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vw-versicherungs-angebot 19,99 euro

VW up! Cross Up! (AA), VW up! 1 (AA), VW E-up! (AA)
Themenstarteram 28. Januar 2015 um 8:25

morgen zusammen,

meine tochter (20) überlegt, nen UP zu bestellen.

das o.a. versicherungsangebot scheint ja nicht uninteressant zu sein.

da sie aber noch keine 23 ist, meine frage, ob hier jemand ist, der dieses angebot

wahrgenommen und nähere infos hat.

ein szenario wäre:

  • tochter kauft den up
  • halter/fahrer ist dann die tochter
  • versicherung auf mich zu den 19,99 euro

viell. hat hier ja jemand ähnliche rahmenbedingungen und überlegungen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@prien63 schrieb am 31. Januar 2015 um 21:52:49 Uhr:

Zitat:

@pakistani schrieb am 31. Januar 2015 um 20:44:26 Uhr:

 

Iwo, guckst Du bspw. der einfachheitshalber hier weider.

Host mi?

;)

Also wenn ich dich richtig verstehe, könnte man selber als Halter problemlos den Up! finanzieren und die günstige Vollkasko Versicherung(Wie hoch ist da eigentlich die SB?) von 19,99 dabei mitnehmen. Fahren tut dann aber überwiegend die Tochter. Nach den vier Jahren kann man bzw. die Tochter die vier schadensfreien Jahre übernehmen und mit SF 4 den Up! dann selber weiterversichern? Gleichzeitig läuft meine andere Autoversicherung dabei ganz normal ohne Einschränkungen weiter? Das wäre wirklich Top! Das einzige Risiko wäre nur, wenn die Tochter doch einen Unfall hat und die Haftpflichtversicherung einspringt. Dann müsste man sicher angeben, dass die Tochter zu dieser Fahrt beauftragt wurde, weil man selber unpässlich (Medikament/Alkohol) war? Ich frage hier nicht ohne Hintergedanken so genau nach, weil ich selber 3 Töchter habe und 240% bei SF 0 ist schon ein harter Brocken.

Ja, genau. Und sollte es - Gott behüte! - zu einem Schadensfall kommen, so ist ausschließlich nur dieser Vertrag hiervon berührt. Auf den Verursacher kommt es insoweit net an. Abba Obacht! Die Konditionen dürfen einer Nutzung eines vom VN abweichenden Fahrer/-in oder ob des Alters nicht entgegenstehen. Dann muss auch keine fantasievollen Sachverhaltsdarstellung bemüht werden, um die Regressgefahr zu bannen oder bei Alleinfahrerstatut die Versicherung ein vertragswidriges Gebaren retrospektiv mglw. zum Anlass nehmen könnte, nachträglich einen Prämienzuschlag einzufordern.

;)

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Wenn Du die Versicherung übernimmst, gibt es bestimmt günstigere Angebote. Da sprich einfach mal mit Deiner Versicherung. Ansonsten finde ich das VW Angebot ganz gut.

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 12:26

Zitat:

@SoCool schrieb am 28. Januar 2015 um 11:22:11 Uhr:

Wenn Du die Versicherung übernimmst, gibt es bestimmt günstigere Angebote. Da sprich einfach mal mit Deiner Versicherung. Ansonsten finde ich das VW Angebot ganz gut.

...leider kaum.

alles was ich rausgefunden hab etc. in sachen zweitwagen auf mich sind immer so um die 70 euro vollkassko beim up mit 75 ps.

am 28. Januar 2015 um 14:00

Frag doch einfach die Versicherung (Allianz?), wie das dann geregelt ist.

Die 23 beziehen sich ja auf den jüngsten Fahrer, nicht auf den Versicherungsnehmer!

Zitat:

@NoPogo schrieb am 28. Januar 2015 um 09:25:28 Uhr:

morgen zusammen,

meine tochter (20) überlegt, nen UP zu bestellen.

das o.a. versicherungsangebot scheint ja nicht uninteressant zu sein.

da sie aber noch keine 23 ist, meine frage, ob hier jemand ist, der dieses angebot

wahrgenommen und nähere infos hat.

ein szenario wäre:

  • tochter kauft den up
  • halter/fahrer ist dann die tochter
  • versicherung auf mich zu den 19,99 euro

viell. hat hier ja jemand ähnliche rahmenbedingungen und überlegungen.

Eine Vollkaskoversicherung über 19,99 EUR/mtl. ist wirklich ein Schnapper und kein bisschen UP!

Aber wenn die Versicherung 4 Jahre auf deinen Namen läuft kommt deine Tochter doch im SF nicht weiter runter? Und ich weiß auch nicht, ob das zusätzlich zu deiner wahrscheinlich schon bestehenden Versicherung möglich ist. Am Stressfreiesten ist doch zum halben Neuwagenpreis einen guten Gebrauchten mit 2 Jahren Garantie kaufen und Teilkasko mit 150,- EUR SB auf den Namen deiner Tochter abschließen. Dann hat sie „einen Schuss frei“ oder sie kauft sich nach 3-4 Jahren einen Neuen und nimmt den Gebrauchten dann als Anzahlung plus die gesparte Hälfte.

am 28. Januar 2015 um 21:21

Sie dürfte ja nicht einmal fahren, weil Sie nicht versichert ist!

Tochter=20

jüngster möglicher Fahrer=23

Früher konnte man den erfahrenen SF-Rabatt doch übernehmen, angefangen hatten wir alle per Zweitwagen-Anmeldung auf Vater, Opa etc.

Ist das heute nicht mehr so? Kenn mich da nicht mehr aus.

am 29. Januar 2015 um 10:03

Bei diesen Versicherungsangeboten fängst du wieder bei Null an:(.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 14:41

Zitat:

@andi_sco schrieb am 29. Januar 2015 um 11:03:13 Uhr:

Bei diesen Versicherungsangeboten fängst du wieder bei Null an:(.

denke, ich werde bei meiner derzeitigen versicherung dann den up als zweitwagen ganz normal anmelden. irgendwann dann eben den dann geltenden SF-rabatt auf meine tochter übertragen und gut ist.

Zitat:

@prien63 schrieb am 28. Januar 2015 um 20:47:36 Uhr:

(...)

Aber wenn die Versicherung 4 Jahre auf deinen Namen läuft kommt deine Tochter doch im SF nicht weiter runter?

Die (fragliche) Vermutung sollte sich als Trugschluss erweisen dürfen, weil ein personeller Übertrag von SF eine seit Jahrzehnten geübte Praxis der Versicherungswirtschaft ist. Der Weg sollte nach wie vor der sein, dass gegenüber der Versicherung lediglich (schriftlich) erklärt werden muss, dass die SF durch eine von Versicherungsnehmer abweichende Person "erfahren" wurde.

 

Zitat:

@prien63 schrieb am 28. Januar 2015 um 20:47:36 Uhr:

(...) Und ich weiß auch nicht, ob das zusätzlich zu deiner wahrscheinlich schon bestehenden Versicherung möglich ist.

(...)

Abba siescher dat! Diese Verischerungssparte ist fahrzeugbezogen.

;)

Zitat:

@pakistani schrieb am 30. Januar 2015 um 06:39:09 Uhr:

Zitat:

@prien63 schrieb am 28. Januar 2015 um 20:47:36 Uhr:

(...)

Aber wenn die Versicherung 4 Jahre auf deinen Namen läuft kommt deine Tochter doch im SF nicht weiter runter?

Die (fragliche) Vermutung sollte sich als Trugschluss erweisen dürfen, weil ein personeller Übertrag von SF eine seit Jahrzehnten geübte Praxis der Versicherungswirtschaft ist. Der Weg sollte nach wie vor der sein, dass gegenüber der Versicherung lediglich (schriftlich) erklärt werden muss, dass die SF durch eine von Versicherungsnehmer abweichende Person "erfahren" wurde.

Das kannst du ja gerne deiner Versicherung schriftlich geben, dass die abweichende Person, welche das Fahrzeug genutzt hat, noch keine 23 jahre alt war. Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt. Ehrlich. :confused:

 

 

Zitat:

@prien63 schrieb am 30. Januar 2015 um 22:08:54 Uhr:

Zitat:

@pakistani schrieb am 30. Januar 2015 um 06:39:09 Uhr:

 

Die (fragliche) Vermutung sollte sich als Trugschluss erweisen dürfen, weil ein personeller Übertrag von SF eine seit Jahrzehnten geübte Praxis der Versicherungswirtschaft ist. Der Weg sollte nach wie vor der sein, dass gegenüber der Versicherung lediglich (schriftlich) erklärt werden muss, dass die SF durch eine von Versicherungsnehmer abweichende Person "erfahren" wurde.

Das kannst du ja gerne deiner Versicherung schriftlich geben, dass die abweichende Person, welche das Fahrzeug genutzt hat, noch keine 23 jahre alt war. Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt. Ehrlich. :confused:

Iwo, guckst Du bspw. der einfachheitshalber hier weider.

Host mi?

;)

Zitat:

@pakistani schrieb am 31. Januar 2015 um 20:44:26 Uhr:

Zitat:

@prien63 schrieb am 30. Januar 2015 um 22:08:54 Uhr:

 

Das kannst du ja gerne deiner Versicherung schriftlich geben, dass die abweichende Person, welche das Fahrzeug genutzt hat, noch keine 23 jahre alt war. Auf die Antwort wäre ich sehr gespannt. Ehrlich. :confused:

Iwo, guckst Du bspw. der einfachheitshalber hier weider.

Host mi?

;)

Also wenn ich dich richtig verstehe, könnte man selber als Halter problemlos den Up! finanzieren und die günstige Vollkasko Versicherung(Wie hoch ist da eigentlich die SB?) von 19,99 dabei mitnehmen. Fahren tut dann aber überwiegend die Tochter. Nach den vier Jahren kann man bzw. die Tochter die vier schadensfreien Jahre übernehmen und mit SF 4 den Up! dann selber weiterversichern? Gleichzeitig läuft meine andere Autoversicherung dabei ganz normal ohne Einschränkungen weiter? Das wäre wirklich Top! Das einzige Risiko wäre nur, wenn die Tochter doch einen Unfall hat und die Haftpflichtversicherung einspringt. Dann müsste man sicher angeben, dass die Tochter zu dieser Fahrt beauftragt wurde, weil man selber unpässlich (Medikament/Alkohol) war? Ich frage hier nicht ohne Hintergedanken so genau nach, weil ich selber 3 Töchter habe und 240% bei SF 0 ist schon ein harter Brocken.

Zitat:

@prien63 schrieb am 31. Januar 2015 um 21:52:49 Uhr:

Zitat:

@pakistani schrieb am 31. Januar 2015 um 20:44:26 Uhr:

 

Iwo, guckst Du bspw. der einfachheitshalber hier weider.

Host mi?

;)

Also wenn ich dich richtig verstehe, könnte man selber als Halter problemlos den Up! finanzieren und die günstige Vollkasko Versicherung(Wie hoch ist da eigentlich die SB?) von 19,99 dabei mitnehmen. Fahren tut dann aber überwiegend die Tochter. Nach den vier Jahren kann man bzw. die Tochter die vier schadensfreien Jahre übernehmen und mit SF 4 den Up! dann selber weiterversichern? Gleichzeitig läuft meine andere Autoversicherung dabei ganz normal ohne Einschränkungen weiter? Das wäre wirklich Top! Das einzige Risiko wäre nur, wenn die Tochter doch einen Unfall hat und die Haftpflichtversicherung einspringt. Dann müsste man sicher angeben, dass die Tochter zu dieser Fahrt beauftragt wurde, weil man selber unpässlich (Medikament/Alkohol) war? Ich frage hier nicht ohne Hintergedanken so genau nach, weil ich selber 3 Töchter habe und 240% bei SF 0 ist schon ein harter Brocken.

Ja, genau. Und sollte es - Gott behüte! - zu einem Schadensfall kommen, so ist ausschließlich nur dieser Vertrag hiervon berührt. Auf den Verursacher kommt es insoweit net an. Abba Obacht! Die Konditionen dürfen einer Nutzung eines vom VN abweichenden Fahrer/-in oder ob des Alters nicht entgegenstehen. Dann muss auch keine fantasievollen Sachverhaltsdarstellung bemüht werden, um die Regressgefahr zu bannen oder bei Alleinfahrerstatut die Versicherung ein vertragswidriges Gebaren retrospektiv mglw. zum Anlass nehmen könnte, nachträglich einen Prämienzuschlag einzufordern.

;)

Besser kann man es eigentlich nicht beschreiben!

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