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Wie erfolgt eine Fahrzeugwandlung?

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 7:29

Hallo zusammen!

Ich fahre seit Februar 2006 einen Passat 2.0 TFSI Sportline, der mir mitlerweile nach 15.000 Km durch diverse Geräusche an allen Ecken und Winkeln die Freude am fahren nimmt.

Schon seit dem ersten Kilometer macht das Getriebe seltsame Ticker - Geräusche, die angeblich "normal" sein laut VW.

Desweiteren haben sich seit einigen Wochen die Knarzgeräusche im Heckbereich so stark bemerkbar gemacht, dass ich meinen Wagen neulich in der Werkstatt hatte. Durch mangelde Karosseriesteifigkeit kommt es nicht nur im Bereich der Hutablage, sondern auch an der B- Säule und am Amatourenbrett zu lauten Knarz- und Knautsch- Geräuschen, die selbst auf ebener Strecke auftauchen.

Selbst nach dem 2. Reperaturversuch konnte meine Werkstatt das Problem auch nicht durch Nachschweißen beheben - im Gegenteil, es wurde schlimmer.

Jetzt hat sich das Knarzen in ein "Knautschen" umgewandelt und tritt verteilt über den gesamten Innenraum auf. (Türverkleidungen, Dachhimmel, Hutablage...)

Da ich für den hohen Kaufpreis bessere Qualität erwarten kann, möchte ich nun meinen Wagen wandeln.

Doch weis ich nicht, mit wem ich zuerst reden soll, um eine Wandlung erfolgreich durchzuführen.

Bitte geben sie mir einige Ratschläge und Vorgehensweisen mit auf den Weg, damit mein Passat gewandelt wird.

Denn so kann es nicht weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

Geht doch erst mal zum Händler und redet mit dem, warum denn immer gleich zum Anwalt. Wenn der Wandlungswunsch begründet ist, dann geht das auch ohne.

Bei mir lief alles ohne Anwalt und sehr freundlich, ganz ohne Druck auf den Händler. Übrigens nur 1 Rep-Versuch! Nutzungsendgeld lag bei ca. 5,5%

Darum mein Tip: Erst mal mit dem Händler ein Gespräch führen. Wenn man dann auf Granit stößt, kann man immernoch den Anwalt einschalten.

Gruß Axel

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Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

Listenneupreis: 42700,-

Gefahrene Km: 12500

Nutzungsgeld: 0,5% je 1000km = Euro 213,50

212,50 * 12,5 = 2668,75

Hi Trike,

kurze Frage: ist bei Dir der Listenpreis angesetzt worden? Bei wir war die Grundlage der Berechnung nämlich der tatsächliche Kaufpreis!

Gruß,

jojo

Hi,

bei mir war es auch der Kaufpreis inkl. Ueberfuerung und Zulassung bzw. Abholpreis in WOB.

Waere ja toll wenn man 13% Rabatt bekommen hat und dennoch die Wandlung vom Listenpreis gerechnet werden wuerde :D.

 

Euer SunShine

Zitat:

Original geschrieben von jojo2000

Hi Trike,

kurze Frage: ist bei Dir der Listenpreis angesetzt worden? Bei wir war die Grundlage der Berechnung nämlich der tatsächliche Kaufpreis!

Gruß,

jojo

Keine Ahnung, habe ja die Abrechnung noch nicht. Bin nur vom Listenpreis ausgegangen, weil dieser in mehreren Beiträgen so drinstand.

Wenn es vom tasächlichen Preis gerechnet wird, wäre das natürlich nochmal besser, weil günstiger.

Gruß Axel

Hallo,

ich möchte den Thread kurz vom Geld wegbringen und fragen:

Kann das nur auf unebener Fahrbahn nervende laute Klapper- und Knarzgeräusch von der Beifahrer-B-Säule allein für sich einen Wandlungsgrund darstellen? Wie stelle ich (oder VW) fest, ob die Geräusche auf ein "technisches Problem bei der Produktion" zurückzuführen sind?

Für euren Hinweis wäre ich dankbar.

am 22. Juni 2007 um 15:55

Natürlich wird die Nutzungsgebühr vom tatsächlichen KP berechnet - schließlich wird der konkrete Kaufvertrag rückabgewickelt.

Bei mir hat das Klappern in der B-Säule als Wandlungsgrund ausgereicht. Quergestellt hat sich weder VW noch der Händler.

grüsse und ein schönes WE

Sag mal lolo,

von wann war dein Passat und wieviel hatte der gelaufen? Man hört schon mal was von max. 6 Monate alt und 10 tkm.

Meiner ist von 04/2006 und hat 20 tkm gelaufen.

merci vielmals

Hi,

es ist ein einfaches Rechenexempel was jeder mal in Ruhe durchtüfteln muss.

Eigentlich ganz einfach.

Kaufpreis minus im schlimmsten Falle 0,67% pro gefahrene 1000km minus eventueller Schäden am Fahrzeug

= Rückkaufpreis des :).

Je mehr auf dem Zeiger je unrentabler wird der Spass nunmal und billiger werden die Neuen ja nun auch nicht.

 

Euer SunShine

am 23. Juni 2007 um 7:03

Morgen!!

Meiner war von 08/2006 und beim Rücktritt ca. 6 Monate alt und hatte knapp 8T km gelaufen.

Ich muss dazu sagen, dass die Klappergeräusche gleich bei der ersten Fahrt aufgetreten sind. Dementsprechend habe ich aufgrund der Infos hier aus dem Forum Nachbesserungen in die Wege geleitet. Insgesamt war ich 7mal in der Werkstatt wegen den Geräuschen. Darunter auch einmal komplett ausschäumen.

gruss

lolo

Zitat:

Original geschrieben von ambros41

Sag mal lolo,

von wann war dein Passat und wieviel hatte der gelaufen? Man hört schon mal was von max. 6 Monate alt und 10 tkm.

Meiner ist von 04/2006 und hat 20 tkm gelaufen.

merci vielmals

Meiner hatte zum Zeitpunkt der Wandlung ca. 10 Monate und 35.000 km. Diesbezüglich also wohl keine Grenze nach Oben (ohne dies wirklich genau zu wissen). Ob sich eine Wandlung lohnt ist also abhängig von den Konditionen. Ich war mit dem Angebot von VW zufrieden und habe deswegen zugestimmt.

Gruß,

jojo

P.S. Mit dem neuen bin ich 100-prozentig zufrieden:):) Die Wandlung hat sich also auch diesbezüglich absolut gelohnt!!

Wandlung

 

Hallo Leute,

die Frage pro/contra einer Rückabwicklung (neudeutsch für Wandlung) stellt sich doch eigentlich nicht.

Man hat ein Fahrzeug neu gekauft, man war bereit eine immense Summe dafür zu zahlen, man wollte auch den Spass beim Fahren genießen können, man wollte sein schwer verdientes Geld gut angelegt wissen, man erwartet also eine entsprechende Gegenleistung auch für das entgegengebrachte Vertrauen nicht bei der Konkurrenz gekauft zu haben und vor allem:

selbst wenn wir uns alle an das Klappern und Knacksen gewöhnen würden, uns das linke oder rechte Ohr mit Watte vollstopfen,

wer kauft uns denn in 4, 5,6 oder 10 Jahren ein Fahrzeug ab, dass nachweislich heute in sämtlichen Foren mit Klapperproblemen dokumentiert wird. Es kann noch so toll gepflegt sein, alle vorgeschriebenen Wartungen durchlaufen haben, Garagen- o. Nichtraucherfahrzeug, alles völlig ohne Bedeutung beim Wiederverkauf.

Ich würde einen solchen Wagen trotzdem nicht kaufen und immer ein Fahrzeug aus einem Herstellungsjahr bevorzugen, dass solche Probleme nicht aufweist. Also kann von dem immer wieder viel zittierten "hohen Wiederverkaufswert" eines "deutschen" VW nicht gviel übrig bleiben.

Sind wir also nicht viel mehr gezwungen, eine Wandlung anzustreben, um neben allen jetzigen Widrigkeiten nicht auch noch in 5-10 Jahren gesagt zu bekommen:

Ach, die Klapperkiste aus dem Jahr 2006, ne danke, da nehme ich lieber nen Mazda oder Honda, oder das Passat Modell aus dem Jahr 2007, bei dem ja angeblich diese Mängel nicht mehr auftreten sollen.

Gruß

mbloh.

Wandlung

 

Ich komme hier mit der Berechnung der Wandlung nicht ganz zu recht.

Ich stehe auch davor ggf. zu Wandeln.

Schreiben an VW ist unterwegs.

Ich bin derzeit 66.000 km gefahren Bj 10/2005

Kaufpreis 31000€.

Die Berechnung von Christian ist glaube ich falsch oder ?

Gruß

MvM

Hi,

ist doch ganz einfach.

Kaufpreis, also 31TEUR, minus im schlechtesten Fall 0,67% pro gefahrene 1000km.

Also, 0,67 x 66 = 44,22%

macht dann einen Abzug von 44,22% auf 31TEUR = 13.708,20 EUR.

Du bekommst also noch 17.291,80 EUR fuer Deinen Passi.

Wird sich bei der Fahrleistung wohl kaum rechnen.

Normalerweise treten die meisten Maengel innerhalb des ersten Jahres auf, entweder sie werden behoben oder eben nicht.

Aber rechne mal einfach selber nach wieviel Du fuer Deinen jetzigen Passat noch bekommen wuerdest.

 

Euer SunShine

Hallo Sunshine,

ich habe das Fahrzeug aber finanziert und damals 10.000€

angezahlt und 1/12 254€ an die VW Bank gezahlt:

Hier mal meine Rechnung:

0,5x 66=33% von 31000=10.230€

Wenn ich jetzt rechne ich habe 10.000€ angezahlt und 254 €x

22Monate =15588€ minus 10.230.

Also würde ich gute 5000€ bekommen

Oder wird wie folgt gerechnet: Restwert Bank ca. 17000.

Restwertfahrzeug z.B.21000€ Rest 4000€

Denn eigentlich kann man noch bis 4% Zinsen auf die

Anzahlung verlangen.

Ich bin nur mit Deiner eigenen Berechnung nicht klar gekommen, denn Du hast ja eine Wandlung hinter Dir und

Dein Auto war glaube ich finanziert oder ?

Danke

MvM

Hi,

ne, meiner war und ist bezahlt.

Ist aber auch egal, entscheidend ist der Kaufpreis und die Fahrzeugleistung.

Kann Deine Rechnung nicht ganz nachvollziehen, ist aber vielleicht auch schon zu spaet. :)

Der ganze Vertag wird einfach rueckabgewickelt.

 

Euer SunShine

Zitat:

Original geschrieben von mvm1265

ich habe das Fahrzeug aber finanziert und damals 10.000€

angezahlt und 1/12 254€ an die VW Bank gezahlt:

Hier mal meine Rechnung:

0,5x 66=33% von 31000=10.230€

Wenn ich jetzt rechne ich habe 10.000€ angezahlt und 254 €x

22Monate =15588€ minus 10.230.

Also würde ich gute 5000€ bekommen

...

MvM

So ist es richtig!

Gruß Axel

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