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Wirklich erst ab 21 Jahren?

Themenstarteram 21. Mai 2007 um 20:51

Hallo

Bin noch unter 21 Jahren und wie ich das weiss darf man dann noch keine Güter transportieren! Wie sieht das denn aus mit Leerfahrten aus, einer über 21 Jahren fährt den Truck zur Ausladestelle und ich würde ihn dann zur nächsten Ladestelle fahren, daf man das?

mfg Volvo660

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40 Antworten
am 6. November 2008 um 22:59

Was heißt Güterverkehr?

Nehmen wir mal an mein Dad kauft nen 4-Achs Kipper in Stuttgart. Darf ich den dann von Stuttgart zu uns in die Firma fahren? Leer natürlich.

Mein Vater ist Nutzfahrzeughändler.

Ich denke schön, weil wie will mir ein Polizist beweisen dass ich gewerblich fahre? In der Fahrschule wurde mir gesagt dass ich halt "nur zum Spaß" fahren dürfte.

am 7. November 2008 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Crono5

Was heißt Güterverkehr?

Nehmen wir mal an mein Dad kauft nen 4-Achs Kipper in Stuttgart. Darf ich den dann von Stuttgart zu uns in die Firma fahren? Leer natürlich.

Mein Vater ist Nutzfahrzeughändler.

Ich denke schön, weil wie will mir ein Polizist beweisen dass ich gewerblich fahre? In der Fahrschule wurde mir gesagt dass ich halt "nur zum Spaß" fahren dürfte.

ja das ist erlaubt das sind sogenannte Überführungsfahrten also eine Fahrt von A nach B also , du hast ja im Prinzip nix mit Güterbeföhrderung zu tun ...... du befördesrst ja nur dich und das Auto:D

ich hab das selbe problem, was man aber ganz einfach umgehem kann indem man zum straßenverkehrsamt geht und ne vorzeitige erteilung der güterbeförderung unter 21 jahren beantragt. dazu muss man noch ne mpu machen (der gleiche idiotentest wie wenn man mit 17jahren mit dem auto zur arbeit fahren will). so läuft das bei mir und dann is die sache ganz schnell gegessen...das einzige was ich beim amt noch vorlegen musste war eine bescheinigung des arbeitgebers dass ich für die arbeit den ce-schein brauche.

P:S: ich mache KEINE ausbildung zum bkf

mfg philipp

am 7. November 2008 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von phs_racer

ich hab das selbe problem, was man aber ganz einfach umgehem kann indem man zum straßenverkehrsamt geht und ne vorzeitige erteilung der güterbeförderung unter 21 jahren beantragt. dazu muss man noch ne mpu machen (der gleiche idiotentest wie wenn man mit 17jahren mit dem auto zur arbeit fahren will). so läuft das bei mir und dann is die sache ganz schnell gegessen...das einzige was ich beim amt noch vorlegen musste war eine bescheinigung des arbeitgebers dass ich für die arbeit den ce-schein brauche.

P:S: ich mache KEINE ausbildung zum bkf

mfg philipp

hast du genaure Infos über die Erlaubnis weil ich möcht die auch haben

ich versuchs mal zusammen zu fassen:

ich hab selber beim straßenverkehrsamt angerufen und denen das problem geschildert.

hab den beamten gebeten mit einen vorgedruckten antrag zu schicken, der wollte dann auch am telefon schon wissen bei welcher firma ich anfenge, damit er das eintragen kann.

diesen antrag habe ich per post bekommen; da stnad drin dass ich beantrage schon mit 21 geschäftlich fahren zu dürfen usw...

da drunter 2 kreuze:

- für eine ausbildung zum bkf

- für die berufliche tätigkeit

da eben das passende ankreuzen, eine bescheinigung vom arbeitgeber holen dass du für die arbeit oder ausblidung den ce-schein brauchst und mit dabei legen und das ganze zurückschicken oder persönlich hinbringen.

der beamte beauftragt dann den tüv nord dass du eine mpu ablegst (kostet über 130€)

vom tüv nord bekommst du eine einladung und gehst auch zu dem termin, machst das eben und kriegst dann das gutschten über die mpu zugeschickt.

das lässt du dann dem straßenverkehrsamt zukommen und die genehmigen das dann

 

bei mir bin ich grad soweit dass die das gutachten da liegen haben und nur noch abstempeln müssen, aber das dauert natürlich... und außerdem is einer von den beiden bearbeitern gerade im urlaub...deutsche ämter...

naja ich hoffe ich konnte helfen

mfg philipp

Zitat:

Original geschrieben von phs_racer

ich versuchs mal zusammen zu fassen:

ich hab selber beim straßenverkehrsamt angerufen und denen das problem geschildert.

hab den beamten gebeten mit einen vorgedruckten antrag zu schicken, der wollte dann auch am telefon schon wissen bei welcher firma ich anfenge, damit er das eintragen kann.

diesen antrag habe ich per post bekommen; da stnad drin dass ich beantrage schon mit 21 geschäftlich fahren zu dürfen usw...

da drunter 2 kreuze:

- für eine ausbildung zum bkf

- für die berufliche tätigkeit

da eben das passende ankreuzen, eine bescheinigung vom arbeitgeber holen dass du für die arbeit oder ausblidung den ce-schein brauchst und mit dabei legen und das ganze zurückschicken oder persönlich hinbringen.

der beamte beauftragt dann den tüv nord dass du eine mpu ablegst (kostet über 130€)

vom tüv nord bekommst du eine einladung und gehst auch zu dem termin, machst das eben und kriegst dann das gutschten über die mpu zugeschickt.

das lässt du dann dem straßenverkehrsamt zukommen und die genehmigen das dann

 

bei mir bin ich grad soweit dass die das gutachten da liegen haben und nur noch abstempeln müssen, aber das dauert natürlich... und außerdem is einer von den beiden bearbeitern gerade im urlaub...deutsche ämter...

naja ich hoffe ich konnte helfen

mfg philipp

Hallo !!!

Würde mich mal interessieren ob du das durchbekommen hast & wie lange alles zusammen gedauert hat !

Und was muss man denn bei der mpu denn so alles machen ? xD

Für alles was hilft bin ich dankbar =)

mfg smartie

ich würde mich niemals freiwillig für eine MPU anmelden lassen

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ich würde mich niemals freiwillig für eine MPU anmelden lassen

Ich glaub das würde keiner xD

aber lieber zieh ich ne mpu durch & das bischen papierkram , anstatt noch 2 jahre zu warten oda 3jahre bkf zu lernen!

Brauch meinen lappen gewerblich ... das ist doch grund genug ^^

Bin vor knapp 3 tagen angehalten worden , von der Polizei (avk)

Meine Situation stifftete große verwirrung unter 6 polizisten, die mich nach etwa 1 std weiter fahren liesen

weil sie es nach langem hin und her immernoch nicht wussten ob ich fahren darf oda nicht ^^

Als ich dann in unserer Firma angekommen war , hab ich mal bei der bag angerufen

die sagten : Sobald jmd. mir einen auftrag zuteilt wirds gewerblich , denn ich fahr ja nich aus meiner laune raus, auch wenns ein familienbetrieb ist und die ware (paletten) die auf dem LKW ist quasi mir ist!

wär nett wenn ihr noch ein paar infos hättet die mir weiter helfen können!

 

mfg smartie

am 11. Juni 2009 um 9:57

moin allso ich mache gerade eine bkf ausbildung als container kutscher und ich bin auch 18 und darf auch selber fahren du darfst er mit 21 gewerblich fahren das heisst du darfst erst mit 21 in einer anderen sep. anfangen und dort fahren aber wärend der ausbildung darfst du ganz normal fahren

 

ich habe aber jetzt mal eine andere frage darf ich denn mit dem lkw lappen C/CE auch mit ins ausland fahren?? allso kollege meint das ich da hin darf weil die das gesetzt geändert haben kann mir einer helfen ???? danke im voraus

Zitat:

moin allso ich mache gerade eine bkf ausbildung als container kutscher und ich bin auch 18 und darf auch selber fahren du darfst er mit 21 gewerblich fahren das heisst du darfst erst mit 21 in einer anderen sep. anfangen und dort fahren aber wärend der ausbildung darfst du ganz normal fahren

Hallo,

 

Während der Ausbildungszeit darfst du ab 18Jahren LKW im Gewerblichen Güterverkehr fahren, hast du mit 20Jahren ausgelernt.

Darfst du natürlich die Spedition wechseln und bei einer anderen Spedition Gewerblichen Güterverkehr fahren legal. Da du Ausgebildeter Berufskraftfahrer bist.

 

Zitat:

ich habe aber jetzt mal eine andere frage darf ich denn mit dem lkw lappen C/CE auch mit ins ausland fahren?? allso kollege meint das ich da hin darf weil die das gesetzt geändert haben kann mir einer helfen ???? danke im voraus

Ja darfst du, sogar in die Schweiz, ich hoffe du hast als Azubi die bestätigungen deiner Firma dabei, das du Eine Ausbildung als BKF machst, und berechtigt bist eure LKWS (mit KFZ-KENNZEICHEN) zu führen. Und natürlich für Frankreich die bestätigung das du bei deiner Firma angestellt bist (auf Französisch und auf Deutsch)

 

gruß

 

gruß

Zitat:

Original geschrieben von dav188

moin allso ich mache gerade eine bkf ausbildung als container kutscher und ich bin auch 18 und darf auch selber fahren du darfst er mit 21 gewerblich fahren das heisst du darfst erst mit 21 in einer anderen sep. anfangen und dort fahren aber wärend der ausbildung darfst du ganz normal fahren

 

ich habe aber jetzt mal eine andere frage darf ich denn mit dem lkw lappen C/CE auch mit ins ausland fahren?? allso kollege meint das ich da hin darf weil die das gesetzt geändert haben kann mir einer helfen ???? danke im voraus

Das Mindestalter für Fahrzeugführer wird mittlerweile im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation geregelt. Was in dem deutschen BKrfQG und der BKrFQV geregelt ist, findet sich so weitestgehend in den europäischen Richtlinien wider, die m. W. in allen EU-Ländern ratifiziert wurden.

Ab 18 kann man gewerblichen Güterkraftverkehr vornehmen, wenn man die erforderliche Grundqualifikation, d. h. entweder die allgemeine Grundqualifikation nach BKrFQG (= theoretische und praktische Prüfung) oder einen Abschluss als Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbertrieb nachweisen kann (= Eintrag der 95 im Führerschein), nachweisen kann.

Ist man 21 reicht die beschleunigte Grundqualifikation (= theoretische Prüfung) vollkommen aus.

Hiermit muss ich meine Aussagen in einem anderen Thread leicht revidieren. Hat man das 21. Lebensjahr erreicht, kann man zwischen der vollen und der beschleunigten Grundqualifikation wählen. ist man noch keine 21 geht kein Weg an der vollen Grundqualifikation vorbei, wobei dafür zuerst die Fahrerlaubnis erworben werden muss.

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