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Wann fahre ich über eine ROTE AMPEL ?

Mit Sicherheit ist es jedem schon einmal passiert. Voll über eine rote Ampel gefahren. Zum Glück ist nichts passiert. Es gab auch kein Brief von der Bussgeldstellt.

Mir passiert es schon einmal, dass ich das Gelb Signal sehe, trampel aufs Gas, habe aber untertourig den 6. Gang eingelegt und der Wagen blubbert noch bei ORANGE über die Ampel. Mein Pech.

Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?

Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum Aufblinken des Rot Signals als Übertretung ansieht ?

Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.

Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:

auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters

Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.

Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.

Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.

Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.

Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.

Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.

Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.

Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.

Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

 

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?

Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.:confused:

Ja ne is klar.:)

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am 26. Dezember 2012 um 11:11

N I E M A L S   unter Vorsatz!

 

Na ja...Rot bedeutet "stop"...gelb, aber nicht noch schnell drüber! Außer die "Hintermenschen" halten keinen Abstand....mache es wie es gelehrt wird...dann machtst Du es richtig!

 

;)

Vorbereiten auf die entsprechenden Ampelsignale...unter Berücksichtigung der jeweilen Farbe und Anzeigedauer..... habe mal davon was gehört....;):D

 

Nun ja, Theorie und Praxis-Unterschiede sind mir bekannt; passieren kann da schon mal was....nur man sollte es vermeiden....nicht zu viel riskieren!

Für Dich und deine Angehörigen und für andere....

Ausnahme: Ein sich nahmender Rettungswagen oder soonstige Einsatzfahzeuge mit Vorrang.

Gelb heißt für dich , dass du unverzüglich die Kreuzung räumen bzw. freihalten sollst.

Wie schon richtigerweise gesagt:

Bei Gelb aufs Gas zu treten ist falsch und nicht vom Gesetzgeber gewollt. Wenn du dann, wie in dem genannten Fall, eben bei Rot drüber fährst, dann ist das ein normaler Rotlichtverstoß unter einer Sekunde Rotphase.

Streng genommen hast du bei Rot mit keinem Fahrzeugteil noch etwas auf der Kreuzung zu suchen.

Die einzige Legitimation über Rot zu fahren ist das Räumen der Straße für Fahrzeuge mit Sonderrechten, wie etwa Krankenwagen.

Dann musst du sogar bei Rot fahren, wenn du anders nicht Platz schaffen kannst!

Alles andere (hinten fährt einer drauf, man rutscht wegen Glätte über die Haltelinie, etc) ist auf unangepasste Geschwindigkeit oder zu geringen Abstand zurückzuführen.

Normalerweise sieht man doch schon aus einiger Entfernung das es Gelb wird,

dann bremst man vor der Ampel ab und fährt nicht noch drüber. 

Zitat:

Original geschrieben von xrtl

 

Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?

Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum

Wenn du mit deiner Front die Haltelinie überschreitest und die Ampel in diesem Moment auf Rot umspringt, so ist es ein einfacher Rotlichtverstoß

am Besten gar nicht.

Solange du nicht unter Einsatz von ABS, oder nur blockierenden Reifen zum stehen kommst, wird dir niemand hinten reinfahren.

Gefährlich wird es, wenn VT panikartig auf die Bremse treten.

am 26. Dezember 2012 um 14:52

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:

auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters

Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.

Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.

Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.

Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.

Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.

Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.

Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.

Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.

Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

 

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

Solange du nicht unter Einsatz von ABS, oder nur blockierenden Reifen zum stehen kommst, wird dir niemand hinten reinfahren.

Gefährlich wird es, wenn VT panikartig auf die Bremse treten.

Da wollt ich sowieso mal fragen, weil mir das schon zweimal passiert ist: Ich fahr mit 50 ganz ordungsgemäß durch die Stadt. Etwa 1 M vor meinem ebenfalls 50 fahrenden Vordermann wird die Ampel gelb. Normalerweise bleibt man jetzt auf dem Gas und fährt drüber, Gelb ist ja nunmal dazu da das niemand vor einer Ampel eine Vollbremsung machen muss und jeder noch rechtzeitig bremsen kann.

Er aber tritt wie bei einer absoluten Notfallbremsung mit voller Wucht auf die Bremse, obwohl dazu kein Grund besteht. Was passiert nun rechtlich, wenn dadurch ein Schaden entsteht? Ich konnte jedesmal rechtzeitig bremsen dank passendem Abstand und guten Reflexen, was wär jetzt aber gewesen wenn mir einer hinten reinknallt weil der gepennt hat oder dergleichen?

Könnt ich dann den Panikbremse haftbar machen, weil er mich ohne Grund zu einer Notbremsung animiert hat und mir nur deswegen hinten einer reingeknallt ist oder teilen sich dann beide die Schuld. Sprich der vorne wegen sinnloser Vollbremsung und der hinter mir wegen zu wenig Abstand?

Gelb bedeutet stehenbleiben und nicht weiter fahren oder gar beschleunigen.

Zitat:

Original geschrieben von xrtl

Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.

Vorausschauendes Fahren ist das Zauberwort.

Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt es so gut wie keine Ampel die Überraschend rot wird. Entweder ist man so nah dran, dass man bei gelb drüber kommt, oder man hat genug Zeit sein Tempo so zu verlangsamen, dass man bei rot zum stehen kommt, ohne ne Vollbremsung hinzulegen.

Um das mal ein wenig zu präsisieren: Nach VwV-StVO gilt:

Zitat:

Zu § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(...)

17 IX. (...) Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h.(...)

Also 3 Sekunden bei 50 km/h. Pro Sekunde legt man dabei rund 13,9 Meter zurück. In den 3 Sekunden gelb also mehr als 40 Meter. Ich behaupte mal, das man selbst bei 25 Metern Abstand zur Ampel locker und weit entfernt vom ABS-Regelbereich bremsen kann.

Wer dabei in Probleme kommt, sollte mal an seinem Augenmaß ein wenig arbeiten.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Um das mal ein wenig zu präsisieren: Nach VwV-StVO gilt:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Also 3 Sekunden bei 50 km/h. Pro Sekunde legt man dabei rund 13,9 Meter zurück. In den 3 Sekunden gelb also mehr als 40 Meter. Ich behaupte mal, das man selbst bei 25 Metern Abstand zur Ampel locker und weit entfernt vom ABS-Regelbereich bremsen kann.

Richtig.

 

Kann man.Nur wenn man einen Autopulk hintersich hat sind die 40m. sehr

knapp für die hinter mir Fahrenden wenn ich in die Bremse steige!

Die Reaktionszeit zugerechnet knallt dann der 5.? seinem Vordermann ins

Heck.

Einfach mal drüber nachdenken.

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Richtig.

 

Kann man.Nur wenn man einen Autopulk hintersich hat sind die 40m. sehr

knapp für die hinter mir Fahrenden wenn ich in die Bremse steige!

Die Reaktionszeit zugerechnet knallt dann der 5.? seinem Vordermann ins

Heck.

Einfach mal drüber nachdenken.

Dann hatten sie zuwenig Sicherheitsabstand.

Nicht verstanden.

Setzen,Note 6 . 

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