ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. VW- Umweltprämie

VW- Umweltprämie

Habe eine Frage, die mir bisher noch keiner mit 100%iger Sicherheit beantworten konnte.

Muss zur Gewährung der VW Umweltprämie(2500€) der Käufer auch gleichzeit der Abwracker sein?

Für die Staatliche Abwrackrämie ist der Käufer ja egal, nur entscheidend ist die Personenidentität des zugelassenden abzuwrackenden Fahrzeugs, sowie des Neuwagens!

Beispiel:

Ehemann kauft Neuwagen für Ehefrau! Auf der Rechnung steht der Name des Mannes!

Altes Fahrzeug welches auf Frau zugelassen ist wird abgewrackt, Neuwagen wird auf Frau zugelassen.

Abwrackprämie vom Staat wird gewährt.

Kann Volkswagen sich weigern die VW-Prämie zu zahlen, weil der Käufer nicht der Abwracker ist?

Selbst einige Händler konnten mir das nicht beantworten!

Ähnliche Themen
19 Antworten
am 9. März 2009 um 20:20

Hier steht es doch.

am 9. März 2009 um 20:20

Auto kaufe ich, Halter des alten Kfz ist mein Vater, Halter vom neuen Kfz wird auch mein Vater.

Mein Händler hat die VW-Prämie abgezogen.

Thread gibts aber hier schon:

http://www.motor-talk.de/.../...wagen-umweltpraemie-plus-t2137552.html

Zitat:

Original geschrieben von larsx

Hier steht es doch.

Du Knaller :P

Er fragt nach der VW-Prämie. Da bringt ihm Bafa nichts...

Bafa ist klar geregelt! Da zählt nur die Person auf die zugelassen ist!

Wenn ich bei VW aber ein Auto kaufe, welches ich selber gar nicht zulasse, dann braucht VW die Zusatzprämie rein rechtlich doch nicht zahlen.

Mehrere Leute meinten, es wäre sicherer der Käufer wäre auch der Abwrackprämienberechtigte.

In dem Thread kann ich speziell zu dieser Problematik nichts finden.

 

Es soll bei einem Vermittler gekauft werden und aus Finanziellen/Rechtlichen Gründen ist der Käufer ein anderer als die zulassende Person!

Volkswagen bietet den Kunden eine Volkswagen Umweltpraemie Plus an.

Folgende Kriterien sind fuer den Erhalt entscheidend:

- Es muss ein Fahrzeug im Zeitraum vom 01.02. - 31.08.09 bestellt und bis zum 31.12.09 zugelassen werden.

- Es muss eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf der das Fahrzeug zugelassen wird bestehen.

Das Altfahrzeug muss folgende Kriterien erfuellen:

- Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.

- Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Privatkunden vor der Stilllegung zugelassen sein.

- Die Verschrottung erfolgt durch zertifizierte Verwerter im Zeitraum 14.01. - 31.12.2009

Also ist es Scheissegal wer das Auto kauft, die VW-Prämie wird gewährt wenn eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf der das Fahrzeug zugelassen wird besteht.

Ich Frage mich nur, wie der Händler schon beim Kaufpreis die Prämie abziehen kann, ohne zu wissen auf wen das Fahrzeug zugelassen wird!

am 9. März 2009 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von SMC

Ich Frage mich nur, wie der Händler schon beim Kaufpreis die Prämie abziehen kann, ohne zu wissen auf wen das Fahrzeug zugelassen wird!

Wenn nach der Zulassung keine Identität zwischen "Alt-Halter" und "Neu-Halter" besteht, musst du die 2.500 Euro nachzahlen...

personenidentität ist zwang.

-

mehr infos habe ich nicht von vw, sorry.

meine idee.

der altwagenbesitzer (ehefrau) kauft die neue karre und meldet sie auf sich an.

wenn du die kohle (von vw+staat) hast, meldest du es um. punkt.

am 9. März 2009 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von SMC

Also ist es Scheissegal wer das Auto kauft, die VW-Prämie wird gewährt wenn eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf der das Fahrzeug zugelassen wird besteht.

 

Ich Frage mich nur, wie der Händler schon beim Kaufpreis die Prämie abziehen kann, ohne zu wissen auf wen das Fahrzeug zugelassen wird!

Ich weiß ja nicht, ob das in jedem Vertrag von VW steht, aber bei meiner Freundin steht folgendes:

 

"Eine Übereinstimmung der Kundendaten im Kaufvertrag und dem Eintrag im Kraftfahrzeugschein ist zwingend erforderlich"

 

Sie macht deswegen alles über ihren Vater, damit das mit UPP und staatlicher UP passt. Irgendwann wird das Auto dann auf sie umgemeldet.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von rantekan

Zitat:

Original geschrieben von SMC

Also ist es Scheissegal wer das Auto kauft, die VW-Prämie wird gewährt wenn eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf der das Fahrzeug zugelassen wird besteht.

Ich Frage mich nur, wie der Händler schon beim Kaufpreis die Prämie abziehen kann, ohne zu wissen auf wen das Fahrzeug zugelassen wird!

"Eine Übereinstimmung der Kundendaten im Kaufvertrag und dem Eintrag im Kraftfahrzeugschein ist zwingend erforderlich"

Anscheinend gibt es dazu keine eindeutige Aussage!

Um das Risiko zu minimieren sollten Käufer und zulassende Person identisch sein, damit man BEIDE Prämien erhält!

Zitat:

Original geschrieben von rantekan

Zitat:

Original geschrieben von SMC

Also ist es Scheissegal wer das Auto kauft, die VW-Prämie wird gewährt wenn eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf der das Fahrzeug zugelassen wird besteht.

 

Ich Frage mich nur, wie der Händler schon beim Kaufpreis die Prämie abziehen kann, ohne zu wissen auf wen das Fahrzeug zugelassen wird!

Ich weiß ja nicht, ob das in jedem Vertrag von VW steht, aber bei meiner Freundin steht folgendes:

 

"Eine Übereinstimmung der Kundendaten im Kaufvertrag und dem Eintrag im Kraftfahrzeugschein ist zwingend erforderlich"

 

Sie macht deswegen alles über ihren Vater, damit das mit UPP und staatlicher UP passt. Irgendwann wird das Auto dann auf sie umgemeldet.

Wurde über VW finanziert?  Wenn ja, ist diese o.a Übereinstimmung notwendig, wie im Forum lang und breit diskutiert wurde.

 

O.

am 10. März 2009 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von rantekan

 

Ich weiß ja nicht, ob das in jedem Vertrag von VW steht, aber bei meiner Freundin steht folgendes:

"Eine Übereinstimmung der Kundendaten im Kaufvertrag und dem Eintrag im Kraftfahrzeugschein ist zwingend erforderlich"

Sie macht deswegen alles über ihren Vater, damit das mit UPP und staatlicher UP passt. Irgendwann wird das Auto dann auf sie umgemeldet.

Wurde über VW finanziert?  Wenn ja, ist diese o.a Übereinstimmung notwendig, wie im Forum lang und breit diskutiert wurde.

O.

Ich finanziere ebenfalls und es ist nicht erforderlich (Käufer ich, Halter beide Male mein Vater). Sollte meines Wissens über ein Zulassungsrevers gehen.

am 10. März 2009 um 18:53

Angaben in der Signatur

am 15. März 2009 um 14:02

Muss ich beim bafa die verbindliche volkswagen bestellung und die auftragsbestätigung einsenden?

Deine Antwort
Ähnliche Themen