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Vom Autohändler veräppelt - Getriebeschaden

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:17

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 3 Wochen ein Auto gekauft. 13 Jahre alt, 130000, Automatik. Bei der Probefahrt ist uns nichts aufgefallen, die Fahrt war aber recht kurz, ansonsten sehr gepflegter Zustand.

Zum Vertrag: Der Verkäufer steht drinnen mit dem Names seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson.

Und dann: Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende näher beschriebene Fahrzeug an den Käufer, im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!

Ich habe ihn also abgeholt und bin los.

Nach einer Woche habe ich dann gemerkt, dass er bei ca. 40/50km/h immer geruckelt hat beim Schalten. Habe das mit meinem Bruder besprochen, der meinte ich gebe zu viel Gas. Das wurde mit der Zeit aber immer schlimmer und häufiger und ich habe ein Werkstatt angerufen. Die meinten da sei was mit dem Getriebe. An dem Tag wo ich zur Werkstatt wollte, ist mir ein LKW hinten reingefahren, nicht schlimmes nur oberflächliche Schäden. Ich bin dann zur Werkstatt um zu schauen, ob das Auto noch fahrtüchtig ist. Habe das mit dem Getriebe angesprochen, da wollten sie dann schauen, wenn das Auto eh zur Reparatur kommt. Ich sollte erstmal nicht mehr damit fahren, also nur noch heim.

Auf dem Weg heim bin ich dann kurz vor zuhause nur noch geruckelt (man hätte einen Cocktail mixen können), habe ihn wieder vor meine Tür gestellt und seither nicht bewegt.

Nochmal Rückfrage in der Werkstatt, Blick ins Scheckheft (was sehr mangelhaft geplegt ist) und der Verdacht dort wurde seit 130000km kein einziges mal das Getriebeöl gewechselt. Mit einem Ölwechsel wird das nicht geklärt sein, die Werktstatt vermutet, da wird schon mehr kaputt sein.

Ich versuche gerade die Vorbesitzerin zu erreichen um Auskunft zu bekommen, ob sie einen Wechsel hatte und ob ihr das Problem bekannt ist. Aber es sieht wohl so aus als würden da nun hohe Kosten auf mich zukommen, weil ich das Auto aktuell keinen Meter bewegen soll. Ich habe viele Fehler gemacht - ja ich hätte das Auto niemals kaufen sollen, ja ich hätte das Scheckheft genauer lesen sollen - ja ich habe richtigen Mist gekauft!

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?

Ich werde die Kratzer von der Versicherung des Unfallverursachers übernehmen lassen, also das wird reguliert damit der Händer keinen Nachteil hat aber das Getriebe hatte doch definitiv schon vorher ein Problem. Er hat angeblich alles überprüft, aber das Öl im Getriebe muss doch schon klumpig sein nach 13 Jahren oder nur noch Wasser sein.

Freue mich über Hilfe. Danke!

 

Beste Antwort im Thema

Du verhältst dich grad ungeschickt zu deinem Nachteil. In dieser Situation beauftragt man einen Anwalt und einen eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und kommuniziert auf keinen Fall weiter mit der gegnerischen HP-Versicherung. Dass Du auf Kosten hängen bleibst, das ist nahezu ausgeschlossen.

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am 11. August 2020 um 18:22

Ein Gewerblicher Verkäufer kann die Sachmängelhaftung nicht ausschliesen,

beim Verkauf an Privat.

Der Vertrag ist einfach ungültig.

Von den spielchen mit Verkauf in Kundenauftrag und Co. ist hier

ja nicht die Rede somit auch hinfällig.

Ich seh hier kein problem theoretisch, die Gewährleistung durchzusetzen.

Bei der praktischen Umsetzung seh ich da etwas dunkler.

Meist ist der Inhaber schnell pleite, oder zufällig hat einer

der 20 Brüder das Geschäft übernommen.

Gern werden auch die 40 Cousins ins Spiel gebracht um

zu hohe Ansprüche etwas zu mildern, erst verbal dan tatkräftig.:eek:

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 11. August 2020 um 20:17:06 Uhr:

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?

Richtig.

Bei einem nicht zulässigen Ausschluß der Gewährleistung gelten automatisch die vollen 24 Monate Gewährleistung, mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Das bedeutet, daß der Händler beweisen muß, daß das Getriebe beim Kauf noch nicht defekt war.

Fordere den Händler auf, das Getriebe im Rahmen seiner Gewährleistungpflicht instandzusetzen oder auszutauschen. Notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Eine Rechtschutzversicherung hast du?

"Der Verkäufer steht drinnen mit dem Namen seines Ladens als X Autohandel und ich als Privatperson"

Wenn da nirgends ein Hinweis auf "im Kundenauftrag" oder "in Kommission" ist, sondern der Verkäufer als Autohandel, also gewerblich verkauft hat, dann freu dich - kein wirksamer Gewährleistungsausschluss = 24 Monate Haftung, aber effektiv nur 6 Monate Beweislastumkehr (er muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht (auch nicht im Ansatz) vorlag). Und so ein Getriebeschaden ist im Normalfall kein Verschleiß.

Hoffentlich rechtsschutzversichert, denn bei so einem Verkäufer kannst du dich auf Ärger einstellen.

@Drahkke : Zwei Seelen, ein Gedanke, nur kannst du schneller tippen.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 11. August 2020 um 20:22:39 Uhr:

 

Der Vertrag ist einfach ungültig.

Falsch. Nur der Ausschluss der Gewährleistung.

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:29

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. August 2020 um 20:22:57 Uhr:

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 11. August 2020 um 20:17:06 Uhr:

Aber ich habe nun nachgelesen, dass die Klauseln bzgl. der Gewährleistung hinfällig sind. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Wie sollte ich vorgehen?

Richtig.

Bei einem nicht zulässigen Ausschluß der Gewährleistung gelten automatisch die vollen 24 Monate Gewährleistung, mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Das bedeutet, daß der Händler beweisen muß, daß das Getriebe beim Kauf noch nicht defekt war.

Fordere den Händler auf, das Getriebe im Rahmen seiner Gewährleistungpflicht instandzusetzen oder auszutauschen. Notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Eine Rechtschutzversicherung hast du?

Leider nein, ich habe keine Rechtschutzversicherung

ich wollte sie zusammen mit der Versicherung fürs Auto abschließen, aber dann haben wir das verpennt. Das steht ganz oben auf meiner Liste - konnte ja nicht ahnen, dass das nun vorher passiert. Das ist mein erstes Auto und ich war einfach naiv.

Ohnehin merkwürdige, widersprüchliche Aussage - einerseits ist der Vertrag ungültig, andererseits kein Problem, die Gewährleistung zu bekommen.

@Natriumsalz : hätte dir ohnehin nichts genutzt, die haben fast alle eine Wartezeit von drei Monaten.

Schreib den Händler wegen des Problems an und fordere ihn auf, den Mangel zu beheben. Setz ihm dazu eine angemessene Frist. Das natürlich per Einschreiben und Fax. Lässt du den Mangel selbst beheben, ohne ihn zuvor aufgefordert zu haben, braucht er die Kosten nicht erstatten.

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:34

Ich bin von diesem Unfall irgendwie noch wie gelähmt, meine erste Erfahrungen mit dem ersten Auto sind also alle durchweg schlecht. Ich weiß nicht was ich nun machen soll. Wie gesagt versuche ich erstmal die Frau zu erreichen, die den Wagen vorher gefahren ist. Vielleicht sagt sie mir ja, dass sie dem Verkäufer gesagt hat er würde ruckeln.

Ansonsten bleibt mir wohl nur der Gang zum Anwalt.

@Natriumsalz : Falls du noch ziemlich jung bist und zu Hause wohnst, könntest du eventuell über die Rechtsschutzvers. der Eltern geschützt sein. Betonung auf "eventuell".

... und reite nicht auf dem Getriebeöl rum. Das Auto ruckelt und er soll es in Ordnung bringen.

Zitat:

@Natriumsalz schrieb am 11. August 2020 um 20:34:17 Uhr:

Ich bin von diesem Unfall irgendwie noch wie gelähmt, meine erste Erfahrungen mit dem ersten Auto sind also alle durchweg schlecht. Ich weiß nicht was ich nun machen soll. Wie gesagt versuche ich erstmal die Frau zu erreichen, die den Wagen vorher gefahren ist. Vielleicht sagt sie mir ja, dass sie dem Verkäufer gesagt hat er würde ruckeln.

Ansonsten bleibt mir wohl nur der Gang zum Anwalt.

13 Jahre, 130.000 km und Kontakt mit LKW - vielleicht hast du Glück und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Schon wegen des Unfalls würde ich an deiner Stelle einen Gutachter und einen Anwalt konsultieren.

Was hast du denn bezahlt und was für ein Auto ist es?

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:36

Parallel läuft ja noch die Sache mit der Versicherung des anderen wegen dem Auffahrunfall.

So wie es aussieht, soll da nun wohl auch ein Gutachter kommen, weil die erste Einschätzung der Werkstatt schon fast so hoch ist wie mein Auto in der Wiederbeschaffung wert ist. Sprich eventuell ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich weiß nicht wie ich da nun vorgehe, was kommt zuerst, was mache ich wie.

Themenstarteram 11. August 2020 um 18:37

Ah hat sich überschnitten - wäre das denn gut mit dem Totalschaden?

Ich habe 3700 bezahlt, ist ein Honda Jazz

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