Was kostet ein Airbag (3-Speichen-Lenkrad)?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

was kostet denn beim VW-Händler der Airbag für das originale 3-Speichen-Lenkrad?

Grüße, rene

Beste Antwort im Thema

Ein Zünden bzw. Entschärfen der pyrotechnischen Bauteile im ausgebauten Zustand ist nur noch erlaubt, wenn dies von Personen mit einem behördlichen Befähigungsschein (Erlaubnis) durchgeführt wird.

Eine Zusammenlagerung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten mit Materialien, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich und / oder entzündlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist nicht zulässig. Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen ersonen über 18 Jahren gestattet.
P Transport und Versand Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.
der Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.

Airbag-/Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt.
Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern: - der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und - die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat. Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“:
Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.

Unter „Umgang“ fallen:
-Erwerb / Verkauf -Lagerung -Transport -Montage und Prüfarbeiten -Verschrottung bzw. Entsorgung

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von mir aus auch ja. Aber nur weil ich gefragt wurde 😉

Eine sehr gute Idee, mit dem Ergebnis das direkt 2 Gruppen mundtot gemacht werden. Ich glaub alle User die regelmäßig hier sind wissen wen ich meine.
Allerdings sollten sich dann auch alle dran halten.

Gruß Andy

Ein Zünden bzw. Entschärfen der pyrotechnischen Bauteile im ausgebauten Zustand ist nur noch erlaubt, wenn dies von Personen mit einem behördlichen Befähigungsschein (Erlaubnis) durchgeführt wird.

Eine Zusammenlagerung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten mit Materialien, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich und / oder entzündlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist nicht zulässig. Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen ersonen über 18 Jahren gestattet.
P Transport und Versand Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.
der Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.

Airbag-/Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt.
Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern: - der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und - die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat. Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“:
Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.

Unter „Umgang“ fallen:
-Erwerb / Verkauf -Lagerung -Transport -Montage und Prüfarbeiten -Verschrottung bzw. Entsorgung

Zitat:

Original geschrieben von VW-Heinz


Ein Zünden bzw. Entschärfen der pyrotechnischen Bauteile im ausgebauten Zustand ist nur noch erlaubt, wenn dies von Personen mit einem behördlichen Befähigungsschein (Erlaubnis) durchgeführt wird.

Eine Zusammenlagerung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten mit Materialien, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich und / oder entzündlich im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind, ist nicht zulässig. Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse T1 ist nur unterwiesenen ersonen über 18 Jahren gestattet.
P Transport und Versand Aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften unterliegen Airbags/ Sidebags/ Gurtstraffer beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. Bedingt durch den Einsatz unterschiedlicher Treibmittel bestehen für die Hersteller verschiedene Vorgaben, Airbags und Gurtstraffer gemäß den ADR/GGVS-Vorschriften zu klassifizieren. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, für jeden Versand den Airbag-Gurtstraffertyp eindeutig zu ermitteln und die ursprüngliche Deklaration (Lieferdeklaration) zu übernehmen. Die Verwendung der Originalverpackung erleichtert die Einhaltung der Transportbestimmungen.
der Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen.

Airbag-/Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt.
Der Verkauf an gewerbliche Kunden ist gestattet, sofern: - der Kunde den erforderliche Sachkundenachweis vorgelegt und - die Anzeige nach § 14 SprengG schriftlich bestätigt hat. Airbag- und Gurtstraffereinheiten „Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz“:
Der Umgang und Verkehr sowie die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände wie Airbags / Sidebags oder Gurtstraffer unterliegt grundsätzlich dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (SprengG vom 13.09.76). Nach § 14 Sprengstoffgesetz ist der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (Airbags, Sidebags, Gurtstraffer) ausschließlich gewerblich zulässig und mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen und eine verantwortliche Person namentlich zu benennen.

Unter „Umgang“ fallen:
-Erwerb / Verkauf -Lagerung -Transport -Montage und Prüfarbeiten -Verschrottung bzw. Entsorgung

Servus Hein,

wie is das bitte nochmal mit dem Gurtstraffer??

Hatte letztens einen unfall mit meinen golf,war net angeschnallt,jetzt kann man die Gurte nichtmehr rausziehen.

Airbag ist nicht aufgegangen,daher aber gurt nicht mehr brauchbar.

Ich hab da jmd gefunden der seinen golf schlachtet,nur sein Golf ist 2jahre älter als meinen. Kanan /darf ich seine Gurt an meine ranmontieren??

Bin für jeden Rat dankbar.

lg
Mo26

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Zitat:

Original geschrieben von wing2579



... Beratungen zu gesetzeswidriegen Handlungen sind in diesem Forum verboten (wie in jedem anderen auch). ...

Und wie ist das mit Richtlinienwidrigen Beratungen

wie dieser

? 😁

Da besteht nämlich schon ein Unterschied zwischen Richtlinie und Gesetz. 😉

Ist jetzt nicht bös gemeint.

Gruß Axcell

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