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VW 1,9 % Finanzierung und 3,5 % Bearbeitungsgebühr

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 14:37

Hallo Leute,

habe heute ein Angebot für eine 1,9 % Finanzierung von der VW Bank bekommen. > Golf R

Dort sind ja 3,5 % Bearb. Gebühr drin :mad: ( Bei mir ca. 1.400 Euro )

Wollen die uns veräppeln ?

Habe ein Angebot aus Oktober 2009 vorliegen und da gab es keine Gebühr.

Dafür bekommen wir jetzt bestimmt 2 % mehr Rabatt oder wie ?

Ist Euch das auch schon aufgefallen ?

Gruß mit Verwirrung.

Beste Antwort im Thema

1,9% sind der eff. Jahreszins, darin ist die Bearbeitungsgebühr schon enthalten.

--> Der effektive Jahreszins gibt die reale Verzinsung eines Darlehens unter Berücksichtigung aller Nebenkosten und Gebühren pro Jahr wieder.

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am 21. Mai 2014 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von Ascender

Ich würde es aber trotzdem schonmal jetzt schriftlich beantragen, sonst verjährt der Anspruch noch hinterher. So kann sich die Bank wenigstens nicht rausreden.

Das ist ein interessanter Punkt.

Jetzt, da es also ein legitimer Anspruch ist, kann ich selbst der Verjährung entgegenwirken?

Bis jetzt hiess es ja, man müsste über einen Rechtsbeistand gehen.

Ciao

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Zintenquirkel

Zitat:

Original geschrieben von Ascender

Ich würde es aber trotzdem schonmal jetzt schriftlich beantragen, sonst verjährt der Anspruch noch hinterher. So kann sich die Bank wenigstens nicht rausreden.

Das ist ein interessanter Punkt.

Jetzt, da es also ein legitimer Anspruch ist, kann ich selbst der Verjährung entgegenwirken?

Bis jetzt hiess es ja, man müsste über einen Rechtsbeistand gehen.

Ciao

Andreas

Wo hast du das denn her?

am 22. Mai 2014 um 7:03

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, bin da kein Fachmann. Hier zum Beispiel

Link

Finde jetzt keinen besseren Link, ich meine, ich hätte das irgendwo ziemlich explizit so gelesen. Wenn das nicht stimmt, ist es mir natürlich auch recht... :D

Zitat:

bin da kein Fachmann

Ich ja genauso wenig. ;)

Hab ich nur so gehört, weil interne Stellen hier mauscheln. Angeblich sieht die Bank Kredite die vor 2011 gemacht worden sind als verjährt an, was die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr betrifft. ;)

Ob das juristisch haltbar ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht.

Die Banken spielen auf Zeit. Also sollte man ihnen keine Gelegenheit bieten.

am 22. Mai 2014 um 8:20

Wenn man halt auch nur ansatzweise wüsste, wie mit der Verjährung umgegangen wird.

Beispiel:

Im August 2004 wird ein Kredit aufgenommen, der im Jahr 2009 vorzeitig zurückgezahlt wurde.

Angenommen, es liefe auf eine 10jährige Verjährungsfrist hinaus, die ab dem Datum der Unterschrift auf dem Kreditvertrag gilt, hätte ich noch ca. 2 Monate Zeit, die Verjährung zu hemmen.

Die große Frage ist, ob es sich hier lohnt, einfach mal pauschal eine Rückforderung zu stellen, um die Verjährung zu hemmen. Sollte ich die Hemmung mit einem solchen Schreiben selbst vornehmen können, wäre das natürlich perfekt.

Wenn die Verjährung aber nur per Rechtsbeistand korrekt gehemmt werden kann, macht das für mich keinen Sinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass es auf so eine Rechtsprechung hinausläuft, ist so gering, dass ich vermutlich auf den kompletten Kosten sitzen bliebe.

Ein Rechtsbeistand macht ja nix anderes als du. Er schreibt einen bösen Brief.

Man kann ja auch einen dieser Vordrucke verwenden, die von den Verbraucherschützern verteilt werden. Damit kann man doch eigentlich nix verkehrt machen, oder? Klingt jetzt vielleicht naiv, aber ich würde so verfahren. Ich habe keine Kosten, und unabhängig davon wie die Anwälte und Gerichte entscheiden, habe ich meinen Anspruch innerhalb der Fristen geltend gemacht.

am 22. Mai 2014 um 8:46

Das war auch meine Denke.

Bis ich irgendwo gelesen habe, dass es eben mit der alleinigen Rückforderung (egal ob selbst oder per Anwalt) nicht getan ist. Ich muss schauen, ob ich die Quelle nochmal finde.

Ich meine die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre

Der BGH muß aber noch klären ab wann diese Frist läuft.Die Entscheidung soll die nächsten Monate noch kommen.Ich vermute es soll geklärt werden ob die 3 Jahre ab Unterschrift oder ab Auslauf des Kredites gelten.

am 22. Mai 2014 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ich meine die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre

Der BGH muß aber noch klären ab wann diese Frist läuft.

Ja, darauf wird's wohl hinauslaufen.

Rein theoretisch möglich ist aber auch das Maximum von 10 Jahren...

Link

Habe leider die alten Verträge nicht mehr . Ob das auch ohne Nennung der Beträge - nur mit Kennzeichen geht?

Wie oft willst du das hier erfragen?

Hallo,

ist zwar jetzt zu spät, aber über die Schufa hättest du die Kreditnummer bekommen.

So hab ich das gemacht.

Letztes Jahr VW-Bank angeschrieben und zeitgleich beim Ombudsmann der Banken in Berlin die Sache auch gemeldet.

 

Jetzt im Frühjahr habe ich von VW natürlich eine Ablehnung bekommen, dass alles verjährt sei.

Zwei Wochen später bekomme ich dann das Geld erstattet + 5% Zinsen über Basiszins, da sich der Ombudsmann wohl bei VW gemeldet hat.

 

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