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Wann darf ich drängeln?

Themenstarteram 28. August 2008 um 12:12

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2008 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

§5 StVO

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

 

PS: "Drängeln" ist dann aber eindeutig das falsche Wort. ;)

PPS: Interessanterweise wird im Gesetzestext der Plural verwendet. Weiß nicht, was die Kommentare und die Rechtsprechung sagen, aber im Prinzip müsste auch mehrmaliges aufblenden bzw. hupen erlaubt sein - natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand, damit das ganze nicht unter Nötigung fällt.

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am 28. August 2008 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

§5 StVO

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

 

PS: "Drängeln" ist dann aber eindeutig das falsche Wort. ;)

PPS: Interessanterweise wird im Gesetzestext der Plural verwendet. Weiß nicht, was die Kommentare und die Rechtsprechung sagen, aber im Prinzip müsste auch mehrmaliges aufblenden bzw. hupen erlaubt sein - natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand, damit das ganze nicht unter Nötigung fällt.

Moin,

 

drängeln schon mal gar nicht, alles andere steht im Text unten... ;)

 

Gruß,

Andre

 

 

§ 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) 1Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. 2Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

 

1.

bei unklarer Verkehrslage oder

2.

wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

 

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) 1Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. 2Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. 3Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) 1Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. 2Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) 1Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. 2Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. 3Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) 1Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. 2Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. 3Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. 4Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

(Quelle: BM der Justiz/StVO, www.bundesrecht.juris.de)

Natürlich war einer der "üblichen Verdächtigen" wieder schneller mit´m Text...

Warum mache ich mir eigentlich die Mühe...? :p

Gruß,

Andre

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

Ich fahre ziemlich viel Autobah und manchmal habe ich den Fall, dass auf der mittleren Spur einer vor mir mit 100 langzuckelt, er rechts frei hat und die linke Spur von Audi-Rasern bevölkert ist (wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer?). Darf ich jetzt mit ausreichend Sicherheitsabstand einmalig durch kurze Lichthupe meine Überholabsicht anzeigen oder nicht?

§5 StVO

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.

 

PS: "Drängeln" ist dann aber eindeutig das falsche Wort. ;)

PPS: Interessanterweise wird im Gesetzestext der Plural verwendet. Weiß nicht, was die Kommentare und die Rechtsprechung sagen, aber im Prinzip müsste auch mehrmaliges aufblenden bzw. hupen erlaubt sein - natürlich mit ausreichendem Sicherheitsabstand, damit das ganze nicht unter Nötigung fällt.

Wobei in diesem hier beschriebenen Fall nicht das Überholen angekündigt wird, sondern der Zweck der Lichthupe soll dazu dienen den anderen zum Fahrstreifenwechsel zu bewegen, dies ist wiederum Nötigung und hat mit ankündigung des Überholens nichts zu tun, da das Überholen ja gar nicht möglich ist, kann es auch nicht angekündigt werden ;)

Wobei kein Mensch etwas sagen wird bei benutzen der Lichthupe wenn so eine Schnarchnase die mittlere Spur blockiert und rechts alles Frei ist.

Aber streng genommen isses halt Nötigung, auch wenn der andere gegen das Rechtsfahrgebot verstösst.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Oh, das wird wieder ein langer Thread.....

Aber: Nötigung ist es nur, wenn ich zusätzlich zu den Leuchtzeichen dicht auffahre.

Wobei das im Fall der Fälle zu beweisen wäre, dass ich nicht zu dicht war, wenn der Vordermann und seine Frau das anders sehen.....

Prinzipiell würde ich persönlich auch einmal mit Abstand die Lichthupe bedienen, mehr aber nicht. Wenn das nicht hilft, ärgen und akzeptieren. Blinker links, und irgendwann wird schon eine Lücke.

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer

Weil sie es können....

Schei** Verallgemeinerungen hier ;)

am 28. August 2008 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

wieso rasen eigentlich prozentual so viele Audifahrer

Weil sie es können....

lol! schön gesagt!

Wenn einer ständig links fährt und auch trotz Lichthupe (das Ankündigen, dass man überholen will) nicht auf die Seite fährt, wäre zu prüfen, ob ein rechts überholen nicht rechtfertigender Notstand wäre. Ein Gedanke dazu.

Jedoch dürfte dies nicht sofort erfolgen. Man muss einem schon eine gewisse Strecke zumuten.

Themenstarteram 28. August 2008 um 15:16

Hmm, das würde ich nicht tun. Dafür gibt es keine klare Regelun und im Fall der Fälle legen die Grünen Dir das negativ aus. Sowas kannst Du nur bringen wenn die Fahrt wirklich *dringend* ist, Du also Deine gebährende Frau oder jemanden verletztes im Auto hast.

am 28. August 2008 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wobei in diesem hier beschriebenen Fall nicht das Überholen angekündigt wird, sondern der Zweck der Lichthupe soll dazu dienen den anderen zum Fahrstreifenwechsel zu bewegen, dies ist wiederum Nötigung und hat mit ankündigung des Überholens nichts zu tun, da das Überholen ja gar nicht möglich ist, kann es auch nicht angekündigt werden ;)

Das ist alles Interpretationssache. Gerade auf der mittleren Spur könnte ich ja auch ankündigen, irgendwann demnächst links zu überholen. Auch handelt es sich streng genommen bereits um einen laufenden Überholvorgang, wenn ich mich auf Autobahnen auf einer anderen als der rechten Spur befinde. Somit dürfte ich den Vordermann durchaus darauf aufmerksam machen, dass ich gerade überhole.

Was der daraufhin macht, steht ja auf einem anderen Blatt. Man sollte nur im Hinterkopf behalten, dass der Medienpropaganda sei Dank jede Lichthupe von hinten direkt als Drängeln aufgefasst wird und man sich bei Oberlehrern dann auf das ganze Repertoire gefasst machen darf. Bei den meisten Verkehrsteilnehmern hilft einem die Frage, ob Lichthupe mit genügend Abstand erlaubt ist also nur, wenn man sich vor der Polizei oder dem Richter rechtfertigen muss.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wobei in diesem hier beschriebenen Fall nicht das Überholen angekündigt wird, sondern der Zweck der Lichthupe soll dazu dienen den anderen zum Fahrstreifenwechsel zu bewegen, dies ist wiederum Nötigung und hat mit ankündigung des Überholens nichts zu tun, da das Überholen ja gar nicht möglich ist, kann es auch nicht angekündigt werden ;)

Somit dürfte ich den Vordermann durchaus darauf aufmerksam machen, dass ich gerade überhole.

Nein, du sagst doch du kannst nicht überholen, da auf der linken dauernd schnelle Audis kommen die dich am nach links auscheren hindern und dich am Überholen hindern, somit kündigst du nicht das Überholen an, sondern du kündigst lediglich an, das du Ihn gerne überholen möchtest (was aber nicht möglich ist) ;)

Und das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen

- die Lichthupe benutzen um das Überholen anzukündigen,

oder

- die Lichthupe dazu benutzen um anzukündigen das du "lediglich" überholen möchtest und nicht kannst.

Wobei das letzere halt nicht erlaubt ist.

Themenstarteram 28. August 2008 um 15:42

Kai, Deine Interpretation finde ich sehr interessant! Da ist was dran. Ich habe aber in der Fahrschule gelernt, dass ich einen Linksfahrer auf der AB mit Blinker links zum Fahrstreifenwechsel *nötigen* darf. Aber ist das Fernlicht auf der mittleren Spur nicht das gleiche?

am 28. August 2008 um 15:43

;) interessante auslegung...dann dürfte man die Lichthupe aber nur noch benutzen, wo die straße einspurig ist

hatten wir schon anstatt lichthupe die richtige Hupe benutzen gesagt?? DIe gilt auch zum andeuten eines Überholvorganges.

am 28. August 2008 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Somit dürfte ich den Vordermann durchaus darauf aufmerksam machen, dass ich gerade überhole.

Nein, du sagst doch du kannst nicht überholen, da auf der linken dauernd schnelle Audis kommen die dich am Überholen hindern, somit kündigst du nicht das Überholen an, sondern du kündigst lediglich an, das du Ihn gerne überholen möchtest (was aber nicht möglich ist) ;)

Wenn ich gerade ein Fahrzeug links passiere und dann schon Lichthupe gebe, befinde ich mich aber noch in einem Überholvorgang und teile das meinem Vordermann mit. Das ist ja auch das einzige, was auf Autobahnen Sinn macht.

Auf Landstraßen ist der Warnhinweis nützlich, damit der Vordermann nicht gleichzeitig einen Überholvorgang startet, auf Autobahnen macht das wenn überhaupt nur bei extrem hohen Differenzgeschwindigkeiten Sinn, wobei dort wieder die Gefahr besteht, dass jemand die Lichthupe falsch auffasst und mir erst Recht vor den Kühlergrill zieht.

Für mich ist es absolut logisch, dass ich einen Verkehrsteilnehmer mit genügend Abstand darauf hinweisen darf, dass ich vor habe, auch weiterhin die Fahrzeuge auf der benachbarten Spur zu überholen, damit dieser mich vorbei lassen kann.

Welche legale Möglichkeit fällt dir denn noch ein, einen Verkehrsteilnehmer (der nicht alleine aus der Tatsache, dass ich schneller als er fahre darauf kommt) freundlich darauf hinzuweisen, dass ich vorbei möchte? Ist doch auch in seinem Interesse, dann weiß er, dass ich auch wirklich zügig vorbei fahre und er nichts rechts verhungert. Bin ja umgekehrt auch gerne bereit, jemand vorbeizulassen, der das mich dann so schnell überholt, dass ich bis auf erhöhten Blinkerverschleiss keine Nachteile habe. Und das funktioniert nun mal am besten mit vorheriger Kommunikation.

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