ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

119 weitere Antworten
Ähnliche Themen
119 Antworten

Die Problematik stellt sich wohl auch nicht im normalen Verkehr, eher wenn die Rennleitung gezielte Kontrollen während der Ferienzeit macht.

Hat man ja immer wieder mal im TV gesehen...

Oder aber man fällt mal so auf, weil die Karre hinten vor lauter Überladung fast am Boden schleift...

Zitat:

Original geschrieben von Matty

Ich habe mir auch die Reich Caravanwaage zugelegt und die hat 3 Messpunkte, daraus addiert sich das zulässige Gesamtgewicht, das beisst keine Maus nen Faden ab.

Ja bitte sehr was kostet denn diese?

Was heisst, dei hat drei Messpunkte?

Gibt es von der Waage eine Beschreibung?

Gruß, Tempomat

Zitat:

Ja bitte sehr was kostet denn diese?

Was heisst, dei hat drei Messpunkte?

Gibt es von der Waage eine Beschreibung?

1. Katalogpreis 132,- €

Mengenrabatt 116,- € ab 5 Stk.

Darüber verhandelbar ;)

2. Die Waage gibt bei einem Einachsanhänger einzeln die zu wiegenden Punkte vor.

linkes Rad

rechtes Rad

Stützlast

bei einem PKW halt alle 4 Räder, oder bei einem Tandemanhänger halt 4 Räder + Stützlast.

Am Ende addiert die Waage alle Messergebnisse zusammen.

3. guckst du hier: Reich Fahrzeugwaage CWC

Zitat:

Original geschrieben von Loeti

1. Katalogpreis 132,- €

Mengenrabatt 116,- € ab 5 Stk.

Darüber verhandelbar ;)

2. Die Waage gibt bei einem Einachsanhänger einzeln die zu wiegenden Punkte vor.

Ich brauche sechs, hab sechs Räder.

Dann kann ich alles auf einaml messen.

Spart Urlaubszeit.

Aber mal ernsthaft: Wenn du einen wirklich guten Menschen kennst, der einem anderen Rechtschaffenen (die Rede ist von mir) so eine Waage für 116 Euro anvertrauen könnte, dann soll er mir eine pn schicken.

Gruß, Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Hi Meik, maurus, Totti-Amun.

Wir scheinen es aber nicht genau zu wissen, wie was definiert ist.

Vielleicht weiß der Gesetzgeber es selbst nicht.

Ich hab jetzt an BmV geschrieben und um Vorschrift, bzw. Gesetzestext für die Messmethode gebeten.

Nur Mike, es ist tatsächlich so wie ich das geschrieben habe mit den Bierkästen.

Ich zitiere dich:

`Anhänger habe 1500kg. Also gesamtes (abgehängtes) Gewicht. Jetzt hänge ich den an ein Auto. Dann hast du 75kg Stützlast und somit 1425kg Achslast. Damit wiegt er aber immer noch 1500kg unverändert. D.h. die Achslast gibt nicht das Gewicht des WoWa wieder.

Die Stützlast muss das Auto tragen, also wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug aufgerechnet.´

Die Rede ist allerorten vom tatsächlichen Gewicht.

Hat dein WoWa, wenn er einsam aber beladen auf dein Zugfahrzeug wartet, ein tatsächliches Gewicht von 1.500kg, dann hat der gleiche Wohnwagen, nachdem du ihn mit einer ca. Stützlast von 75 kg auf den Haken genommen hast, deshalb nicht auf wunderbare Weise 75kg weniger, weil die sich in Luft aufgelöst haben, sondern weil diese ca. 75kg deine Hinterachse entsprechend den Hebelgesetzten, belasten.

Dein WoWa hat ein tatsächliches Gewicht von Gewicht - ca. 75kg und wo sind sie hin?

Dein Zugwagen hat nun ein tatsächliches Gewicht + 75kg.

Die Betonung liegt auf tatsächlich.

Das tatsächliche Gewicht ist also real weniger geworden, obwohl der Wohnwagen der gleiche geblieben ist.

Gruß, Tempomat

Hi ihr lieben Erstgenannten.

Auf Tempomat und das BmV ist eben Verlaß!

Habe folgende Anfrage an das BmV geschickt und Antwort erhalten.

Ich werde mir den Anhang ausdrucken, damit ich nötigenfalls der Exekutive erkären kann, wie denn zu messen ist.

Viel Spaß beim schmökern.

Anfrage an das Bundesministereium für Verkehr am 10.02.05

Es geht um Gewichtskontrollen für Wohnanhänger (Caravans).

Aufgrund der gängigen Begrifflichkeiten konnte ich lernen, dass das tatsächliche Gewicht eines Caravans im Anhängebetrieb die angegebene maximale Zuglast des Zugfahrzeuges bei z. B. 12% Steigung nicht übersteigen darf.

Nach meinem bisherigen Informationsstand wird deshalb bei einer Gewichtkontrolle zur Ermittlung des beschriebenen Tatbestandes wie folgt

vorgegangen:

Der Caravan wird im angekuppelten Zustand an das Zugfahrzeug, gewogen.

Das bedeutet, dass tatsächliche Gewicht des Caravans, stünde er denn abgekuppelt vom Zugwagen mit seinem Stützrad und den beiden Rädern (einachsig), also mit drei Punkten auf einer Waage, verringert sich im angekuppelten Zustand an das Zugfahrzeug um die so genannte Stützlast, bzw.

um Anteile derselben, unter Berücksichtigung der Hebelverhältnisse der Deichsel zum Caravan bzw. zu dessen Achse.

 

Diese spezifische Messmethode ist auch auf europäischer Ebene im Zuge der Harmonisierungsbemühungen im Gespräch, so konnte ich lesen, bzw. ist vielleicht schon ratifiziert.

 

Nun habe ich von Verkehrsteilnehmern, deren Gespanne gewichtskontrolliert wurden gehört, dass die kontrollierenden Beamten die Stützlast dem tatsächlichen Gewicht des Caravans zugeordnet haben, d. h. im abgekoppelten Zustand!

 

Gibt es hier Freiheiten in der Messmethodik?

 

Ich würde diese Messmethode für problematisch erachten, würde doch hier eine Stützlast von z. B. 50 kg, gleich zwei Mal als wirksam, bzw. als vorhanden bezeichnet, was ja nicht der Realität entspricht.

Wenn die Stützlast von z. B. 50 kg bereits dem tatsächlichen Gewicht des Caravans zugeordnet wurde, dann belasten diese jedoch real die Achslast des Zugfahrzeuges.

Wenn man so will, würde durch diese Messmethode das tatsächliche Gewicht des gesamten Gespannes um ca. 50 kg schwerer, als es tatsächlich physikalisch möglich ist.

Dies ergäbe wohl keinen Sinn.

 

Ein weiterer Punkt wäre das Einräumen einer Messtoleranz, prinzipiell in Analogie wie bei der Geschwindigkeitsmessung.

A) Gibt es eine solche Messtoleranz und

B) Gibt es insgesamt eine Toleranz für die Überschreitung einer erlaubten

Zuglast.

Da hört man sehr häufig, dass eine Überladung von 10% auf die erlaubte Zuglast möglich wäre und damit eine Weiterfahrt stattfinden kann.

 

Die hier angefragten Parameter der Messmethodik hätte ich gerne in Schriftform.

 

Ich bedanke mich für Ihre Mühe.

 

Mit freundlichem Gruß,

 

Antwort vom Bundesministereium für Verkehr am 25.02.05

Sehr geehrter Herr `Tempomat´,

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 10.02.2005.

Als Antwortbeitrag zu Ihren Fragen zur Gewichtskontrolle von Caravans fügte das Fachreferat einen Auszug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 42, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht bei, den Sie in der Anlage als tif-Datei vorfinden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist der gesamte Gesetzestext beigefügt.

Daraus können Sie ersehen, dass es keine Freiheiten der Messmethodik gibt, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (hier z. B. Wohnwagen) nur im abgekoppelten Zustand überprüft werden kann. Wird ein Gespann gewichtskontrolliert, ist u. a. die Stützlast zu beachten.

PS Würde euch gerne den Anhang schicken, ist aber eine .tif - Datei.

HAt jemand Ahnung, wie ich die in ein hier gängiges Datei-Format transferiert bekomme?

Magst es mir mal rüberschicken? g-331@gmx.de

Ich bastel das dann auch gleich in eine pdf oder ähnliche Datei zum Download...

Also ist es so, wie ich gesagt hatte. Es zählt das tatsächliche (abgehängte) GG.

Alles andere wäre ja auch ein Betrug in sich. Daher verlangen ja auch diese mobilen Waagen 3 Meßpunkte... ;)

Gruß

Th.

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Also ist es so, wie ich gesagt hatte. Es zählt das tatsächliche (abgehängte) GG.

Alles andere wäre ja auch ein Betrug in sich. Daher verlangen ja auch diese mobilen Waagen 3 Meßpunkte... ;)

Hi Totti-Amun.

Keine voreiligen Rückschlüsse ... wirst schon sehn ;-)))

Werde nochmal an die Quelle gehn, weil ich ergänzend noch zwei weitere Fragen habe.

Vielleicht ergeben sich hier aus dem Forum noch ein paar weitere Fragen.

Ich mail dir mal das attachement rüber.

Gruß, Tempomat

Soooo...

War ein bissel blöd, man kann nur 100kb anhängen.

Musste daher 3 Dateien machen.

Seite 1 und 2:

Und die letzte Seite 5:

am 26. Februar 2005 um 19:11

Klasse Beitrag - Danke!

Danke dir, schnuckibär.

Bin etwas erstaunt über die geringe Resonanz.

Zuerst 55 Beiträge mit wilder Diskussion und kommt die definitive Gesetzeslage zutage, wird es bis jetzt nur 2x heruntergeladen.

Nu gut, ich wollt's mal wieder genau wissen und - ich weis es jetzt.

 

Gruß, Tempomat

Hallo Tempomat,

auch von mir Dank für Deinen informativen Beitrag. Jetzt weiß jeder Bescheid; aber Du mußt bedenken, daß nicht jeder so auf dem "letzten Gramm" fährt wie Du!

Ich habe mit 1.700 kg hinreichend Reserven und werde meinen Wowa wohl kaum auslasten. Und mein Zugfahrzeug kann nochmal 400 kg mehr ab. So ist das Thema für mich und viele andere eher akademisch als existenziell. Dafür weißt Du jetzt, daß Du die Aufliegelast überladen darfst.

Gruß

Franjo001

Hi Franjo001.

Bis auf zwei Rückfragen zum BmV weiß ich jetzt zu diesem Thema praktisch alles und darum geht es mir in diesem, wie in vielen anderen Fällen.

Wenn ich einmal dran bin, will ich's wissen.

Zu diesem Thema habe ich jetzt zum ersten mal eine definitive Antwort bekommen.

Weder von Campern, noch `Fachhändlern´, noch Herstellern, noch Autobahnpolizei, noch Versicherern.

Selbst die Polizei scheint bei ihren Kontrollen die eigene gesetzliche Messmethode nicht zu kennen, sondern erteilt, wie hier gelesen, einem Verkehrsteilnehmer eine Rüge für eine Überladung die keine ist!

Finde ich schon seltsam.

Das hat jetzt nichts mit deinem oder meinem Gespann zu tun.

Gruß, Tempomat

hallo tempomat + totti-amun

besten dank für den artikel+die mühe

bis zur endgültigen klärung der ungereimtheiten.

ich habs mir gleich runtergeladen,obwohl ichs

aktuell nicht brauche,kann morgen schon

anders sein.

gruß transe 79

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?