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Auto aus USA blinkt hinten Rot. Wer haftet bei Unfall?

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 18:44

Amerikanische Autos haben hinten oftmals keine orangenen Blinker, sondern blinken mit dem roten Bremslicht. Wenn ein Amerikaner sein Auto mit nach Deutschland bringt, darf er es ja hier ohne Umrüstung (zumindest eine Zeit lang) fahren.

Was wäre denn, wenn ein deutscher Verkehrsteilnehmer das blinken nicht als solches erkennt und es dadurch zu einem Unfall kommt? Gelten dann andere Schuldverhältnisse? Schließlich lernt niemand in der Fahrschule, dass ein Auto auch rot blinken könnte!

Es könnte ja schließlich sein, dass der deutsche Verkehrsteilnehmer nur eine Seite des amerikanischen Autos sehen kann und das blinken als Intervallbremsung fehlinterpretiert.

Beste Antwort im Thema

auch deutsche autos können und dürfen rot blinken....sind zwar sehr weniger aber immerhin. und damit meine ich nicht us importe sondern in deutschland gebaute ;)

somit ist die frage denke ich überflüssig.

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auch deutsche autos können und dürfen rot blinken....sind zwar sehr weniger aber immerhin. und damit meine ich nicht us importe sondern in deutschland gebaute ;)

somit ist die frage denke ich überflüssig.

Themenstarteram 1. Juni 2013 um 18:54

Aber dann müsste das doch verpflichtend in der Fahrschule gelehrt werden? Woher soll man denn sonst wissen, wie dieses Zeichen zu interpretieren ist?

am 1. Juni 2013 um 18:59

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger

 

3 Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

 

Tja, da scheinst du in der Fahrschule wohl nicht aufgepasst zu haben.....Die Fahrtrichtung ist mittels Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen .

Die Farbe ist von den Bau und Betriebsvorschriften abhängig und der zulassungsart. Somit bj und Länderabhängig usw.

Entscheidend ist also das blinken in eine Richtung. Wenn du nur eine Seite siehst, dann denkst du bei einem modernem Auto ja auch nicht gleich an Warnblinklicht.

am 1. Juni 2013 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine

Aber dann müsste das doch verpflichtend in der Fahrschule gelehrt werden? Woher soll man denn sonst wissen, wie dieses Zeichen zu interpretieren ist?

Iwo bist du auf dem falschen Pfad!!!

Wann passieren Auffahrunfälle?

Wenn ich das Bremsmanöver des Vorausfahrenden zu spät bemerke oder einfach unaufmerksam bin!

Ich hab onch nie einen Auffahrunfall gehabt, wo der Auffahrende geäußert hätte: "ich konnte nichts tun, ich hab nicht bemerkt das er blinkt!".

Denn wenn vor dir einer langsamer wird hast auch du langsamer zufahren ggf musst du anhalten. Auf keinen Fall darfst du auffahren, auch wenn er nicht blinkt!

naja logisches denken und menschenverstand soll nicht schaden ;)

wen ein fahrzeug auf der strasse steht mit dem blinker links und dummerweise hat der wagen eine panne und die warnblinkanlage an und die rechte hintere birne ist kaputt. bleibst du jetzt bei dem scenarium solange hinter dem autio stehen bis der abschlepper da ist oder überholst du den nach kurzen warten? muss man auch nur kurz nachdenken.;)

Sorry, wenn man nicht erkennt(nur weil es rot statt gelb/organge blinkt), dass einer abbiegen/Spur wechseln möchte und dies rechtzeitig ankündigt, dann sollte man drüber nachdenken ob man ein Auto sicher bewegen kann.

Wenn der "Rotblinker" naturlich den Blinker setzt und sofort bremst und abbiegt(wie es ja häufiger der Fall ist), dann kann man das fehlinterpretieren ja noch entschuldigen/nachvollziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger

3 Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

dann schreib bitte dazu am WANN das ganze gilt. der gilt nämlich nicht seit 1886.

am 1. Juni 2013 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dann schreib bitte dazu ab WANN das ganze gilt. der gilt nämlich nicht seit 1886.

Stichwort: Bestandsschutz

eben. aus dem grund gibts fahrzeuge mit ohne lichter, mit winkern und umlegbarer frontscheibe sowie ohne gurte, kopfstützen und eben auch mit roten blinkern. ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger

 

3 Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

dann schreib bitte dazu am WANN das ganze gilt. der gilt nämlich nicht seit 1886.

:D:D:D:D

warum net? onkel daimler hat 1886 das auto erfunden. und das hatte garkeine blinker ;)

Hm, an sich erkennt man das doch. Schon alleine am Blinken, also dem rhythmischen Aufleuchten.

Das findet man normalerweise doch bei der ersten Beobachtung raus, oder wenn man mal Ami-Filme guckt.

Ford Crown Victoria und solche Detective-/FBI-Autos mit Klasse-B-Darstellern und viel Herumgeballer. Und der A-Team Bus von 1983 hat auch schon rot geblinkt, da habe ich gerade mal auf einem Kettcar gesessen. :D

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Spacemarine

[...]

Was für einen blinkerausgelösten Unfall stellst du dir denn vor?

Eine normale Vorfahrtsmissachtung ja nicht, da ist der Blinker ja sekundär.

Auch ein Heckaufprall wegen abbiegen kommt auch nicht in Frage.

(Joar... er hat schon gebremst, aber nicht geblinkt. Also bin ich weiter gefahren.)

PS: Auch wenn du z.B. jemanden die Vorfahrt nimmst, weil du denkst er biegt (nicht) ab, dann liegt die Hauptschuld bei der Vorfahrtsmissachtung. Insbesondere deshalb ist z.B. generell an Kreisel vorsichtig einzufahren... auch wenn der Verkehr signalisiert, dass er aus dem Kreisel ausfährt.

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