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Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

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@Tempomat: Nix Massenvermehrung. Doppelt zählen ist korrekt, siehe Beispiel oben:

Anhänger habe 1500kg. Also gesamtes (abgehängtes) Gewicht. Jetzt hänge ich den an ein Auto. Dann hast du 75kg Stützlast und somit 1425kg Achslast. Damit wiegt er aber immer noch 1500kg unverändert. D.h. die Achslast gibt nicht das Gewicht des WoWa wieder.

Die Stützlast muss das Auto tragen, also wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug aufgerechnet.

Bei einigen Autos ist zusätzlich noch das Zuggesamtgewicht beschränkt, somit muss dann alles gewogen werden. Häufigste Beanstandung ist neben dem Anhängergewicht die Überschreitung der hinteren Achslast am Zugfahrzeug.

Gruß Meik

Hi Meik, maurus, Totti-Amun.

Vorweg; wenn der Gesetzgeber festlegen würde: Unabhägig vom tatsächlichen physikalischen Gewicht lautet die Formel für das `gesetzliche tatsächliche Gewicht´:

Achslast x 1,12367 + Stützlast / 3 x Pi und bei der Mitnahme der Großmutter ein sozialer Abzug von 3,5%, dann wäre das so.

Sagt der Gesetzgeber, das tatsächliche Gewicht wird abgekuppelt gemessen, dann ist das genau so.

Wir scheinen es aber nicht genau zu wissen, wie was definiert ist.

Vielleicht weiß der Gesetzgeber es selbst nicht.

Ich hab jetzt an BmV geschrieben und um Vorschrift, bzw. Gesetzestext für die Messmethode gebeten.

Nur Mike, es ist tatsächlich so wie ich das geschrieben habe mit den Bierkästen.

Ich zitiere dich:

`Anhänger habe 1500kg. Also gesamtes (abgehängtes) Gewicht. Jetzt hänge ich den an ein Auto. Dann hast du 75kg Stützlast und somit 1425kg Achslast. Damit wiegt er aber immer noch 1500kg unverändert. D.h. die Achslast gibt nicht das Gewicht des WoWa wieder.

Die Stützlast muss das Auto tragen, also wird die Stützlast auf das Zugfahrzeug aufgerechnet.´

Die Rede ist allerorten vom tatsächlichen Gewicht.

Hat dein WoWa, wenn er einsam aber beladen auf dein Zugfahrzeug wartet, ein tatsächliches Gewicht von 1.500kg, dann hat der gleiche Wohnwagen, nachdem du ihn mit einer ca. Stützlast von 75 kg auf den Haken genommen hast, deshalb nicht auf wunderbare Weise 75kg weniger, weil die sich in Luft aufgelöst haben, sondern weil diese ca. 75kg deine Hinterachse entsprechend den Hebelgesetzten, belasten.

Dein WoWa hat ein tatsächliches Gewicht von Gewicht - ca. 75kg und wo sind sie hin?

Dein Zugwagen hat nun ein tatsächliches Gewicht + 75kg.

Die Betonung liegt auf tatsächlich.

Das tatsächliche Gewicht ist also real weniger geworden, obwohl der Wohnwagen der gleiche geblieben ist.

Gruß, Tempomat

Hi Tempomat,

da wird rein gar nichts anderes bei rauskommen. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere reicht da schon. Und da steht: Anhängelast kg bei Anhänger mit Bremse (oder ggfs. halt auch ohne Bremse).

Und das ist (für mich zu 100%) das tatsächliche komplette Gewicht des Anhängers.

Und nix mit abgezogener Stützlast... Dort steht nichts von Achslast usw.

Allenthalben kannst Du so den Gewichtsindex für die Reifen drücken, das ist auch bei mir in der Tat so. Mein WOWA hat 1.200kg zul. GG, die beiden Räder erreichen die 1.200kg addiert aber nicht. Und das völlig legal... ;)

Grüße

Totti

Sorry, du schmeisst Kräfte und Gewicht durcheinander. Ob die 75kg auf die AHK drücken oder über das Stützrad auf dem Boden, oder ob ein Heissluftballon deinen WoWa anhebt, er wiegt immer 1,5t. Beim Bremsen schieben ja auch genau diese nach vorne.

Bezüglich der Achslasten hast du recht, ich hab dazu ja auch nichts anderes geschrieben, aber die Masse der Fahrzeuge ist immer die gleiche, egal ob zusammen oder getrennt gewogen. Das tatsächliche Gewicht ändert sich weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger. Wenn du dich auf eine Waage stellst und irgendwo abstützt hast du ja auch keine wundersame Diät gemacht, nur weil die Waage weniger anzeigt, dein Gewicht bleibt immer gleich.

Wenn du dazu Gesetzestexte möchtest:

§42 StVZO: ...das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast),...

Gruß Meik

Hallo Meik

Gewicht und Masse ist aber auch nicht ganz das selbe, da ich aber noch keinen WoWa auf dem Mond oder dem Mars gesichtet habe, lassen wir aber diesen kleinen Patzer :-)

Die StVO benutzt die Bezeichnung Gewicht für Masse, nicht unüblich.

Was du meinst ist die Gewichtskraft. Früher benutzte man Gewicht auch anstelle Gewichtskraft, daher auch die alte Einheit KiloPond, als Gewichtskraft eines Kilogramms auf der Erdoberfläche. Achslasten werden aber wie das Gewicht dummerweise auch in kg angegeben und nicht in Newton...

Aber von Juristen sollte man in der Hinsicht nicht zuviel erwarten ;)

Gruß Meik

Hi Meik, dann verbinden wir doch das physikalische mit dem juristische und gehen mit vereinten Kräften gegen die Gewichtskontrollen auf der Urlaubsfahrt vor.

Ich werde daher eine Busse erst dann akzeptieren, wenn mir der Beamte die Zahl von der Waage auch korrekt in Newton umrechnen kann :-))

Zitat:

Original geschrieben von maurus

Hi Meik, dann verbinden wir doch das physikalische mit dem juristische und gehen mit vereinten Kräften gegen die Gewichtskontrollen auf der Urlaubsfahrt vor.

ICh hab jetzt ein wenig nachgelesen und muß tatsächlich feststellen, dass abwechselnd von Gewicht und Masse die Rede ist.

Da läßt sich der Gesetzgeber doch wieder eine Hintertür offen.

Wenn Gewicht und Masse austauschbar sind, dann braucht man auf dem Mond seine Papiere nicht umschreiben zu lassen.

Hihi, die haben also nur an die Zukunft gedacht! :)

Eine Regelung, egal ob Erde, Mond oder Mars :D

Gruß Meik

wenn man es ganz genau nehmen würde käme man vom 100sten ins 1000ste.

Die Erde hat Dellen, unterschiedliche Rotationsgeschwindigkeit und Fliehkraft an Äquator und Poolen, Mond und sogar das Wetter hat einen minimen Einfluss auf das Gewicht. Aber die technische Messtoleranz von 3% (sofern es die in D auch gibt) macht das mehr als wett.

Aaargh...............................

Was ich schon die ganze Zeit loswerden wollte, an Topic Ersteller: Tolerant kommt nicht von toll!!!!!!! :cool:

Sticht's mir doch bei jeder e-mail Benachrichtigung bös in's Auge... ;)

Hallo noch einmal....

ich denke mal, jenachdem welchen Fehler der Prüfende Beamte dem Gespannfahrer nachweisen will, wird er das Messverfahren wählen.

Ich weis nicht wo ihr das Problem seht...

Denn es gibt einfache Zahlenwerte die es zu Prüfen gilt. Das zulässige Gesamtgewicht des Wowa wird durch addition von Achs und Stützlast ermittelt, ebenso wie Einhaltung der zulässigen Anhängelast. Das geht nur abgehängt.

Die Einhaltung der zulässigen Achslasten kann nur im angehängten Zustand gemessen werden. Eine Addition aller Achslasten ergibt das zulässige Zuggesamtgewicht (zu vernachlässigen wenn man es nicht eingetragen hat ;) ).

Die Stützlast kann nur abgehängt ermittelt werden...

Wenn der Beamte nun im Angehängten Zustand die Achslast ermittelt und schon diese überschreitet das zGg., ist wohl jede Diskussion überflüssig, oder?

Irgendwie blicke ich nict über was ihr da so wild diskutiert :(

Hallo zusammen,

ich weiss ja nicht was es da zu diskutieren gibt, es zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und das ergibt sich nun mal abgehängt. Ich habe mir auch die Reich Caravanwaage zugelegt und die hat 3 Messpunkte, daraus addiert sich das zulässige Gesamtgewicht, das beisst keine Maus nen Faden ab. Und ich bin mir ganz sicher wenn ich mit dem netten Herrn in der grünen Trachtenjacke angefangen hätte zu diskutieren wie er seinen Job zu machen hat, hätt ich unter Garantie gelöhnt.

Gruß und immer schön wiegen

Matt

Hallo Matty,

wenn es mich nicht ganz irrt, dann haben gerade die Renaultfahrer ein wenig Last mit eingetragenem Zuggesamtgewicht.

Ausser dem Zuggesamtgewicht kann die "Trachtengruppe Grün-Weiss" halt auch alle anderen Gewichte kontrollieren und dabei halt so wie erforderlich im Ab- oder Angehängten Zustand.

Sinn des ganzen ist eigentlich nur, herauszufinden, ob in der Praxis auch wirklich nach Vorschrift gemessen wird oder ob man relativ beruhigt die 50kg mehr dabei haben darf ohne dass man eine Busse auf sicher riskieren muss.

Scheinbar muss man schon damit rechnen, dass auch bei mobilen Kontrollen korrekt in abgehängten Zusatand gemessen wird.

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