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Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

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am 7. Februar 2005 um 21:43

Die Schweiz hat sich seit 1.1.05 mit 3% Tolleranz dem EU-Recht angepasst. Interessant ist aber, das die Deichsellast scheinbar dem Zugfahrzeug angerechnet wird.

http://www.sccv.ch/PDF%20revue/CR%2012%202004%20Gewichtskontollen.pdf

Überschreiten der Achslast, zul GGW:

ab 5% 10€

ab 10% 30€

ab 15% 35€

ab 20% 50€

Gemäß Bußgeldkatalog. Stützlast wird dem Fahrzeug als Last angerechnet. Achtung: Oft zul Achslast des Zugfahrzeugs hinten überschritten trotz Einhaltung des Gesamtgewichts!

Gruß Meik

am 8. Februar 2005 um 7:03

überladung womo

 

hallo

in diesem zusammenhang von mir die frage, ob ihr wisst, wie das mit womo's ist.

mein 3,5to teilchen schrammt natürlich immer an der magischen grenze des zulässigen gesamtgewichts.

danke

a man

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

.... Gemäß Bußgeldkatalog. Stützlast wird dem Fahrzeug als Last angerechnet. Achtung: Oft zul Achslast des Zugfahrzeugs hinten überschritten trotz Einhaltung des Gesamtgewichts!

Gruß Meik

In dem Attachement von maurus, das über Schweizer Verhältnisse berichtet, wurde ja angeführt, dass es sich um eine Maßnahme zur Anpassung an EU-Recht handelt.

Bedeutet das, dass die Mess- bzw. Toleranzkriterien in Deutschland identisch sind wie die in der Schweiz Beschriebenen und nur die Bußgelder geringer sind, oder werden in Deutschland noch eigene Vorschriften, unabhängig vom EU-Recht angewandt?

Gruß, Tempomat

Die obigen Bussgelder gelten für alle Fahrzeuge bis 7,5t, also PKW, Anhänger und WoMo.

Hatte noch vergessen: Ab 20% gibt´s 3 Punkte dazu.

Wenn es eine EU-Richtlinie ist wird sich auch D daran halten müssen. Die Schweiz macht das nur freiwillig.

D.h. wohl, dass vom abgelesenen Wert der Waage immer 3% abgezogen werden?!? Bussgelder fangen bei 5% an.

Gruß Meik

Ich wurde mal kontrolliert.

Es gibt kein "Abziehen von 3% des abgelesenen Wertes".Der Wagen wiegt, was die Waage anzeigt. Basta.

Bei mir wurde übrigens die Stützlast dem zul.GG des Wohnwagens zugerechnet. Wie gut, dass ich mit 1600KG Reserven hab....

Ach ja, habt ihr das pdf gelesen? Er trtäumt von 3% und 90KG. Wenn ich mich nicht verrechnet hab, fährt der gute Mann einen Hänger mit 3.000KG zul GG.... Nicht schlecht, das neueste Sondermodell "wirklich alles inklusive" von H****? Incl. der triple-Achse?

Jürgen

Die Stützlast wird BEIDEM zugerechnet. Sowohl ins Gesamtgewicht Anhänger, als auch als Zuladung für den PKW. Logischerweise:

Wiegt z.B. der Anhänger 1t, dann wiegt er halt eine Tonne, egal wie sich das Gewicht verteilt. Davon z.B. 950kg Achslast und 50kg Stützlast.

Die 50kg Stützlast muss das Auto tragen, also ist sie sowohl Bestandteil des Anhängergewichts wie auch der Belastung des Autos.

Im PDF steht 3%Messtoleranz und 90kg Überladung, wie kommst du auf 3t????

Gruß Meik

Vielleicht hatte ich es falsch gelesen. Ich hatte gelesen: Überladung =3%=90KG. Daraus folgt: 1%=30KG, 100%= 3000KG.... (denn 3% von 3000KG sind 90KG...)

Bei einem Hänger mit 1500KG sind 90KG zu viel ja schon 6%...

Oder rechne ich da jetzt irgendwie falsch???

Jürgen

Nein, du rechnest schon richtig!

Gruß Meik

am 8. Februar 2005 um 13:41

Die Gewichtstoleranz beträgt null. Es wird aber eine technische Wiegetoleranz von 3% abgezogen. (das können wirklich nur Beamte so definieren).

Theoretisch fällt die Deichsellast sowol beim WoWa als Gesamtgewicht an sowie beim Fahrzeug als Zuladung an. In der Praxis wird aber der WoWa am Zugfahrzeug gewogen, was diesen natürlich um die Deichsellast entlastet. Das Fahrzeug wird ebenfalls mit dem Hänger am Haken gewogen, so dass die Deichsellast als Zuladung zum tragen kommt. Also immer schön anstäng zu den Polizisten sein, sonst lassen sie euch noch den WoWa zum wiegen abhängen, damit sie euch die Deichsellast auch noch dazubrummen können.

-Gesamtgewicht WoWa

-Gesamtgewicht Zugfahrzeug

-Zulässiges Deichselgewicht WoWa

-Zulässiges Deichselgewicht Haken

-Zulässiges Anhängegewicht Fahrzeug

-Zulässiges Achsgewicht Fahrzeug (hinten und vorne)

-Zulässiges Achsgewicht WoWa

Wer alles genau nachwiegt kommt wohl nie in den Urlaub :-)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Überschreiten der Achslast, zul GGW:

ab 5% 10€

ab 10% 30€

ab 15% 35€

ab 20% 50€

Gemäß Bußgeldkatalog. Stützlast wird dem Fahrzeug als Last angerechnet. Achtung: Oft zul Achslast des Zugfahrzeugs hinten überschritten trotz Einhaltung des Gesamtgewichts!

Gruß Meik

Ok. Das sind die Strafen. Und die Folgen?

Ausladen vor Ort?? :eek:

Bin mom. leider immer gut 100kg drüber... :(

Weder Auto noch Wohnwagen dürfen die 100kg haben, den WOWA könnte ich zumindest von 1.200kg etwas (min. 100kg) auflasten...

Bin zum Glück in D immer nur gut 50km 2x im Jahr unterwegs, aber wie sieht es in F und NL aus???

Themenstarteram 8. Februar 2005 um 16:34

Danke für die vielen Antworten.Und wie sieht es mit den Kontrollen aus,werden gespanne den oft kontrolliert.Glaube kaum jemand hat eine LKW Waage zu Hause, wo könnte man seinen Wowa den wiegen lassen? Sonst kann man ja nur schätzen und hoffen das man nicht überladen hat.

Gruß

Ford Raider

Zitat:

Original geschrieben von Ford Raider

....wo könnte man seinen Wowa den wiegen lassen? Sonst kann man ja nur schätzen und hoffen das man nicht überladen hat.

Ganz offiziell gibt es so genannte öffentliche Waagen mit einem vereidigtem Wiegemeister.

Oder überall dort, wo Kies, Müll usw. gewogen wird.

Oder du fragst nach bei DEKRA oder TÜV.

Da kriegst es dann mit offiziellem Stempel (ist kein Gutachten).

Oder du kaufst dir für 130 Euro eine elektronische mobile Waage (ganz flaches Ding), da kannst du dann jede Radlast einzeln wiegen.

Hat den weiteren Vorteil, dass du unterschiedliche Radlasten ermitteln kannst.

Gruß, Tempomat

Hallo,

also mich haben sie schon zum wiegen Rausgezogen kurz hinter Stuttgart, da haben die jedes 2. Gespann reingeholt zum wiegen. Hatte bei 1300 Kg Zulässsiges Gewicht 60 KG zu viel, musste mir dann eine kurze Belehrung anhören und durfte weiterfahren, denn vor mir hatten die einen Holländer mit sage und schreibe 500 Kg zu viel den haben die dann auseinandergenommen PKW und WW ich hab dann noch gesehen wie der Holländer seine Konserven und Biervorräte in einen Container entsorgt hat. Aber 500 KG iss auch schon ne Schlagzahl da iss nix mehr mit Belehrung.

Gruss Matt

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