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Wann fahre ich über eine ROTE AMPEL ?

Mit Sicherheit ist es jedem schon einmal passiert. Voll über eine rote Ampel gefahren. Zum Glück ist nichts passiert. Es gab auch kein Brief von der Bussgeldstellt.

Mir passiert es schon einmal, dass ich das Gelb Signal sehe, trampel aufs Gas, habe aber untertourig den 6. Gang eingelegt und der Wagen blubbert noch bei ORANGE über die Ampel. Mein Pech.

Aber wann gilt für mich rechtlich Rot für Rot ?

Wenn ich in der Frontscheibe oben noch gelb sehe, die Kontaktschleife oder Polizeiblick meinen Kofferraum als Massstab zum Aufblinken des Rot Signals als Übertretung ansieht ?

Um sicher zu gehen, jedes Mal bei gelb schon hart in die Bremse zu treten ,führt zu Auffahren folgender Fahrzeuge.

Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:

auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters

Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.

Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.

Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.

Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.

Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.

Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.

Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.

Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.

Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

 

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?

Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.:confused:

Ja ne is klar.:)

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Zitat:

Original geschrieben von rigide

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

Folgende Situation an einem frühen Sonntagmorgen im Herbst:

auf einer doppelspurigen Ortsstraße überhole ich einen sehr langsam auf der rechten Spur fahrenden grauen Opel Astra, darin zwei jungere Burschen. Ich denke noch, dass die beiden sicher Vaters

Auto benutzen und deshalb so vorbildlich vorsichtig unterwegs sind.

300 Meter nach dem Überholen des Astra endet die rechte Fahrspur, deshalb bleibe ich links, hinter mir zwei andere Fahrzeuge, die ebenfalls den Astra überholt hatten.

Mit Erstaunen sehe ich im Rückspiegel, dass der Astra kurz vor dem Ende der rechten Fahrspur beschleunigt, die beiden hinter mir fahrenden Fahrzeuge rechts mit erheblich höherer Geschwindigkeit als der dort zulässigen 50 Km/h überholt, diese ausbremst und sich rücksichtslos auf die weiterführende linke Spur hinter mir einordnet.

Dann nach einigen Rechts- und Links-Abbiegungen in der Ortschaft, bei denen der Astra mal näher und mal weiter entfernt hinter mir fährt, kommt das Ortsausgangsschild. Ich gebe Gas, der Astra fällt ziemlich weit zurück.

Danach kommt eine Ampelkreuzung mit freier Sicht nach allen Seiten. Die Ampel wird gelb; ich könnte problemlos bremsen, sehe jedoch im Rückspiegel dass der Astra mit geschätzten 150 km/h von hinten sehr schnell aufschließt. Da kein anderes Fahrzeug weit und breit zu sehen ist, entscheide ich mich bewusst, bei rot über die Ampel zu fahren, um einen Auffahrcrash mit dem Astra, welcher nach meiner Einschätzung bei dessen hoher Differenzgeschwindigkeit höchstwarscheinlich wäre, zu vermeiden.

Da mir die riskante Fahrweise des Astra missfällt, entscheide ich mich für eine andere Fahrstrecke und biege kurzfristig links in eine schmale, mit alten Eichen besäumte Straße ab.

Dabei sehe ich im Rückspiegel, dass der Fahrer des Astra im letzten Moment reagiert, mit viel zu hoher Geschwindigkeit ebenfalls links abbiegt, auf dem rutschigen Eichenlaub der Nebenstraße ins Schleudern gerät und nach mehreren Schlenkern quer auf der Fahrbahn zum Stehen kommt.

Nach ca. 2 Kilometer überholt mich der Astra in der nächsten Ortschaft mit hohem Tempo im Überholverbot, der Beifahrer winkt mit der Kelle, stellt sich mir als Zivilstreife vor und überprüft die Fahrzeugpapiere und meinen Führerschein.

Seine Frage, ob mir bewusst sei, was ich als Fahrer wohl falsch gemacht habe, beantworte ich mit nein; allerdings könne ich und mein Beifahrer ihm sagen, was sein Fahrer falsch gemacht habe.

Er warf mir vor: Nichtbenutzung der rechten freien Fahrspur. Meine Erwiderung: wegen 300 Metern ist es sicherer, bei hohem Verkehrsaufkommen nicht zwei mal die Fahrspur zu wechseln, wenn wie absehbar die rechte Fahrspur kurz darauf endet. Allerdings sei es gefährlich, wie sein Fahrer, vor Ende der Fahrspur schneller als erlaubt zu fahren, dabei zu überholen und einfach unter Mißachtung des Verkehrs auf der linken Fahrbahn, sich nach links einzubremsen.

Zweiter Vorwurf: ich sei in der Ortschaft laut dem geeichten Dienstfahrzeug-Tacho zu schnell gefahren.

Meine Erwiderung: es wurde keine längere Meßstrecke mit gleichbleibendem Abstand befahren, außerdem möge er mir die Eichbescheinigung des Tachos zeigen. Nach längerer Suche im Dienstfahrzeug ließ sich jedoch kein Eichabnahmeprotokoll des Tachos finden.

Dritter Vorwurf: zu schnelles Fahren außerhalb der Ortschaft und Überfahren einer roten Ampel. Meine Erwiderung: kein geeigneter gleich bleibender Meßabstand, kein nachweislich geeichter Tacho vorhanden, gefährliche Annäherung seines Fahrzeuges mit viel zu hohem Tempo, mit eigenem Überfahren einer roten Ampel um den Anschluß an mein Fahrzeug nicht zu verlieren. Vermeidung eines höchstwarscheinlichen Crashs, mit Verursachung durch das Dienstfahrzeug, falls ich vorschriftsmäßig vor der Ampel gebremst hätte. Weiterhin Verkehrsgefährdung durch sein Fahrzeug; zu schnelles Fahren mit unkontrolliertem Schleudern bei glitschiger Fahrbahn.

 

Dann erfolgte von ihm eine mündliche Verwarnung und durch mich, eine Empfehlung an seinen Fahrer, doch mal einen Verkehrssicherheits-Fahrkursus zu besuchen. Ende der Vorstellung.

Das sind ja tolle Geschichten. Sicher dass es Polizisten waren und nicht die vorher vermuteten jungen Burschen?

Dir werden mehrere Verstöße vorgeworfen und die werden dann locker durch dich in Richtermanier entkräftet und die Polizisten werden von dir noch belehrt.:confused:

Ja ne is klar.:)

am 26. Dezember 2012 um 22:45

Zitat:

Richtig.

Kann man.Nur wenn man einen Autopulk hintersich hat sind die 40m. sehr

knapp für die hinter mir Fahrenden wenn ich in die Bremse steige!

Die Reaktionszeit zugerechnet knallt dann der 5.? seinem Vordermann ins

Heck.

Einfach mal drüber nachdenken.

Die Ampel zeigt für die nachfolgenden die gleiche Farbe an.

Zitat:

Nicht verstanden.

Setzen,Note 6 .

Habe irgendwie auch nicht verstanden, warum man über eine rote Ampel jagen muß, wenn hinter mir Verkehr lauert. Bitte erkläre es uns noch einmal.

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Nicht verstanden.

Setzen,Note 6 . 

Das verstehe ich nicht. Wenn vor mir eine gelbe, dann eine rote Ampel auf die Straße springt, versuche ich davor anzuhalten. Für den ausführlichen Blick in den Rückspiegel, vollständiges abzählen der hinter mir lauernden Autos und das Berechnen des Bremswegs des 5. in der Schlange habe ich keine Muße... :)

Wie mein Vorredner bereits schrieb, das Licht der Wechsellichtzeichenanlage leuchtet für alle in meine Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer gleichzeitig. Es können also alle gleichzeitig bremsen, so daß die für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer zusätzlich angenommene Reaktionszeit entfällt.

am 26. Dezember 2012 um 23:16

Jeder bremst zeitverzögert; wie beim anfahren an einer grünen Ampel! Da spielen viele Faktoren eine Rolle....auch die geistige und körperliche Verfassung....die technischen Voraussetzungen der Autos natürlich auch!

 

Anfahren gleichzeitig nie erlebt; außer bei der Formel 1......:D 

Manchmal sehe ich meinen Vordermann anfahren, obwohl noch einige Fahrzeuge davorstehen. Hab ich nie verstanden.

Wenn alle gleichzeitig anführen, ergäbe das auch keinen Sinn, weil man mit zunehmender Geschwindigkeit auch den Sicherheitsabstand vergrößern muß. Das schließt aber nicht aus, daß alle gleichzeitig bremsen. Und wenn einer an der Ampel auffährt, hatte er in 99,6% der Fälle zuwenig Sicherheitsabstand und/oder war unaufmerksam.

am 26. Dezember 2012 um 23:24

@eXKo....Ersatzhandlung/Befriedigung anstelle von unerlaubten hupen!  :)

 

 

@digibär...es gibt und gilt auch Abstand halten an einer roten Ampel! Unglaublich aber wahr! ;)

Gelb heißt "Warten auf das nächste Zeichen" oder so ähnlich. Genauer Wortlaut müßte ich die StVO verlinken. ;)

Daher fährt man nie über eine rote Ampel.

Es gibt sogar ein Verwarngeld von etwa 10 € für das Überfahren einer gelben Ampel obwohl man anhalten könnte.

Schwierig in der Beweisführung...

Es gibt aber Ampelblitzer die blitzen schon etwas vor Rot, damit kann man sowas auch kriegen.

Im Digitalzeitalter ist das auch kein Filmmengenproblem mehr.

 

Hatten wir die Ideen einiger nicht schon in nem anderen Ampel Thema letztens?

Es gibt eigentlich keine nennenswerte Reaktionszeit bei einer umschaltenden Ampel. Zumindest ist diese nicht so überraschend wie andere Dinge im Straßenverkehr...

Aber selbst wenn man eine Reaktionszeit von 1 Sekunde (wenn man das woanders behaupten würde, würde jeder abstreiten, daß er selbst so lange braucht - aber hier wo es zu eigenen Gunsten ist... Oder wenn man schwächere Verkehrsteilnehmer [die 1 Sekunde brauchen oder anders gehandicapt sind] erwähnt wäre auch die Hölle los) miteinbeziehen würde gibt es kein Problem bei einer moderaten/normalen Bremsung.

am 27. Dezember 2012 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von rigide

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, bei Rot eine Ampel zu überfahren.

OMG! :eek:

Und solch ein Schwachsinn erhält auch noch 2 "Danke"s... :D:D:D:D:D:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Wenn man über eine rote Ampel fährt, hat man davor schon einiges versäumt zu tun/beachten/etc.

Bei Krankentransporten sieht's anders aus, aber eine andere Entschuldigung ist absoluter Quatsch.

am 27. Dezember 2012 um 9:00

Wenn man Gelb sieht, dann kommt man immer zum stehen, oder man sieht Gelb nur kurz. Gelb wird ja nicht nur eine Sekunde angezeigt. Wenn man bei Gelb vor der Haltelinie zum stehen kommt und der Hintermann draufrauscht, dann war dieser schlicht zu nah dran und zu schnell. Ich habe zumindest kein Problem eine Ampel bei Orange nehmen zu müssen. Zudem sieht man bei den meisten Ampeln schon um Vorfeld, ob diese gleich Gelb und Rot werden, da die Fussgängerampeln noch mal ein paar Sekunden vorher auf Rot springen. Fussgänger überqueren die Kreuzung nämlich nicht mit 50km/h.

Zitat:

Original geschrieben von xrtl

Ich habe natürlich keine Angst vor Ampeln. Angst hat man nur dann, wenn bei der 2500. Ampel diese Toleranzgrenze erreicht ist und mit den bekannten erheblichen Folgen zu rechnen hat, ohne jedoch eigene Beweise der Verteidigung zu haben.

Also irgendwie bin ich verwirrt.

Du schreibst, das im Fernsehen schlechte Vorbilder sind, sie das Auto um Pylonen jagen, um das Fahrwerk zu testen. Dann die Aufregung, das einige Fahrer das nachmachen wollen, was sie im Fernsehen sehen, aber sich die eltern keinen Flugplatz leisten können. Nörgelst, das einige Autofahrer zu blöd sind das Licht einzuschalten, obwohl dies selbst bei alten Kisten passiert, die noch nicht mal NSW, TFL, NSL haben... Uns jetzt haust du raus, das du über gelbe ampeln fährst...

Es gibt eine Regel mit mehrern Stufen.

Grün: Du darfst fahren, musst aber darauf achten, das keine Blaulichtfahrzeuge kommen.

Gelb: Wenn es möglich ist vor der Haltelinie stehen zu bleiben, dann muss dies erfolgen.

Das vollständige Fahrzeug muss bei gelb die Haltelinie passiert haben. Vor einer Ampel ist ein Tempolimmit von 70KMH, oder weniger. Die Gelbzeiten sind auch der erlaubten Geschwindigkeit angepasst. Somit ist es immer möglich die Kreuzung zu passieren, bevor es rot wird.

Rot (Stufe 1): Der Blitzanlage ist es egal, ob du mit dem Vorderrädern, oder den Hinterrädern über die Kontaktschleife fährst. Rot ist rot...

Rot (Stufe 2): Dies ist in der Fachsprache ein sogenannter "Qualifizierter Rotlichtverstoß". Die Ampel ist dabei schon länger als eine Sekunde auf rot. Die Strafen sind deutlich höher als bei einem einfachen Rotlichtverstoß.

 

Um deine Frage zu beantworten: Es gibt keine Tolleranz, es gibt eine eigene Kategorie für den Rotlichtverstoß, wenn er kürzer ist als eine Sekunde.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es gibt sogar ein Verwarngeld von etwa 10 € für das Überfahren einer gelben Ampel obwohl man anhalten könnte.

Schwierig in der Beweisführung...

Es gibt aber Ampelblitzer die blitzen schon etwas vor Rot, damit kann man sowas auch kriegen.

Im Digitalzeitalter ist das auch kein Filmmengenproblem mehr.

Solche Blitzer sind mir absolut nicht bekannt. Es gibt aber Ampelblitzer, die nebenbei eine Geschwindigkeitsmessung machen. Bei gelb wird gene nochmal Gas gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

Manchmal sehe ich meinen Vordermann anfahren, obwohl noch einige Fahrzeuge davorstehen. Hab ich nie verstanden.

Wahrscheinlich fährt er ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Da passiert sowas unbewusst. ;)

Jeder Richter wird, wenns denn dann doch mal drauf ankam, erklären, daß "GELB" bedeutet "Anhalten" und nicht "noch mals chnell aufs Gas latschen". ROT ist als echte "Sperre der Straße" zu verstehen, und GELB ist nicht "mal schauen, obs noch langt".

Sicher, es passiert jedem mal, dem einen oder anderen sogar öfter.

Ein "qualifizierter Rotlichtverstoß" ist es dann, wenn es schon 1 s oder länger ROT war, wenn die Haltelinie passiert wird. Man kann dann auch wunderbar zurückrechnen, wie die Annäherung und/oder das Ignorieren der Ampel erfolgt ist. Das wird dann teuer und gibt Fahrverbot und Punkte.

Das ist eine recht unbeliebte Sicht der Dinge. Aber eben die, die der Rechtslage entspricht. Und Richter sind in solchen Fäleln echt spaßbefreit (schließlich hören sie jeden Tag mehrfach die gleichen Ausreden).

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Ich bin schon öfters bei Rot rüber, weil z.b. der 5. Gang eingelegt war und der untermotorisierte Firmenwagen es nicht geschafft hat meinen Beschleunigungswunsch umzusetzen.

schonmal was von runterschalten gehört ? :D

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