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Winter-Alufelgen, Eintragungspflicht Ja/Nein

Themenstarteram 28. Oktober 2006 um 23:00

Hi Ihrs!

Habe heute meine Winterkompletträder gekauft. Nun frage ich mich ob ich diese eintragen lassen muss. Im ABE steht:

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.

 

Beamtendeutsch....ich hasse es. Blickt ihr da durch? Eintragung erforderlich? Ja/Nein

Felgengröße ist übrigens 195/65 R15 (standart eben)

 

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

moin,

wenn ich das jetzt richtig verstehe hast du winterreifen der spizifikation: 195/65 R15 ET38

Steht diese Kombination im Fahrzeugschein? wenn nicht...beführtchte ich ja ohne ABE (gibts sowas für stahlfelgen - kommt davon wenn keine inner Family hat :D) musste die abnhemen lassen...oder besser erstmal beim TÜV anrufen...

mfg

hi, hast richtig verstanden :D. Sind allerdings jetzt mit original VW Stahlfelgen ET38 welche nicht eingetragen werden müssen, da es die standart felgen beim golf V bei VW sind.

Die alus von borbet mit ET 38 hätte ich eintragen lassen müssen da alus und keine stahlfelgen.

Stahlfelgen mit andere ET als 38 müssen auch eingetragen werden.

mfg pako

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