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Streit mit dem Autohändler wegen Gewährleistung

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 18:10

Hallo zusammen,

 

ich streite im Moment mit einem Autohändler, da ich Mängel an dem Fahrzeug (Gebrauchtwagen) gefunden habe und eine kostenlose Reparatur verlange.

 

Die Mängel sind defekte Leuchtweitenregulierung (beide) und Sitzheizung (Fahrer und Beifahrer).

Leider habe ich diese Mängel erst im 7. Monat entdeckt, da ich beide Funktionen vorher nie genutzt habe.

 

Der Verkäufer hat meine Forderung mit einem Argument abgelehnt, dass es schon sieben Monat nach dem Kauf ist und er damals für Reparaturkosten bezahlt hatte (nur 70%, für anderen Mangel)

 

Ich bin gerade von VW-Händler und mich da bisschen beraten lassen, und der Kollege meinte, ich muss einen Termin für eine Diagnose vereinbaren (da er gerade nicht feststellen kann, was die Ursache ist). Die Kosten kann variieren.

 

Nun ist die Frage, wie kann ich meine Forderung zwingend geltend machen oder sogar von Kaufvertrag zurücktreten?

Und wenn ich diese Diagnose mache, kann ich später die Kosten an den Verkäufer weitergeben?

 

Vielleicht gibt einige, die solches Problem gehabt hatten und mich einen Vorschlag geben könnten. Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Nach 7 Monaten greift nicht mehr die Beweislastumkehr, sprich du musst beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden gewesen ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass eine Leuchtweitenregulierung und eine Sitzheizung auch für den Laien leicht zu testen sind und du diesen Mangel schon vor dem Kauf bei der Probefahrt hättest erkennen können. Ich sehe letztlich keine Möglichkeit die Kosten über die Gewährleistung geltend zu machen.

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Nach 7 Monaten greift nicht mehr die Beweislastumkehr, sprich du musst beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden gewesen ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass eine Leuchtweitenregulierung und eine Sitzheizung auch für den Laien leicht zu testen sind und du diesen Mangel schon vor dem Kauf bei der Probefahrt hättest erkennen können. Ich sehe letztlich keine Möglichkeit die Kosten über die Gewährleistung geltend zu machen.

Zitat:

@Johnny212 schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:10:58 Uhr:

 

Der Verkäufer hat meine Forderung mit einem Argument abgelehnt, dass es schon sieben Monat nach dem Kauf ist und er damals für Reparaturkosten bezahlt hatte (nur 70%, für anderen Mangel)

Da der Kauf länger als 6 Monate her ist, hat der Händler ganz gute Karten.

Zitat:

Nun ist die Frage, wie kann ich meine Forderung zwingend geltend machen oder sogar von Kaufvertrag zurücktreten?

Du kannst natürlich dem Händler eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen und bei Weigerung vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings würde ich das nicht empfehlen, denn wenn der Händler nicht einlenkt müsstest du ihn verklagen und trägst die Beweislast.

Zitat:

Und wenn ich diese Diagnose mache, kann ich später die Kosten an den Verkäufer weitergeben?

Das wird nicht funktionieren

 

unbedingt anwalt einschalten und noch nen bischen kohle mehr verbrennen wenn man schon nicht in der lage ist solche kleinigkeiten bei der probefahrt oder spätestens bei der übergabe zu checken, und der anwalt muss ja auch seine kinder ernähren

Mängel muss man schon sofort reklamieren. Die Sitzheizung probiere ich bei einem Gebrauchtwagen natürlich mal aus.

Angenommen du fährst 2 Jahre lang nicht im Nebel, würdest du dann auch erst merken, dass die Nebelscheinwerfer gar nicht gehen und dich nach 2 Jahren beim Händler beschweren?

Hinzu kommt mal wieder, dass nicht einmal erwähnt wird, was für ein Fahrzeug, wie alt, wieviel gelaufen und was das Teil gekostet hat. :(

Es kann ja sein, dass das Fahrzeug 25 Jahre alt, 300000 km gelaufen ist, und 500,- € gekostet hat. So eine Gurke ist sicherlich anders zu betrachten als ein Jahreswagen, der mal gerade 10000 km gelaufen hat. Bei dem Jahreswagen darf kein Fehler der Leuchtweitenregulierung auftreten, während es bei der 25 Jahren alten Gurke durchaus auch als normaler Verschleiß betrachtet werden könnte, wenn die Leuchtweiterregulierung festgegammelt ist.

 

Gruß

Uwe

Theoretisch kannst du den Händler zur Mängelbeseitigung auffordern. Musst halt nur beweisen, dass diese Mängel schon bei Übergabe, also vor sieben Monaten, vorlagen. Ist schwierig bis unmöglich.

Selbst wenn der Voreigentümer bestätigen würde, beim Verkauf an den Händler diesen auf die Mängel hingewiesen zu haben - als Händler käme der Einwand, die Mängel deshalb auch vor dem Weiterverkauf behoben zu haben.

Vielleicht mal nach den Sicherungen schauen.

Sollten da nicht Einträge im Fehlerspeicher vorhanden sein? Die sind immer mit Datum und Uhrzeit versehen und sollten als Nachweis reichen.

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 20:47

Zitat:

@Homie777 schrieb am 28. Oktober 2020 um 21:16:41 Uhr:

Sollten da nicht Einträge im Fehlerspeicher vorhanden sein? Die sind immer mit Datum und Uhrzeit versehen und sollten als Nachweis reichen.

Der VW-Kollege meinte das auch und deswegen hat er mir gesagt, die Diagnose zu machen.

Werden LWR und Sitzheizungsdefekte jetzt auch schon von Computern erfasst?

Kann ich nur schwer vorstellen.

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 21:10

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:18:23 Uhr:

Nach 7 Monaten greift nicht mehr die Beweislastumkehr, sprich du musst beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden gewesen ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass eine Leuchtweitenregulierung und eine Sitzheizung auch für den Laien leicht zu testen sind und du diesen Mangel schon vor dem Kauf bei der Probefahrt hättest erkennen können. Ich sehe letztlich keine Möglichkeit die Kosten über die Gewährleistung geltend zu machen.

Ok danke. Ich war bei Probefahrt nicht dabei und es halt mein erstes Auto. (meine Eltern haben das Auto gekauft)

 

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:27:07 Uhr:

Zitat:

@Johnny212 schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:10:58 Uhr:

 

Der Verkäufer hat meine Forderung mit einem Argument abgelehnt, dass es schon sieben Monat nach dem Kauf ist und er damals für Reparaturkosten bezahlt hatte (nur 70%, für anderen Mangel)

Da der Kauf länger als 6 Monate her ist, hat der Händler ganz gute Karten.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:27:07 Uhr:

Zitat:

Nun ist die Frage, wie kann ich meine Forderung zwingend geltend machen oder sogar von Kaufvertrag zurücktreten?

Du kannst natürlich dem Händler eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen und bei Weigerung vom Vertrag zurücktreten.

Allerdings würde ich das nicht empfehlen, denn wenn der Händler nicht einlenkt müsstest du ihn verklagen und trägst die Beweislast.

Der Verkäufer möchte auch kein Kontakt mehr machen, deswegen suche ich eine Möglichkeit um das zu lösen.

 

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:27:07 Uhr:

Zitat:

Und wenn ich diese Diagnose mache, kann ich später die Kosten an den Verkäufer weitergeben?

Das wird nicht funktionieren

Ok schade, aber ich habe irgendwo gelesen, wenn man das beweisen kann, dann geht auch die Kosten an dem VK.

 

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:51:58 Uhr:

unbedingt anwalt einschalten und noch nen bischen kohle mehr verbrennen wenn man schon nicht in der lage ist solche kleinigkeiten bei der probefahrt oder spätestens bei der übergabe zu checken, und der anwalt muss ja auch seine kinder ernähren

Wenn ich für die Kosten der Diagnose schon viele Gedanken machen muss, ob das übertragbar oder nicht, ob das lohnt oder nicht, was denken Sie über die Kosten eines Anwalts wenn ich ein einschalte, die ich mal vermute, über die Kosten der Diagnose liegt?

 

Zitat:

@Bulwey schrieb am 28. Oktober 2020 um 20:17:50 Uhr:

Mängel muss man schon sofort reklamieren. Die Sitzheizung probiere ich bei einem Gebrauchtwagen natürlich mal aus.

Angenommen du fährst 2 Jahre lang nicht im Nebel, würdest du dann auch erst merken, dass die Nebelscheinwerfer gar nicht gehen und dich nach 2 Jahren beim Händler beschweren?

Ich war leider bei Probefahrt nicht dabei und es halt mein erstes Auto.

 

Für das Beispiel ist klar, nein. Einmal wegen die Dauer der Gewährleistung (nur ein Jahr) und einen defekten Nebelscheinwerfer ist meine Meinung nach einen Verschleiß (von Gewährleistung ausgeschlossen)

 

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Oktober 2020 um 20:26:29 Uhr:

Hinzu kommt mal wieder, dass nicht einmal erwähnt wird, was für ein Fahrzeug, wie alt, wieviel gelaufen und was das Teil gekostet hat. :(

Es kann ja sein, dass das Fahrzeug 25 Jahre alt, 300000 km gelaufen ist, und 500,- € gekostet hat. So eine Gurke ist sicherlich anders zu betrachten als ein Jahreswagen, der mal gerade 10000 km gelaufen hat. Bei dem Jahreswagen darf kein Fehler der Leuchtweitenregulierung auftreten, während es bei der 25 Jahren alten Gurke durchaus auch als normaler Verschleiß betrachtet werden könnte, wenn die Leuchtweiterregulierung festgegammelt ist.

 

Gruß

Uwe

Sorry, ich bin neu hier und fast alle Poster erwähnen das auch nicht.

Es handelt sich um Polo 9n 1.4 75 ps Baujahr 2001.

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Oktober 2020 um 20:53:46 Uhr:

Theoretisch kannst du den Händler zur Mängelbeseitigung auffordern. Musst halt nur beweisen, dass diese Mängel schon bei Übergabe, also vor sieben Monaten, vorlagen. Ist schwierig bis unmöglich.

Selbst wenn der Voreigentümer bestätigen würde, beim Verkauf an den Händler diesen auf die Mängel hingewiesen zu haben - als Händler käme der Einwand, die Mängel deshalb auch vor dem Weiterverkauf behoben zu haben.

Vielleicht mal nach den Sicherungen schauen.

Der VW-Kollege meinte, dass es eine Möglichkeit gibt, der Fehlerspeicher zu lesen. Da kann man herausfinden, wann das Gerät kaputt ist und es gilt auch als Beweismittel.

Ich muss aber die Kosten für die Diagnose erstmal tragen. (er könnte das nicht sagen)

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 21:12

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Oktober 2020 um 21:48:15 Uhr:

Werden LWR und Sitzheizungsdefekte jetzt auch schon von Computern erfasst?

Kann ich nur schwer vorstellen.

Das weiß ich auch nicht genau, er hat nur kurz erwähnt.

Vergiss es, LWR von 2001 ist nicht Diagnose fähig.

Sitzheizung im Grunde auch nicht.

 

In meinen Augen ist das verschwendete Zeit/Geld.

 

Instandsetzung ist doch kein Problem bei der Technik.

OK, bei einem 19 Jahre alten Auto würde ich mir den Stress nicht antun.

Stellmotor austauschen oder gebrauchte Scheinwerfer vom Schrott.

Sitzheizung: Sicherung checken oder drauf verzichten....so würde ich das regeln.

Themenstarteram 28. Oktober 2020 um 21:28

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Oktober 2020 um 22:14:42 Uhr:

Vergiss es, LWR von 2001 ist nicht Diagnose fähig.

Sitzheizung im Grunde auch nicht.

 

In meinen Augen ist das verschwendete Zeit/Geld.

 

Instandsetzung ist doch kein Problem bei der Technik.

Danke.

Ich finde es nur Schade, das die Gewährleistung nicht im Anspruch genommen werden kann, da es so schwierig ist, es zu beweisen.

 

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