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vor Umzug / Falschparker auf Privatparkplatz informieren / Handzettel

Themenstarteram 12. September 2016 um 7:39

Hallo zusammen!

Ich bin schon lange stiller Mitleser hier und nun habe ich selbst ein anliegen, bei dem ich nicht weiter weiß.

Ich ziehe bald in eine andere Wohnung. Diese befindet sich in der Innenstadt an der angrenzenden Fußgängerzone. Unsere Oma die dort noch wohnt und natürlich keinen PKW mehr besitzt hat den umliegenden Nachbarn und Ladenbesitzern natürlich erlaubt bis Dato direkt vorm Haus zu parken, obwohl der Platz vor dem Haus mittlerweile zum Hauseigentum gehört.

Leider weiß keiner der Nachbarn, Ladenbesitzern und deren Gäste und Kunden, dass die praktischen Parkplätze in naher Zukunft der Vergangenheit angehören. Es ist auch für uns nicht immer nachvollziehbar welches Auto denn nun zu wem gehört.

Ein "Einfahrt Tag und Nacht freihalten"-Schild hängt bereits seit ca. 30 Jahren dort und wurde aufgrund der Aussage der Oma ignoriert. Neue, größere Schilder wie "bla bla kostenpflichtig abgeschleppt.." etc. liegen bereits bereit und werden demnächst montiert.

Ich denke allerdings das ein weiteres Schild nicht viel bringt, zumal auch "Handwerkerbusse" davor stehen.

Gerne würden wir jetzt einen Handzettel aufsetzen, auf dem steht, dass jetzt neue Anwohner mit PKWs einziehen und auch die dazugehörige alte Werkstatt, die als Garage etc. dienen soll nun frei von "vermeidlichen Falschparkern" sein.

Die Handzettel würden wir jetzt während der Renovierungsphase gerne an die dort parkenden Autos austeilen. Zudem wird uns durch diese Parkerei auch die Renovierung erschwert.

Wir haben uns da so etwas vorgestellt ... allerdings weiß ich nicht, wie ich Sachlage nun genau ansprechen soll. Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen:

Zitat:

Sehr geehrter Dauerparker/Falschparker etc. ,

XXXXXXX

Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir die hier vorhandene Parkfläche nun selbst für unsere Zwecke benötigen werden.

Wir bitten Sie daher, künftig Ihr Fahrzeug auf Ihrem eigenen Parkplatz oder einem der nahe gelegenen öffentlichen Parkplätzen abzustellen.

Ihre Autonummer wurde von uns notiert. Sollten Sie für unsere Bitte kein Verständnis haben, so sind wir gezwungen, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen. Sie können dieses dann gegen Erstattung der Kosten bei der Abschleppfirma wieder abholen.

Wir rechnen jedoch mit Ihrer Einsicht und hoffen, dass wir diese Bitte nicht umsonst ausgesprochen haben.

Viele Grüße von den neuen Nachbarn!

Kann und darf man das so machen? Es handelt sich natürlich wirklich um unserer eigenes Privatgrundstück!

Könnt ihr mit bitte weiterhelfen und vielleicht Feedback geben ?

Vielen dank und viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Ixh find den Text immer noch sehr unterschwellg agressiv und glaube nicht das man sixh damit in der Nachbarschaft gute Freunde macht.

Allein schon die Anrede ist Murks

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Zitat:

@trouble01 schrieb am 13. September 2016 um 12:26:21 Uhr:

Mal unabhängig von Flyer etc., für mich stellt sich die Frage, ob sich der oder die Parkplätze auf der Straße befinden. Denn je nach Bauplanungsrecht kann dieser Platz dann trotz Eigentümereigenschaft der Öffentlichkeit gewidmet sein. Aber ohne Lageplan bzw. Bild kann man nicht viel dazu sagen. Dies wäre für eine Beurteilung hilfreich.

Es könnte, es könnte, es könnte..........man könnte die Angaben des TE auch einfach als gegeben hinnehmen. Aber nein, wie immer im VS fantasiert irgend so ein umlegbarer Vollpfosten solange herum, bis er den "Geschädigten" zum "Täter" gemacht hat.

"Erst wenn man alle logischen Lösungen eines Problems eliminiert, ist die unlogische obwohl unmöglich unweigerlich richtig" Sherlock Holmes

"Erst wenn alle absurden Theorien genannt sind, ist die logischste Lösung, obwohl unweigerlich richtig, trotzdem unmöglich" Motortalk VS powered by *den üblichen Verdächtigen*

Hallohallo! Du kannst ja sogar richtig witzig sein! :cool:

Zitat:

@f355 schrieb am 14. September 2016 um 08:46:44 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 13. September 2016 um 12:26:21 Uhr:

Mal unabhängig von Flyer etc., für mich stellt sich die Frage, ob sich der oder die Parkplätze auf der Straße befinden. Denn je nach Bauplanungsrecht kann dieser Platz dann trotz Eigentümereigenschaft der Öffentlichkeit gewidmet sein. Aber ohne Lageplan bzw. Bild kann man nicht viel dazu sagen. Dies wäre für eine Beurteilung hilfreich.

Es könnte, es könnte, es könnte..........man könnte die Angaben des TE auch einfach als gegeben hinnehmen. Aber nein, wie immer im VS fantasiert irgend so ein umlegbarer Vollpfosten solange herum, bis er den "Geschädigten" zum "Täter" gemacht hat.

Ich habe eine Frage gestellt. Muss man sich dafür beschimpfen lassen? Was ein Niveau doch so manche Zeitgenossen haben.

Ich habe keine Zweifel an den Aussagen des TE. Aber es ist nicht verkehrt Dinge zu hinterfragen. Wer das nicht tut, geht viel irr und ihm ist dann damit auch nicht geholfen.

Also wo ist Ihr Problem?

Müssen Sie mir nicht beantworten, denn für mich ist dieser Thread jetzt erledigt. Man muss sich nicht alles geben.

Ach, juristisch ist das ganze doch einfach:

Es wurde durch die besagte Oma eine (generelle) Erlaubnis zur (an sich und ohne eine solche Erlaubnis eben unberechtigte) Nutzung der Fläche zum Parken erteilt.

Diese (bislang weder befristete noch sonst irgendwie eingeschränkte) Erlaubnis soll nun (ebenfalls mit genereller Wirkung und gegenüber einem großen Adressatenkreis) widerrufen werden.

Also ergibt sich doch von allein, dass

a) der Text freundlich gehalten sein sollte

und

b) er nicht nur an dort parkenden Autos, sondern auch sonst sichtbar angebracht werden sollte.

Ich würde Poller oder Parkplatzsperren montieren, und die Fläche klar kennzeichnen, statt zu bitten und zu drohen (technische Maßnahmen sind wirksamer als Bitten).

Zudem kann es bei 50 bis 100 Parkern auch Welche geben, die uneinsichtig sind, im schlimmsten Fall Deine Fahrzeuge dann auch noch beschädigen.

Die Zettel schaden soweit noch nicht... Abschleppen würde ich nie - das gibt GANZ viel Stress. Auch, wenn Du 100% im Recht WÄRST (*), wirst Du ganz viel Stress mit Gerichten haben, wenn Du abschleppen lässt.

Dagegen sind 100 - 300 EUR für Poller (gebraucht bei eBay sicher günstiger) geschenkt.

Zu (*): Du BIST im Recht, aber Recht HABEN und Recht KRIEGEN sind zwei Paar Schuhe - depperte Richter werden Dir vorhalten, nicht die kostengünstigste Methode gewählt zu haben, z.B., dass Du mit dem Bus gefahren wärst.

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