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Darf ich hier parken? ("Anlieger frei")

Themenstarteram 11. September 2008 um 9:58

Hallo zusammen!

Da ich heute zum 2. Mal von einem Anwohner angesprochen wurde, muss ich hier mal nachfragen. :)

Auf dem Bild (siehe Anhang) ist in der Mitte ein Gebäude, in dem ich arbeite. Das Gebäude gehört laut Adresse zur nördlich verlaufenden Bismarckstr.

Da die Parkplatzsituation oft problematisch ist, bietet es sich an, in der Sackgasse südlich des Gebäudes zu parken, die mit dem Schildd "Verbot für Fahrzeuge aller Art" sowie dem Zusatz "Anllieger frei" versehen ist. Es sind dort keine weiteren Hinweise auf Anwohnerparkplätz (Ausweis o.ä.) oder sosntige Einschränkungen vorhanden.

Nun gibt es von der Sackgasse einen direkten Zugang (Fußweg mit Tor, das immer offen steht) zu dem Gebäude, in dem ich arbeite.

Werde ich damit zum Anlieger, so dass ich in der Sackgasse parken darf?

Viele Grüße

andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

.... Ein Anliegen ist nicht der wunsch, dort jemandne zu besuchen oder dort parken zu wollen, sondern ein "Anliegen" bezieht sich hierbei ausnahmslos auf ein eigenes Grundstück.

Nö, das ist falsch. Anlieger sind alle

Zitat:

Kommentierung zur StVO und VwV-StVO, 12. Auflage:

Anlieger ist jeder, der dort etwas privat , geschäftlich oder dienstlich zu besorgen hat, z.B. der Kunde eines Geschäftes, Hotelgast, Besucher einer Arzt- oder Anwaltspraxis, eines Restaurants oder eines Bewohners. (OLG Hamm DAR 1961, 120, OLG Celle VRS 25, 36). Abholen eines Bewohners oder dessen Besuchers (OLG Hamm VRS 43,313) eines Fahrgastes (Bay OLG).

Es bezieht also nicht auf ein eigenes Grundstück.

Dies bezieht sich auch darauf, dass der Schutz der Interessen der Straßenanlieger an der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes rechtlich stärker ausgeprägt ist, als der anderer Verkehrsteilnehmer. Dies beinhaltet, dass der Straßenanlieger sehr wohl ein Interesse an seinen Kunden/Geschäftspartner sowie an seinen Besuchern hat und diese den Verkehrsraum nutzen können.

Daraus ergibt sich aber auch, das Du, Andy_112, in der Straße nicht parken darfst, da Dein Besuch in dieser nicht im Interesse eines Straßenanliegers ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Deine Interessen, welche dem unterzuordnen sind. Wäre Deine Firma in der Straße belegen wäre es etwas anderes.

Suche Dir einen anderen Parkplatz oder einen Freund in der Straße, welcher Dich als "Besucher" ausgeben kann.

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Nein, darfst du leider nicht.

Dein Arbeitsgebäude gehört grundstücksmäßig immer zu der straße, wo der haupteingang ist, dies wäre aber in diesem fall nicht die selbe straße in der du parkst.

desweiteren ist es ein weit verbreiteter Irrtum, das "Für Anlieger frei" bedeutet, jeder der ein "Anliegen" habe, könne da parken. Ein Anliegen ist nicht der wunsch, dort jemandne zu besuchen oder dort parken zu wollen, sondern ein "Anliegen" bezieht sich hierbei ausnahmslos auf ein eigenes Grundstück.

Themenstarteram 11. September 2008 um 11:16

hmm... der haupteingang ist von der seite (rechts, der große platz). ^^ man kann also praktisch von 3 seiten (bismarckstr., pappenstr. und sackgasse) dahin gelangen.

oder meinst du, dass "haupteingang" in dem fall gleichbedeutend mit postanschrift ist?

letzteres ist mir durchaus bewusst. es geht nicht um "Anliegen" sondern um "Anlieger" (= Anrainer). war mir halt nciht sicher, weil es ja einen zugang von dieser straße zum gebäude gibt.

gruß

andy

"Anlieger frei" bedeutet, dass die Zufahrt sowohl für unmittelbare Anlieger der gesperrten Straße als auch für Besucher derselben freigegeben ist. (Also auch Handwerker, Lieferdienste etc.)

Eine Ausnahme würde noch bei Lieferverkehr gelten, wenn der Haupteingang für Personen zwar an einer anderen Straße liegt, aber eine Rampe oder andere entsprechende Zugänge für Warenliederungen oder -versand nur von der Anliegerstraße her erreichbar ist.

Für den Threaderöffner bedeutet das, daß er dort nicht einfahrtberechtigt ist.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

.... Ein Anliegen ist nicht der wunsch, dort jemandne zu besuchen oder dort parken zu wollen, sondern ein "Anliegen" bezieht sich hierbei ausnahmslos auf ein eigenes Grundstück.

Nö, das ist falsch. Anlieger sind alle

Zitat:

Kommentierung zur StVO und VwV-StVO, 12. Auflage:

Anlieger ist jeder, der dort etwas privat , geschäftlich oder dienstlich zu besorgen hat, z.B. der Kunde eines Geschäftes, Hotelgast, Besucher einer Arzt- oder Anwaltspraxis, eines Restaurants oder eines Bewohners. (OLG Hamm DAR 1961, 120, OLG Celle VRS 25, 36). Abholen eines Bewohners oder dessen Besuchers (OLG Hamm VRS 43,313) eines Fahrgastes (Bay OLG).

Es bezieht also nicht auf ein eigenes Grundstück.

Dies bezieht sich auch darauf, dass der Schutz der Interessen der Straßenanlieger an der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes rechtlich stärker ausgeprägt ist, als der anderer Verkehrsteilnehmer. Dies beinhaltet, dass der Straßenanlieger sehr wohl ein Interesse an seinen Kunden/Geschäftspartner sowie an seinen Besuchern hat und diese den Verkehrsraum nutzen können.

Daraus ergibt sich aber auch, das Du, Andy_112, in der Straße nicht parken darfst, da Dein Besuch in dieser nicht im Interesse eines Straßenanliegers ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Deine Interessen, welche dem unterzuordnen sind. Wäre Deine Firma in der Straße belegen wäre es etwas anderes.

Suche Dir einen anderen Parkplatz oder einen Freund in der Straße, welcher Dich als "Besucher" ausgeben kann.

Themenstarteram 11. September 2008 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

 

...

Daraus ergibt sich aber auch, das Du, Andy_112, in der Straße nicht parken darfst, da Dein Besuch in dieser nicht im Interesse eines Straßenanliegers ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Deine Interessen, welche dem unterzuordnen sind. Wäre Deine Firma in der Straße belegen wäre es etwas anderes.

Suche Dir einen anderen Parkplatz oder einen Freund in der Straße, welcher Dich als "Besucher" ausgeben kann.

und die tatsache, dass es von dieser straße aus einen direkten zugang zur firma (auch wenn die postanschrift eine andere ist) gibt ist ganz sicher nciht ausreichend?

Meiner Auffasung nach darfst Du dann.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

 

...

Daraus ergibt sich aber auch, das Du, Andy_112, in der Straße nicht parken darfst, da Dein Besuch in dieser nicht im Interesse eines Straßenanliegers ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Deine Interessen, welche dem unterzuordnen sind. Wäre Deine Firma in der Straße belegen wäre es etwas anderes.

Suche Dir einen anderen Parkplatz oder einen Freund in der Straße, welcher Dich als "Besucher" ausgeben kann.

und die tatsache, dass es von dieser straße aus einen direkten zugang zur firma (auch wenn die postanschrift eine andere ist) gibt ist ganz sicher nciht ausreichend?

Durch durch den Zugang wird die Firma kein Anlieger. Maßgeblich hierfür ist die Lage der Zufahrt, die sogenannte Erschließung des Grundstückes. Nur eine fußläufige Verbindung reicht meiner Kenntnis nach hierfür nicht aus. Dies hat auch Vorteile: Anliegerbeiträge bei Straßenbaumaßnahmen werden für die Firma nicht fällig.

Anders würde es aussehen, wenn in der Sackgasse eine zweite Zufahrt für die Firma vorhanden wäre. Dies würde als zweiseitige Erschließung gelten, dann wäre die Fa. auch Anlieger und Du dürtest da parken.

Ansonsten: Ein Knöllchen ist auch ein gewisses Maß an Ermessenspielraum.

Themenstarteram 11. September 2008 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

 

Durch durch den Zugang wird die Firma kein Anlieger. Maßgeblich hierfür ist die Lage der Zufahrt, die sogenannte Erschließung des Grundstückes. Nur eine fußläufige Verbindung reicht meiner Kenntnis nach hierfür nicht aus. Dies hat auch Vorteile: Anliegerbeiträge bei Straßenbaumaßnahmen werden für die Firma nicht fällig.

Anders würde es aussehen, wenn in der Sackgasse eine zweite Zufahrt für die Firma vorhanden wäre. Dies würde als zweiseitige Erschließung gelten, dann wäre die Fa. auch Anlieger und Du dürtest da parken.

Ansonsten: Ein Knöllchen ist auch ein gewisses Maß an Ermessenspielraum.

ok, das erscheint mir i.wie logisch. finde ich (in diesem fall *fg*) zwar nciht gut, aber okay.

habe vorhin auch mal dem ordnungsamt 'ne mail geschrieben. mal schauen, was die dazu meinen. werde das ergebnis hier posten (falls ich eine antwort bekomme).

btw, mein arbeitgeber ist nur einer von vielen mietern in dem gebäude. es gehört afaik der stadt, so dass irgendwelche kosten vorteile vermutlich cniht zum tragen kommen. aber das ist ein anderes thema.

danke schonmal für alle antworten! :)

gruß

andy

Tja, das schöne Südviertel....:rolleyes: Aus meiner Erfahrung: Da hat noch nie jemand eine Verwarnung ausgestellt, denn dann kann man erst mal eine Halterüberprüfung aller dort parkenden Fahrzeuge machen und selbst da weiß man nicht, wer denn nun liefert oder sonst was zu tun hat. Wozu es dieses blödsinnige Schild überhaupt noch gibt, weiß kein Mensch. Rechtlich gesehen hat der TE da nichts zu suchen, aber wer soll das nachweisen....Deswegen ist der Rest der Umgebung auch mit dem sagenumwobenen Anwohnerparken zugepflastert worden. Da gibt es wenigstens eine Kontrollmöglichkeit die sonst nur vorliegt, wenn ein grünes Männchen mal Langeweile hat und alle einfahrenden Fahrzeuge kontrolliert. Aber soviel Langeweile haben selbst die nicht.

Themenstarteram 16. September 2008 um 8:14

Guten Morgen!

Habe gerade mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die meinten, dass das Parken erlaubt sei, da es ja von der Sackgasse aus einen direkten Zugang gibt.

Nun gut, das freut mich natürlich... nachdem ich heute morgen von einem Anwohner durch die Scheibe beim Parken beobachtet worden bin.

Gruß

andy

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Guten Morgen!

Habe gerade mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die meinten, dass das Parken erlaubt sei, da es ja von der Sackgasse aus einen direkten Zugang gibt.

Nun gut, das freut mich natürlich... nachdem ich heute morgen von einem Anwohner durch die Scheibe beim Parken beobachtet worden bin.

Gruß

andy

Hallo Andy,

versuch unbedingt diese Aussage schriftlich zu bekommen.

Wenns dann mal drauf ankommt haste was in der Hand, andernfalls kann sich dann auf dem Amt

plötzlich niemand mehr an eine solche Aussage erinnern.

Nur ein Tip, von jemandem der sich mal bei ähnlicher Sachlage auf die mündliche Aussage eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes verlassen hat, und 3 Wochen später zahlen musste, weil natürlich niemand je eine entsprechende Aussage gemacht haben wollte :mad:

 

Grüße

Jan

Themenstarteram 17. September 2008 um 13:18

die dame am telefon hat mir ein buch empfohlen, in dem solche sachen genau erklärt sind (das recht des ruhenden verkehrs oder so). werde demnächst mal in der uni-bib schauen.

gruß

andy

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