von den Bauteilen her ziemlich einfach, aber die Bauteile eines Xenon-Scheinwerfers aufeinander abzustimmen ist alles anderes als trivial.

Gruß

k-hm

Blabla... Sehe ich anders.

Guten Morgen,

Umbauten an der Beleuchtungsanlage sind nicht zulässig.. Auch wurde mehrfach erwähnt, dass es keine legale Möglichkeit gibt, den angefragten Umbau zu bewerkstelligen.

Der Thread wird mit Hinweis auf die MT NUB 5.3 geschlossen.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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