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Was haltet ihr von Kasko mit Werkstattbindung?

Ford Focus
Themenstarteram 16. Juni 2016 um 18:42

Mir ist ein Ding passiert, das ich in Zukunft lieber par Euro mehr bezahle.

Also, der Anfang War ein Fuchs, dann mit der Unfall Meldung zur Versicherung, die wollten erst das ich unbedingt Haare finde, dann wurde doch übernommen.

Bei Kasko Selekt bestimmt die Versicherung welche Werkstatt das macht, also dort hin, Stoßstange bestellt, Termin gemacht, seit einem halben Jahr wollte ich immer schon die Hansen TFL/Nebler einbauen, da nun die komplette Stoßstange runter mußte machte ich gleich einen Zusatzauftrag,

Das Auto War zwei Tage in der Werkstatt, beim Abholen dann kam die Überraschung, die MIL ging nicht mehr aus.

Laut Werkstatt haben die viele Fehler gelöscht die schon lange vorhanden wären, aber die LampdasondenStörung kommt immer wieder. Bei mir ging sie immer aus beim Start.

Heute damit zu Ford, wieder Geld bezahlt.

Haben die doch die TFL mit dem Relais an der Sicherung für die Lampdasondenheizung angeklemmt, durch den geringen Widerstand der Relais spule wurde nun die Spannung auf dieser Leitung zu niedrig und die MIL ging beim Start nicht mehr aus.

Beste Antwort im Thema
am 16. Juni 2016 um 23:02

Ich kann deinen Unmut ja nachvollziehen dennoch hat das ja nichts mit der Werkstattanbindung deiner Versicherung zu tun.

Ich habe auch diese Anbindung und bin voll und ganz zufrieden damit, es gab noch nie ein Problem. In der Garantie- und Gewährleistungszeit war es sogar eine Marken eigene Werkstatt. Daher würde ich es jeder Zeit wieder tun, ist für unseren neuen auch schon mit angefragt.

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Themenstarteram 19. Juni 2016 um 18:54

Es ist ein Stoßstange Wechsel nach Wildunfall, nur das ich gefragt habe ob sie beim Zusammenbau gleich die Hansen statt der originalen Nebler montieren könnten, da ich ja sonst wieder alles demontieren muss, das wurde angenommen. Auch das Anklemmen der TFL sei in dem Zug kein Problem. Das TFL funkt nun, aber die haben bei der Demontage der alten Nebler deren Kabel an der Karosse komplett abgeschnitten.An einem Nebler hängen fast 2 Meter Kabel dran, am anderen ca 40 cm. Dabei hätten die Stecker in die neuen Lampen nur reingesteckt werden müssen.

Themenstarteram 20. Juni 2016 um 10:22

So ich war heute noch mal in der Werkstett, er hat es über den CanBus angeklemmt, aber es funzt im kalten Zustand nur ohne Motor, also Zündung an, es gehen die TFL an, Scheinwerfer an, dann gehen die TFL aus, und dann gehen auch die Nebler.

So nun Motor an, TFL geht nicht aus wenn ich Hauptscheinwerfer anschalte, somit gehen auch nicht die Nebler.

Komisch, wenn ich dann eine Stadtrunde gedreht habe und zuhause Rückwärts eingeparkt habe, dann geht es auch mit Motor an. Hat jemand eine Ahnung was da falsch geklemmt wurde.

Zitat:

@Monegasse schrieb am 19. Juni 2016 um 20:28:46 Uhr:

Zitat:

@Boosterhase schrieb am 19. Juni 2016 um 18:42:49 Uhr:

 

......

Was man auch wissen sollte (ich zitiere hier mal aus meinen Bedingungen, die sich aber meist ähneln dürften):

Erfolgt eine Reparatur ohne vorherige Abstimmung in einer beliebig ausgesuchten Werkstatt, werden nur 85 % der Kosten übernommen, die ohne Werkstattbindung getragen worden wären. Es ist also nicht so, dass dann gar nichts gezahlt wird, wie hier auch schon behauptet wurde. Die Leistung wird dann einfach ins Verhältnis zum Prämiennachlass gesetzt (15 % weniger Beitrag = 15 % weniger Kostenersatz).

......

Von welcher Versicherung schreibst Du hier? Wie läuft das dann in der Praxis?

Ich kann Dir nur sagen, es ist zumindest bei der HUK (mit der ich im übrigen zufrieden bin) so wie von mir beschrieben. Unnötiger Ärger KEINE (0%) Kostenerstattung für den Marderschaden, der in der gebundenen Werkstatt nur unnötigen Zeit und Wegaufwand sowie auch höhere Kosten (längere Leiwagenzeit) für mich bedeutet hätte. Von wegen Hol/Bringservice, mag sein dass manche Werkstätten sowas anbieten, ich hätte sogar um einen Termin betteln müssen. Ich habe daraus gelernt und werde (zumindest bei meinem Schadensfreiheitsrabatt) dieser Bauernfängerei nicht mehr aufsitzen.

monegasse

Achtung, Monegasse, jetzt wird's lang, aber vielleicht auch lohnend für dich. :)

Meine Versicherung ist die Generali. Die gehört nicht zu den sog. Billigversicherern und hat deshalb in manchen Punkten vielleicht etwas kundenfreundlichere Regelungen mit z. T. auch besserem Leistungsumfang. Wenn man Leistungen vergleichen will, muss man unbedingt Basis- mit Basistarif und Premium- mit Premiumtarif vergleichen, denn viele Versicherer bieten ja solche Preis-/Leistungsvarianten mit unterschiedlicher Namensgebung an (die HUK z. B. als Kasko-Plus). Solche Vergleiche sind immer mit viel Arbeit verbunden, weil die tatsächlichen Unterschiede meist erst aus den Tiefen der jeweiligen Bedingungswerke hervorgehen (wo sie keineswegs einheitlich an derselben Stelle zu finden sind). Prospektinhalte sind da oft etwas vollmundig und tw. auch nicht vollständig. Vor der Liberalisierung der Kfz-Tarife war das Vergleichen jedenfalls noch erheblich einfacher, weil vieles einheitlich geregelt war. Dafür waren damals diverse Risiken aber auch nicht, oder nur eingeschränkt versicherbar. Tja, was ist nun besser? Vielfalt ist gut, macht es aber leider auch komplizierter.

Ich habe mir mal die aktuellen Bedingungen der HUK angesehen. Die Verpflichtung, sich beim "Kasko-Select" Tarif (Werkstattbindung) mit der Versicherung abzustimmen, bzw. ihr die Werkstattwahl zu überlassen, ist dort an anderer Stelle, als bei der Generali geregelt. Die vertraglichen Konsequenzen einer Missachtung der Werkstattbindung sind bei der HUK nämlich nicht direkt bei den Leistungsbeschreibungen geregelt, sondern bei den Obliegenheiten im Schadenfall, was eine schärfere rechtliche Qualität hat. Denn Obliegenheitsverletzungen können je nach Sachlage grundsätzlich zu teilweisem bis vollständigen Leistungsverlust führen. Glücklicherweise jedoch findet sich dort auch eine Sonderregelung speziell für die "Kasko-Select":

In Punkt E.3.2 heißt es:

"Sie müssen uns im Reparaturfall nach A.2.6.3 a (Anm.: Kaskoschaden) informieren und uns die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen, wenn Sie mit uns Kasko SELECT vereinbart haben."

Das ist zunächst mal eine klare Obliegenheit, deren Missachtung normalerweise den Versicherungsschutz gefährden kann (E.7.1).

Jedoch enthält E.7.7 eine Einschränkung:

"Abweichend von E.7.1 kürzen wir unsere Leistung höchstens um 15 %, wenn Sie Ihre Pflicht nach E.3.2 verletzen." Puh, Schwein gehabt.

Das ergibt auch Sinn, denn kein Gericht würde zulassen, dass man den Versicherungsschutz komplett verliert, nur weil man eigenmächtig ohne Vorabsprache eine teurere Werkstatt gewählt hat (unlautere Geschäftsbedingung). Das hat schließlich keinen Einfluss auf die Schadenentstehung, sondern bestenfalls auf den Schadenumfang. Also kann auch die Leistung nur im Verhältnis zu den entstandenen Mehrkosten gekürzt werden, konkret um maximal 15 %. Schließlich hast du ja 85 % des Normaltarifs (ohne Werkstattbindung) bezahlt, und musst somit mindestens 85 % der Normalleistung erhalten. Stellt sich heraus, dass die Reparatur in deiner Werkstatt nur 5 % teurer war, als sie in der "Pflichtwerkstatt" gewesen wäre, dürfen sie natürlich nur um 5 % kürzen. Das, denke ich, müsste aber der Kunde beweisen. Wäre deine Werkstatt um 25 % teurer gewesen, als die andere, darf die Kürzung trotzdem nicht mehr als 15 % betragen ("höchstens 15 %").

Es kann natürlich sein, dass deine vermutlich älteren Bedingungen noch etwas andere Regelungen/Formulierungen enthalten, aber trotzdem gilt in jedem Fall der obige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Du solltest einfach nochmal genau deine AKB nachlesen. Die vollständige Ablehnung des Marderschadens (sofern mitversichert) war so oder so in keinem Fall rechtens und steht nicht im Einklang mit § 28 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Ich würde in der Sache auf jeden Fall nochmal vorstellig werden und bei weiterer Ablehnung mich an die Aufsichtsbehörde oder den Versicherungsombudsmann wenden (der übrigens Beschwerden sehr genau und neutral nachgeht). Versicherungsansprüche verjähren übrigens nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres in dem die Leistung abgelehnt wurde. Ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann hemmt eine evtl. bevorstehende Verjährung. Aber auch wenn bereits Verjährung eingetreten sein sollte, heißt das nicht, dass man sich nicht doch noch außergerichtlich und gütlich einigen kann. Eine möglichst lang und umfangreich bestehende Kundenverbindung hilft da ganz besonders gut. Ich spreche übrigens aus beruflicher Erfahrung, Autoversicherung war mein Fachgebiet und hier u. a. auch das Beschwerdemanagement (deshalb auch mein Hinweis auf die höheren Beschwerdeinstanzen; diese Fälle bearbeiten nämlich nicht irgendein Adressänderungs-Hansel, sondern Sachbearbeiter mit angemessener Qualifikation und in einer gescheiten Versicherung werden sie terminiert und kontrolliert, damit Unbequemes nicht etwa "untergeht"). Womit nun auch gleich die Erklärung geliefert wäre, warum ich nicht auch bei der Billigkonkurrenz versichert bin (Mitarbeiterrabatt aber auch alte Verbundenheit zum Brötchengeber machen's möglich).

Ach ja, der Hol- und Bringservice ist (bei der hier überprüften HUK) nicht etwa eine vage Werkstattleistung, sondern ist als Teil der vertraglichen Versicherungsleistung Inhalt der AKB. Wenn die Werkstatt zickt, immer den Versicherer einschalten. Die HUK ist hier aber tatsächlich etwas knauseriger, als die Generali. Den Hol- und Bringservice gibt es nur, wenn die Pflichtwerkstatt mehr als 15 km vom Wohnsitz entfernt liegt (wären es bei dir nicht sogar über 30 km gewesen?). Nicht mehr fahrtaugliche oder verkehrsunsichere Fahrzeuge werden aber generell ohne Entfernungsgrenze vom Schadenort zur Werkstatt transportiert. Die Generali garantiert den Hintransport vom Schadenort oder Wohnsitz aus ohne Kilometergrenze und ohne Voraussetzung der Fahruntauglichkeit. Rücktransport kostenfrei innerhalb 50 km Werkstattumkreis.

Auch einen kostenlosen Klein-Leihwagen, sowie die Fahrzeugreinigung spendiert die HUK nicht, die Generali schon. Dafür leistet die HUK 6 Jahre Garantie auf die Reparatur (als Garantiegeber gemäß AKB, also kein Ärger mit der zickigen oder nicht mehr existenten Werkstatt), bei Generali sind es 5 Jahre.

Es ist wirklich extrem schwer, den Versicherer zu finden, der die beste Kombination aus Preis und persönlichen Leistungsprioritäten darstellt. Mit Pauschalempfehlungen muss man da vorsichtig sein, auch wenn Profi-Checker und Verbrauchermagazine dies mit ihren "Testsiegern" immer suggerieren. Wer sich fragt, warum VW und Conti in gewissen Medien ewig die Abräumer sind, sollte sich das auch bei Versicherungen fragen. Ob man gut aufgehoben ist, merkt man leider oft erst im Schadenfall.

Und eines kann ich auch noch aus dem Nähkästchen verraten: Ein guter Kundenbetreuer eines Service-Versicherers, im Unternehmen angesehen und mit großem Kundenbestand, kann manchmal Unglaubliches für seine Kunden erreichen. Der Schnäppchenjäger mit breit gestreuten Online-Policen darf im Zweifelsfall in die Röhre schauen.

Wer will, darf jetzt über die Generali ablästern. ;)

@Boosterhase

Mag alles so sein, nur habe ich weder die Zeit noch Lust mit denen rumzustreiten, ich stehe nämlich in einem Beruf der mich fordert. Versicherungsverträge die stundenlange Beschäftigung damit verlangen sind nicht mein Ding. Vor allem nicht, wenn es wie im vorliegenden Fall um eine zwei Jahre zurückliegende Reparatur um 150€ geht. Schon der benötigte Leihwagen hätte das teilweise wieder aufgefressen.

Ich habe mich auf die Werkstattbindung eingelassen und musste eben die Konsequenzen tragen. Heute weiß ich es besser und werde solche "Relativierungklauseln" nicht mehr eingehen.

 

Du hast es freundlicher formuliert aber sicher damit recht, dass Versicherungen nur so lange gut sind, solang sie nicht zahlen müssen. Größere Schäden musste ich gottlob noch keine abwickeln. Schon bei den kleineren Sachen sind meine Erfahrungen nicht gut, dafür bin ich nicht bereit, wegen ein paar Euro meine kostbare Freizeit und Nerven mit Rechtsstreitigkeiten zu verbringen. Ich werde es unter Lehrgeld abbuchen und konsequent Versicherungen auf ein absolutes Mindestmaß (sprich Risiken die ich nicht selbst tragen kann) reduzieren. Das ist letztlich kostengünstiger und gesünder, weil mit weniger Ärger verbunden.

Die Versicherungswirtschaft muss sich nicht wundern, wenn sie ob eines solchen Verhaltens einen - sagen wir mal - mäßigen Ruf genießt. Da hilft auch kein Vertreter sondern schlicht und einfach eine faire Abwicklung, die nicht dauernd den streitbaren Kunden voraussetzt der zig Seiten eines unlesbaren Vertrages auswendig lernt. Damit könnte man viel Geld sparen und Zufriedenheit erreichen.

monegasse

Mhm, ich hätte lieber vorher fragen sollen, um wieviel Geld es bei deinem Fall ging, dann hätte ich es nicht so ausgewalzt. Macht aber nix, ich schreibe gern (was mittlerweile jeder aufmerksame Forist seufzend bemerkt haben dürfte :rolleyes:).

Als Fachkundiger hätte ich meine Ansprüche hier trotzdem mit mäßigem, aber gezielten Aufwand durchgesetzt. Als Branchenfremder hätte ich wie du darauf verzichtet. Da wären mir meine Zeit und Nerven ebenfalls wichtiger gewesen - jedenfalls, als ich noch im Beruf stand. Jetzt muss ich ja, um das Rentner-Klischee zu nähren, meine schier endlose Zeitkapazität dazu benutzen, anderen Leuten die ihre zu rauben, weswegen ich dann selber nie Zeit habe). Insofern verstehe ich dich vollkommen. :)

Auch deine Einstellung, Versicherungen auf jene Risiken zu beschränken, die zum finanziellen GAU führen können, halte ich für absolut vernünftig. Weniger Ballast spart Ärger und unterm Strich Geld. Dass wir diesbezüglich auf gleicher Linie sind, wissen wir ja schon aus früheren Diskussionen.

Während die Banken von einem hausgemachten Skandal in den nächsten reiten und ihr Image weitgehend vernichtet haben, hat sich die Versicherungswirtschaft durchaus bemüht, mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit zu zeigen. Verglichen mit früher sind Bedingungstexte ausgemistet und auf Verständlichkeit getrimmt worden, mit mal mehr oder weniger Erfolg, je nach Sparte. Die Bedingungen meiner Privathaftpflichtversicherung wurden z. B. in eine Tabellenform umgearbeitet, die es viel leichter macht, zu jeder Frage die Antwort zu finden. Auch sprachlich hat man sich bemüht, Juristendeutsch wo es geht zu vermeiden. Ja sogar die AKB sind verglichen mit früher schon auf dem Weg zur "leichten Lektüre". Aber Verträge, die nicht gerade einen Kühlschrankkauf zum Gegenstand haben (was schon manchen überfordert), sondern die Risiken, Leistungen, Leistungsgrenzen, Obliegenheiten vor und nach dem Schadenfall sowie die Rechtsverhältnisse sämtlicher Beteiligter definieren sollen, lassen sich halt leider nicht in drei knackige Sätze fassen (am wenigsten in der Welt von Haftungsrecht und Pflichtversicherungen). Jeder, der das mal versucht, wird schnell merken, welche Probleme sich da auftun. Versicherungsbedingungen werden auch nicht mit dem Ziel der Einschüchterung aller nicht "streitbaren Kunden" entworfen, sondern zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Schummlern und geldgierigen Lückensuchern. Und Lückenlosigkeit schafft man nicht mit simplen, aber unpräzisen Kurzformulierungen, sondern oft nur mit im wahrsten Sinne "erschöpfender Genauigkeit". (Ja, ich weiß, das färbt ab.:D)

Mal leicht überspitzt ausgedrückt: Was sich der durchschnittliche Versicherungskunde als "faire Behandlung" vorstellt, ist im Grunde der Wunsch, in keinem noch so abwegigen Fall auf Entschädigung verzichten zu müssen. Schließlich zahlt man ja Beiträge. Es wäre natürlich schön, diesen Wunsch umzusetzen und nur noch zufrieden strahlende Kunden zu haben. Allerdings hätte man dann wohl eher bald gar keine Kunden mehr, weil kaum jemand sich die dann erforderlichen Beiträge noch leisten könnte. Damit wäre beiden Seiten nicht gedient. Es geht also nicht ohne klare Leistungsgrenzen, die zur Kostenbeherrschung Wichtiges von Unwichtigem trennen. Trotzdem wird jeder, der mit seinem Fall diese Grenzen berührt, erst mal reflexartig sauer sein. Wer aber Verträge eingeht, sollte sie auch vorher gelesen und verstanden haben. Manch böse Überraschung ließe sich so oder bei Unsicherheit auch durch Fragen vor dem Handeln vermeiden.

Warum wird trotz dieses eigentlich logischen und allgemein akzeptierten Grundsatzes ausgerechnet den Versicherungen bzw. Finanzdienstleistern gern absichtliches Tarnen und Täuschen unterstellt? Etwa weil alles, was man nicht sofort versteht per se verdächtig ist? Es gibt keine Regel, die uns (besonders als beratungsscheue Online-Kunden) davon befreit, Verträge zu lesen, nur weil sie eine unvermeidliche Länge und Komplexität haben (müssen). Komplizierte Sachverhalte in möglichst eindeutige und uninterpretierbare Vertragstexte zu gießen, ist bei unvoreingenommener Betrachtungsweise doch eigentlich genau das Gegenteil von Verschleierung. Das Dilemma der Versicherungswirtschaft ist, dass Otto Normalkunde das nicht sehen, sondern einfach nur sein Geld will und seine vermeintlichen Ansprüche allein deshalb für gerechtfertigt hält, weil es eben die seinen sind. Dass aber aus seinen Beitragsgeldern die für ihn selbst erwartete Großzügigkeit auch für andere Versicherte finanziert werden soll, das möchte er mit Blick auf mögliche Prämienerhöhungen selbstverständlich auch nicht.

Ich glaube, weit mehr als mit "wissenschaftlichen" Bedingungswerken hat sich die Versicherungswirtschaft ihren Ruf dadurch ruiniert, dass sie sich lange Zeit viel zu sehr um die Produktivität, als um die Qualität und Seriosität ihrer Vermittlerschaft gekümmert hat. Ich weiß nicht, ob sich das inzwischen gebessert hat (die umfangreichen Aufklärungspflichten sollten das eigentlich befördert haben), aber wenn ich mich so zurück erinnere, mein Gott, was wurde da den Leuten teilweise das Blaue vom Himmel erzählt, um einen Abschluss zu machen - die einen mit Absicht, die anderen aus schierer Unkenntnis. Und ich saß dann irgendwann vor den unvermeidlichen Beschwerden, mit dem Auftrag zur Schadensbegrenzung.

Ein Kundenbetreuer sollte eigentlich genau dafür da sein, dem Kunden die Auseinandersetzung mit dem Bedingungswerk zu ersparen und vertrauenswürdige Antworten zu liefern. Was da an Vertrauen verspielt wurde, hallt lange nach. Trotzdem wäre ich, wenn ich wählen müsste, heute lieber bei einer Versicherung tätig, als im Bankwesen. Zur Ehrenrettung aller redlich bemühten Versicherungsvermittler sei aber gesagt, dass es alles andere als einfach, nein eigentlich eine übermenschliche Aufgabe geworden ist, über den gesamten Produktkatalog eines Kompositversicherers, von der Tierhalter-Haftpflicht bis hin zur fondsgebundenen Pensionsversicherung und Bauspar- und Rechtsschutzverträgen des Konzernpartners eine sachgerechte und fehlerfreie Beratung anzubieten. Wer sich da nicht locker macht und so beamtengenau sein will, wie ich, der landet irgendwann in der Anstalt (Schmunzeln an dieser Stelle erlaubt ;)). Die armen Kerle bräuchten ja schon den halben Tag, nur um die Flut der täglichen Fachinformationen aus sämtlichen Abteilungen zu lesen und die zweite Hälfte, um den Inhalt zu kapieren.

Ich sage mit zum Dank erhobenen Händen nur eines: Gottseidank bin ich raus aus dem Getriebe.

Mensch, schon wieder alles viel zu lang. Muss wohl mit den Genen eines Ex-Versicherungsmenschen zu tun haben. Respekt an alle, die bis hierher durchgehalten haben. Ende. :D

Themenstarteram 30. Juni 2016 um 14:02

Das Auto reinigen hätten sie lieber lassen sollen, haben mit Cockbitspray in die Luftdüsen rein gesprüht, und nicht wenig, da ist jetzt ein Schlamm auf den kleinen Klappen, muss ich erst mal sehen wie ich das raus bekomme.

Und die TFL habe ich jetzt bei Ford richtig anschließen lassen und noch mal bezahlt.

Meine Kasko wird wieder geändert auf freie Werkstattwahl!

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