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W202 richtige Bereifung???

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 0:24

Hallo Leute, habe Frage /...REIFEN.../, ich muss bald zu TUV mit mein w202/C180 Sport, in mein Zulassungsbescheinigung_Teil_1 unter 15.1 und 15.2 stehet: (185 / 65R15 88 H) aber auf Auto habe ich drauf: (GOODYEAR ULTRA GRIP 6

195 / 65R15 95 T) auf Orig. MB Felgen, Habe so gekauft!

Ist das OK für TÜF? Wo kan ich überchaupt sehen was passt was nicht, ich meine deferenz +-???

mfg. Witali´C (EL)

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16 Antworten
am 8. Mai 2008 um 6:33

Moin

ja ich denke du darfst sie fahren in meinem Fahrzeugschein stehen auch nur 185er aber im alten brief stehen noch dazu 195 und 205er da verkehrsamt hatte damals keine lust das alles zu übernehmen in den neuen brief warscheinlich war es bei dir das gleiche. aber sonst frag doch mal beim freundlich nach der kann die genau sagen welche reifen und felgen raufpassen.

Mfg

Schau in der Zulassungsbescheinigung bitte mal unter den Bereich 22.

Da sind bei mir noch weitere Reifengrößen angegeben für die C-Klasse.

Ansonsten mußt Du zur Zulassungsstelle und Dir einen separaten Beleg geben lassen. War/ist bei mir beim SL auch so :o

am 8. Mai 2008 um 10:22

Also diese Frage wurde doch nun schon häufig behandelt...

hier kann man die Zulässige Rad-/Reifenkombination für die

-> LIMOUSINE

und hier für den

-> KOMBI

anschauen, ausdrucken oder was auch immer

Tschuldigung, aber die Ausdrucke reichen nicht für eine TÜV-Vorführung oder eine Polizeikontrolle.

am 8. Mai 2008 um 18:25

Hallo,

ich stand mal vor dem gleichen Problem.

Mit der Zulassungsstelle, dem TÜV, der Polizei und dem Kraftfahrbundesamthabe ich dann einen langen Kleinkrieg geführt.

Grund:

in meinem alten Brief standen die zulässigen Bereifungen drin, in der neuen Zulassungsbescheinigung nur die kleinste Größe die für das Baumuster 202 zugelassen ist, diese Daten wollte die Zulassungsstelle nur kostenpflichtig übernehmen, dieses sehe ich jedoch nicht ein weil ich meinen Besitzstand wahren will.

Nach langem Reden und Androhung einer gerichtlichen Prüfung wurde mir gesagt dass eine Kopie des alten Briefes ausreicht.

Mein Einwand "Kopien kann doch jeder fälschen und die werden von keiner Behörde anerkannt", wurde mir gesagt dass die Behörde/Polizei nachweispflichtig ist. Außerdem könne jede Polizeidienststelle auch auf weitere Fahrzeugdaten zugreifen und schauen ob die Größe zulässig ist, dies gilt aber nur für werksseitig freigegebene Rad- Reifenkombinationen, nicht für Sonderräder.

Dies war mir jedoch zu unsicher, denn wenn ich eine Mängelkarte bekomme habe ich die Lauferei obwohl alles ok ist.

Letztentlich habe ich mir für 5,00 EUR eine Bescheinigung vom TÜV geholt, dort stehen alle zulässigen Größen drin, hat keine 10min gedauert.

Gruß

Klaus

Seit Einführung der neuen Zulassungspapiere ist es aber m.W. so, dass die Nachweispflicht, dass die Räder NICHT montiert werden dürfen, bei der Kontrollinstanz liegt.

Oder hatte da vielleicht schonmal wer negative Erfahrungen?

Und immerhin sagen diese PDFs dem TE, dass er die Reifendimension - sofern sie auf der richtigen Felgengröße montiert sind - sorgenfrei verwenden darf.

88H ist übrigens die Mindestvoraussetzung für Traglast und Geschwindigkeit. Mehr ist immer erlaubt. Aber T bedeutet 190, während H 210 meint - das Auto kann theoretisch 193 fahren, daher müssen die T-Reifen mittels einem Aufkleber am Tacho jederzeit ins Gedächtnis gerufen werden. Sonst sind die nicht erlaubt. Sorry...

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

88H ist übrigens die Mindestvoraussetzung für Traglast und Geschwindigkeit. Mehr ist immer erlaubt. Aber T bedeutet 190, während H 210 meint - das Auto kann theoretisch 193 fahren, daher müssen die T-Reifen mittels einem Aufkleber am Tacho jederzeit ins Gedächtnis gerufen werden. Sonst sind die nicht erlaubt. Sorry...

Dazu muss man feststellen, dass bei Mercedes merkwürdigerweise die üblichen Sicherheitszuschläge aber nicht gelten.

Mein C180T darf lt. Papieren regulär mit T-Reifen gefahren werden, der nominal 5 km/h langsamere Peugeot 205 CTI ist verbindlich mit H-Reifen zu fahren, in Kombination mit 15"-Felgen gar mit V-Reifen...

Hmmm... VMax beim 180T sind 190 oder, mit Automatik, 187... ja, ziemlich knapp das.

Tja, ich hab trotzdem verloren. VMax 212, heißt V-Reifen.:(

am 9. Mai 2008 um 19:34

Hallo,

die Sache mit dem Aufkleber gilt aber nur bei M+S reifen, nicht bei Sommerreifen.

Das mit der Traglast (load-Index) und den T, H, V Klassen hängt nicht nur von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit sondern von vielen anderen Faktoren ab.

Wichtig dabei ist hauptsächlich der Rad-Sturz, Beispiel:

Vmax 208km/h und Starrachse mit Sturz = 0Grad 25min = H = bis 210km/h

Vmax 208km/h und Einzelradaufhängung mit Sturz = 1 Grad 15 min = V = über 210km/h

Da gibt es im Netz eine schöne lange Formel und viele Tabellen, finde sie aber gerade nicht.

Gruß

Klaus

am 11. Mai 2008 um 8:26

Hallo, ich habe mir auf der Mercedes Benz Internet Seite unter Kontakt, die Unbedenklichkeitserklärung in Bezug auf erlaubte Felgen und Reifen Dimension für meinen W 202 angefordert! Die von Mercedes waren sehr nett und haben mir diese prompt als Anhang zukommen lassen! Du wirst Dich wundern, was Du auf Deinem W 202 laut Mercedes alles Fahren darfst!

Gruß, udo54

am 11. Mai 2008 um 10:23

Zitat:

Original geschrieben von klausfkb1

Hallo,

 

ich stand mal vor dem gleichen Problem.

Dies war mir jedoch zu unsicher, denn wenn ich eine Mängelkarte bekomme habe ich die Lauferei obwohl alles ok ist.

Letztentlich habe ich mir für 5,00 EUR eine Bescheinigung vom TÜV geholt, dort stehen alle zulässigen Größen drin, hat keine 10min gedauert.

 

Gruß

Klaus

Hallo Klaus,

 

die 5 € und den unnötigen TÜV-Besuch hättest Du Dir sparen können. Es gibt in einer Pollizeikontrolle keine Mängelkarte, wenn man mit einem C 180 und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen 185er Reifen auf 195 er "Walzen" unterwegs ist.

 

Selbst jeder Dorfpolizist weiß mittlerweile, dass er den schwarzen Peter hat und dem Fahrzeughalter nachweisen muß, dass die Reifengröße falsch ist. Die Polizei hat mit einer Überprüfung auch überhaupt keine Probleme. Per Funk wird die ABE Nr. des Fahrzeugs durchgegeben und der Polizist bekommt innerhalb weniger Sekunden die Bestätigung, ob Deine montierte Reifengröße Bestandteil der Fzg.-ABE ist oder nicht.

 

Pfingstliche Grüße Horst

@HorstBenz: So auch meine Ansicht, danke :)

Relativ "normal" aussehende Kombinationen werden also, auch wenn irgendwas nicht ganz stimmt (60er statt 65er Querschnitt z.B.), meistens durchgehen, weil die Kontrolleure hauptsächlich bei extremer aussehenden Rädern aufmerksam werden. Versicherung und TÜV schauen aber möglicherweise genauer hin.

Zitat:

Original geschrieben von klausfkb1

die Sache mit dem Aufkleber gilt aber nur bei M+S reifen, nicht bei Sommerreifen.

Ups... ich weiß zwar meistens noch die Tatsachen, aber die Fußangeln vergess ich immer wieder :)

Ja, die Kleber gibt's nur für M+S-Reifen. Wenn DDRBOSS nun Sommerreifen in diesem Geschwindigkeitsbereich hat, haben wir ein kleines feines Problemchen.

Zitat:

Original geschrieben von klausfkb1

Das mit der Traglast (load-Index) und den T, H, V Klassen hängt nicht nur von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit sondern von vielen anderen Faktoren ab.

Wichtig dabei ist hauptsächlich der Rad-Sturz [...]

Das war mir nun neu. Ist aber, genau bedacht, auch irgendwo logisch - ein Reifen verschleißt bei Schrägfahrt dann doch schneller als wenn er komplett gerade auf der Straße liegt. Auch der Luftdruck wird dann ungleichmäßiger verteilt.

am 11. Mai 2008 um 13:05

Habe mich mal schlau gemacht, also ....

Wenn im Fahrzeugschein 185 Reifen eingetragen sind, spielt es keine Rolle ob man auf dem W202 auch 195er Reifen fahren darf oder nicht. Die Polizei und auch der Tüv achten nur auf das was im Schein steht.

Alles andere hat im besten Fall eine Mängelkarte und im schlimmsten Falle 2 Punkte in Flensburg zur Folge.

Ist ja auch richtig so denn :

Sonst könnte ja jeder Jugendliche auf seinem aufgemotzten Golf 225er Reifen fahren, da es ja in der Theorie auch möglich ist. Aber eben nicht zulässig.

Zudem hat auch das fahren mit nicht im Fahrzeugschein stehenden Reifen einen Versicherungsverlust zur Folge.

Fazit :

Fahrt nur mit den Reifen zum Tüv die ihr auch im Schein eingetragen habt, wenn im Brief andere drin stehen, muss man zum Amt und es vom Brief in den Schein tragen lassen, da die Polizei ja nur den Schein sehen möchte.

Ansonsten steht man immer noch selbst in der Nachweispflicht. Und da reicht es nicht zu sagen das doch sooo viele W202er mit 195er Reifen von Mercedes ausgeliefert werden, oder die waren schon beim Kauf drauf.

Wenn im Schein also die 185er drin stehen und du mit den 195er zum Tüv fährst und diese noch nicht im Brief stehen, kannst du den Tüv aber immernoch um eine Abnahme bitten, die du auch 100%. bekommst.

viel Spass dann beim Autozahnarzt ;)

Auch das ist richtig. Gilt aber eben nur und ausschließlich im Zusammenhang mit dem FAHRZEUGSCHEIN - also den alten Papieren bis September 05.

Danach steht in den ZULASSUNGSBESCHEINIGUNGEN nur noch die niedrigste Kombination, ausgenommen einige speziell nachträglich eingetragene (Tuning!) in den Kommentaren.

Ansonsten hätten die Ämter 2 Jahre lang Mist gebaut und fast alle, die neue Papiere brauchten, um die vormals eingetragene Kombination unter Punkt 22/23 beschissen.

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