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VW Manipulation. Was passiert mit unseren TDI's

Audi A3 8VA Sportback
Themenstarteram 22. September 2015 um 6:48

Wie die Überschrift es schon sagt. Mache ich mir so meine Gedanken was in Zukunft mit meine geliebten A3 passiert.

Beste Antwort im Thema

Welche Motoren betrifft das jetzt genau?

Hab gelesen die EA189, sind das unsere 2.0TDI(150PS)?

Entschuldigt die Frage, hab da jetzt nicht so die Ahnung

Gruß

Micha

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Zitat:

http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Mein (ehem.) A4 2.0 TDI v. 12/2007 ist lt. Fahrgestellnr. nicht betroffen. Technisch schwer nachvollziehbar, dass die Euro4-TDIs mit Upgrade bessere Werte haben sollen als die, die direkt mit Euro5 vom Band liefen.

Zitat:

@bauks schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:33:07 Uhr:

Zitat:

http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html

Mein (ehem.) A4 2.0 TDI v. 12/2007 ist lt. Fahrgestellnr. nicht betroffen. Technisch schwer nachvollziehbar, dass die Euro4-TDIs mit Upgrade bessere Werte haben sollen als die, die direkt mit Euro5 vom Band liefen.

um die exakten relativen Sauberkeits-Werte geht es bei dem Diesel-Skandal am allerwenigsten, sondern, ob diese Mogel-Soft verbaut ist und der Motor viel mehr emitiert, als er eigentlich sollte.

habe heute eine Brief von Porsche Austria erhalten. Modell 3C Passat 2.0 TDI DPF Baujahr Sep/2008 jetzt auch betroffen: Stickoxidwerte bei Dieselmotor EA189 .... sobald technische Maßnahmen zur Verfügung stehen wird nochmals informiert!

Zitat:

@audijazzer schrieb am 3. Oktober 2015 um 11:13:19 Uhr:

Zitat:

@bauks schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:33:07 Uhr:

 

Mein (ehem.) A4 2.0 TDI v. 12/2007 ist lt. Fahrgestellnr. nicht betroffen. Technisch schwer nachvollziehbar, dass die Euro4-TDIs mit Upgrade bessere Werte haben sollen als die, die direkt mit Euro5 vom Band liefen.

um die exakten relativen Sauberkeits-Werte geht es bei dem Diesel-Skandal am allerwenigsten, sondern, ob diese Mogel-Soft verbaut ist und der Motor viel mehr emitiert, als er eigentlich sollte.

Noch nicht, doch wurde in den aktuellsten Meldungen nicht auch von deutlichen Abweichungen zum angegeben Wert berichtet?

Ich habe das schon lange bei den ewigwährenden Diskussionen über die strengen EU-Normen angebracht. der Prüfzyklus ist sehr "Locker" ausgelegt und bedingt dadurch einen noch niedrigeren Treibstoffverbrauch und damit geringere Emissionen. Nur so sind überhaupt Grenzwerte von bspw. unter 100g CO2/km möglich. Wennm an im Fahrzyklus misst und die Grenzwerte unverändert lässt, werden wir gezwungenermaßen bald mit 400 kg-Alu/Carbongestellfahrzeugen und 35 PS im Ideallastbetrieb rumfahren.

Zitat:

Wenn man im Fahrzyklus misst und die Grenzwerte unverändert lässt, werden wir gezwungenermaßen bald mit 400 kg-Alu/Carbongestellfahrzeugen und 35 PS im Ideallastbetrieb rumfahren.

In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Autofahrer alleine im Fahrzeug sitzen und dabei ca. 1,5 Tonnen Blech auf 8 bis 10 qm Fläche mit deutlich über 100 PS bewegen, wäre das in vielen Fällen immerhin die intelligentere Art der Fortbewegung.

Und wenn alle, die nur alleine und/oder auf Kurzstrecken unterwegs sind, tatsächlich mit solchen 400 kg/35 PS Fahrzeugen fahren würden, wäre der Schadstoffausstoß der anderen auch kein so großes Thema mehr.

Zitat:

@iiSS schrieb am 5. November 2015 um 10:06:52 Uhr:

Wennm an im Fahrzyklus misst und die Grenzwerte unverändert lässt, werden wir gezwungenermaßen bald mit 400 kg-Alu/Carbongestellfahrzeugen und 35 PS im Ideallastbetrieb rumfahren.

Damit würde dem Leichtbar endlich die Bedeutung zukommen, die ihm gebührt. Besser kann's gar nicht kommen.

am 10. November 2015 um 8:11

Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt ein betroffenes Fahrzeug verkauft habe, kann der Käufer dann auf mich zurück kommen und sein Geld zurück fordern oder ist dass ganz allein das Problem von VAG?

am 10. November 2015 um 8:45

Zitat:

@Radelka_Styles schrieb am 10. November 2015 um 09:11:39 Uhr:

Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt ein betroffenes Fahrzeug verkauft habe, kann der Käufer dann auf mich zurück kommen und sein Geld zurück fordern oder ist dass ganz allein das Problem von VAG?

Das ist nicht dein Problem, das ist ein Mangel, von dem du nichts wissen konntest. Erklärt sich wohl von selber.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 10. November 2015 um 09:45:37 Uhr:

Zitat:

@Radelka_Styles schrieb am 10. November 2015 um 09:11:39 Uhr:

Wie ist das eigentlich, wenn ich jetzt ein betroffenes Fahrzeug verkauft habe, kann der Käufer dann auf mich zurück kommen und sein Geld zurück fordern oder ist dass ganz allein das Problem von VAG?

Das ist nicht dein Problem, das ist ein Mangel, von dem du nichts wissen konntest. Erklärt sich wohl von selber.

So richtig ist das auch nicht. Er hätte den Käufer auf die bestehende Abgasproblematik hinweisen müssen => bekannter Mangel. Auch wenn es durch Medien present ist, muss man als Verkäufer auf den Mangel hinweisen.

Ich bin doch nicht "verpflichtet", Nachrichten zu hören und dem pot. Käufer davon zu informieren! Wenn das so wäre, würde das ja auch für ihn gelten!

"Bekannt" ist der Mangel für mich als Kunde m.E. erst, wenn ich offiziell informiert wurde über MEIN Fahrzeug.

Zitat:

@bauks schrieb am 10. November 2015 um 11:39:33 Uhr:

Ich bin doch nicht "verpflichtet", Nachrichten zu hören und dem pot. Käufer davon zu informieren! Wenn das so wäre, würde das ja auch für ihn gelten!

"Bekannt" ist der Mangel für mich als Kunde m.E. erst, wenn ich offiziell informiert wurde über MEIN Fahrzeug.

Der Verkäufer muss auch beim Privatverkauf auf bestehende Mängel hinweisen. In dem Fall ist der Mangel am Wagen die Abgasproblematik. Diese ist seit ca. 2 Monaten in den Medien und andererseits hat er seinen Wagen auf Betroffenheit sicherlich auf einer der Seiten durch die FIN Eingabe geprüft.

Ich nehme an, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dennoch ist er verpflichtet Mängel anzugeben.

 

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf

"Informieren Sie den Käufer im Vertrag über etwaige Mängel oder Schäden des Kfz,

insbesondere über Unfallschäden. Bitte beachten Sie: Für die

Richtigkeit der Angaben bei Garantien (I.1) und Erklärungen (I.2) haften

Sie, auch wenn Sie z.B. von einem Unfallschaden keine Kenntnis hatten.

Nach der Rechtsprechung muss der Verkäufer auch geringfügige Unfall

schäden dem Käufer ungefragt offenbaren."

http://www.easyautosale.com/.../

"Auch Privatverkäufer haben Pflichten:

Generell muss ein privater Verkäufer den Käufer vorab auf sämtliche ihm bekannte Mängel und Umbauten wie etwa Tuning hinweisen."

"Ihm bekannte"... Genau so!

Nicht jeder Besitzer interessiert sich für sein Auto wie hier die User um sich mit FIN u.ä. zu beschäftigen. ;)

Zitat:

@bauks schrieb am 10. November 2015 um 15:18:44 Uhr:

"Ihm bekannte"... Genau so!

Nicht jeder Besitzer interessiert sich für sein Auto wie hier die User um sich mit FIN u.ä. zu beschäftigen. ;)

Dem der gefragt hat ist der Mangel doch bekannt sonst würde er nicht fragen. ;)

Übrigens solltest du immer vollständig lesen weil du dann auch sehen würdest, dass da weiter ausgeführt ist "haften Sie, auch wenn Sie z.B. von einem "Unfallschaden" keine Kenntnis hatten." (Für dich: Unfallschaden ist nur ein von vielen Beispielen) ;)

 

Aber gut, bleibt du bei deiner Intepretation und ich bleibe bei meiner.

am 10. November 2015 um 15:06

Zitat:

@biersen schrieb am 10. November 2015 um 11:22:07 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 10. November 2015 um 09:45:37 Uhr:

 

Das ist nicht dein Problem, das ist ein Mangel, von dem du nichts wissen konntest. Erklärt sich wohl von selber.

So richtig ist das auch nicht. Er hätte den Käufer auf die bestehende Abgasproblematik hinweisen müssen => bekannter Mangel. Auch wenn es durch Medien present ist, muss man als Verkäufer auf den Mangel hinweisen.

Und wieso muss nur der Verkäufer das aus den Medien wissen, aber nicht der Käufer? Wenn es in den Medien present ist, dann weiß der Käufer das genauso und kauft mit entsprechendem Wissen...

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 10. November 2015 um 16:06:03 Uhr:

Zitat:

@biersen schrieb am 10. November 2015 um 11:22:07 Uhr:

 

So richtig ist das auch nicht. Er hätte den Käufer auf die bestehende Abgasproblematik hinweisen müssen => bekannter Mangel. Auch wenn es durch Medien present ist, muss man als Verkäufer auf den Mangel hinweisen.

Und wieso muss nur der Verkäufer das aus den Medien wissen, aber nicht der Käufer? Wenn es in den Medien present ist, dann weiß der Käufer das genauso und kauft mit entsprechendem Wissen...

Ich würde mal behaupten, dass die Abgasproblematik nahezu jedem bekannt ist mittlerweile.

Da der Verkäufer den Wagen verkauft, ist er auch dazu verpflichtet dem potentiellen Käufer (ob dieser davon schon Kenntnis hat oder nicht ist erstmal nebensächlich) über bestehende und ihm bekannte Mängel an seinem Fahrzeug aufzuklären. Es wurde doch schon von VW bestätigt dass es sich bei dieser Abgasproblematik um einen Mangel handelt. Gestützt wird das doch durch das KBA welches ebenfalls von Mangel spricht. Somit ist der Mangel erstmal festgestellt worden und der Öffentlichkeit ist das Bestehen eines Mangels bei diversen TDI- Motoren (mittlerweile auch Benziner) bekannt. Betroffene werden zeitnah von VW darüber informiert. Also ist das erstmal nicht ganz so "schlimm" ABER es kann durchaus passieren, dass der Käufer dann ankommt und dagegen vorgeht und argumentiert, dass der Verkäufer ihm das bewusst verschwiegen hat. Dem potentiellen Käufer nämlich ists nicht so einfach herauszufinden ob das Fahrzeug welches er kaufen will davon betroffen ist da er keine FIN hat um das zu prüfen.

Das entbehrt aber den Verkäufer nicht von seiner Aufklärungspflicht. Der Verkäufer hat anscheinend Kenntnis von diesem Mangel sonst würde er nicht fragen.

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