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Darf ich zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen?
Themenstarter
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Hallo Leute,
Folgendes ist mir vor kurzen passiert:
Ich habe auf einer geraden, gut ausgebauten Land- bzw. Bundesstraße bei besten Wetter, 2 LKWs gleichzeitig überholt, und habe dazu natürlich meinen Geschwindigkeit erhöht, weil man will ja schließlich zügig dran vorbeikommen…
Und gerade in dem Moment, wo ich wieder vor dem LKW einscheren will, sehe ich den ungeliebten roten Blitz…
Na und heute hab ich Post bekommen, 21 km/h zu schnell (schon abzüglich der Messtoleranz), was ja bedeutet, Das ich schon im Punktebereich liege!
Darum meine Frage, darf ich zum Überholen kurzzeitig meine Geschwindigkeit erhöhen, und was kann ich nun tun, wenn ich eben dabei geblitzt worden bin?
Vielen Dank für euere Antworten… |
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Du darfst natuerlich die Geschwindigkeit erhoehen. Bis ans Tempolimit.
Und wenn da eben 100 war, dann zaehlen die 100 km/h auch vor/waehrend und nach dem Ueberholvorgang.
Gruss
yo-chi
6xNobody is Perfect
Man muss sogar mit wesentlich höherer Geschwindigkeit die zu überholenden Fahrzeuge überholen
Siehe :
§5 STVO Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Allerdings nur bis zu der max. zulässigen Geschwindigeit welche an der Stelle gilt.
6xBuddy-Master
Das lernt eigentlich jeder Fahrschüler in der theoretischen Ausbildung...
8xwurde Zensiert
nur leider funktioniert die theorie in der praxis nicht immer. derjenige der überholt, sollte schon schneller sein, lt. § bis zur max. zulässigen geschwindigkeit. allerdings gehe ich das risiko ein, ein wenig zügüger zu überholen, als mich im "gegenverkehr" zu lange augzuhalten. und dann muß ich halt mit den konsequenzen rechnen. bisher glück gehabt.
Dr. A.Mok
Darf ich zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen?
naja...auf ner gut ausgebauten landstraße (tempo 100) lkw's zu überholen (tempo 85) und dann noch einen wegen 21kmh (knappe 130kmh lt. tacho!) zu schnell einen draufbekommen ist schon mehr wie "ein wenig zügiger"....
4xLKW dürfen auf der Landstraße lediglich 60km/h fahren!
1xDr. A.Mok
ist mir durchaus bekannt...macht aber sogut wie kein lkw-fahrer....
6xIch will es gar nicht schönreden, aber so rein mathematisch mit der Geschwindigkeitsdifferenz kann man es auch nicht sehen. Denn wenn man überholt dann schert man hoffentlich mit etwas Abstand ein, hängt vorher nicht zu nah dran ... Also am Ende hat man schon paar Meter zurückzulegen, will eine Reserve zur nächsten Kurve aus der ja auch einer sehr schnell kommen könnte ... Ich kann es daher schon verstehen dass man dann mehr Gas gibt. Aber ich hätte sehr wahrscheinlich verzichtet bevor ich 130 fahren "müsste".
Wollte nicht "meckern".
In letzter Zeit habe ich festgestellt, dass viele LKW auf der Landstraße durchaus langsamer als 80 fahren (meist 70). Zwar noch lange nicht alle, aber immerhin. Am besten finde ich aber dann immer die Ortsdurchfahrten, da holen die einen immer wieder ein... Weiß jemand wie die das machen?
Hesse James in Audicounty
Darf ich zum Überholen die Geschwindigkeit erhöhen?
Noch mal die Frage für den möglichen Waschmaschinengewinn:
Wie schnell dar ein LKW ab 7,5 to zul.Gesgew. fahren?
a - 60 km/h
b - 80 km/h
c - Egal
Auch wenn im Zuge weiblicher Konfektionsgrößenbetrachtung B oder C dem männlichen Betrachter vertrauter erscheinen, "a" ist richtig.
Und wenn man dann noch Fahrzeuge, die ohnehin im Kontrollfall schon den halben Tagesnettolohn an die BAG bezahlen müßten, wesentlich schneller überholt und geblitzt wird..
Warum kann man nicht einfach mal hinter einem Fzg, in diesem Fall: LKW, herfahren, bis man ohne Formel-Qualifiing und ohne wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung überholen kann.
Ich weiß natürlich, daß gerade die jüngere Altersgruppe die Meinung vertritt, Dynamik und Zeitvorteil seien ganz besonders wichtig für das Selbstwertgefühl - ich nehme da meine eigene Zeit, als mein Puls im Pops-Yoshimura-Takt schlug, nicht aus - aber ich denke, es ist Privileg der "Sitzheizungsnutzer", auch mal Kurzkritik zu üben und nicht für jedes Event eine Rechtslücke aufzutun (was in diesem Fall ohnehin nicht möglich ist).
Man muß außerdem froh sein, wenn das Landratsamt nicht ganz so helle im Kopf ist und die Geschwindigkeit der LKWs nicht auch noch kontrolliert.
3xArsch vom Dienst
was bei einigen ja schon etwas her sein dürfte...
im laufe der jahre geht so manches wissen den bach runter...
2xDr. A.Mok
deshalb wird es schnellstens zeit regelmäßige prüfungen der fahrtüchtigkeit (sowohl was verkehrsregeln und auch den gesundheits-/reaktionszustand der probanden betrifft) für alle inhaber von führerscheinen einzuführen.....das kann man dann auch prima mit erste-hilfe nachschulungen kombinieren.....
4x