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Autohändler hat mein Auto gekauft, aber er zahlt nicht.

VW Touareg
Themenstarteram 1. März 2023 um 15:18

Hallo,

ich habe mein Auto VW Touareg zum Verkauf inseriert. Ein Händler hat mir am Freitag ein sehr gutes Angebot gemacht... 21.000€...womit ich einverstanden war und er wolle das Auto abends abholen lassen.

Ich sagte ihm das es aber ein Problem geben würde, da der Fahrzeugbrief noch auf der Bank liegt.

Er meinte das wäre für ihn kein Problem, ich soll ihn zuschicken wenn das Geld auf meinem Konto ist. Das Auto wurde abgeholt aber das Geld habe ich noch nicht. Eine Überweisung ging von seiner Bank zurück, warum auch immer. Mittlerweile habe ich herausgefunden woran es gelegen haben konnte. Meine Frau und ich habeb ein gemeinsames Konto und er hat nur mich als Empfänger angegeben,was ja eigentlich normal ist. Früher wurde von den Banken kontrolliert das beide Kontoinhaber aufgeführt sind was auch hier sein konnte. Er vertröstet mich andauernd das er zu Bank geht und erneut überweist.

Den Fahrzeugbrief habe ich noch, aber was kann oder soll ich machen. Das Auto ist mittlerweile ca. 650km entfernt bei dem Händler.

Solange ich den Brief habe müsste ich mit doch eigentlich keine Sorgen machen, oder?

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70 Antworten

Zitat:

Das Auto wurde abgeholt aber das Geld habe ich noch nicht.

Wenn kein Wunder passiert hast du ein 21.000€ großes Problem.

Wie um alles in der Welt gibt man ein KFZ raus obwohl noch nichtmal das Geld da ist?!

Unfassbar. Einfach nur Unfassbar Unklug.:confused:

Zitat:

und er wolle das Auto abends abholen lassen.

also weißt du im Zweifel auch nicht wer da vor Ort war, Papiere, Ausweise ect. können auch hier gefälscht sein.

Jetzt kannst du nur noch beten sonst ist die Kohle weg.

Zitat:

Solange ich den Brief habe müsste ich mit doch eigentlich keine Sorgen machen, oder?

Ein Brief brauch heute niemand mehr. In Südosteuropa bis Zentralasien fahren zehntausende unserer Autos ohne oder mit gefälschten Papieren umher.

Anscheinend weißt du ja wo das Auto steht, lass den Freund und Helfer doch mal an die Adresse schicken

Wenn die absendende Bank eine Überweisung zurückholt ... gibts nicht. Eine Bank kann von ihr an den Empfänger transferiertes Geld nicht zurückbuchen. Es kann sein, dass die Bank einen Überweisungsauftrag nicht ausführt. Das kann verschiedene Gründe haben und keiner wäre gut. Ich würde zur Rückgabe des Autos auffordern und ggf. Schadenersatz verlangen.

Freund und Helfer hinschicken? Um was zu tun?

Der Name ist für Überweisungen gar nicht mehr relevant. Wenn die Kontonummer stimmt, hätte das Geld da sein müssen. Geh zum Anwalt, rasch.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. März 2023 um 18:13:51 Uhr:

Freund und Helfer hinschicken? Um was zu tun?

Geschirrspühler ausräumen , Staub wischen ... :)

 

Zitat:

@Mika2412 schrieb am 1. März 2023 um 16:18:56 Uhr:

Hallo,

ich habe mein Auto VW Touareg zum Verkauf inseriert. Ein Händler hat mir am Freitag ein sehr gutes Angebot gemacht... 21.000€...womit ich einverstanden war und er wolle das Auto abends abholen lassen.

Ich sagte ihm das es aber ein Problem geben würde, da der Fahrzeugbrief noch auf der Bank liegt.

Er meinte das wäre für ihn kein Problem, ich soll ihn zuschicken wenn das Geld auf meinem Konto ist. Das Auto wurde abgeholt aber das Geld habe ich noch nicht. Eine Überweisung ging von seiner Bank zurück, warum auch immer. Mittlerweile habe ich herausgefunden woran es gelegen haben konnte. Meine Frau und ich habeb ein gemeinsames Konto und er hat nur mich als Empfänger angegeben,was ja eigentlich normal ist. Früher wurde von den Banken kontrolliert das beide Kontoinhaber aufgeführt sind was auch hier sein konnte. Er vertröstet mich andauernd das er zu Bank geht und erneut überweist.

Den Fahrzeugbrief habe ich noch, aber was kann oder soll ich machen. Das Auto ist mittlerweile ca. 650km entfernt bei dem Händler.

Solange ich den Brief habe müsste ich mit doch eigentlich keine Sorgen machen, oder?

Das Auto hast Du doch bestimmt abgemeldet übergeben?

OT: Kann man mal bitte aufhören, immer den kompletten Post vom TE zu wiederholen ? Man bekommt ja nen langen Daumen vom ewigen scrollen.

Ich vermisse im Eingangsbeitrag Informationen zum Kaufvertrag.

Sind dort die Zahlungsmodalitäten vermerkt?

Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben (wenn der Händler nicht selbst das Fahrzeug abgeholt hat)?

@Mika2412

Guck mal hier alle zwei Tage mal rein ob der Käufer versucht eine neue ZB II zu bekommen.

Was habt Ihr im KV zur nicht vorhandenen ZB II festgehalten?

Lies mal was oben auf dem Brief steht: "kein Eigentumsnachweis". :o

Letztlich ist wichtig was im Kaufvertrag steht und wer den unterschrieben hat. Sofort - nein, nicht morgen, sofort - Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schriftlich. Wenn noch angemeldet: Keine Veräußerungsanzeige ans Straßenverkehrsamt. Und dann ab zum Anwalt. Nein, nicht nächste Woche ...

Wenn's noch positiv abläuft Masche von Händlern kurz vor Pleite: Die halten dich hin bis die einen Käufer haben und können dich erst dann bezahlen - und brauchen auch dann erst den Fahrzeugbrief. Schlecht: Der geht Pleite und dein Auto in die Insolvenzmasse. Noch schlechter: Er weiß irgendwann nicht mehr wer den Kaufvertrag unterschrieben hat und hat mit dem der es abgeholt hat angeblich nichts zu tun. Geschichten was dahinter stecken kann gibt's reichlich, einfach mal auf motor-talk nach gängigen Betrugsmaschen suchen.

Gibt's den Händler? Gegoogelt? Bei einer GmbH nach der Bilanz gesucht? Bewertungen bei google? Impressum auf Homepage? Passt das zu Angaben im Kaufvertrag?

Meinst Du mich?

Wenn ja, was willst Du mir damit sagen?

Wenn das ein Betrug werden soll, dann juckt es den"Händler" wenig, wer Eigentümer ist. Er beantragt eine ZB und vertickt das Fahrzeug weiter.

Das die ZB einen Eigentumsnachweis darstellt, habe ich mit keiner Silbe jemals erwähnt, im Gegenteil.

Themenstarteram 1. März 2023 um 18:28

Hallo, beim Kaufvertrag wurde vermerkt das der Fahrzeugbrief erst bei Zahlungseingang versendet wird. Von dem Personalausweis des Händlers habe ich eine Kopie,ebenso von dem Unternehmen der das Auto abgeholt hat.

Na dann fordere Ihn auf zu zahlen und behalte die Aufbietungen im Auge.

Sollte für die ZB II, die Dir vorliegt eine Aufbietung veröffentlicht werden, meldest Dich bei der Zulassungsstelle, dass Dir die ZB II vorliegt

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