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Wie lange darf eine Reparatur dauern?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 7. Januar 2024 um 9:15

Schon mal sorry hat jetzt nichts mit dem Tiger zu tun finde aber keine passenden antworten ...

Eine Bekannte von mir blieb vor 8 Wochen auf der Autobahn liegen und lies ihn in ihre frei Werkstätte Schleppen um ihn Reparieren zu lassen . Da steht er nun seit 8 Wochen unrepariert da der Meister den Fehler nicht findet !!! Bei jedem Anruf kommen andere Ausreden Werkszeug fehlt keine Zeit usw...

Meine Frage nun wie lange darf eine Werkstatt brauchen um zu Reparieren ? Gibt es da etwas vom Gesetzgeber oder kann sich der zeit lassen bis Ultimo?

Schon mal Danke

mfg Tom

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22 Antworten

Auf die Eingangsfrage kann man nur Antworten:

Es dauert wie es dauert. Seit ein paar Jahren kommt es des öfteren vor, dass man auf Ersatzteile Wochen oder sogar Monate warten muss.

Zitat:

@TomBy1961 schrieb am 8. Januar 2024 um 10:11:36 Uhr:

Ja das hat sie kenne aber nicht genau den Inhalt was und wie weit Repariert werden soll

Zitat:

@TomBy1961 schrieb am 9. Januar 2024 um 11:36:29 Uhr:

Sie wurde nicht über die Kosten und den Umfang informiert....

Beides in Kombination ist ungünstig. Wenn der Auftrag vorsieht "Reparieren", dann ist das schon fast ein Freibrief. Sinnvoller ist erstmal als Auftrag die Ursache feststellen zu lassen oder falls diese nicht auf Anhieb gefunden wird einen groben Kostenvoranschlag erstellen zu lassen.

Der Kopf ist ja nun runter, da hege ich Zweifel ob eine andere Werkstatt den Wagen in diesem Zustand überhaupt annehmen würde. Ich hoffe mal, die Werkstatt hat vor der Demontage des Kopfes wenigstens einen Kompressionstest durchgeführt...

Zur Eingangsfrage: Es wäre mir nicht bekannt, dass es eine festgeschriebene Frist gibt. Das würde im Einzelfall wohl durch den Rechtsweg geklärt werden müssen,...

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 10. Januar 2024 um 17:13:38 Uhr:

Auf alle Fälle mal eine Frist setzen, damit die Werkstatt rechtlich in Verzug kommt.

...

Was soll das bringen? Wenn die Werkstatt nachvollziehbare Gründe darlegen kann, nützt die Verzugsetzung nichts.

Wichtiger wäre zu wissen, was genau beauftragt worden ist. Das der Meister schon seit 8 Wochen ergebnislos den Fehler sucht, macht das Ganze nicht billiger.

 

Hallo

Ich verstehe das Ganze Zinnober nicht mehr. Ziemlich anfangs wurde noch schon erwähnt, dass die Werkstatt den Fehler nicht lokalisieren kann. Also wurde eine sinnlose Aktion gestartet und und der Motor planlos z.T. zerlegt. Ich möcht mal behaupten, wenn die Besitzererin gleich zum Schmid und nicht erst zum Schmidle gegangen wäre, also Vertragswerkstatt, wäre der Fall schon längst erledigt. Und letztendlich vielleicht nicht mal teurer.

Zitat:

Was soll das bringen? Wenn die Werkstatt nachvollziehbare Gründe darlegen kann, nützt die Verzugsetzung nichts.

Wichtiger wäre zu wissen, was genau beauftragt worden ist. Das der Meister schon seit 8 Wochen ergebnislos den Fehler sucht, macht das Ganze nicht billiger.

Was das bringen soll?

Damit man schon einmal den rechtlichen Hebel ausgelöst hat. Wenn die Werkstatt nachvollziehbare Gründe liefert, ist ja alles in Ordnung. Dann kann er ja dort erstmal stehen bleiben.

Es hört sich aber nicht so danach an... Deshalb vorsorglich Frist setzen

Und sorry, das andere Argument, dass man lieber in eine Vertragswerkstatt gegangen wäre... Das kann man immer bringen... Dann könnten die freien Werkstätten grad zumachen

Ich habe leider schon viel zu oft erlebt dass Vertrags Werkstätten auch Pfusch machen bzw unnötige Reparaturen

Hallo Hase im Pfeffer

Da muss ich Dir Recht geben. Damit die freien Werkstätten sich mit der Fehlersuche schwertun, werden die Fahrzeuge immer komplizierter bezüglich Software, Updates usw. entwickelt. Dies ist natürlich nur ein Grund, Fortschritt der andere.Eine freie Werkstatt kommt bezüglich Software usw. bei weitem nicht an alle Möglichkeiten der Fehlersuche ran, wie eine Vertragswerkstatt. Das ist leider so und wird immer schlimmer. Ein Bekannter hat eine 12 Jahre alte Mercedes C-Classe. In dem Fahrzeug ist kein Navi verbaut, jedoch eine Navi-Taste ist verbaut. Wie sich im Nachhinein herausstellte, ist die komplette Navielektronik verbaut und nur nicht freigeschaltet. Bei Mercedes ist diese Freischaltung an dem nunmehr 12 Jahre alten Fahrzeug gegen einen entsprechend hohen Betrag tatsächlich noch möglich. So läuft das heutzutage. Für die Freien wird das Ganze immer undurchschaubarer.

Zitat:

@supereinstein schrieb am 11. Januar 2024 um 14:15:37 Uhr:

Eine freie Werkstatt kommt bezüglich Software usw. bei weitem nicht an alle Möglichkeiten der Fehlersuche ran,

Auch freie Werkstätten können die gleichen Softwarepakete nutzen... nur müssen sie dafür horrende Gebühren bezahlen. Und wenn die Werkstatt dass dann nicht nur für eine Marke bezahlen soll, sondern für mehr als 20 unterschiedliche Marken.... dann macht das einfach keinen Sinn.

Da hat es die Vertragswerkstatt einfacher... sie braucht nur ein Softwarepaket.

Das mit dem Navi ist Gang und Gäbe. Wird bei meiner BMW-Baureihe ein Naviciever geklaut, gibt es nur ein Ersatzteil (das Vollausgestattete Navi, aber ohne die Freischaltungen natürlich).

Was bei dem ganzen „Spiel“ halt so richtig Sch…e ist : Wenn die Bekannte des TE das Fahrzeug wieder braucht weil sie kein Zweitfahrzeug hat…:rolleyes:

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